Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur Cybersicherheit
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Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur Cybersicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5183
21. Wahlperiode 02.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan, Lukas Benner, Agnieszka Brugger, Rebecca Lenhard,
Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz, Jeanne Dillschneider und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fortführung des Forschungsrahmenprogramms der Bundesregierung zur
Cybersicherheit
Die fortschreitende Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche und schafft
neben Chancen auch neue Abhängigkeiten und Verwundbarkeiten. Sie ist von
großer Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, staatliche
Behörden sowie Forschungseinrichtungen. Die Gefahren reichen von
Datenmissbrauch und digitaler Erpressung über die Verbreitung von Desinformation und
Spionage bis hin zu Sabotage von kritischer Infrastruktur. Im Jahr 2024
verursachten Datendiebstahl und Industriespionage einen wirtschaftlichen Schaden
von rund 267 Milliarden Euro (https://de.statista.com/themen/2371/internetkrim
inalitaet-in-deutschland/#topicOverview). Da sich Angriffsmethoden stetig
weiterentwickeln und neue Technologien wie Künstliche Intelligenz zusätzliche
Risiken bringen, wächst der Handlungsdruck weiter. Dies erfordert eine
unabhängige, gut ausgestattete IT-Sicherheitsforschung, die nur durch eine solide
und langfristige Finanzierung gesichert werden kann. Das vom
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) geförderte
Forschungsrahmenprogramm „Digital. Sicher. Souverän.“ läuft im Jahr 2026 aus.
Die Bundesregierung hat ein erstes Eckpunktepapier (Cybersicherheit –
Forschungspolitische Impulse) für ein Nachfolgeprogramm vorgelegt; die
Veröffentlichung des Nachfolgeprogramms ist jedoch erst für das erste
Quartal 2027 geplant. Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller könnte
die Entwicklung elementarer Forschungsergebnisse zu neuen IT-
Sicherheitstechnologien gefährdet werden, sollte das Nachfolgeprogramm nicht
rechtzeitig und mit klarer Zielsetzung auf- bzw. umgesetzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchem Fördervolumen plant die Bundesregierung für das
Fortsetzungsprogramm zur Cybersicherheit in den kommenden Jahren (bitte
jährliches Fördervolumen für den gesamten Förderzeitraum aufgeschlüsselt
angeben) – auch vor dem Hintergrund, dass die IT-Sicherheit explizit mit
in das 500-Mrd.-Euro-Sondervermögen aufgenommen wurde?
2. Wie stellt die Bundesregierung die finanzielle Verstetigung der IT-
Sicherheitsforschung über das Jahr 2026 hinaus sicher, und welche Rolle
spielen dabei Mittel aus dem Kernhaushalt im Vergleich zu Mitteln aus
etwaigen Sondervermögen oder zweckgebundenen Fonds (z. B. Klima-
und Transformationsfonds)?
3. Wie plant die Bundesregierung, einen „nahtlos[en]“ (Cybersicherheit –
Forschungspolitische Impulse, S. 2) Anschluss zwischen dem Ende des
aktuellen Forschungsrahmenprogramms und dem Beginn des geplanten
Nachfolgeprogramms sicherzustellen?
4. Zu welchem Datum plant die Bundesregierung den Förderbeginn des
Nachfolgeprogramms?
5. Welche alternativen Maßnahmen evaluiert die Bundesregierung zur
Unterstützung der Forschung im Bereich IT-Sicherheit, und mit welchem
Gesamtfördervolumen werden diese umgesetzt?
6. Welche Expertinnen und Experten, Forschungseinrichtungen und
Forschungsgesellschaften und welche Vertreterinnen und Vertreter von
Unternehmen, Verbänden oder Beratungsgesellschaften hat die
Bundesregierung bereits in den Prozess der Entwicklung des Nachfolgeprogramms zur
Cybersicherheit einbezogen, und welche weiteren Akteure wird sie in
Zukunft involvieren?
7. Inwiefern plant die Bundesregierung, die Schwerpunkte der neuen
Forschungsförderung am aktuellen Programm „strategisch und nachhaltig
neu“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 2) auszurichten,
insbesondere im Hinblick darauf, dass Künstliche Intelligenz und
Quantentechnologien, wie etwa die Post‑Quanten‑Kryptografie, im bestehenden
Forschungsrahmenprogramm bereits schwerpunktmäßig gefördert
wurden?
