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Grunderwerbsteuer und steuerliche Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5474 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Grunderwerbsteuer und steuerliche Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften Deutscher Bundestag Drucksache 21/5474 21. Wahlperiode 21.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Evelyn Schötz, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Grunderwerbsteuer und steuerliche Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines Grundstücks fällig und beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises (vgl. § 11 des Grunderwerbsteuergesetzes [GrEStG] i. V. m. Artikel 105 Absatz 2a Satz 2 des Grundgesetzes [GG] sowie den jeweiligen Landesgesetzen). Bei einer durchschnittlichen Immobilie mit einem Wert von 300 000 Euro können so 15 000 bis 19 500 Euro Steuern anfallen. Nach § 3 Nummer 4 und 5 des Grunderwerbsteuergesetzes sind Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten sowie nach einer Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Diese Privilegierung gegenüber nichtehelichen Gemeinschaften gilt unabhängig davon, ob das Paar Kinder hat oder nicht. Für unverheiratete Paare existiert eine vergleichbare Regelung nicht – selbst dann nicht, wenn sie jahrelang zusammengelebt, gemeinsame Kinder haben und sich nach der Trennung in einer praktisch identischen Situation befinden wie geschiedene Ehepaare. In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2024 etwa 1 Million Familien mit minderjährigen Kindern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Das entspricht rund 15 Prozent aller Paarfamilien mit minderjährigen Kindern. Hinzu kommen 1,6 Millionen Alleinerziehende (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-F amilien/_inhalt.html). Die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit Kindern ist in den letzten zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Es bestehen auch zwischen unverheirateten Eltern umfangreiche Unterhaltspflichten (vgl. §§ 1601 ff., 1615 des Bürgerlichen Gesetzbuchs [BGB]) und eine faktische Wirtschafts- und Verantwortungsgemeinschaft, die aus Sicht der Fragestellenden mit der einer Familie mit verheirateten Eltern vergleichbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mehrfach betont, dass pauschale Ungleichbehandlungen bei familienbezogenen Steuervorteilen verfassungsrechtlich nicht haltbar sind, wenn keine hinreichend gewichtigen Unterschiede bestehen (vgl. www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/D E/2010/ 08/rs20100803_1bvr061110.html, www.bundesverfassungsgericht.de/ SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/05/rs20130507_1bvl001011.html). Die Fragestellenden interessiert, wie viele Familien von dieser Regelung betroffen sind und inwiefern steuerliche Einnahmen davon betroffen sind. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Grundstücksübertragungen zwischen (ehemaligen) Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren nach § 3 Nummer 4, 5 und 5a GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, und welche Steuermindereinnahmen ergaben sich daraus (bitte nach Jahren und Bundesländern sowie, wenn möglich, nach Art der Nutzung [Selbstnutzung vs. Vermietung] aufschlüsseln)? 2. Wie viele Grundstücksübertragungen zwischen (ehemaligen) Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Größenordnung in den letzten fünf Jahren geführt (z. B. Grundstücksübertragungen zwischen 0,5 Mio. und 1 Mio. Euro, 1 Mio. bis 2 Mio. Euro, über 2 Mio. Euro; bitte zusätzlich nach Jahren und Bundesländer aufschlüsseln)? 3. Wie viele Grundstücksübertragungen zwischen unverheirateten bzw. unverpartnerten Paaren haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren jeweils zur Erhebung der Grunderwerbsteuer geführt, und wie hoch waren die dadurch erzielten Steuereinnahmen (bitte nach Jahren und Bundesländern sowie, wenn möglich, nach Art der Nutzung [Selbstnutzung vs. Vermietung] aufschlüsseln und bei Möglichkeit zusätzlich angeben, in wie vielen dieser Fälle die Personen nach Kenntnis der Bundesregierung gemeinsame minderjährige Kinder hatten)? 4. Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Steuerlast der Grunderwerbsteuer bei der Übertragung zwischen nichtverheirateten Partnern auf die unterschiedlichen Einkommensgruppen? 5. Wie bewertet die Bundesregierung, dass ein geschiedenes Ehepaar bei der Vermögensauseinandersetzung von der Grunderwerbsteuer befreit ist (§ 3 Nummer 5 GrEStG), während ein unverheirateter Elternteil mit Kindern, der nach der Trennung den Anteil des anderen Elternteils am gemeinsamen Haus übernimmt, Grunderwerbsteuer zahlen muss? 6. Liegen der Bundesregierung Schätzungen über die Kosten folgender Maßnahmen vor, und plant die Bundesregierung etwaige Schritte, a) eine Grunderwerbsteuerbefreiung auch für gemeinsam lebende unverheiratete Paare, b) eine Grunderwerbsteuerbefreiung auch für unverheiratete Paare mit gemeinsamen minderjährigen Kindern oder volljährigen Kindern mit Behinderung, und c) die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für selbstgenutztes Wohneigentum? 7. Wie bewertet die Bundesregierung die soziale Dimension der jetzigen Rechtslage, insbesondere dass die Grunderwerbsteuerbelastung bei Trennungen unverheirateter Paare mit kleinem oder mittlerem Einkommen oder ungleich verteiltem Einkommen, die Übernahme der gemeinsamen Wohnung durch einen Partner eine besondere Herausforderung darstellen kann? 8. Inwiefern plant die Bundesregierung, im Rahmen künftiger Steuerstatistiken die Daten so zu erheben, dass eine sowohl geschlechterdifferenzierte als auch einkommensbasierte Analyse der Grunderwerbsteuerbelastung möglich ist? Berlin, den 14. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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