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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29,8 Mio. Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" - bis zur Höhe von 119,1 Mio. Euro

dip / drucksache 02.04.2025 · WP 21 · 21/35 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 - Ausgaben der "Die Autobahn GmbH des Bundes" für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung - bis zur Höhe von 29,8 Mio. Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 - Investitionen der "Die Autobahn GmbH des Bundes" - bis zur Höhe von 119,1 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/35 21. Wahlperiode 02.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 682 12 – Ausgaben der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ für Betrieb, Planungsleistungen und Verwaltung – bis zur Höhe von 29,8 Mio. Euro und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1201 Titel 891 11 – Investitionen der „Die Autobahn GmbH des Bundes“ – bis zur Höhe von 119,1 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. April 2025 II B 1 – VE 0111/00039/009/001 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 1201 Titel 682 12 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 29,8 Mio. Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 19 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zu 10,8 Mio. Euro, sowie bei Kapitel 1201 Titel 891 11 eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 119,1 Mio. Euro, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 76 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2027 bis zu 43,1 Mio. Euro erteilt hat. Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei Kapitel 1201 Titel 682 12 zum Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung und bei Kapitel 1201 Titel 891 11 zum Abschluss von Verträgen zur Durchführung des Abrisses und Ersatzneubaus der Ringbahnbrücke (A 100) in Berlin erforderlich, um die am 19. März 2025 erfolgte Vollsperrung der nördlichen Fahrtrichtung der Ringbahnbrücke schnellstmöglich zu beheben. Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen ist eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten: Infolge der bei einer Sonderprüfung festgestellten Ausweitung eines Risses in einem tragenden Bauteil der Ringbahnbrücke (A 100), welcher aus Sicherheitsgründen eine kurzfristige Vollsperrung der nördlichen Fahrtrichtung der Ringbahnbrücke (A 100) erforderlich gemacht hat, ist der Abschluss von Verträgen zur ingenieurmäßigen Vorbereitung sowie zur Umsetzung von Sofortmaßnahmen, dem unverzüglichen Abbruch sowie Neubau der Ringbahnbrücke (A 100) schnellstmöglich erforderlich, damit keinerlei Verzögerungen bei der Schadensbehebung entstehen (Verkehrssicherungspflicht). Die durch die Vollsperrung entstandenen Beeinträchtigungen haben ein solches Ausmaß, dass die notwendigen Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden müssen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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