8. Plant die Bundesregierung im künftigen Forschungsrahmenprogramm
auch einen Schwerpunkt zur Abwehr hybrider Bedrohungen und
Desinformationen?
9. Wie plant die Bundesregierung, das Nachfolgeprogramm zur
Cybersicherheit mit der nationalen Cybersicherheitsstrategie sowie der „Agenda
Cybersicherheitsforschung“ zu verzahnen, und wie werden Doppelstrukturen
beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt und
bei anderen Bundesministerien vermieden?
10. Inwieweit sieht die Bundesregierung inhaltliche Schnittmengen zwischen
den im Eckpunktepapier des Forschungsprogramms für Cybersicherheit
gesetzten Schwerpunkten und den Forschungsprogrammen der „Agentur
für Innovation in der Cybersicherheit“?
11. Inwiefern werden das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI), das Zentrum für Digitale Souveränität der Öffentlichen
Verwaltung (ZenDiS), die Bundesagentur für Sprunginnovationen, die Agentur
für Innovation in der Cybersicherheit oder auch die Zentrale Stelle für
Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) in die Entwicklung der
im Rahmen des Forschungsprogramms Cybersicherheit vorgesehenen
Transfermaßnahmen und Forschungsprojekte eingebunden, und wie
erfolgt die Abstimmung mit diesen Behörden und Organisationen?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Evaluation des
auslaufenden Programms „Digital. Sicher. Souverän.“ gewonnen, und wie
fließen diese konkret in künftige Planungen ein?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele
der im Förderzeitraum von 2021 bis 2026 durch das Programm „Digital.
Sicher. Souverän.“ geförderten Projekte bereits in die Anwendung
überführt wurden (bitte nach Anwendungsbereichen aufschlüsseln)?
14. Welche Erkenntnis liegt der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
bilateralen Forschungsmaßnahmen und Forschungsinitiativen durch das
Programm „Digital. Sicher. Souverän.“ ausgebaut und etabliert werden
konnten, insbesondere hinsichtlich beteiligter Partnerländer und Institutionen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Stellung des Forschungsstandorts
Deutschland bei Cybersicherheitsforschung und
Cybersicherheitsinnovationen, und welche Merkmale müssen noch erfüllt werden, damit
Deutschland zum „Nukleus der Cybersicherheitsinnovationen“ (Cybersicherheit –
Forschungspolitische Impulse, S. 9) wird?
16. Wann wird die Bundesregierung das IT-Recht modernisieren und den seit
Jahren in der Kritik befindlichen „Hackerparagrafen“, der IT-
Sicherheitsforschung unverhältnismäßig kriminalisiert, reformieren bzw.
abschaffen, was plant die Bundesregierung, planen einzelne
Bundesministerien, und bis wann konkret?
17. Inwieweit plant die Bundesregierung, den Transfer von
Forschungsergebnissen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen künftiger
Förderrichtlinien stärker zu priorisieren, um die digitale Resilienz der
breiten Wirtschaft gegenüber Ransomware und Spionage zu erhöhen?
18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass vor dem Hintergrund des
Dual-Use Charakters von Cybersicherheitsforschung die
Forschungssicherheit der geförderten Projekte durch geeignete Maßnahmen
gewährleistet werden muss, und wenn ja, wie?
19. Welche sind aus Sicht der Bundesregierung die „relevanten Akteure in
Deutschland“ (Cybersicherheit – Forschungspolitische Impulse, S. 8), mit
denen sie den Dialog zur Cybersicherheitsforschung vorantreiben möchte,
und welche Maßnahmen sieht sie dafür vor?
20. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen des
Cybersicherheit-Nachfolgeprogramms, um dem akuten Fachkräftemangel
in der IT-Sicherheitsforschung entgegenzuwirken, und wie soll die
Ausbildung sowie die langfristige Bindung von wissenschaftlichem Nachwuchs
in diesem Bereich am Standort Deutschland sichergestellt werden?
21. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für eine verstärkte europäische
Zusammenarbeit und Koordinierung bei der IT-Sicherheitsforschung ein,
und welche konkreten Initiativen, Rahmenwerke oder
Finanzierungsinstrumente werden auf EU-Ebene unterstützt oder initiiert?
Berlin, den 23. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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