Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro
[Bundesrat Drucksache 172/25
10.04.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 -
Mikroelektronik und Supercomputing - Investitionen - bis zur
Höhe von insgesamt 19.664 T Euro
Bundesministerium Berlin, 10. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4
Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1
Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und
Supercomputing - Investitionen – eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19.664 T Euro erteilt hat, davon fällig
im:
Haushaltsjahr 2026 bis zu 6.250 T Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 8.423 T Euro,
Haushaltsjahr 2028 bis zu 3.434 T Euro und
Haushaltsjahr 2029 bis zu 1.557 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die nationale Co-
Finanzierung zweier neuer AI-Factories, welche im Rahmen der europäischen
Initiative EuroHPC an den Standorten Stuttgart und Jülich aufgebaut werden
sollen, sicher zu stellen. Diese wichtigen Projekte zum Aufbau des deutschen und
europäischen KI-Ökosystems und damit der technologischen Souveränität im
Bereich KI werden hälftig von der EU und den Sitzstaaten finanziert.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen
geboten, da die AI-Factories vom EuroHPC Joint Undertaking bereits
bezuschlagt wurden und ein Projektstart auf EU-Ebene auf den 1. April 2025
terminiert wurde. Bei Projektverzögerungen für diese zwei wichtigen
Investitionen würde Deutschland seine Zusage auf EU-Ebene nicht einhalten
können. Es könnte international mit einem spürbaren Vertrauensverlust und
Reputationsschaden zu rechnen sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Co-
Finanzierungen reduziert würden. Politische und wirtschaftliche Staatsinteressen
würden damit beeinträchtigt.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird – mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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