polradar

Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro

dip / drucksache 30.04.2025 · WP 21 · 194/25 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro [Bundesrat Drucksache 194/25 30.04.25 Fz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro Bundesministerium Berlin, 30. April 2025 der Finanzen Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr: 2026 bis zu 7.850 T Euro, 2027 bis zu 4.058 T Euro und 2028 bis zu 7.430 T Euro. Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die lückenlosen Fortsetzungen der bereits begonnenen Maßnahmen zur Steigerung der technologischen Souveränität Deutschlands in den Bereichen KI, Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien sicherzustellen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Das verfolgte Ziel, Anzahl und Qualität von technologieorientierten Neugründungen im Bereich der Schlüsseltechnologien einschließlich Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien zu erhöhen und mit dem zielgerichteten Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis den Standort Deutschland zu stärken, wäre ohne die nunmehr umgehende Bewilligung der Maßnahmen gefährdet. Mit Blick auf die Zielrichtung der Maßnahmen und deren Gesamterfolg führt eine weiter zeitverzögerte Bewilligung der Fortsetzungsmaßnahmen zu einer Beeinträchtigung politischer und wirtschaftlicher Staatsinteressen. Auf einem hochkompetitiven Arbeitsmarkt kann das qualifizierte Personal ohne rechtzeitige Bewilligung nicht gehalten werden, was mit dem Verlust von Wissensträgern und Know-How verbunden wäre, welche für den Projekterfolg ausschlaggebend sind. Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet. Mit freundlichen Grüßen Sarah Ryglewski]

Relationen