Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T Euro
[Bundesrat Drucksache 194/25
30.04.25
Fz
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch das Bundesministerium
der Finanzen
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20
- Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von
insgesamt 19.338 T Euro
Bundesministerium Berlin, 30. April 2025
der Finanzen
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 HG 2024 in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1
BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO
bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von insgesamt 19.338 T
Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr:
2026 bis zu 7.850 T Euro,
2027 bis zu 4.058 T Euro und
2028 bis zu 7.430 T Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die lückenlosen Fortsetzungen
der bereits begonnenen Maßnahmen zur Steigerung der technologischen
Souveränität Deutschlands in den Bereichen KI, Cybersicherheit und
Kommunikationstechnologien sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten.
Das verfolgte Ziel, Anzahl und Qualität von technologieorientierten
Neugründungen im Bereich der Schlüsseltechnologien einschließlich Cybersicherheit und
Kommunikationstechnologien zu erhöhen und mit dem zielgerichteten Transfer von
Forschungsergebnissen in die Praxis den Standort Deutschland zu stärken, wäre
ohne die nunmehr umgehende Bewilligung der Maßnahmen gefährdet. Mit Blick
auf die Zielrichtung der Maßnahmen und deren Gesamterfolg führt eine weiter
zeitverzögerte Bewilligung der Fortsetzungsmaßnahmen zu einer Beeinträchtigung
politischer und wirtschaftlicher Staatsinteressen. Auf einem hochkompetitiven
Arbeitsmarkt kann das qualifizierte Personal ohne rechtzeitige Bewilligung nicht
gehalten werden, was mit dem Verlust von Wissensträgern und Know-How
verbunden wäre, welche für den Projekterfolg ausschlaggebend sind.
Auf die zeitgleiche Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages wird - mangels Konstituierung - ausnahmsweise verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Sarah Ryglewski]
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