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Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8139 · Antrag · Original ↗

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Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten Antrag der Abgeordneten Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Anna Lührmann, Dr. Julia Verlinden, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Energieverschwendung stoppen und Wirtschaft um Milliarden entlasten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Energieeffizienz ist der kostengünstigste Hebel zur Erreichung einer sicheren, unabhängigen und klimaneutralen Energieversorgung. Gerade in Zeiten einer globalen Energiekrise, in der Öl und Gas weltweit knapp sind, ist ein sparsamer Umgang mit Energie unerlässlich. Ein Fünftel des globalen Handels mit Öl und Gas läuft durch die Straße von Hormus (www.morgenpost.de/politik/article412987508/pipelines-zum-mittelmeer-wie-die- golfstaaten-der-hormus-falle-entkommen-wollen.html). Diese Mengen fallen auf absehbare Zeit weg. Der Energieverbrauch muss also gesenkt werden, und Energieeffizienz ermöglicht dies. Wenn weniger Energie verschwendet wird, profitieren auch die, die ihren Verbrauch kaum noch reduzieren können, denn durch die sinkende Nachfrage sinken auch die Preise für fossile Energien. Die zweite Energiekrise innerhalb von fünf Jahren hat unterstrichen, wie ausgesetzt Deutschland gegenüber dem Auf und Ab der Gas- und Ölmärkte und der Profitgier der fossilen Lobby ist. Energieeffizienz ist ein wichtiger Ansatz, um uns unabhängiger zu machen und die Milliardensummen, die Deutschland Jahr für Jahr ins Ausland für fossile Energien überweist, zu senken. Die deutsche Industrie könnte ihren Energiebedarf allein durch Effizienzmaßnahmen um bis zu 40 % senken. Diese Investitionen amortisieren sich im Schnitt nach drei bis vier Jahren und bringen jährliche Einsparungen von rund 29 Milliarden Euro (https://de.bellona.org/publication/kurzstudie-energieeffizienz/). Zum Vergleich: Für den Industriestrompreis sind für 3 Jahre insgesamt 3,8 Milliarden Euro Subventionen vorgesehen (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommission-industriestrompreis- 100.html). Um diese Potenziale zu heben, braucht es einen regulatorischen Rahmen, der Unternehmen die entsprechenden Investitionen ermöglicht und entsprechende Anreize und Unterstützungen setzt. Ein zentraler Faktor für die Steigerung der Energieeffizienz ist dabei die Elektrifizierung von Prozessen. Entsprechende Investitionen sind Investitionen in den Standort Deutschland und Klimaschutz gleichermaßen und sollten staatlich flankiert werden, um angemessene Amortisationszeiten und verlässliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Parallel dazu gilt es, konsequent die Erneuerbaren Energien gemäß ehrgeiziger Mengenziele auszubauen, um diese Elektrifizierung zu ermöglichen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien trägt in diesem Sinne zu moderner, effizienter Produktion bei. Deutscher Bundestag Drucksache 21/8139 21. Wahlperiode 22.09.2026 Gerade auch mit Blick auf den Ausbau von Rechenzentren zeigt sich, dass ambitionierte Effizienzstandards ein Standortvorteil sind und die Wirtschaft durch Kosteneinsparungen unterstützen. Rechenzentren verbrauchen enorme Energiemengen. Für Deutschland geht die Bundesnetzagentur davon aus, dass der Stromverbrauch von Rechenzentren 2037 bis zu fünfmal so hoch sein wird wie heute und dann 10 % des jährlichen Strombedarfs in Deutschland ausmachen wird (www.bundesnetzagentur.de/- DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/DL_Szenariorahmen/Ge- nehm_SR_2025Strom.pdf). Für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft, und damit die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, wird die Verfügbarkeit von Rechenleistung entscheidend sein. Ambitionierte Effizienzstandards unterstützen die heimische Wirtschaft, indem sie den Energieverbrauch von Rechenzentren verringern, Energiekosten für Rechenleistung senken und die verfügbare Energiemenge für andere Zwecke erhöhen. Zudem können Rechenzentren als Abwärmequellen zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen beitragen. Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wurde unter grüner Regierungsbeteiligung erstmals ein verbindlicher Rahmen geschaffen, um Energieeinsparungen systematisch voranzubringen und die europäischen Vorgaben wirksam umzusetzen. Das Gesetz hat Investitionen in Effizienzmaßnahmen angestoßen, Transparenz hergestellt und einen fairen Rahmen für Wirtschaft und Verwaltung geschaffen. Zahlreiche Unternehmen sind vorangegangen und haben in Effizienz und Innovation investiert. Mit der vorgelegten Novelle des Energieeffizienzgesetz verkennt die Bundesregierung den Ernst der Energiekrise und gefährdet die erreichten Fortschritte. Sie streicht zentrale Regelungen oder schwächt sie ab, ohne dass dargelegt werden kann, dass die Wirksamkeit des Gesetzes erhalten bleibt, um die europäischen Vorgaben umzusetzen (vgl. Antwort auf Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion, Drs. 21/5391). Zugleich schwächt die Bundesregierung die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zu einer bloßen Soll-Bestimmung ab. Damit untergräbt sie die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns und schwächt die notwendige Verbindlichkeit einer konsequenten Energieeinsparpolitik. Darüber hinaus steht der Gesetzentwurf im Widerspruch zu den Festlegungen des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Darin verpflichtet sich die Bundesregierung, am Energieeffizienzgesetz keine Änderungen vorzunehmen, die zu höheren Treibhausgasemissionen führen. Verlorene Einsparungen müssten ansonsten an anderer Stelle ausgeglichen werden (www.bundesumweltministe- rium.de/download/klimaschutzprogramm-ksp-2026). Wie diese Voraussetzung mit den vorgesehenen Änderungen erfüllt werden soll, ist dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, bestehende Effizienzstandards nicht abzubauen, sondern verlässlich weiterzuentwickeln. Eine Abschwächung des Energieeffizienzgesetzes würde die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gefährden, Importabhängigkeiten erhöhen, Investitionsanreize schwächen, die Stromkosten weiter erhöhen und die Erreichung der Klimaziele erschweren. Statt bestehende Standards zurückzunehmen, gilt es daher, den gesetzlichen Rahmen für Energieeffizienz verlässlich fortzuentwickeln und die erfolgreichen Instrumente des Gesetzes zu erhalten. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die Novelle des Energieeffizienzgesetzes so auszugestalten, dass die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vollständig und rechtssicher umgesetzt werden; 2. das Ambitionsniveau des Energieeffizienzgesetzes zu stärken, um die erforderlichen Energieeinsparungen aus Art. 8 Abs. 1 Energy Efficiency Directive (EED) sicherzustellen und eine Weiterführung des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahren zu verhindern; 3. in anstehenden Verhandlungen auf europäischer Ebene das Ziel der Energieeffizienz („Efficiency First“) zu stärken und bei Gesetzgebung, Förderpolitik sowie Infrastrukturplanung zu berücksichtigen; 4. einen verlässlichen politischen Rahmen zu schaffen, der Unternehmen die Investition in effiziente Produktion, etwa durch Elektrifizierung, ermöglicht, und dafür den Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent und konstruktiv, orientiert an ehrgeizigen Mengenzielen, voranzutreiben; 5. die nationalen Energieeinsparziele über 2030 hinaus nach dem Energieeffizienzgesetz beizubehalten und ausdrücklich gesetzlich verbindlich festzuschreiben, da sie einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Investitionen, Planungssicherheit und die Erreichung der Energie- und Klimaziele schaffen; 6. die Einsparverpflichtungen nach Artikel 8 EED, die Richtwerte für Bund und Länder in § 5 EnEfG zur Erbringung strategischer Maßnahmen für jährlich neue Endenergieeinsparungen vorsieht, beizubehalten; 7. die Vorbildrolle der öffentlichen Hand zu wahren, und Energie in z. B. Hochschulen, Rathäusern und Behörden zu sparen, in dem in öffentlichen Gebäuden ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem verpflichtend bleibt; 8. Berichts- und Nachweispflichten durch die Einmalerfassung (Once-Only- Prinzip) zu vereinfachen und dadurch Bürokratieabbau zu gewährleisten, ohne die Erreichung der Energieeffizienzziele des Gesetzes zu beeinträchtigen; 9. Energieeffizienz in Unternehmen zu stärken, indem a. die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) verlässlich fortgeführt sowie ausgebaut wird und die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden; b. die bestehenden Verpflichtungen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen in Unternehmen nach § 8 EnEfG ab einem Niveau von 5 GWh Gesamtenergieverbrauch bzw. einem Gesamtstromverbrauch von mehr als 1 GWh jährlich vorgesehen wird; c. die bereits zum 18. Juli 2025 abgelaufene Frist zur Einführung von Energieoder Umweltmanagementsystemen in Unternehmen beibehalten und nicht um 2,5 Jahre verschoben wird, da eine solch große Verschiebung die bereits angestoßenen Transformationsprozesse in den Unternehmen ausbremsen würde; d. auf die Einführung einer Obergrenze bezüglich der Unternehmensgröße oder Energieverbrauches für die bestehende Verpflichtung nach § 9 EnEfG verzichtet wird, wonach Unternehmen Umsetzungspläne für die im Energieaudit als wirtschaftlich identifizierten Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen; 10. Abwärmepotenziale zu nutzen, indem a. auf zusätzliche