Vorgehen bei Evakuierung oder Schließung deutscher Auslandsvertretungen
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Vorgehen bei Evakuierung oder Schließung deutscher Auslandsvertretungen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3129
21. Wahlperiode 04.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorgehen bei Evakuierung oder Schließung deutscher Auslandsvertretungen
Während des Krieges Israels gegen den Iran im Juni 2025 verlegte das
Auswärtige Amt das Personal der Deutschen Botschaft in Teheran aus
Sicherheitsgründen ins Ausland (vgl. www.spiegel.de/ausland/iran-deutschland-bringt-botschaf
tspersonal-in-sicherheit-a-33289b44-916a-4509-b049-f190c54d9044).
Zum Zeitpunkt der Verlegung der Botschaftsmitarbeitenden ins Ausland
befanden sich die Pässe von Antragstellenden verschiedener Nationalitäten in der
Botschaft. Laut Informationen, die an die Fragestellenden herangetragen
wurden, gab es zunächst Unklarheiten über den Verbleib dieser Pässe. So soll es zu
Aussagen des Auswärtigen Amts gekommen sein, wonach versucht wurde, die
Pässe an das iranische Außenministerium zu übergeben. Nachdem das iranische
Ministerium die Entgegennahme verweigert haben soll, sollen Pässe von
afghanischen Antragstellenden nach diesen Informationen teils an die Internationale
Organisation für Migration (IOM) und teils an die afghanische Botschaft in
Teheran übergeben worden sein. Über längere Zeit gab es keine klaren
Informationen, wo sich die Pässe einzelner Personen befanden, inzwischen wurde
kommuniziert, dass Personen, die ihre Pässe in der Botschaft abgegeben haben,
diese dort – nach einer Terminvereinbarung – wieder abholen können (wanae
n.com/temporary-closure-of-the-german-embassy-in-tehran/).
Auch nach dem Ende des Krieges zwischen Israel und dem Iran bleibt die
Botschaft nur eingeschränkt geöffnet, bei der Bearbeitung von Visumsanträgen
kommt es zu erheblichen Verzögerungen (vgl. https://teheran.diplo.de/ir-de).
Auf der Website der Botschaft heißt es hierzu, dass die „technischen und
personellen Kapazitäten […] stark reduziert“ sind. In den den Fragestellenden
vorliegenden Nachrichten der Botschaft an Antragstellende heißt es: „Aufgrund von
Personalengpässen arbeitet die Botschaft derzeit nur in eingeschränktem
Umfang. Die Botschaft vergibt zum aktuellen Zeitpunkt noch keine
Vorsprachetermine an Antragsteller, die ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs
begehren. Das Auswärtige Amt sowie die Botschaft sind sich der besonderen
Belastung durch die Wartezeiten beim Ehegatten- und Familiennachzug bewusst.
Die Situation afghanischer Staatsangehöriger in Iran ist bekannt.“ Und des
Weiteren: „Die Verlegung des Termins an eine andere Auslandsvertretung ist
nicht möglich.“ Seit dem 1. November 2025 werden laut Website der Botschaft
wieder Termine zur Beantragung eines Familiennachzugs für iranische
Staatsangehörige vergeben. Afghanische Staatsangehörige erhalten hingegen
weiterhin keine Termine.
Auch aus anderen Auslandsvertretungen, wie beispielsweise in Karthum, sind
Fälle bekannt, in denen Pässe nach einer Evakuierung nicht an die betroffenen
Personen zurückgegeben werden konnten (vgl. https://taz.de/Flucht-aus-Sudan/
!6115539/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Vorgaben gibt es bezüglich der Evakuierung oder kurzfristigen
Verlegung des Personals oder der Schließung von Auslandsvertretungen,
und unter welchen Umständen wird zu diesen Maßnahmen gegriffen?
