Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)
Text
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)
[Bundesrat zu Drucksache 298/24 (Beschluss)
25.03.25
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ISSN 0720-2946
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
(Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)
Bundesministerium Berlin, 19. März 2025
für Wirtschaft
und Klimaschutz
Parlamentarische Staatssekretärin
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gerne übermittle ich namens der Bundesregierung die Antwort der
Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Modernisierung des
Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) (BR-Drs. 298/24 (B))
vom 5. Juli 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franziska Brantner
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum
Gesetz zur Modernisierung des Postrechts
(Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG) (BR-Drs. 298/24 (B))
Zu der Entschließung des Bundesrates vom 5. Juli 2024 wird wie folgt Stellung
genommen:
Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 13. Juli 2024 verabschiedeten
Postrechtsmodernisierungsgesetz in seiner Sitzung am 5. Juli 2024 zugestimmt und zugleich eine
Entschließung gefasst. Allgemein werden darin die Inhalte des Gesetzes zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Postsektor begrüßt, es bedürfe aber weiterer
Anstrengungen zum Schutz der Beschäftigten. So sollten von Unternehmen im Rahmen der
Beförderung und Zustellung von Paketen ausschließlich sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen eingesetzt werden dürfen, ein geregelter
Austausch zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) und den
Sozialversicherungsträgern erfolgen sowie grundsätzliche und branchenübergreifende
Schutzbestimmungen geschaffen werden. Des Weiteren sollten Regelungen zum Schutz der
Sicherheit und Gesundheit der Paketzustellerinnen und Paketzusteller im Zusammenhang mit
der Arbeitszeiterfassung und der Arbeitsschutzorganisation eingeführt werden.
Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz wurden verschiedene Maßnahmen zur
Förderung und Sicherstellung angemessener Arbeitsbedingungen geschaffen. Diese
betreffen auch und gerade die in der Entschließung mehrfach angeführte Beauftragung von
Subunternehmen. Neben der Möglichkeit der Ex-ante- und Ex-post-Überprüfung von
Anbietern (Brief und Paket; Auftraggeber und Subunternehmer) durch die
Bundesnetzagentur im Rahmen eines neuen Marktzugangsverfahrens (Anbieterverzeichnis) enthält das
Gesetz die Grundlage für eine Verpflichtung von Auftraggebern, die Einhaltung sozial-
und arbeitsrechtlicher Regelungen bei den von ihnen eingesetzten Subunternehmern
regelmäßig zu überprüfen.
Mit den beschriebenen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
verhältnismäßige Regelungen zu schaffen, die den Schutz der Beschäftigten verbessern und
gleichzeitig sicherstellen, dass die Unternehmen nicht über Gebühr mit bürokratischem
Aufwand belastet werden. Diese befinden sich nun in der Umsetzung. Nach Umsetzung der
zu Drucksache 298/24 (Beschluss)
postgesetzlichen Instrumente muss beurteilt werden, ob die im
Postrechtsmodernisierungsgesetz enthaltenen Maßnahmen angemessene Arbeitsbedingungen in der Branche
sicherstellen oder es gesetzlicher Anpassungen, weitergehender Regelungen oder der
Verbesserung behördlicher Verfahren bedarf.
zu Drucksache 298/24 (Beschluss) - 2 -]
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