Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomuting - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 - Mikroelektronik und Supercomuting - Investitionen - bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/48
21. Wahlperiode 10.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 894 23 – Mikroelektronik und
Supercomputing – Investitionen – bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. April 2025
II D 3 – BF 0111/00033/006/017
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 894 23 –
Mikroelektronik und Supercomputing – Investitionen – eine überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19,664 Mio. Euro erteilt hat, davon
fällig im:
Haushaltsjahr 2026 bis zu 6,250 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 8,423 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2028 bis zu 3,434 Mio. Euro und
Haushaltsjahr 2029 bis zu 1,557 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die nationale Co-Finanzierung
zweier neuer AI-Factories, welche im Rahmen der europäischen Initiative EuroHPC
an den Standorten Stuttgart und Jülich aufgebaut werden sollen, sicherzustellen. Diese
wichtigen Projekte zum Aufbau des deutschen und europäischen KI-Ökosystems und
damit der technologischen Souveränität im Bereich KI werden hälftig von der EU und
den Sitzstaaten finanziert.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten, da die
AI-Factories vom EuroHPC Joint Undertaking bereits bezuschlagt wurden und ein
Projektstart auf EU-Ebene auf den 1. April 2025 terminiert wurde. Bei
Projektverzögerungen für diese zwei wichtigen Investitionen würde Deutschland seine Zusage auf
EU-Ebene nicht einhalten können. Es könnte international mit einem spürbaren
Vertrauensverlust und Reputationsschaden zu rechnen sein. Es ist nicht ausgeschlossen,
dass die Co-Finanzierungen reduziert würden. Politische und wirtschaftliche
Staatsinteressen würden damit beeinträchtigt.
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ISSN 0722-8333]
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