Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen - Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern
Text
Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen - Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern
Antrag
der Abgeordneten Claudia Müller, Dr. Konstatin von Notz, Agnieszka
Brugger, Andreas Audretsch, Dr. Irene Mihalic, Tarek Al-Wazir, Dr. Anton
Hofreiter, Michael Kellner, Dr. Sandra Detzer, Marcel Emmerich, Swantje
Henrike Michaelsen, Sara Nanni, Dr. Alaa Alhamwi, Katrin Uhlig, Matthias
Gastel, Leon Eckert, Robin Wagener, Dr. Andrea Lübcke, Dr. Kirsten
Kappert-Gonther, Linda Heitmann, Stefan Schmidt, Ayse Asar und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bedeutung der maritimen Wirtschaft für ganz Deutschland anerkennen –
Maritime Wirtschaft nachhaltig stärken und absichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland haben wir eine starke maritime Wirtschaft – tief verankert im ganzen
Land – auch bis in den tiefen Süden, wo starke maritime Zulieferer zu Hause sind. Für
uns als Export- und Importnation ist die maritime Wirtschaft in höchstem Maße
systemrelevant.
Die maritime Branche befindet sich, wie viele andere Branchen, in einem
tiefgreifenden Veränderungsprozess: Klimakrise, internationale Konflikte und der Wandel des
internationalen Wettbewerbs betreffen die Seeschifffahrt besonders stark. Diese
Herausforderungen verlangen eine strategische Positionierung gegenüber Systemrivalen
wie China und dem aggressiven geoökonomischen Auftreten der USA. Maritime
Wirtschaftspolitik muss hier europäischer und strategischer werden. Sie muss die
heimische Wertschöpfung stärken und mehr auf „Made in Europe“-Regelungen setzen. Die
letzte Bundesregierung entschied hier richtig und erhielt mit den Werftenrettungen
wichtige Infrastruktur und Know-how in Deutschland.
Es bieten sich vielfältige Chancen für die deutsche maritime Wirtschaft – mit ihrer
besonderen Stärke im Spezialschiffbau, in der maritimen Logistik, der maritimen
Forschung, mit ihren starken Häfen und ihrem großen maritimen Know-how. All diese
Herausforderungen geben uns einen Kompass für künftige Entscheidungen, der ganz
klar Richtung Unabhängigkeit, Nachhaltigkeit und erneuerbare Freiheitsenergien
zeigt. Denn erneuerbare Energien machen uns unabhängig von autokratischen Staaten
und fossilen Energieträgern mit ihren massiven Preissprüngen. Klimaschutz schafft
neue Möglichkeiten, wie z. B. das Auslaufen der Kohleverstromung, das in der
Binnenschifffahrt schon jetzt Kapazitäten auf dem Rhein freisetzt. Offshore-Windenergie
und ihre Wertschöpfung in Europa vereinen wirtschaftliche Tragfähigkeit und
Klimaschutz und liefern schon jetzt verlässlich günstigen Strom. Mit dem Bau von
Konverterplattformen für die Windenergie entsteht ein neues Standbein für den Schiffbau.
Auch die Vereinfachung von Schiffsrecycling ist eine lang überfällige Ergänzung für
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5491
21. Wahlperiode 21.04.2026
die deutschen Werften und hält Know-how sowie Rohstoffe in Europa. Für den Import
und Export als auch zunehmend für die Produktion von Freiheitsenergien nehmen die
Häfen eine immer wichtigere Rolle ein. Für die gesamtdeutsche Wirtschaft ist es
überlebenswichtig, dass unsere Häfen ihre verkehrs-, wirtschafts-, energie- und
sicherheitspolitischen Funktionen vollumfänglich erfüllen können und bestmöglich geschützt
sind, um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Dafür ist es dringend notwendig, die
unter der letzten Regierung erarbeitete Hafenstrategie als gesamtstaatliche Aufgabe
umzusetzen. Mit der Studie „Energiehäfen der Zukunft“ der DENA, die im Auftrag
des Bundesverkehrsministeriums für die weitere Umsetzung der Strategie die Bedarfe
und Kapazitäten der Häfen für die Energiewende analysiert hat, liegen Vorschläge und
finanzielle Mindestbedarfe vor. Sie liegen deutlich weit über den 400 Millionen Euro
für „Klimafreundliche Schifffahrt und Häfen“ im Klima- und Transformationsfonds
für die kommenden vier Jahre. Die aktuelle Bundesregierung muss wichtige
strategische Weichenstellungen bei der Finanzierung jetzt dringend angehen.