2. Welche Vorgaben gibt es bezüglich des Umgangs mit ausländischen
Pässen, welche den Auslandsvertretungen im Rahmen von Visumsverfahren
überlassen wurden, im Falle einer Evakuierung oder kurzfristigen
Verlegung des Personals oder der Schließung einer deutschen
Auslandsvertretung?
a) Wo werden die ausländischen Pässe in solchen Fällen aufbewahrt?
b) Wie wird der jeweilige Verwahrungsort dokumentiert?
c) Welche Informationen erhalten Personen, deren Pässe sich in einer
solchen Situation bei einer deutschen Auslandsvertretung befinden?
d) Wie wird sichergestellt, dass Personen, die ihre Pässe in die Obhut der
deutschen Auslandsvertretungen gegeben haben, auch in solchen
Krisensituationen ihre Pässe zurückerhalten?
3. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung zum Schutz der
Personen, welche ihr die Pässe anvertraut haben?
4. Welche Verantwortung trägt Deutschland aus Sicht der Bundesregierung
für den Schutz und die Sicherheit von Menschen, deren Pässe sich
während einer Krisensituation wie dem Krieg zwischen dem Iran und Israel
im Juni 2025 oder dem Kriegsausbruch im Sudan bei den Deutschen
Botschaften befinden und die folglich über keine gültigen Reisedokumente
verfügen?
5. Welche Vorgaben gibt es für solche Situationen, insbesondere auch für
Antragstellende, die nicht Staatsangehörige des Aufenthaltslandes sind
und ihre Pässe benötigen, um Aufenthaltstitel zu verlängern?
6. Wie viele Pässe befanden sich zum Zeitpunkt der Verlegung des Personals
in der Deutschen Botschaft in Teheran, und wie viele sind noch immer im
Besitz deutscher Behörden (bitte nach Ausstellungsländern
unterscheiden)?
7. Wie viele Pässe befanden sich zum Zeitpunkt der Evakuierung der
Auslandsvertretung in Karthum in dieser, und wie viele sind noch immer im
Besitz deutscher Behörden (bitte nach Ausstellungsländern
unterscheiden)?
8. Plant die Bundesregierung Schritte, um diese Pässe an die betroffenen
Personen zurückzugeben, wenn ja, was ist konkret geplant (bitte nach
Ausstellungsländern unterscheiden), und wenn nein, wie begründet die
Bundesregierung dies?
9. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen, deren Pässe
sich bei der Deutschen Botschaft in Teheran befanden, aus dem Iran
abgeschoben wurden, weil sie aufgrund der fehlenden Pässe keine gültigen
Aufenthaltsdokumente hatten, wenn ja, wie viele Personen waren davon
betroffen, und welche Staatsangehörigkeit hatten diese Personen?
10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Personen während oder
nach dem Krieg zwischen dem Iran und Israel nicht aus dem Iran
ausreisen konnten, weil ihre Pässe sich bei der Deutschen Botschaft in Teheran
befanden, wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen, und welche
Staatsangehörigkeit hatten diese Personen?
11. Treffen die Berichte zu, wonach bei der Verlegung des
Botschaftspersonals aus der Auslandsvertretung in Teheran versucht wurde, die
vorliegenden ausländischen Pässe an das iranische Außenministerium zu übergeben
(siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), wenn ja, wie rechtfertigt die
Bundesregierung dieses Vorgehen, und wenn nein, weshalb hat das
Auswärtige Amt entsprechende Aussagen auf Nachfragen hin getätigt?
12. Trifft es zu, dass Pässe von afghanischen Staatsangehörigen nach der
Verlegung des deutschen Botschaftspersonals an die IOM und die
afghanische Botschaft in Teheran übergeben werden sollten (siehe
Vorbemerkung der Fragestellenden), wenn ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung
dieses Vorgehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele der
Antragstellenden auf der Flucht vor der De-facto-Regierung Afghanistans
sein dürften, und wenn nein, weshalb hat das Auswärtige Amt
entsprechende Aussagen auf Nachfragen hin getätigt?
13. Wie ist sichergestellt, dass weder der iranischen noch der afghanischen
Regierung die Identitäten von Regimegegnern, welche sich um eine
Ausreise nach Deutschland bemüht hatten, durch die Übergabe der Pässe
offenbart wurden?
