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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomuting - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro

dip / drucksache 10.04.2025 · WP 21 · 21/48 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomuting - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/48 21. Wahlperiode 10.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 – Mikroelektronik und Supercomputing – Investitionen – bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. April 2025 II D 3 – BF 0111/00033/006/017 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 894 23 – Mikroelektronik und Supercomputing – Investitionen – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im: Haushaltsjahr 2026 bis zu 6,250 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 8,423 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2028 bis zu 3,434 Mio. Euro und Haushaltsjahr 2029 bis zu 1,557 Mio. Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die nationale Co-Finanzierung zweier neuer AI-Factories, welche im Rahmen der europäischen Initiative EuroHPC an den Standorten Stuttgart und Jülich aufgebaut werden sollen, sicherzustellen. Diese wichtigen Projekte zum Aufbau des deutschen und europäischen KI-Ökosystems und damit der technologischen Souveränität im Bereich KI werden hälftig von der EU und den Sitzstaaten finanziert. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten, da die AI-Factories vom EuroHPC Joint Undertaking bereits bezuschlagt wurden und ein Projektstart auf EU-Ebene auf den 1. April 2025 terminiert wurde. Bei Projektverzögerungen für diese zwei wichtigen Investitionen würde Deutschland seine Zusage auf EU-Ebene nicht einhalten können. Es könnte international mit einem spürbaren Vertrauensverlust und Reputationsschaden zu rechnen sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Co-Finanzierungen reduziert würden. Politische und wirtschaftliche Staatsinteressen würden damit beeinträchtigt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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