Um die starke Ausgangsposition der maritimen Wirtschaft und Infrastruktur
Deutschlands weiter auszubauen, braucht es langfristig verlässliche Unterstützung durch die
Politik, die Planungssicherheit – auch durch verlässliche Zielvorgaben – geben muss.
Die aktuelle Bunderegierung stellt wichtige Klimaziele und Ausbauziele erneuerbarer
Energien derzeit massiv in Frage. So schwächt sie nicht nur Unternehmen, sie
verhindert durch die geschaffene Unsicherheit zusätzlich wichtige Investitionen und zerstört
eines der wichtigsten Güter für die Wirtschaft, das Vertrauen.
Die letzte Bundesregierung legte mit der Nationalen Hafenstrategie und den
Vorbereitungen für den Nationalen Aktionsplan Klimafreundliche Schifffahrt (NAPS) wichtige
Initiativen vor, um langfristig und im Dialog mit der Branche, die richtigen
Rahmenbedingungen zu setzen und Förderungen zielgerichtet und verlässlich anzustoßen. So
wurden unter anderem die maritimen Wertschöpfungsketten für mehr
Energiesouveränität betrachtet und auch der Bau von Konverterplattformen entscheidend
vorangetrieben. Besonders aktuell ist dabei das Ziel der Stärkung unserer maritimen
europäischen Souveränität:
Die maritime Industrie ist Teil unserer kritischen Infrastruktur. Sie sichert Versorgung
und ermöglicht zivile und militärische Handlungsfähigkeit. Wer Resilienz und
strategische Autonomie will, muss Produktionskapazitäten, Fachkräfte, Innovation,
Umweltschutz und Wettbewerbsbedingungen betrachten. Unternehmen und Politik
können nicht nur nach Rendite entscheiden, sie müssen immer auch geopolitische und
klimatische Risiken bewerten. Investitionen in Werften, Häfen, erneuerbare Kraftstoffe,
Windenergieanlagen, Ausrüstung oder Lieferanten werden zunehmend zu
strategischen Entscheidungen. Mehr europäische Kooperation bei maritimer Beschaffung und
maritimer Infrastruktur ist angesichts der aktuellen Weltlage dringender denn je, auch
bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Die Häfen in Deutschland und Europa sind als Knotenpunkte für den internationalen
Handel auch für den Umschlag von Drogen, Waffen und anderen illegalen Waren
extrem wichtig. Organisierte Kriminelle unterwandern Hafenstrukturen, bestechen und
erpressen Mitarbeitende in den Häfen, um ihre Waren massenhaft unbeobachtet
einzuführen. Mit diesen kriminellen Geschäften werden Milliardengewinne erzielt und
unsere Sicherheit gefährdet.
