Uranfabrik Lingen stilllegen - Keine Atomkooperationen mit Russland
Text
Uranfabrik Lingen stilllegen - Keine Atomkooperationen mit Russland
Antrag
der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Maik Brückner, Dr. Fabian Fahl,
Katalin Gennburg, Cem Ince, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David
Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Uranfabrik Lingen stilllegen – Keine Atomkooperationen mit Russland
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Uranfabrik Advanced Nuclear Fuels (ANF) in Lingen stellt Brennelemente für den
Einsatz in Atomkraftwerken westlicher Bauweise her. Die Anlage befindet sich im
Besitz des französischen Unternehmens Framatome. Nachdem Deutschland aufgrund
der Risiken aus der Atomenergie zur Stromerzeugung ausgestiegen ist und die letzten
AKWs im April 2023 abgeschaltet hat, ist die ANF-Anlage für Deutschland
entbehrlich. Tatsächlich aber verfügt die Anlage bislang über eine unbefristete
Betriebsgenehmigung. Auch von Atomkraftwerken im Ausland, insbesondere denjenigen Anlagen,
die im Bereich 170 bis 190 Kilometer von den bundesdeutschen Grenzen entfernt
liegen, geht weiter ein unmittelbares Risiko auch für die hiesige Bevölkerung aus.
Insbesondere bestehen Gefahren im Zusammenhang damit, dass die Atomanlagen allesamt
Alterungsprozessen unterworfen sind und schwere Unfälle grundsätzlich nicht
ausgeschlossen werden können. Das gilt für die Alt-Reaktoren z. B. in der Schweiz, in
Tschechien, Belgien, den Niederlanden, Frankreich. Auch die Präsidentin des
Bundesamtes für Strahlenschutz Inge Paulini hat in einem Interview auf diese und weitere
Gefahren wie Terroranschläge und Probleme beim Castortransport hingewiesen
(www.morgenpost.de/politik/article242633012/Expertin-Muessen-uns-auf-Unfaelle-
in-Atom-Anlagen-einstellen.html).
Weiterhin zeigen die Ereignisse im Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen in der
Ukraine, nicht nur in Saporischschja und Tschernobyl, sondern auch bei den beiden
anderen Atomkraftwerken im Kriegsgebiet, dass die Atomenergie im Krisenfall
unmittelbar zu einem enormen Erpressungs- und Risikopotential wird. Aufgrund dieser
Gefahrenlage ist es an der Zeit, den Atomausstieg in Deutschland zu vollenden und
die Uranfabriken in Lingen und Gronau (Anreicherung) umgehend abzuschalten. Die
Vorarbeit hierfür wurde bereits geleistet, denn für die Stilllegung der Uranfabriken in
Lingen hatte das Bundesumweltministerium hat schon Gutachten erstellen lassen, wie
eine atomrechtliche Stilllegung umgesetzt werden kann (www.bundesumweltministe-
rium.de/download/kernbrennstoffproduktion-und-ausfuhr).
Demgegenüber verursacht ein atompolitisches Weiter-So, also die Weiterbetreibung
der Uranfabrik Lingen, durch die nötige Atommüll-Entsorgung hohe
gesellschaftlichen Kosten, durch die zukünftige Generationen belastet und gebunden werden (Ewig-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5397
21. Wahlperiode 16.04.2026
keitslasten). Von „Ergebnisoffenheit“ in diesem Zusammenhang zu sprechen, ist
deshalb verfehlt.
Noch besorgniserregender sind jedoch die Bemühungen bei der ANF Lingen, die
Produktpalette auszuweiten und zusätzlich in einer Kooperation mit dem russischen
Atomkonzern Rosatom sogenannte VVER-Brennelemente für den Einsatz in AKWs
russischer Bauweise herstellen zu wollen. Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund der
nuklearen Gefahren abzulehnen, sondern auch, weil infolge des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine das Ziel besteht, die EU von der russischen
Uranbrennstofferzeugung unabhängig zu machen.
Auch wenn Deutschland anderen Ländern nicht vorschreiben möchte, wie diese ihre
Energieversorgung betreiben sollen, ist der Betrieb von Atomkraftwerken keine
zukunftsfähige und nachhaltige Energiepolitik. Stattdessen sollte die Bundesrepublik
Deutschland die klimapolitisch notwendige Energiewende hin zu einer
zukunftsfähigen und nachhaltigen Energieversorgung auf Basis erneuerbarer Energien mit voller
Kraft vorantreiben. Die Stilllegung der Uranfabrik in Lingen ist hierfür ein wichtiger
Schritt. Jedenfalls darf es aber zu keiner Erweiterung der Geschäftsfelder der
Uranfabrik in Lingen in Kooperation mit Russland kommen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem § 3 Abs. 1 und 3 des Atomgesetzes
(AtG) angepasst wird, sodass Exporte von Uranbrennstoff (Kernbrennstoff) für
Atomreaktoren im Ausland rechtlich zweifelsfrei zwingend untersagt werden;
2. die Uranfabrik Lingen im Einklang mit § 7 Abs. 3 AtG und der Atomrechtlichen
Stilllegungsverordnung (AStV) stillzulegen;
3. auf europäischer Ebene auf die Auflösung von EURATOM hinzuwirken;
4. sicherzustellen, dass die Fertigung von VVER-Brennelementen mit russischer
Unterstützung in welcher Form auch immer auf dem Boden der Bundesrepublik
Deutschland aus Gründen der Sicherheit und der Sicherung untersagt wird;
5. eine Beschäftigungssicherung zu gewährleisten, indem für alle betroffenen
Beschäftigten adäquate Anschlussbeschäftigungen gefunden werden.
Berlin, den 14. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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