Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer Herausforderungen
[Bundesrat zu Drucksache 200/25 (Beschluss)
26.08.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss
des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) 2021/1057 zur Einrichtung des Europäischen
Sozialfonds Plus (ESF+) in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur
Bewältigung strategischer Herausforderungen
C(2025) 5838 final
Frau Anke Rehlinger
Präsidentin des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
10117 BERLIN
DEUTSCHLAND
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, 22.8.2025
C(2025) 5838 final
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 2021/1057 in Bezug auf spezifische Maßnahmen zur Bewältigung strategischer
Herausforderungen (COM(2025) 164 final).
Am 1. April 2025 verabschiedete die Kommission einen Legislativvorschlag zur
Änderung der geltenden Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus
(ESF+). Der Vorschlag ist Teil eines Legislativpakets, das auch einen
Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnungen über den Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds sowie der Verordnung über den Fonds
für einen gerechten Übergang enthält und flankiert wird von der Mitteilung „Eine
modernisierte Kohäsionspolitik: Die Halbzeitüberprüfung 2025“.
Im Vorschlag der Kommission werden die Mitgliedstaaten und Regionen aufgefordert,
ihre Programme im Rahmen der Halbzeitüberprüfung anzupassen, indem sie die
verfügbaren Mittel auf gemeinsame strategische Prioritäten wie Wettbewerbsfähigkeit,
Verteidigung und Sicherheit, erschwinglichen Wohnraum, Resilienz der
Wasserversorgung und Energiewende umschichten. Was den ESF+ betrifft, so schafft der
Vorschlag Anreize für die Mitgliedstaaten, verfügbare Mittel umzuschichten, um
Kompetenzen in der Verteidigungsindustrie aufzubauen und die Anpassung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Unternehmen sowie Unternehmerinnen und
Unternehmern an den Wandel zu erleichtern, was zur Dekarbonisierung der
Produktionskapazitäten beiträgt. Die Vorschläge hoben auch die Herausforderungen
hervor, mit denen die Regionen an der Ostgrenze seit der Aggression Russlands gegen
die Ukraine konfrontiert sind.
Damit die Mitgliedstaaten die neuen Bestimmungen wirksam nutzen können, wird
vorgeschlagen, die Frist für die (erneute) Vorlage von Programmänderungen für die
Halbzeitüberprüfung zu verlängern. Um die Umschichtung von Mitteln zu fördern und
die Umsetzung zu beschleunigen, werden mit dem Vorschlag eine Reihe von
Flexibilitätsregelungen und finanziellen Anreizen eingeführt.
zu Drucksache 200/25 (Beschluss)
Die Kommission begrüßt die breite Unterstützung des Bundesrates für die Ziele des
Vorschlags, einschließlich einer Unionsfinanzierung von bis zu 100 Prozent bei Einsatz
der EU-Mittel in den im Verordnungsvorschlag ausgewiesenen neuen Prioritäten, und
teilt die Auffassung, dass der Vorschlag nach seiner Annahme die Fähigkeit der
Kohäsionspolitik zur Bewältigung neuer und sich abzeichnender Herausforderungen
stärken wird.
Die Kommission nimmt den Standpunkt des Bundesrates zur Kenntnis, dass der
Schwellenwert für zusätzliche Flexibilitäten von 15 % auf 5 % gesenkt werden sollte, um
den Zugang zu zusätzlichen Flexibilitätsregelungen und finanziellen Anreizen zu
erleichtern.
Die Kommission nimmt ferner den Standpunkt des Bundesrates zur Kenntnis, dass die
Fristen für alle Programme verlängert werden sollten, sowie seinen Vorschlag, dass
finanzielle Anreize für bereits existierende Maßnahmen im Bereich Verteidigung und
Dekarbonisierung auch ohne Programmänderung gewährt werden sollten. Der
Vorschlag der Kommission sieht bereits dann finanzielle Anreize für bestehende
Maßnahmen ohne Programmänderung vor, wenn diese unter eine Investitionspriorität
fallen, die der Anpassung von Arbeitskräften an Veränderungen dient und einen Beitrag
zur Dekarbonisierung leistet.
Die Kommission nimmt ferner den Vorschlag des Bundesrates zur Kenntnis, alle für den
Programmabschluss geltenden Fristen zu klären, sowie seine Bedenken hinsichtlich der
Anwendung der vorgeschlagenen Frist von zwei Monaten nach Inkrafttreten der
Verordnung für die Einreichung oder die erneute Vorlage von Programmänderungen im
Rahmen der Halbzeitüberprüfung.
Die in der Trilogsitzung vom 15. Juli 2025 zwischen den gesetzgebenden Organen, also
dem Europäischen Parlament und dem Rat, erzielte vorläufige Einigung trägt den oben
genannten Vorschlägen Rechnung. Insbesondere soll die Frist für die Einreichung von
Programmänderungen auf den 31. Dezember 2025 festgesetzt werden. Die
gesetzgebenden Organe werden die Verordnungen voraussichtlich im September
verabschieden.
Nach Auffassung der Kommission würde der Vorschlag die langfristigen Ziele der
Kohäsionspolitik nicht infrage stellen, da die Umschichtung von Mitteln innerhalb der
Programme freiwillig bliebe und in erster Linie den spezifischen Herausforderungen des
jeweiligen Mitgliedsstaates entsprechen sollte. Zudem bleibt der Anwendungsbereich des
ESF+ unverändert. Ziel des Vorschlags ist die Umschichtung von Mitteln auf spezifische
Sektoren, die für die Wettbewerbsfähigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten von
strategischer Bedeutung sind. Der Fokus der ESF+-Unterstützung liegt jedoch weiterhin
auf der Kompetenzentwicklung. Die Kommission erinnert daran, dass jede
Programmänderung, die vorgelegt wird, zunächst von den zuständigen Begleit- bzw.
Überwachungsausschüssen der Programme gebilligt und von der Kommission förmlich
genehmigt werden muss.
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Die Kommission ist außerdem der Überzeugung, dass die programminterne Festlegung
weiterer Prioritäten für diese strategischen Prioritäten, auch in Bezug auf STEP, von
entscheidender Bedeutung ist, um finanzielle Anreize gezielt zu setzen und eine wirksame
Überwachung der Ausgaben in diesen drei Bereichen zu ermöglichen.
Die Kommission hofft, dass die vom Bundesrat angesprochenen Punkte mit den
vorstehenden Ausführungen beantwortet werden konnten, und sieht der Fortsetzung des
politischen Dialogs erwartungsvoll entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Wopke Hoekstra
Mitglied der Kommission
zu Drucksache 200/25 (Beschluss)- 3 -]
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