Aufgrund seiner geografischen Lage stellt Deutschland einen zentralen Knotenpunkt
der NATO dar. Der Operationsplan Deutschland weist unter anderem den deutschen
See- und Binnenhäfen sowie den Werften eine Schlüsselrolle zu, damit Deutschland
im Ernstfall als logistische Drehscheibe der NATO fungieren kann. Für diese
verteidigungspolitisch essenzielle Aufgabe braucht es eine enge und verlässliche zivil-
militärische Zusammenarbeit.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. unser Klima, die Meeresumwelt und damit unseren Planeten zu schützen und
unsere Lebensgrundlagen zu sichern und dafür
a. sich bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) weiter stark
dafür einzusetzen, das Ziel der Klimaneutralität der Schifffahrt bis spätestens
2050 zu verankern und auf verbindliche Zwischenziele hinzuwirken;
b. sich auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Regelwerke FuelEU
Maritime, Taxonomie, EU-Emissionshandelssystem (ETS) etc. einzusetzen und
deren Weiterentwicklung voranzutreiben, um das 1,5-Grad-Ziel des
völkerrechtlichen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen;
c. zu sorgen, dass Einnahmen durch den ETS aus dem Schiffsektor zumindest
aber 500 Millionen Euro jährlich verlässlich und planbar in die
Klimaneutralität der Schifffahrt, die Verfügbarkeit nachhaltiger E-Fuels und in die
maritimen Infrastrukturen und Häfen investiert werden;
d. den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland in der Initiative „Zero-Emission
Shipping“ sowie den Beitrag Deutschlands zum Aufbau grüner
Schifffahrtskorridore unter der Clydebank Declaration zu stärken und dafür den
Austausch und Abstimmungsprozess mit weiteren Mitgliedern voranzutreiben
und bestehende Abmachungen zu unterstützen;
e. sich für erneuerbare Kraftstoffe im Schiffssektor einzusetzen und dafür
i. knappe Bio- und E-Fuels nicht in den Heizungs- oder
Straßenverkehrsbereich zu lenken, wo effizientere Lösungen wie E-Mobilität,
Wärmepumpen oder Hausdämmungen billigere Lösungen bieten, um eine
zusätzliche Verknappung und damit Verteuerung für die Schifffahrt zu
verhindern;
ii. Importinfrastruktur für grünen Ammoniak und grünes Methanol in
deutschen Häfen in Nord- und Ostsee auszubauen;
iii. die Voraussetzungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen und
Antriebstechnologien zu schaffen mit dem Ziel, marktfähige,
treibhausgasneutrale Schiffskraftstoffe auf Lebenszyklusbasis zu nutzen für das
Ziel eines treibhausgasneutralen Schiffsverkehrs;
iv. Innovations- und Demonstrationsprojekte für den Hochlauf der
erneuerbaren Wasserstoffproduktion zu fördern;
v. bei zukünftigen Fördermaßnahmen des Bundes den Fokus auf
Investitionen in die bessere Verfügbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen wie
Methanol, Ammoniak oder Wasserstoff zu setzen;
vi. eine Opt-in-Option für den Schiffsverkehr zu schaffen, mittels derer der
Einsatz von E-Fuels, der über die bestehenden europäischen
Quotenvorgaben für den Schiffs- und Flugverkehr hinausgeht, auf die THG-
Quotenerfüllung angerechnet werden kann;
vii. für den Umstieg auf erneuerbare Antriebe und die Nutzung
treibhausgasneutraler Schiffskraftstoffe vorausschauend die Voraussetzungen
und die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und bundesweit
zu vereinheitlichen;
f. durch eine neue maritime Raumordnung mit verpflichtender Umsetzung des
Ökosystem-Ansatzes und dem Ziel des guten Umweltzustandes
Nutzungskonflikte aufzulösen, vielfältige Nutzungsformen in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone besser miteinander in Einklang zu bringen und
zur Entlastung der Meeresschutzgebiete und Gewinnung weiterer Flächen für
