Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz
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Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 343/26
04.06.26
Antrag
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur
Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz
Die Ministerpräsidentin Schwerin, 4. Juni 2026
des Landes Mecklenburg-Vorpommern
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem
Bundesrat die als Anlage beigefügte
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur
Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz
zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des
Bundesrates in die Tagesordnung der 1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026
aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig
Entschließung des Bundesrates zum Bürokratieabbau und zur
Verwaltungsmodernisierung im Arbeitsschutz
Der Bundesrat möge beschließen:
1. Der Bundesrat stellt fest, dass im Arbeitsschutz ein umfängliches Fachrecht
existiert, welches aus nationalen und internationalen Rechtsvorschriften
besteht, die teilweise einander bedingen, sich aber auch doppeln.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz, die
teilweise vor 30 Jahren (Arbeitsschutzgesetz), vor 50 Jahren
(Jugendarbeitsschutzgesetz) und vor 75 Jahre (Heimarbeitsgesetz) in Kraft getreten sind, in
der Vergangenheit nur punktuell geändert worden sind.
3. Der Bundesrat stellt daher fest, dass durch weitere punktuelle Änderungen in
den einzelnen Vorschriften die Gesamtsystematik aus dem Blick gerät, die
Unübersichtlichkeit verstärkt und Doppelregelungen nicht beseitigt werden sowie
laufende Bestrebungen von Bund und Ländern zur Entbürokratisierung
zuwiderlaufen würden.
4. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern
im Rahmen der Föderalen Modernisierungsagenda das gesamte nationale
gesetzliche Regelwerk im Bereich Arbeitsschutz auf den Prüfstand zu stellen,
aufzuheben, was sich überlebt hat, zusammenzufassen, was ähnliche
Regelungsinhalte besitzt und das Gesetzeswerk insgesamt zu verschlanken und damit von
unnötiger Bürokratielast zu befreien.
5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung in einem ersten Schritt um die
zeitnahe Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Bestimmungen zur
gesundheitlichen Betreuung von Jugendlichen im Jugendarbeitsschutzgesetz.
Begründung
Die Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzler haben 4. Dezember
2025 eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Hier werden
umfangreiche Entbürokratisierungsmaßnahmen festgelegt und dafür ein enger zeitlicher
Rahmen vorgegeben.
Die Bestimmungen zum Arbeitsschutz erstrecken sich über neun Gesetze
zuzüglich deren Verordnungen, die teilweise aufeinander verweisen und gleiche oder
ähnliche Inhalte aufweisen. Das Gesetzeswerk ist sperrig, unübersichtlich und
unnötig bürokratisch geworden und ist teilweise zeitlich überholt. Es spiegelt teilweise
auch nicht mehr die tatsächlichen Lebenslagen wider und existiert ganz oder
teilweise ohne rechtlichen Bezug.
Der Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz und des Bundeskanzlers sollte dafür
genutzt werden, ein modernes, schlankes und in sich schlüssiges Gesetzeswerk
zu schaffen, das zukunftsfähig ist, prekärer Arbeit nicht weiter Vorschub leistet und
den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über alle Arbeits- und
Tätigkeitsbereiche hinweg gleich gewährleistet.
Im Übrigen wird vollinhaltlich auf die Entschließung des Bundesrates zur
Modernisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (Drucksache 582/25 (Beschluss))
verwiesen. Dieser Beschluss konkretisiert die Nummer 5 und stellt die Meinung der
Länder in Bezug auf Modernisierung des Jugendarbeitsschutzes dar.
Drucksache 343/26 - 2 -
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