Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten
Text
Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten
Antrag
der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Anna Lührmann, Dr. Julia Verlinden,
Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig,
Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Energieeffizienz ist der kostengünstigste Hebel zur Erreichung einer sicheren,
unabhängigen und klimaneutralen Energieversorgung. Gerade in Zeiten einer globalen
Energiekrise, in der Öl und Gas weltweit knapp sind, ist ein sparsamer Umgang mit
Energie unerlässlich.
Ein Fünftel des globalen Handels mit Öl und Gas läuft durch die Straße von Hormus
(www.morgenpost.de/politik/article412987508/pipelines-zum-mittelmeer-wie-die-
golfstaaten-der-hormus-falle-entkommen-wollen.html). Diese Mengen fallen auf
absehbare Zeit weg. Der Energieverbrauch muss also gesenkt werden, und
Energieeffizienz ermöglicht dies. Wenn weniger Energie verschwendet wird, profitieren auch die,
die ihren Verbrauch kaum noch reduzieren können, denn durch die sinkende
Nachfrage sinken auch die Preise für fossile Energien.
Die zweite Energiekrise innerhalb von fünf Jahren hat unterstrichen, wie ausgesetzt
Deutschland gegenüber dem Auf und Ab der Gas- und Ölmärkte und der Profitgier der
fossilen Lobby ist. Energieeffizienz ist ein wichtiger Ansatz, um uns unabhängiger zu
machen und die Milliardensummen, die Deutschland Jahr für Jahr ins Ausland für
fossile Energien überweist, zu senken.
Die deutsche Industrie könnte ihren Energiebedarf allein durch Effizienzmaßnahmen
um bis zu 40 % senken. Diese Investitionen amortisieren sich im Schnitt nach drei bis
vier Jahren und bringen jährliche Einsparungen von rund 29 Milliarden Euro
(https://de.bellona.org/publication/kurzstudie-energieeffizienz/). Zum Vergleich: Für
den Industriestrompreis sind für 3 Jahre insgesamt 3,8 Milliarden Euro Subventionen
vorgesehen (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-industriestrompreis-
100.html). Um diese Potenziale zu heben, braucht es einen regulatorischen Rahmen,
der Unternehmen die entsprechenden Investitionen ermöglicht und entsprechende
Anreize und Unterstützungen setzt. Ein zentraler Faktor für die Steigerung der
Energieeffizienz ist dabei die Elektrifizierung von Prozessen. Entsprechende Investitionen
sind Investitionen in den Standort Deutschland und Klimaschutz gleichermaßen und
sollten staatlich flankiert werden, um angemessene Amortisationszeiten und
verlässliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Parallel dazu gilt es, konsequent die
Erneuerbaren Energien gemäß ehrgeiziger Mengenziele auszubauen, um diese
Elektrifizierung zu ermöglichen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien trägt in diesem Sinne zu
moderner, effizienter Produktion bei.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8139
21. Wahlperiode 22.09.2026
Gerade auch mit Blick auf den Ausbau von Rechenzentren zeigt sich, dass
ambitionierte Effizienzstandards ein Standortvorteil sind und die Wirtschaft durch
Kosteneinsparungen unterstützen. Rechenzentren verbrauchen enorme Energiemengen. Für
Deutschland geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass der Stromverbrauch von
Rechenzentren 2037 bis zu fünfmal so hoch sein wird wie heute und dann 10 % des
jährlichen Strombedarfs in Deutschland ausmachen wird (www.bundesnetzagentur.de/-
DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/DL_Szenariorahmen/Ge-
nehm_SR_2025Strom.pdf).
Für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft, und damit die Zukunftsfähigkeit des
Wirtschaftsstandorts, wird die Verfügbarkeit von Rechenleistung entscheidend sein.
Ambitionierte Effizienzstandards unterstützen die heimische Wirtschaft, indem sie den
Energieverbrauch von Rechenzentren verringern, Energiekosten für Rechenleistung
senken und die verfügbare Energiemenge für andere Zwecke erhöhen. Zudem können
Rechenzentren als Abwärmequellen zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen
beitragen.
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde unter grüner Regierungsbeteiligung
erstmals ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um Energieeinsparungen systematisch
voranzubringen und die europäischen Vorgaben wirksam umzusetzen. Das Gesetz hat
Investitionen in Effizienzmaßnahmen angestoßen, Transparenz hergestellt und einen
fairen Rahmen für Wirtschaft und Verwaltung geschaffen. Zahlreiche Unternehmen
sind vorangegangen und haben in Effizienz und Innovation investiert.
Mit der vorgelegten Novelle des Energieeffizienzgesetz verkennt die Bundesregierung
den Ernst der Energiekrise und gefährdet die erreichten Fortschritte. Sie streicht
zentrale Regelungen oder schwächt sie ab, ohne dass dargelegt werden kann, dass die
Wirksamkeit des Gesetzes erhalten bleibt, um die europäischen Vorgaben umzusetzen
(vgl. Antwort auf Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion, Drs. 21/5391).