Offshore-Windenergie verträgliche Ko-Nutzungen zu ermöglichen,
Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen Nutzungsbereichen (z. B. Fischerei,
Offshore-Windenergie, Schifffahrt, Sicherheit, Umwelt- und Artenschutz) zu
prüfen und hier gezielt in Forschung und Entwicklung sowie in die
Unterstützung von Start-ups der Blue Economy zu investieren;
g. das Sofortprogramm der natur- und umweltverträglichen Bergung von
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee dauerhaft weiterzuführen und
voranzutreiben, insbesondere durch die Beschleunigung des Baus der ersten
Pilotplattform, durch eine gemeinsame Vereinbarung mit den Ländern für eine
dauerhafte Finanzierung der Munitionsbergung, um so zusätzlich zur
Beseitigung der Munitionsbelastung zu einem Innovations-, Wirtschafts- und
Forschungstreiber in Deutschland zu werden;
h. sich weiter nachdrücklich für die Unterschutzstellung des antarktischen
Weddellmeeres einzusetzen sowie dem UN-Hochseeschutzabkommen BBNJ und
dem darin verankerten „30x30“-Ziel, mit dem 30 Prozent der Hohen See bis
zum Jahr 2030 unter Schutz gestellt werden soll, auch nach der Ratifizierung
weiter zur Durchsetzung zu verhelfen, und sich im Rahmen dessen mit den
internationalen Partnern für tatsächliche Null-Nutzungszonen, die
verbindliche Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für störende und
schädliche Aktivitäten auf Hoher See sowie für eine Stärkung von
Technologietransfers und der Bereitstellung von Umweltinformationen einzusetzen;
2. sich für maritime Sicherheit und Resilienz einzusetzen und dafür
a. die sicherheitspolitische Bedeutung der Häfen und der maritimen
Infrastruktur anzuerkennen und die Häfen bei ihren Bemühungen für mehr Sicherheit
sehr viel stärker zu unterstützen, denn seit langem erhöht sich die Anzahl
hybrider Angriffe und das Risiko von Anschlägen gegen wichtige logistische
und energetische Knotenpunkte spürbar;
b. neben der militärischen auch die zivile Infrastruktur stärker zu fokussieren,
unter anderem, um die Versorgung mit wichtigen Gütern wie
Nahrungsmitteln und Medikamenten, die für die Sicherheit in Deutschlands, aber auch für
unsere nördlichen europäischen Nachbarn grundlegend ist, sicherzustellen
(siehe Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die Zeitenwende
in der Zivilen Verteidigung umsetzen“ auf Bundestagsdrucksache 21/4746);
c. die zivil-militärische Zusammenarbeit weiter zu stärken, um im Ernstfall
auch die deutsche Hafeninfrastruktur in die Lage zu versetzen, als Bestandteil
der logistischen Drehscheibe der NATO für die Verlegung von Truppen und
Material zu dienen. Darüber hinaus braucht die Marine ausreichend
Hafenkapazitäten, um über genügend Liegeplätze für künftig zulaufende Schiffe
und Boote zu verfügen. Damit Wartungs- und Reparaturarbeiten schneller
werden, ist z. B. ein Ausbau der Reparatur-Kapazitäten bundeseigener
Werften erforderlich;
d. den Schutz der im Meer liegenden kritischen Infrastrukturen wie z. B.
Unterseepipelines und -kabel, mit der notwendigen Entschlossenheit zu verbessern
und dafür eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit zwischen sämtlichen
zuständigen Akteuren zu forcieren, wie z. B. begonnen im Havariekommando,
sowie klare Verantwortlichkeiten, Abläufe und Zuständigkeiten zu
entwickeln und hierbei vor allem auch die Anrainerländer frühestmöglich zu
beteiligen und dabei auch die verschiedenen Rechtsgrundlagen zu
berücksichtigen;
e. das Maritime Sicherheitszentrum in Cuxhaven mit seiner einzigartigen
Zusammenarbeit von Landes- und Bundesbehörden weiter zu unterstützen und
auszubauen, auch personell, die Zusammenarbeit weiter zu vereinfachen und
