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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro

dip / drucksache 01.04.2025 · WP 21 · 21/36 · Unterrichtung · Original ↗

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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro [Deutscher Bundestag Drucksache 21/36 21. Wahlperiode 01.04.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 „Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“ in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2025 II D 3 – BF 0111/00033/006/008 Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 685 30 „Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“ eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) bis zu einer Höhe von insgesamt 152 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr 2026 bis zu 51 Mio. Euro, Haushaltsjahr 2027 bis zu 40 Mio. Euro und Haushaltsjahr 2028 bis zu 61 Mio. Euro. Die VE ist notwendig, um die unterbrechungsfreie Förderung der Infrastrukturmaßnahmen Netzwerk Universitätsmedizin (NUM 3.0) und das Deutsche Zentrum für Psychische Gesundheit (DZPG) sicherzustellen. Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten, da verzögerte Projektbewilligungen deutlich negative Auswirkungen hätten. Eine Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist erforderlich um die seit Jahren aufgebauten Infrastrukturen, welche für den Studien- und Forschungsstandort Deutschland, die Einbindung Deutschlands in den European Health Data Space (EHDS) und den Führungsanspruch Deutschlands in der Europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des Gehirns essentiell sind, aufrecht zu erhalten. Universitätskliniken und Einrichtungen sind nicht in der Lage, diese alleine fortzuführen. Wissensträger und Know-how in einem zentralen Kernbereich der Forschungsförderung des Bundes könnten verloren gehen. Die Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 sowie die Konstituierung und nächste Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages können aus den zuvor genannten Gründen nicht abgewartet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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