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Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · 343/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 343/26 04.06.26 Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz Die Ministerpräsidentin Schwerin, 4. Juni 2026 des Landes Mecklenburg-Vorpommern An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz zuzuleiten. Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Manuela Schwesig Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz Der Bundesrat möge beschließen: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass im Arbeitsschutz ein umfängliches Fachrecht existiert, welches aus nationalen und internationalen Rechtsvorschriften besteht, die teilweise einander bedingen, sich aber auch doppeln. 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz, die teilweise vor 30 Jahren (Arbeitsschutzgesetz), vor 50 Jahren (Jugendarbeitsschutzgesetz) und vor 75 Jahre (Heimarbeitsgesetz) in Kraft getreten sind, in der Vergangenheit nur punktuell geändert worden sind. 3. Der Bundesrat stellt daher fest, dass durch weitere punktuelle Änderungen in den einzelnen Vorschriften die Gesamtsystematik aus dem Blick gerät, die Unübersichtlichkeit verstärkt und Doppelregelungen nicht beseitigt werden sowie laufende Bestrebungen von Bund und Ländern zur Entbürokratisierung zuwiderlaufen würden. 4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda das gesamte nationale gesetzliche Regelwerk im Bereich Arbeitsschutz auf den Prüfstand zu stellen, aufzuheben, was sich überlebt hat, zusammenzufassen, was ähnliche Regelungsinhalte besitzt und das Gesetzeswerk insgesamt zu verschlanken und damit von unnötiger Bürokratielast zu befreien. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einem ersten Schritt um die zeitnahe Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Bestimmungen zur gesundheitlichen Betreuung von Jugendlichen im Jugendarbeitsschutzgesetz. Begründung Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzler haben 4. Dezember 2025 eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Hier werden umfangreiche Entbürokratisierungsmaßnahmen festgelegt und dafür ein enger zeitlicher Rahmen vorgegeben. Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz erstrecken sich über neun Gesetze zuzüglich deren Verordnungen, die teilweise aufeinander verweisen und gleiche oder ähnliche Inhalte aufweisen. Das Gesetzeswerk ist sperrig, unübersichtlich und unnötig bürokratisch geworden und ist teilweise zeitlich überholt. Es spiegelt teilweise auch nicht mehr die tatsächlichen Lebenslagen wider und existiert ganz oder teilweise ohne rechtlichen Bezug. Der Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers sollte dafür genutzt werden, ein modernes, schlankes und in sich schlüssiges Gesetzeswerk zu schaffen, das zukunftsfähig ist, prekärer Arbeit nicht weiter Vorschub leistet und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über alle Arbeits- und Tätigkeitsbereiche hinweg gleich gewährleistet. Im Übrigen wird vollinhaltlich auf die Entschließung des Bundesrates zur Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache 582/25 (Beschluss)) verwiesen. Dieser Beschluss konkretisiert die Nummer 5 und stellt die Meinung der Länder in Bezug auf Modernisierung des Jugendarbeitsschutzes dar. Drucksache 343/26 - 2 -

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