die Fähigkeiten der zuständigen Bundesbehörden zum Schutz der kritischen
maritimen Infrastruktur zu verbessern, z. B. durch eine bessere Ausstattung
der Bundespolizei mit Unterwasserdrohnen, um so besseres
Unterwasserlagebild erstellen zu können;
f. national, europäisch und international wirksame Maßnahmen zur
Bekämpfung der Schattenflotte zu verstärken und dafür der Bundespolizei, der
Marine und dem Zoll und allen anderen beteiligten Sicherheitsbehörden einen
klaren Auftrag zu erteilen, die Kontrolle von verdächtigen Schiffen der
russischen Schattenflotte – auch an Bord dieser Schiffe – zu intensivieren sowie
im Rahmen des Völkerrechts, insbesondere des internationalen See- und
Umweltrechts, gelistete und verdächtige Schiffe, auch solche, bei denen der
Flaggenstaat nicht eindeutig ist, bei der Ein- und Durchfahrt des deutschen
Küstenmeers und der ausschließlichen Wirtschaftszone zu kontrollieren und bei
Bedarf festzusetzen, ggfs. auch in Kooperation mit unseren NATO-Partnern
(siehe Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Die russische
Schattenflotte entschlossen bekämpfen“ auf Bundestagsdrucksache
21/5330);
g. mittels eines Investitionsprüfungsgesetzes, im Einklang mit der
überarbeiteten EU-FDI-Screening-Verordnung die Kontrolle der deutschen Häfen
möglichst europäisch abzusichern und dafür im Falle von geplanten erheblichen
ausländischen Beteiligungen an deutschen Häfen effiziente und klare Regeln
für Investoren aus Drittstaaten zu erlassen, die maritime Infrastruktur
kontrollieren können;
h. die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen,
dass eine technische Einflussnahme z. B. über einzelne Komponenten oder
Software auf die Hafen-, Offshore- und Unterwasserinfrastruktur durch
ausländische Staaten ausgeschlossen wird;
i. gemeinschaftliche EU-Vorgaben in Bezug auf Sicherheit, Hafen-Kontrollen
von Fracht, Personal und Schiffen zu unterstützen, um Mindeststandards zu
etablieren, Kriminalität zurückzudrängen und Wettbewerbsnachteile durch
höhere Sicherheitsstandards zu vermeiden;
j. die internationale Zusammenarbeit auf den maritimen Transportrouten und
Häfen bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität zu verstärken,
insbesondere durch Intensivierung der Zusammenarbeit in der Sicherheits-Allianz
für europäische Hochseehäfen und Maritime Analysis and Operations Centre
– Narcotics (MAOC-N);
k. verstärkt gegen die Unterwanderung von Hafeninfrastruktur und Handel mit
Drogen, Waffen und anderen illegalen Waren durch organisierte Kriminalität
vorzugehen, insbesondere durch Verstärkung der Überprüfungen von
Containern, der Kooperationen zwischen Zollbehörden und Wirtschaft sowie
Anlauf- und Meldestellen bei Erpressung und Bestechung von Mitarbeitenden
in Häfen;
3. die Hafeninfrastruktur als logistische Knotenpunkte und Tor zu den Meeren der
Welt nachhaltig zu sichern und zu ertüchtigen und dafür
a. zeitnah, noch in der ersten Hälfte der Legislatur wie im Koalitionsvertrag
beschlossen, mit den Bundesländern eine verbindliche Regelung über den
Ausgleich von Hafenlasten zu treffen, die aufgrund der aktuellen
Herausforderungen wie Sicherheit und Digitalisierung, Energiewende und
Klimaschutz sowie sanierungs- und entwicklungsbedürftiger Infrastruktur
erforderlich sind und dafür eine verstetigte Bundesfinanzierung zur Verfügung zu
stellen;
b. sich für eine engere Kooperation zwischen den deutschen als auch
europäischen Nachbarhäfen einzusetzen, um Transporte so effizient wie möglich zu
organisieren, Hafenausbaubedarfe gemeinsam zu planen und so Infrastruktur
passgenau vorzuhalten;
c. die Anbindung der Häfen an den Hinterlandverkehr zu verbessern und so
