Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19,338 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20 - Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit - bis zur Höhe von insgesamt 19,338 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/82
21. Wahlperiode 30.04.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 3004 Titel 683 20
– Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit – bis zur Höhe von
insgesamt 19,338 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. April 2025
II D 3 – BF 0111/00033/006/022
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 3004 Titel 683 20 –
Kommunikationssysteme, IT-Sicherheit – eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung
bis zur Höhe von insgesamt 19,338 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im
Haushaltsjahr:
2026 bis zu 7,85 Mio. Euro,
2027 bis zu 4,058 Mio. Euro und
2028 bis zu 7,43 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um die lückenlosen Fortsetzungen der
bereits begonnenen Maßnahmen zur Steigerung der technologischen Souveränität
Deutschlands in den Bereichen KI, Cybersicherheit und Kommunikationstechnologien
sicherzustellen.
Eine Ausnahme vom Konsultationsverfahren (vorherige Unterrichtung des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages) ist aus zwingenden Gründen geboten. Das
verfolgte Ziel, Anzahl und Qualität von technologieorientierten Neugründungen im
Bereich der Schlüsseltechnologien einschließlich Cybersicherheit und
Kommunikationstechnologien zu erhöhen und mit dem zielgerichteten Transfer von
Forschungsergebnissen in die Praxis den Standort Deutschland zu stärken, wäre ohne die nunmehr
umgehende Bewilligung der Maßnahmen gefährdet. Mit Blick auf die Zielrichtung der
Maßnahmen und deren Gesamterfolg führt eine weiter zeitverzögerte Bewilligung der
Fortsetzungsmaßnahmen zu einer Beeinträchtigung politischer und wirtschaftlicher
Staatsinteressen. Auf einem hochkompetitiven Arbeitsmarkt kann das qualifizierte
Personal ohne rechtzeitige Bewilligung nicht gehalten werden, was mit dem Verlust
von Wissensträgern und Know-how verbunden wäre, welche für den Projekterfolg
ausschlaggebend sind.
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