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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro

dip / drucksache 10.04.2025 · WP 21 · 172/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro [Bundesrat Drucksache 172/25 10.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro Bundesministerium Berlin, 10. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro erteilt hat, davon fällig im: Haushaltsjahr 2026 bis zu 6.250 T Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 8.423 T Euro, Haushaltsjahr 2028 bis zu 3.434 T Euro und Haushaltsjahr 2029 bis zu 1.557 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die nationale Co- Finanzierung zweier neuer AI-Factories, welche im Rahmen der europäischen Initiative EuroHPC an den Standorten Stuttgart und Jülich aufgebaut werden sollen, sicher zu stellen. Diese wichtigen Projekte zum Aufbau des deutschen und europäischen KI-Ökosystems und damit der technologischen Souveränität im Bereich KI werden hälftig von der EU und den Sitzstaaten finanziert. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten, da die AI-Factories vom EuroHPC Joint Undertaking bereits bezuschlagt wurden und ein Projektstart auf EU-Ebene auf den 1. April 2025 terminiert wurde. Bei Projektverzögerungen für diese zwei wichtigen Investitionen würde Deutschland seine Zusage auf EU-Ebene nicht einhalten können. Es könnte international mit einem spürbaren Vertrauensverlust und Reputationsschaden zu rechnen sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Co- Finanzierungen reduziert würden. Politische und wirtschaftliche Staatsinteressen würden damit beeinträchtigt. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird – mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

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