effizient wie möglich zu gestalten, so dass möglichst ein Großteil des
Güterverkehrs über die elektrifizierte Bahn bzw. das Binnenschiff abgewickelt
werden kann und dafür
i. sind überlastete Schienen-Korridore schnellstmöglich zu erweitern,
indem
– die Ausbauvorhaben vorangetrieben und die dafür notwendige
Finanzierung der Bedarfsplanprojekte sichergestellt wird;
– der Deutschlandtakt unter Berücksichtigung weitgehender
Verlagerungen langlaufender Lkw-Verkehre auf die Schiene geplant
wird;
– zur Stärkung der Resilienz auch nicht bundeseigene
Schieneninfrastruktur ausgebaut wird, dafür benötigt es eine Anhebung der
Mittel des Schienengüterfernverkehrsförderungsgesetzes
(SGFFG);
– die im Gesetz verankerten Vorgaben zur Vereinfachung der
Wirtschaftlichkeitsnachweise zeitnah in die Praxis umgesetzt werden;
ii. den Zustand der Bundeswasserstraßen zügig zu verbessern und dafür
– die Mittel für Investitionen in die Bundeswasserstraßen zügig und
zielgerichtet auszugeben und zu erhöhen;
– die Bauwerke an Bundeswasserstraßen regelmäßig zu überprüfen
und zügiger instandsetzungsbedürftige Teile auszutauschen sowie
Ersatzneubauten umzusetzen;
– die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung schlagkräftiger
und effizienter zu machen, u. a. durch die Übertragung von
Entscheidungskompetenzen in die Fläche, durch Fachkräftesicherung
und -aufbau und eine bessere Aus-, Fort- und Weiterbildung;
– die Genehmigungsverfahren für Groß- und Schwerlasttransporte
zu überprüfen und den Transport von Komponenten von
Windenergieanlagen über die Wasserstraße zu vereinfachen und zu
stärken;
d. umgehend ein zwischen dem Bund und den betreffenden Ländern
abgestimmtes, ökologisch verträgliches Sedimentmanagement zu entwickeln und
zügig umzusetzen;
e. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Landstromanlagen weiter
auszubauen und sich für eine verstärkte Nutzung von erneuerbarem
Landstrom sowohl in See- als auch in Binnenhäfen einzusetzen; und dafür die
Bundesfinanzhilfen für den Ausbau von Landstromanlagen in See- und
Binnenhäfen zu verlängern; und auf eine Umsetzung der
Landstromverpflichtung im Rahmen der FuelEU Maritime in Deutschland hinzuwirken;
f. das Förderprogramm IHATEC II und Digitale Testfelder in Häfen dauerhaft
fortzuführen, damit die deutschen See- und Binnenhäfen Fortschritte im
Klima- und Umweltschutz erzielen sowie in den Bereichen Automatisierung
und Digitalisierung weiterhin wettbewerbsfähig und innovativ bleiben;
g. zu prüfen, wie die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer bei Importwaren
gemeinsam mit den Ländern an die meisten europäischen Nachbarn angepasst
werden kann und damit bestehende Wettbewerbsnachteile zügig beseitigt
werden können (ohne dass die Gesamteinnahmen der Umsatzsteuer reduziert
werden);
4. den Schiffbau und die maritime Produktion in Deutschland und Europa zu stärken
und dafür
a. Made-in-Europe-Vorgaben für kritische Technologien und Infrastrukturen,
wie sie im Industrial Accelerator Act (IAA) verhandelt werden, zu
unterstützen;
b. Planungssicherheit zu geben, indem die Förderprogramme für den Schiffbau
langfristig finanziert, Förderbedingungen bürokratiearm und
anwendungsorientiert ausgestaltet werden und für Weiterentwicklungen die
Bundesregierung sich bei der Überarbeitung der europäische Anwendungsverordnung
entsprechend einbringt;
c. den hohen technischen Stand des deutschen Schiffbaus durch gezielte
maritime Forschungsförderung weiter zu unterstützen, in dem u. a. das maritime
Forschungsprogramm nicht nur kurzfristig erhöht, sondern langfristig auf
hohem Niveau abgesichert wird;
d. die klimaneutrale Modernisierung der deutschen Flotte zu unterstützen, z. B.