14. Wann rechnet die Bundesregierung mit der Wiederaufnahme des
Regelbetriebs der Deutschen Botschaft in Teheran?
15. Wie viele Mitarbeitende sind derzeit in der Deutschen Botschaft in
Teheran tätig, wie viele waren vor dem Krieg im Juni 2025 für die Botschaft
tätig, und wie begründet die Bundesregierung eine mögliche Differenz?
16. Für welche Visumskategorien werden derzeit Termine bei der Deutschen
Botschaft in Teheran vergeben?
17. Wie begründet die Bundesregierung, dass über längere Zeit keine Termine
zur Beantragung von Visa zum Familiennachzug vergeben werden,
Termine zur Beantragung von Studien- und Schengen-Visa hingegen schon?
18. Inwiefern ist die längere und für afghanische Staatsangehörige anhaltende
Aussetzung der Terminvergabe zur Beantragung von Visa zum
Familiennachzug aus Sicht der Bundesregierung mit dem Recht auf Familienleben
aus Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention vereinbar?
19. Wie viele Personen warten aktuell auf einen Termin zur Beantragung
eines Visums zum Familiennachzug bei der Deutschen Botschaft in
Teheran (bitte nach iranischen und afghanischen Antragstellenden sowie dem
Nachzug zu deutschen Staatsangehörigen, Personen mit Flüchtlingsschutz,
Personen mit subsidiärem Schutzstatus und nach anderen Aufenthaltstiteln
unterscheiden)?
20. Wie viele Personen warten aktuell auf einen Termin zur Beantragung
eines Visums zu Studien- oder Arbeitszwecken (bitte nach iranischen und
afghanischen Staatsangehörigen unterscheiden)?
21. Wie viele Personen warten auf einen Termin zur Beantragung eines
Schengen-Visums (bitte nach iranischen und afghanischen
Staatsangehörigen unterscheiden)?
22. Wie viele Visumsanträge wurden seit Juni 2025 in der Deutschen
Botschaft in Teheran bearbeitet (bitte nach Visumsart – Studienvisum,
Schengen-Visum, Arbeitsvisum etc. – und Staatangehörigkeit der
Antragstellenden unterscheiden)?
23. Inwiefern sind die „technischen Kapazitäten“ der Deutschen Botschaft in
Teheran stark reduziert (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und was
unternimmt die Bundesregierung, um die Kapazitäten wieder auszubauen?
24. Welche konkreten Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um den
„personellen Engpass“ in der Deutschen Botschaft in Teheran zu beheben?
25. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um lange
Wartezeiten bei der Deutschen Botschaft in Teheran zu vermeiden?
26. Wie lange waren im Oktober 2025 die durchschnittlichen Wartezeiten für
ein Visum an der Deutschen Botschaft in Teheran (bitte nach Visumsart –
Studienvisum, Schengen-Visum, Arbeitsvisum etc. – und
Staatangehörigkeit der Antragstellenden unterscheiden; bitte nach Wochen
differenzieren, auch bei Wartezeiten über einem Jahr, wie auch in der Antwort zu
Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/15151)?
27. Aus welchen Gründen können Visumsanträge zum Familiennachzug nicht
von der Deutschen Botschaft in Teheran zu anderen, für die
Antragstellenden erreichbaren Auslandsvertretungen verlegt werden (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
28. Trifft die Bundesregierung derzeit Vorkehrungen, um die Antragstellung
für afghanische Staatsangehörige auch an anderen Auslandsvertretungen,
außer den Botschaften in Teheran und Islamabad, zu ermöglichen (bitte
möglichst konkret ausführen), und wenn nein, warum nicht?
29. Wann wurde der Dienstleister Visametric durch den Dienstleister TL
Scontact ersetzt, und was waren die Gründe für diese Entscheidung (vgl.
https://teheran.diplo.de/ir-de/02-service/2404360-2404360?openAccordio
nId=item-2733310-1-panel)?
Berlin, den 18. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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