Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE - Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau - zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1058 und der Verordnung (EU) 2021/1057
Text
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE - Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau - zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1058 und der Verordnung (EU) 2021/1057
[Bundesrat zu Drucksache 523/24 (Beschluss)
01.04.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE
- Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau - zur Änderung der
Verordnung (EU) 2021/1058 und der Verordnung (EU) 2021/1057
C(2025) 2074 final
Frau Anke REHLINGER
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3–4
10117 BERLIN
DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 30.3.2025
C(2025) 2074 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über RESTORE – Regionale
Soforthilfe für den Wiederaufbau – zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1058 und
der Verordnung (EU) 2021/1057 {COM(2024) 496 final}.
Angesichts der Notwendigkeit, von Naturkatastrophen betroffenen Bevölkerungsgruppen
rasch Hilfe zu leisten, sind die beiden gesetzgebenden Organe zügig zu einer politischen
Einigung über dieses Gesetzgebungsdossier gelangt. Der RESTORE-Vorschlag wurde
am 19. Dezember 2024 angenommen, am 23. Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht
und am Tag darauf in Kraft gesetzt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die gesetzgebenden Organe auf einige wichtige
Änderungen an dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag geeinigt haben:
– nur Katastrophen der Jahre 2024 und 2025 kommen für die durch die
Änderungsverordnung gewährte Flexibilität infrage;
– anstelle des von der Kommission vorgeschlagenen Höchstsatzes von 100 % für die
Kofinanzierung der speziellen Prioritäten gilt ein Höchstsatz von 95 %;
– für die zusätzliche außerordentliche Vorfinanzierung der speziellen Prioritäten
wurde ein Höchstsatz von 25 % anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen
30 % eingeführt;
– Projekte zur Bewältigung von Naturkatastrophen können – zusätzlich zum
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+), wie es die Kommission vorgeschlagen hatte, – auch
direkt aus dem Kohäsionsfonds unterstützt werden, sofern dies mit dem Umfang
der Unterstützung im Einklang steht;
– alleinige Berechnungsrundlage für die Obergrenze von 10 % sind der EFRE und
der ESF+, also wird der Kohäsionsfonds entgegen dem Vorschlag der Kommission
nicht berücksichtigt;
zu Drucksache 523/24 (Beschluss)
– die Mitgliedstaaten müssen entsprechende Programmänderungen binnen sechs
Monaten – und nicht vier, wie von der Kommission vorgeschlagen – nach dem
Eintreten einer Naturkatastrophe bzw. bis zum 25. Juni 2025 vorlegen, sollte sich
die Katastrophe vor dem 24. Dezember 2024 ereignet haben.
Was die Definition von Naturkatastrophen (Punkt 13 der Stellungnahme) anbetrifft, so
möchte die Kommission klarstellen, dass ein Ereignis dann als Naturkatastrophe gilt,
wenn es sich um eine Naturkatastrophe größeren oder regionalen Ausmaßes im Sinne
der Verordnung über den Solidaritätsfonds der Europäischen Union („EUSF-
Verordnung“) handelt. Allerdings kann auch eine Naturkatastrophe, die zu direkten
Schäden unterhalb der EUSF-Schwellenwerte führt, in Betracht kommen, sofern sie von
einer zuständigen Behörde in einem Mitgliedstaat als solche anerkannt wurde. Der
Grundgedanke von RESTORE ist es, die bereits im Rahmen des EUSF verfügbaren
Mittel durch kohäsionspolitische Mittel zu ergänzen (Punkt 11).
Ohne den Vorschlägen für den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2027 vorgreifen zu
wollen (Punkte 4 und 10), ist es das Ziel der Kommission, den kontinuierlichen Aufbau
eines solideren Konzepts für das europäische Krisenmanagement und den Zivilschutz –
weg von der Reaktion und hin zur proaktiven Bereitschaft – zu gewährleisten. Mit
RESTORE können die Mitgliedstaaten kohäsionspolitische Mittel aus den Programmen
für die Jahre 2021–2027 flexibel mobilisieren und so zu einer raschen Erholung
beitragen, für den Zusammenhalt der Union sorgen und das Risiko einer weiteren
Zunahme der territorialen Ungleichheiten mindern.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat aufgeworfenen Fragen mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Raffaele Fitto Maroš Šefčovič
Exekutiv-Vizepräsident Mitglied der Kommission
zu Drucksache 523/24 (Beschluss) - 2 -]
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