durch die Weiterführung und Fortentwicklung der Programme zur
Modernisierung der Binnen- und Küstenschiffflotte; bei technischen Neuerungen wie
u. a. erneuerbaren Antrieben durch Schiffbauaufträge der Bundesrepublik
Deutschland neue Entwicklungen als Ankerkunde gezielt zu unterstützen und
den Aufbau einer „klimaneutralen Bundesflotte“ voranzutreiben;
e. die Rahmenbedingungen für den autonomen Schiffsverkehr zu schaffen, die
Genehmigung und Einrichtung von Teststrecken zu vereinfachen und
voranzutreiben;
f. die Etablierung von Recycling-Kapazitäten in Deutschland für Schiffe als
entscheidenden Schritt in Richtung maritimer Kreislaufwirtschaft
voranzubringen, Gesetze entsprechend zu verändern, so dass Genehmigungen
schneller und einfacher erteilt werden können sowie durch Instrumente zur
Anschubfinanzierung zu unterstützen;
g. die Offshore-Windenergie-Produktion voranzutreiben, dafür ambitionierte
Ausbauziele beizubehalten und die Ausschreibungsbedingungen zu
verbessern, sowie
i. die Entwicklung und den Aufbau der für die Realisierung der Offshore-
Windenergie-Ausbauziele erforderlichen maritimen Infrastruktur und
Produktionskapazitäten (z. B. Konverterplattformen, Installations-,
Kran- und Kabellegeschiffe sowie Wartungskapazitäten) finanziell und
regulatorisch zu unterstützen;
ii. die Unterstützung für den Schiff- und Konverterplattformbau sowie für
die Hersteller von Großkomponenten für Offshore-Windenergieanlagen
(z. B. Fundamente) bei der Bauzeitfinanzierung zu verstetigen;
iii. auf eine Kooperation und Angleichung der
Ausschreibungsbedingungen für Offshore-Windparks zwischen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene
mit dem Ziel der Sicherung der Wertschöpfung innerhalb der EU und
Deutschlands auf Mindeststandards hinzuwirken, die mindestens
unionsrechtlichen Vorgaben entsprechen und einen
Unterbietungswettbewerb zwischen Mitgliedstaaten verhindern, dabei sollen insbesondere
Nachhaltigkeits-, Resilienz-, Lieferketten-, Sozial- und
Umweltschutzanforderungen sowie Systemdienlichkeit einheitlich und verbindlich
verankert werden (u. a. im Rahmen von NSEC – North Seas Energy
Cooperation – und BEMIP – Baltic Energy Market Interconnection
Plan);
iv. sich für verpflichtende Industriestandards einzusetzen, um dem
steigenden Bedarf an Offshore-Spezialschiffen, Konverterplattformen und
Großkomponenten für die Energiewende gerecht zu werden;
5. das maritime Know-how am Schifffahrtsstandort Deutschland zu stärken und
dafür
a. die Aus- und Weiterbildung und Qualifizierung weiter zu verbessern und
gemeinsam mit allen Partnern Strategien gegen den Fachkräftemangel zu
entwickeln;
b. eine umfassende Studie zum Benchmarking der maritimen Standorte
hinsichtlich v. a. Ausbildungswegen, Entlohnung, Förderkulissen,
Arbeitsplatzangebot und Lohnnebenkosten durchzuführen, um den Schifffahrtsstandort
Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb zukünftig
besser zu positionieren und Fördermittel attraktiver einsetzen zu können;
c. Entbürokratisierung und Vereinfachung der maritimen Förderkulisse
voranzutreiben, um die Fördermaßnahmen effizienter zu strukturieren und
Reformen auch in Zukunft zu erleichtern und das starre Fördersystem mit
Finanzbeitrag (Erstattung bestimmter Lohnnebenkostenanteile),
Ausbildungsförderung, Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland und weiteren
Fördermaßnahmen auch hinsichtlich möglicher zukünftiger Reformfähigkeit anzupassen;
d. die Gleichstellung von Arbeitskräften sowie insbesondere die Diversität in
der gesamten maritimen Wirtschaft zu fördern und die Unternehmen dabei
zu unterstützen Bedingungen der maritimen Berufe und der
Ausbildungswege an familienfreundliche Beschäftigungsmodelle anzupassen;
e. die Attraktivität der Anstellung gut ausgebildeter deutscher und europäischer
Seeleute an Bord von Handelsschiffen zu fördern und gleichzeitig
Förderungen für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt an verbindliche
und nachprüfbare Zusagen der Reederschaft zu knüpfen;
f. die zukunftsfähige Ausstattung der Seemannsmission sicherzustellen sowie
sich auch bei der IMO aufgrund der besonderen Herausforderungen für die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Tätigkeiten auf Hoher See, auch
im Offshore-Windenergiebereich, einzusetzen; hierzu zählt neben guter
Bezahlung, hohen Sicherheitsstandards und angemessener Ausrüstung auch
eine gut funktionierende Seenotrettung.
Berlin, den 21. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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