Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30 "Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit" in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/36
21. Wahlperiode 01.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 685 30
„Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“
in Höhe von bis zu 152 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. April 2025
II D 3 – BF 0111/00033/006/008
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 685 30
„Gesundheitsforschung, Medizintechnik und globale Gesundheit“ eine
überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung (VE) bis zu einer Höhe von insgesamt 152 Mio.
Euro erteilt hat, davon fällig im
Haushaltsjahr 2026 bis zu 51 Mio. Euro,
Haushaltsjahr 2027 bis zu 40 Mio. Euro und
Haushaltsjahr 2028 bis zu 61 Mio. Euro.
Die VE ist notwendig, um die unterbrechungsfreie Förderung der
Infrastrukturmaßnahmen Netzwerk Universitätsmedizin (NUM 3.0) und das Deutsche Zentrum für
Psychische Gesundheit (DZPG) sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten, da
verzögerte Projektbewilligungen deutlich negative Auswirkungen hätten. Eine
Anschlussfinanzierung der Maßnahmen ist erforderlich um die seit Jahren aufgebauten
Infrastrukturen, welche für den Studien- und Forschungsstandort Deutschland, die
Einbindung Deutschlands in den European Health Data Space (EHDS) und den
Führungsanspruch Deutschlands in der Europäischen Partnerschaft für die Gesundheit des
Gehirns essentiell sind, aufrecht zu erhalten. Universitätskliniken und Einrichtungen
sind nicht in der Lage, diese alleine fortzuführen. Wissensträger und Know-how in
einem zentralen Kernbereich der Forschungsförderung des Bundes könnten verloren
gehen.
Die Verkündung des Haushaltsgesetzes 2025 sowie die Konstituierung und nächste
Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages können aus den zuvor
genannten Gründen nicht abgewartet werden.
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