Zugleich schwächt die Bundesregierung die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu
einer bloßen Soll-Bestimmung ab. Damit untergräbt sie die Glaubwürdigkeit
staatlichen Handelns und schwächt die notwendige Verbindlichkeit einer konsequenten
Energieeinsparpolitik. Darüber hinaus steht der Gesetzentwurf im Widerspruch zu den
Festlegungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Darin verpflichtet
sich die Bundesregierung, am Energieeffizienzgesetz keine Änderungen
vorzunehmen, die zu höheren Treibhausgasemissionen führen. Verlorene Einsparungen
müssten ansonsten an anderer Stelle ausgeglichen werden (www.bundesumweltministe-
rium.de/download/klimaschutzprogramm-ksp-2026). Wie diese Voraussetzung mit
den vorgesehenen Änderungen erfüllt werden soll, ist dem Gesetzentwurf nicht zu
entnehmen.
Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, bestehende Effizienzstandards nicht
abzubauen, sondern verlässlich weiterzuentwickeln. Eine Abschwächung des
Energieeffizienzgesetzes würde die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gefährden,
Importabhängigkeiten erhöhen, Investitionsanreize schwächen, die Stromkosten weiter erhöhen
und die Erreichung der Klimaziele erschweren. Statt bestehende Standards
zurückzunehmen, gilt es daher, den gesetzlichen Rahmen für Energieeffizienz verlässlich
fortzuentwickeln und die erfolgreichen Instrumente des Gesetzes zu erhalten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Novelle des Energieeffizienzgesetzes so auszugestalten, dass die Vorgaben
der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vollständig und rechtssicher
umgesetzt werden;
2. das Ambitionsniveau des Energieeffizienzgesetzes zu stärken, um die
erforderlichen Energieeinsparungen aus Art. 8 Abs. 1 Energy Efficiency Directive (EED)
sicherzustellen und eine Weiterführung des bereits laufenden
Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern;
3. in anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene das Ziel der
Energieeffizienz („Efficiency First“) zu stärken und bei Gesetzgebung, Förderpolitik sowie
Infrastrukturplanung zu berücksichtigen;
4. einen verlässlichen politischen Rahmen zu schaffen, der Unternehmen die
Investition in effiziente Produktion, etwa durch Elektrifizierung, ermöglicht, und dafür
den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent und konstruktiv, orientiert an
ehrgeizigen Mengenzielen, voranzutreiben;
5. die nationalen Energieeinsparziele über 2030 hinaus nach dem
Energieeffizienzgesetz beizubehalten und ausdrücklich gesetzlich verbindlich festzuschreiben, da
sie einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Investitionen,
Planungssicherheit und die Erreichung der Energie- und Klimaziele schaffen;
6. die Einsparverpflichtungen nach Artikel 8 EED, die Richtwerte für Bund und
Länder in § 5 EnEfG zur Erbringung strategischer Maßnahmen für jährlich neue
Endenergieeinsparungen vorsieht, beizubehalten;
7. die Vorbildrolle der öffentlichen Hand zu wahren, und Energie in z. B.
Hochschulen, Rathäusern und Behörden zu sparen, in dem in öffentlichen Gebäuden
ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem verpflichtend bleibt;
8. Berichts- und Nachweispflichten durch die Einmalerfassung (Once-Only-
Prinzip) zu vereinfachen und dadurch Bürokratieabbau zu gewährleisten, ohne die
Erreichung der Energieeffizienzziele des Gesetzes zu beeinträchtigen;
9. Energieeffizienz in Unternehmen zu stärken, indem
a. die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW)
verlässlich fortgeführt sowie ausgebaut wird und die Bewilligungsverfahren
beschleunigt werden;
b. die bestehenden Verpflichtungen zur Einführung von Energie- oder
Umweltmanagementsystemen in Unternehmen nach § 8 EnEfG ab einem Niveau von
5 GWh Gesamtenergieverbrauch bzw. einem Gesamtstromverbrauch von
mehr als 1 GWh jährlich vorgesehen wird;
c. die bereits zum 18. Juli 2025 abgelaufene Frist zur Einführung von
Energieoder Umweltmanagementsystemen in Unternehmen beibehalten und nicht
um 2,5 Jahre verschoben wird, da eine solch große Verschiebung die bereits
angestoßenen Transformationsprozesse in den Unternehmen ausbremsen
würde;
d. auf die Einführung einer Obergrenze bezüglich der Unternehmensgröße oder
Energieverbrauches für die bestehende Verpflichtung nach § 9 EnEfG
verzichtet wird, wonach Unternehmen Umsetzungspläne für die im Energieaudit
als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen;
10. Abwärmepotenziale zu nutzen, indem
a. auf zusätzliche Ausnahmen zur Abwärmenutzung, insbesondere durch die
Begrenzung auf einen bestimmten räumlichen Umkreis, verzichtet wird und
