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Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)

dip / drucksache 25.03.2025 · WP 21 · zu298/24(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) [Bundesrat zu Drucksache 298/24 (Beschluss) 25.03.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) Bundesministerium Berlin, 19. März 2025 für Wirtschaft und Klimaschutz Parlamentarische Staatssekretärin An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, gerne übermittle ich namens der Bundesregierung die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) (BR-Drs. 298/24 (B)) vom 5. Juli 2024. Mit freundlichen Grüßen Dr. Franziska Brantner Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) (BR-Drs. 298/24 (B)) Zu der Entschließung des Bundesrates vom 5. Juli 2024 wird wie folgt Stellung genommen: Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 13. Juli 2024 verabschiedeten Postrechtsmodernisierungsgesetz in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 zugestimmt und zugleich eine Entschließung gefasst. Allgemein werden darin die Inhalte des Gesetzes zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Postsektor begrüßt, es bedürfe aber weiterer Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten. So sollten von Unternehmen im Rahmen der Beförderung und Zustellung von Paketen ausschließlich sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen eingesetzt werden dürfen, ein geregelter Austausch zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den Sozialversicherungsträgern erfolgen sowie grundsätzliche und branchenübergreifende Schutzbestimmungen geschaffen werden. Des Weiteren sollten Regelungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Paketzustellerinnen und Paketzusteller im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung und der Arbeitsschutzorganisation eingeführt werden. Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz wurden verschiedene Maßnahmen zur Förderung und Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese betreffen auch und gerade die in der Entschließung mehrfach angeführte Beauftragung von Subunternehmen. Neben der Möglichkeit der Ex-ante- und Ex-post-Überprüfung von Anbietern (Brief und Paket; Auftraggeber und Subunternehmer) durch die Bundesnetzagentur im Rahmen eines neuen Marktzugangsverfahrens (Anbieterverzeichnis) enthält das Gesetz die Grundlage für eine Verpflichtung von Auftraggebern, die Einhaltung sozial- und arbeitsrechtlicher Regelungen bei den von ihnen eingesetzten Subunternehmern regelmäßig zu überprüfen. Mit den beschriebenen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, verhältnismäßige Regelungen zu schaffen, die den Schutz der Beschäftigten verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Unternehmen nicht über Gebühr mit bürokratischem Aufwand belastet werden. Diese befinden sich nun in der Umsetzung. Nach Umsetzung der zu Drucksache 298/24 (Beschluss) postgesetzlichen Instrumente muss beurteilt werden, ob die im Postrechtsmodernisierungsgesetz enthaltenen Maßnahmen angemessene Arbeitsbedingungen in der Branche sicherstellen oder es gesetzlicher Anpassungen, weitergehender Regelungen oder der Verbesserung behördlicher Verfahren bedarf. zu Drucksache 298/24 (Beschluss) - 2 -]

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