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Uranfabrik Lingen stilllegen - Keine Atomkooperationen mit Russland

dip / drucksache 16.04.2026 · WP 21 · 21/5397 · Antrag · Original ↗

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Uranfabrik Lingen stilllegen - Keine Atomkooperationen mit Russland Antrag der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Maik Brückner, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Cem Ince, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Uranfabrik Lingen stilllegen – Keine Atomkooperationen mit Russland Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen stellt Brennelemente für den Einsatz in Atomkraftwerken westlicher Bauweise her. Die Anlage befindet sich im Besitz des französischen Unternehmens Framatome. Nachdem Deutschland aufgrund der Risiken aus der Atomenergie zur Stromerzeugung ausgestiegen ist und die letzten AKWs im April 2023 abgeschaltet hat, ist die ANF-Anlage für Deutschland entbehrlich. Tatsächlich aber verfügt die Anlage bislang über eine unbefristete Betriebsgenehmigung. Auch von Atomkraftwerken im Ausland, insbesondere denjenigen Anlagen, die im Bereich 170 bis 190 Kilometer von den bundesdeutschen Grenzen entfernt liegen, geht weiter ein unmittelbares Risiko auch für die hiesige Bevölkerung aus. Insbesondere bestehen Gefahren im Zusammenhang damit, dass die Atomanlagen allesamt Alterungsprozessen unterworfen sind und schwere Unfälle grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können. Das gilt für die Alt-Reaktoren z. B. in der Schweiz, in Tschechien, Belgien, den Niederlanden, Frankreich. Auch die Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz Inge Paulini hat in einem Interview auf diese und weitere Gefahren wie Terroranschläge und Probleme beim Castortransport hingewiesen (www.morgenpost.de/politik/article242633012/Expertin-Muessen-uns-auf-Unfaelle- in-Atom-Anlagen-einstellen.html). Weiterhin zeigen die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen in der Ukraine, nicht nur in Saporischschja und Tschernobyl, sondern auch bei den beiden anderen Atomkraftwerken im Kriegsgebiet, dass die Atomenergie im Krisenfall unmittelbar zu einem enormen Erpressungs- und Risikopotential wird. Aufgrund dieser Gefahrenlage ist es an der Zeit, den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und die Uranfabriken in Lingen und Gronau (Anreicherung) umgehend abzuschalten. Die Vorarbeit hierfür wurde bereits geleistet, denn für die Stilllegung der Uranfabriken in Lingen hatte das Bundesumweltministerium hat schon Gutachten erstellen lassen, wie eine atomrechtliche Stilllegung umgesetzt werden kann (www.bundesumweltministe- rium.de/download/kernbrennstoffproduktion-und-ausfuhr). Demgegenüber verursacht ein atompolitisches Weiter-So, also die Weiterbetreibung der Uranfabrik Lingen, durch die nötige Atommüll-Entsorgung hohe gesellschaftlichen Kosten, durch die zukünftige Generationen belastet und gebunden werden (Ewig- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5397 21. Wahlperiode 16.04.2026 keitslasten). Von „Ergebnisoffenheit“ in diesem Zusammenhang zu sprechen, ist deshalb verfehlt. Noch besorgniserregender sind jedoch die Bemühungen bei der ANF Lingen, die Produktpalette auszuweiten und zusätzlich in einer Kooperation mit dem russischen Atomkonzern Rosatom sogenannte VVER-Brennelemente für den Einsatz in AKWs russischer Bauweise herstellen zu wollen. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund der nuklearen Gefahren abzulehnen, sondern auch, weil infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine das Ziel besteht, die EU von der russischen Uranbrennstofferzeugung unabhängig zu machen. Auch wenn Deutschland anderen Ländern nicht vorschreiben möchte, wie diese ihre Energieversorgung betreiben sollen, ist der Betrieb von Atomkraftwerken keine zukunftsfähige und nachhaltige Energiepolitik. Stattdessen sollte die Bundesrepublik Deutschland die klimapolitisch notwendige Energiewende hin zu einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien mit voller Kraft vorantreiben. Die Stilllegung der Uranfabrik in Lingen ist hierfür ein wichtiger Schritt. Jedenfalls darf es aber zu keiner Erweiterung der Geschäftsfelder der Uranfabrik in Lingen in Kooperation mit Russland kommen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem § 3 Abs. 1 und 3 des Atomgesetzes (AtG) angepasst wird, sodass Exporte von Uranbrennstoff (Kernbrennstoff) für Atomreaktoren im Ausland rechtlich zweifelsfrei zwingend untersagt werden; 2. die Uranfabrik Lingen im Einklang mit § 7 Abs. 3 AtG und der Atomrechtlichen Stilllegungsverordnung (AStV) stillzulegen; 3. auf europäischer Ebene auf die Auflösung von EURATOM hinzuwirken; 4. sicherzustellen, dass die Fertigung von VVER-Brennelementen mit russischer Unterstützung in welcher Form auch immer auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung untersagt wird; 5. eine Beschäftigungssicherung zu gewährleisten, indem für alle betroffenen Beschäftigten adäquate Anschlussbeschäftigungen gefunden werden. Berlin, den 14. April 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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