Ausnahmen zur Abwärmenutzung, insbesondere durch die Begrenzung auf einen bestimmten räumlichen Umkreis, verzichtet wird und die Anbindung industrieller Abwärmequellen an Wärmenetze beschleunigt wird, indem Betreiber allgemeiner Wärmeversorgungsnetze verpflichtet werden, technisch und wirtschaftlich geeignete Abwärmequellen diskriminierungsfrei in ihre Wärmeversorgung einzubeziehen; b. die Abwärmevermeidung und -nutzung nach § 16 EnEfG dahingehend ausgestaltet wird, dass die bestehende Pflicht zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme als Grundsatz beibehalten wird, wobei bestehende Ausnahmeregelungen bestehen bleiben; c. die Bundesregierung die Ansiedlung von Rechenzentren an Orten fördert, die eine Nutzung von Abwärme sowie die Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien verbindet; d. die Reportingpflicht zur Abwärme nach § 17 EnEfG beibehalten und keine Befreiungen für Unternehmen oder Rechenzentren vorgesehen werden, damit Kommunen, Wärmeversorger und potenzielle Abwärmenutzer weiterhin über die erforderlichen Daten verfügen, um nutzbare Abwärmepotenziale zu erschließen und in die kommunale Wärmeplanung einzubeziehen; e. die Abwärmenutzung von Rechenzentren zu fördern, indem Rechenzentrumsbetreiber verpflichtet werden, ihre voraussichtlichen Abwärmepotenziale bereits an die Plattform für Abwärme zu melden, sobald der Zuschlag durch den Netzbetreiber und eine Baugenehmigung vorliegen. So kann diese Information Wärmenetzbetreibern und gewerblichen Nutzern frühzeitig verfügbar gemacht werden und in deren Planungsprozesse einfließen; 11. die Weichen für effiziente und nachhaltige Rechenzentren zu stellen, indem a. die Leistungsschwelle für den Anwendungsbereich von Rechenzentren bei der Begriffsbestimmung im EnEfG nicht angehoben wird und eine Absenkung geprüft wird, um die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie wirksam umzusetzen und zusätzliche Energieeffizienz- und Abwärmepotenziale zu erschließen; b. für Rechenzentrumsbetreiber ein verlässlicher regulatorischer Rahmen gewährleistet wird und die bereits angestoßenen Transformationsprozesse bei Rechenzentren im Bereich der Energieeffizienz nicht ausgebremst werden, indem die Zielwerte und Fristen für die Energieverbrauchseffektivität (PUE- Werte), für Nutzung Erneuerbarer Energien sowie zur Abwärmenutzung nach § 11 EnEfG beibehalten werden. Von der Einführung eines Design- PUE-Wertes ist abzusehen, da nur der Betriebs-PUE-Wert belastbare Informationen liefert. Er würde zudem bestehende Rechenzentren gegenüber neuen benachteiligen, da erstere keinen Design-PUE vorlegen könnten; c. die Betreiber von Rechenzentren verpflichtend am Ausbau Erneuerbarer Energie beteiligt werden, indem diese ihren Strombedarf nicht nur bilanziell, sondern tatsächlich aus zusätzlichen Erneuerbaren Energiequellen decken, etwa in Form von Direktkaufverträgen. Die Erzeugung von Strom auf dem Gelände aus fossilen Quellen muss untersagt werden. Davon auszunehmen sind Netzersatzanlagen; d. sie die Veröffentlichung der Verbrauchsdaten sämtlicher Rechenzentren im Effizienzregister rechtsverbindlich sicherstellt, um Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Kommunen, Bund und Ländern umfassende Informationen über die Effizienz von individuellen Rechenzentren bereitzustellen. Das schafft Vertrauen in der Öffentlichkeit und ermöglicht Wettbewerb um die effizienteste Bereitstellung von Rechenleistung; e. sie den Bau von besonders effizienten und nachhaltigen Rechenzentren fördert durch eine prioritäre Vergabe von Netzanschlüssen für Projekte, die sich zur Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien wie dem Blauen Engel für Rechenzentren verpflichten; f. sie sich auf EU-Ebene für mehr Effizienz und Transparenz bei Rechenzentren einsetzt, insbesondere für die Einführung von ambitionierten Effizienz- Mindestanforderungen (minimum perfomance standards) für Rechenzentren noch in diesem Jahr sowie für ein verpflichtendes, verlässliches und transparentes Nachhaltigkeitslabel für alle Rechenzentren in der EU. In der Ausgestaltung des Labels muss ausgeschlossen werden, dass die Deckung des Energiebedarfs aus fossilen Quellen oder Atomenergie als nachhaltig eingestuft wird; g. sie sich zusätzlich für die Einführung eines EU-Nachhaltigkeitslabels für KI- Modelle einsetzt, dass den Ressourcenverbrauch von KI-Chatbots transparent und vergleichbar macht und damit Verbraucher*innen die Möglichkeit gibt, das energie- und ressourceneffizienteste Modell zu wählen; h. der Bund Rechenleistung nur aus nach dem Blauen Engel zertifizierten Rechenzentren bezieht und die Rechenzentren des Bundes nach dem Blauen Engel zertifizieren lässt. Berlin, den 22. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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