Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe
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Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4674
21. Wahlperiode 13.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Claudia Roth, Chantal Kopf, Dr. Andrea Lübcke,
Claudia Müller, Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Julian Joswig, Dr. Till Steffen
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Forschungssicherheit und wissenschaftliche Kooperationen mit China und
Kohärenz mit neuen Regelungen zu Horizon Europe
Die Europäische Kommission hat mit der Annahme des Arbeitsprogramms
2026/2027 von Horizon Europe am 11. Dezember 2025 verbindliche
Regelungen beschlossen, die die Teilnahme in China ansässiger Einrichtungen in
mehreren Teilen des Programms einschränken oder ausschließen. Betroffen
sind insbesondere Fördermaßnahmen in den Clustern Gesundheit (Cluster 1),
Zivile Sicherheit und Gesellschaft (Cluster 3) sowie Digitalisierung, Industrie
und Weltraum (Cluster 4), in denen chinesische Einrichtungen nunmehr
grundsätzlich nicht mehr an Research and Innovation Actions bzw. vollständig nicht
mehr an Innovation Actions teilnehmen dürfen (https://ec.europa.eu/info/fundin
g-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/wp-call/2026-2027/wp-15-gen
eral-annexes_horizon-2026-2027_en.pdf). Darüber hinaus schließt das
Arbeitsprogramm Universitäten, die dem chinesischen Ministerium für Industrie und
Informationstechnologie (MIIT) unterstehen, vollständig von sämtlichen Teilen
des Programms aus. Ziele der Maßnahmen sind unter anderem eine verbesserte
Forschungssicherheit, der Schutz sensibler Technologien und die Vermeidung
unerwünschter Wissensabflüsse. Internationale wissenschaftliche
Kooperationen – auch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in China – sind für
die deutsche Forschungslandschaft von hoher Bedeutung, insbesondere im
Hinblick auf globale Herausforderungen wie Klimawandel, Energieversorgung,
Gesundheit und technologische Transformation. Gleichzeitig weist die
Bundesregierung darauf hin, dass Kooperationen mit China ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen wissenschaftlicher Offenheit, wirtschaftlichen Abhängigkeiten
und der systemischen Rivalität erfordern (www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/I
nternational/Asiatisch-PazifischerRaum/China/china_node.html). Auch der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die Bundesregierung
betont die Notwendigkeit des De-Risking in Bezug auf China und verspricht die
Stärkung der Forschungssicherheit durch das Erstellen von Leitlinien für den
Umgang in sensiblen internationalen Kontexten sowie die Verbesserung der
Beratungsinfrastruktur (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsve
rtrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Damit knüpft die aktuelle Bundesregierung
in ihrer strategischen Ausrichtung Deutschlands in Bezug auf China in
kritischen Feldern wie Wissenschaft und Forschung an die erste deutsche China-
Strategie an, die im Jahr 2023 von der Vorgängerregierung verabschiedet wurde
(www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/2608578/810fdade376b1467f20bdb6
97b2acd58/china-strategie-data.pdf). Zu den in der Strategie benannten
Herausforderungen gehören Risiken des Diebstahls geistigen Eigentums, ein
strukturell asymmetrischer Zugang zu Forschungsdaten und
Forschungsinfrastrukturen, die staatlich verankerte Strategie der zivil-militärischen Fusion in China
sowie der Einfluss der Kommunistischen Partei auf Hochschulen und
Forschungseinrichtungen. Die Strategie betont zugleich die Notwendigkeit des
Aufbaus von Chinakompetenz, einer kritischen Prüfung von
Kooperationsmöglichkeiten sowie einer besonderen Eigenverantwortung der
Wissenschaftsorganisationen. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller entscheidend, dass Maßnahmen zur Forschungssicherheit,
Spionageabwehr sowie der Einsatz für Wissenschaftsfreiheit auf nationaler und
europäischer Ebene eng abgestimmt und miteinander verzahnt sind, um wirksam zu
sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die im Arbeitsprogramm 2026/2027
verankerten Einschränkungen der Teilnahme chinesischer Einrichtungen
an einzelnen Clustern von Horizon Europe bzw. den vollständigen
Ausschluss bestimmter chinesischer Einrichtungen, und welche
Handlungsbedarfe leitet sie daraus für die Forschungspolitik in Deutschland ab?
2. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Beteiligung
deutscher Forschungseinrichtungen und Hochschulen an europäischen
Verbundprojekten?
3. Wie hat sich die Zahl deutsch-chinesischer Forschungskooperationen in
sensiblen Bereichen seit 2016 entwickelt (bitte jährliche Zahlen angeben)?
4. Welche Auswirkungen auf bilaterale und multilaterale
Forschungskooperationen mit China erwartet die Bundesregierung infolge der neuen EU-
Regelungen?