die Anbindung industrieller Abwärmequellen an Wärmenetze beschleunigt
wird, indem Betreiber allgemeiner Wärmeversorgungsnetze verpflichtet
werden, technisch und wirtschaftlich geeignete Abwärmequellen
diskriminierungsfrei in ihre Wärmeversorgung einzubeziehen;
b. die Abwärmevermeidung und -nutzung nach § 16 EnEfG dahingehend
ausgestaltet wird, dass die bestehende Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von
Abwärme als Grundsatz beibehalten wird, wobei bestehende
Ausnahmeregelungen bestehen bleiben;
c. die Bundesregierung die Ansiedlung von Rechenzentren an Orten fördert, die
eine Nutzung von Abwärme sowie die Verfügbarkeit von Erneuerbaren
Energien verbindet;
d. die Reportingpflicht zur Abwärme nach § 17 EnEfG beibehalten und keine
Befreiungen für Unternehmen oder Rechenzentren vorgesehen werden,
damit Kommunen, Wärmeversorger und potenzielle Abwärmenutzer weiterhin
über die erforderlichen Daten verfügen, um nutzbare Abwärmepotenziale zu
erschließen und in die kommunale Wärmeplanung einzubeziehen;
e. die Abwärmenutzung von Rechenzentren zu fördern, indem
Rechenzentrumsbetreiber verpflichtet werden, ihre voraussichtlichen
Abwärmepotenziale bereits an die Plattform für Abwärme zu melden, sobald der Zuschlag
durch den Netzbetreiber und eine Baugenehmigung vorliegen. So kann diese
Information Wärmenetzbetreibern und gewerblichen Nutzern frühzeitig
verfügbar gemacht werden und in deren Planungsprozesse einfließen;
11. die Weichen für effiziente und nachhaltige Rechenzentren zu stellen, indem
a. die Leistungsschwelle für den Anwendungsbereich von Rechenzentren bei
der Begriffsbestimmung im EnEfG nicht angehoben wird und eine
Absenkung geprüft wird, um die Vorgaben der europäischen
Energieeffizienzrichtlinie wirksam umzusetzen und zusätzliche Energieeffizienz- und
Abwärmepotenziale zu erschließen;
b. für Rechenzentrumsbetreiber ein verlässlicher regulatorischer Rahmen
gewährleistet wird und die bereits angestoßenen Transformationsprozesse bei
Rechenzentren im Bereich der Energieeffizienz nicht ausgebremst werden,
indem die Zielwerte und Fristen für die Energieverbrauchseffektivität (PUE-
Werte), für Nutzung Erneuerbarer Energien sowie zur Abwärmenutzung
nach § 11 EnEfG beibehalten werden. Von der Einführung eines Design-
PUE-Wertes ist abzusehen, da nur der Betriebs-PUE-Wert belastbare
Informationen liefert. Er würde zudem bestehende Rechenzentren gegenüber
neuen benachteiligen, da erstere keinen Design-PUE vorlegen könnten;
c. die Betreiber von Rechenzentren verpflichtend am Ausbau Erneuerbarer
Energie beteiligt werden, indem diese ihren Strombedarf nicht nur bilanziell,
sondern tatsächlich aus zusätzlichen Erneuerbaren Energiequellen decken,
etwa in Form von Direktkaufverträgen. Die Erzeugung von Strom auf dem
Gelände aus fossilen Quellen muss untersagt werden. Davon auszunehmen
sind Netzersatzanlagen;
d. sie die Veröffentlichung der Verbrauchsdaten sämtlicher Rechenzentren im
Effizienzregister rechtsverbindlich sicherstellt, um Unternehmen,
Verbraucherinnen und Verbrauchern, Kommunen, Bund und Ländern umfassende
Informationen über die Effizienz von individuellen Rechenzentren
bereitzustellen. Das schafft Vertrauen in der Öffentlichkeit und ermöglicht
Wettbewerb um die effizienteste Bereitstellung von Rechenleistung;
e. sie den Bau von besonders effizienten und nachhaltigen Rechenzentren
fördert durch eine prioritäre Vergabe von Netzanschlüssen für Projekte, die sich
zur Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien wie dem Blauen Engel für
Rechenzentren verpflichten;
f. sie sich auf EU-Ebene für mehr Effizienz und Transparenz bei Rechenzentren
einsetzt, insbesondere für die Einführung von ambitionierten Effizienz-
Mindestanforderungen (minimum perfomance standards) für Rechenzentren
noch in diesem Jahr sowie für ein verpflichtendes, verlässliches und
transparentes Nachhaltigkeitslabel für alle Rechenzentren in der EU. In der
Ausgestaltung des Labels muss ausgeschlossen werden, dass die Deckung des
Energiebedarfs aus fossilen Quellen oder Atomenergie als nachhaltig eingestuft
wird;
g. sie sich zusätzlich für die Einführung eines EU-Nachhaltigkeitslabels für KI-
Modelle einsetzt, dass den Ressourcenverbrauch von KI-Chatbots
transparent und vergleichbar macht und damit Verbraucher*innen die Möglichkeit
gibt, das energie- und ressourceneffizienteste Modell zu wählen;
h. der Bund Rechenleistung nur aus nach dem Blauen Engel zertifizierten
Rechenzentren bezieht und die Rechenzentren des Bundes nach dem Blauen
Engel zertifizieren lässt.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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