5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf Programme und
Kooperationsformate der Mittlerorganisationen der Auswärtigen Kultur-
und Bildungspolitik, insbesondere des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) und der Alexander von Humboldt-Stiftung, in der
Zusammenarbeit mit China, und wie werden diese in die nationale
Umsetzung einbezogen?
6. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Maßnahmen zur Stärkung der
Forschungssicherheit und zur Reduzierung sicherheitsrelevanter Risiken
in der Zusammenarbeit mit China kohärent mit den Zielen der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie der Wissenschaftsdiplomatie
umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt belastbarer
wissenschaftlicher Kommunikations- und Kooperationskanäle?
7. Nach welchen Maßgaben bewertet die Bundesregierung, ob Maßnahmen
zur Forschungssicherheit besser europäisch oder national geregelt werden
sollten?
8. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen
zum European Research Area Act (ERA Act) für rechtlich verbindliche
Mindeststandards bei der Prüfung von Forschungskooperationen ein, und
welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus für ihre Forschungspolitik
hierzulande ab?
9. Wie gewichtet die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen
Wissenschaftsfreiheit und staatlichen Sicherheitsvorgaben im geplanten ERA
Act?
10. Nach welchen Kriterien wurde entschieden, die Bundesministerin für
Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär nicht als ständiges
Mitglied in den Nationalen Sicherheitsrat aufzunehmen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung des Wissenschaftsrats,
ein Strategisches Dialogforum beim Nationalen Sicherheitsrat
einzurichten, um Forschung und langfristige Bedarfe ressortübergreifend
abzugleichen?
12. Wie wird bei der im Aufbau befindlichen Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit gewährleistet, dass diese optimal mit den geplanten
Einrichtungen wie dem „European Centre of Expertise on Research
Security“ sowie der „Due Diligence Platform“ auf EU-Ebene für diesen
Bereich zusammenarbeitet?
13. Inwieweit plant die Bundesregierung, die von der Europäischen
Kommission im Rahmen von Horizon Europe vorgenommenen
Risikoeinstufungen, Ausschlusskriterien und institutionellen Beschränkungen
systematisch in die Arbeit der Nationalen Plattform für Forschungssicherheit
einzubeziehen, insbesondere im Hinblick auf die Vergabe nationaler
Fördermittel?
14. Plant die Bundesregierung, die dem MIIT unterstellten Universitäten (die
„Seven Sons of National Defence“) analog den europäischen Regelungen
auch von nationalen Förderungen auszuschließen, und wenn nein, warum
nicht?
15. Über welche weiteren ressort- und länderübergreifenden Mechanismen
verfügt die Bundesregierung zur Bewertung sicherheitsrelevanter Risiken
bei internationalen Forschungskooperationen, und inwiefern sind hier die
Wissenschaftsorganisationen und ggf. weitere Akteure beteiligt?
16. Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie viele CSC-
Stipendiat*innen und CSC-Stipendiaten (CSC = China Scholarship
Council) und andere chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich
aktuell in deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen
aufhalten, und wenn ja, in welchen Bereichen (bitte nach Bereichen
aufgliedern)?
17. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Interesse
der chinesischen Regierung bzw. den CSC-Stipendiatinnen und CSC-
Stipendiaten an Forschungsthemen und der Sicherheitsrelevanz dieser
Themen?
18. Warum wird nicht auf Reziprozität der Systeme bestanden, sodass künftig
vermieden wird, dass Deutschland wie bisher Stipendien der chinesischen
Regierung unbegrenzt ermöglicht, während deutsche Stipendiatinnen und
Stipendiaten oder Forschende nicht die gleichen umfangreichen Zugänge
in China erhalten?
19. Welche Kriterien sind aus Sicht der Bundesregierung entscheidend für die
Risikobewertung wissenschaftlicher Partnerschaften mit chinesischen
Einrichtungen?
20. Warum stellt die Bundesregierung nicht bei jeder Einladung von CSC-
Stipendiatinnen und CSC-Stipendiaten (oder anderen chinesischen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern) sensibilisierende Informationen
zu den damit verbundenen Risiken zur Verfügung, um die Forschenden
beim Auswahlprozess von (chinesischen) Stipendiaten und
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu unterstützen?
21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der
bilateralen Forschungszusammenarbeit zwischen deutschen und
chinesischen Unternehmen, und wie bewertet sie die Gefahr von
Industriespionage und unerwünschtem Abfluss wissenschaftlicher Ergebnisse?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
sicherheitsrelevante Vorfälle oder Technologietransfer-Risiken im Zusammenhang mit
Forschungskooperationen mit China vor?
23. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung relevante
Abhängigkeiten von chinesischen Forschungsinfrastrukturen oder Datenressourcen
sowie eingeschränkte Zugänge für ausländische Forschende zu solchen
Infrastrukturen, und welche nationalen und europäischen Maßnahmen
verfolgt die Bundesregierung, um solche Abhängigkeiten zu reduzieren?
24. Wie schätzt die Bundesregierung die Situation der Wissenschaftsfreiheit
in China ein, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für
bestehende oder zukünftige Forschungskooperationen?
25. Was meinte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär in dem Interview
mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 12. Februar 2026, als sie
von einem „gemeinsamen Regelwerk“ sprach, das sie ihren chinesischen
Amtskollegen angeboten habe (www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/do
rothee-baer-ueber-die-wachsenden-risiken-fuer-die-wissenschaft-1108360
15.html)?
26. Wer war an der Erarbeitung und der strategischen Konzeption dieses
„gemeinsamen Regelwerks“ beteiligt?
27. Welche Ressortabstimmungen gab es innerhalb der Bundesregierung zu
diesem „gemeinsamen Regelwerk“ mit der Volksrepublik China?
28. Wie ist die Reaktion des chinesischen Amtskollegen auf diesen Vorschlag
ausgefallen, und liegt der Bundesforschungsministerin eine Begründung
für die Ablehnung eines „gemeinsamen Regelwerks“ vor?
29. Welche Mechanismen bestehen, um deutsche sowie in Deutschland tätige
chinesische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor politischer
Einflussnahme, transnationaler Repression oder vor Einschränkungen ihrer
wissenschaftlichen Freiheit im Zusammenhang mit Kooperationen mit
chinesischen Einrichtungen zu schützen, und wie sind diese Mechanismen
ressortübergreifend abgestimmt?
30. Wie viele laufende Projekte deutscher Einrichtungen mit chinesischen
Partnerorganisationen bestehen derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Horizon-Europe-Clustern, die vom Ausschluss betroffen sind?
31. Welche dieser Kooperationen betreffen nach Kenntnis der
Bundesregierung als sensibel eingestufte Forschungsbereiche?
32. Welche national geförderten deutsch-chinesischen Forschungsprojekte
bestehen aktuell in Bereichen mit potenziellen Dual-Use-Risiken, und nach
welchen verbindlichen Kriterien der Bundesregierung sind diese Bereiche
als sensibel eingestuft?
33. Welche Bundesressorts fördern derzeit Programme, Mobilitätsmaßnahmen
oder strukturelle Kooperationen mit chinesischen Hochschulen und
Forschungseinrichtungen?
34. Bestehen aus Sicht der Bundesregierung rechtliche Risiken (z. B.
haushaltsrechtliche Rückforderungsrisiken, zivil- oder strafrechtliche Risiken
sowie dienstrechtliche Konsequenzen) für Hochschulen und
Forschungseinrichtungen, wenn in Projekten mit Beteiligung chinesischer
Einrichtungen Vorgaben zur Teilnahme- und Förderfähigkeit nach Horizon Europe
nicht eingehalten werden?
35. Wie viele deutsche Forschungseinrichtungen und Hochschulen hat die
Bundesregierung im Rahmen der sogenannten China-Orientierung seitens
des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) durch Information, Sensibilisierung oder juristische
Erstberatung unterstützt, und hat sich dieses Verfahren aus Sicht der
Bundesregierung bewährt?
36. Mit welchen konkreten Förderinstrumenten, strukturellen Maßnahmen
und Koordinierungsmechanismen unterstützt die Bundesregierung
Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Aufbau von Chinakompetenz,
wie in der China-Strategie von 2023 vorgesehen?
37. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der China-
Strategie von 2023 den aktuellen Stand des Auf- und Ausbaus von
Chinakompetenz an deutschen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen?
38. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Verschärfung der
Sicherheitsregeln nicht zu einem generellen Rückzug aus der Chinaforschung
führt, wodurch langfristig notwendige Chinakompetenz verloren ginge?
39. Welche nationalen Maßnahmen erwägt die Bundesregierung zur Stärkung
von Forschungssicherheit und zum Schutz kritischer Technologien in
internationalen Kooperationen, und mit welchen finanziellen Mitteln sind
diese Maßnahmen im Bundeshaushalt hinterlegt?
40. Sieht die Bundesregierung bei Kooperationen mit Partnern in anderen
Staaten grundsätzliche Risiken im Hinblick auf Technologie- und
Wissensabfluss, Dual-Use-Problematiken sowie Spionageabwehr, die eine
stärkere Kontrolle erforderlich machen, und wenn ja, bei welchen Staaten
besteht aus Sicht der Bundesregierung besonderer Handlungs- oder
Aufmerksamkeitsbedarf?
Berlin, den 2. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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