Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung - Aufbau, Struktur und inhaltliche Schwerpunkte
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Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung - Aufbau, Struktur und inhaltliche Schwerpunkte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5504
21. Wahlperiode 22.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz
Heuberger, Dr. Anna Lührmann, Dr. Konstantin von Notz und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – Aufbau,
Struktur und inhaltliche Schwerpunkte
Die Ausgestaltung der Digitalpolitik ist eine Schlüsselfrage staatlicher
Handlungsfähigkeit. Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Implikationen des digitalen Wandels sind tiefgreifend und verlangen nach kohärenter
staatlicher Gestaltung. Das zeigt sich in der Abhängigkeit europäischer
Regierungen und Unternehmen von einer Handvoll US-amerikanischer
Technologiekonzerne. Ebenso im systematischen Einsatz digitaler Infrastrukturen als
Instrument hybrider Kriegsführung oder in dem rasanten Bedeutungsgewinn
künstlicher Intelligenz in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.
Gleichzeitig wächst der internationale Druck. Die Technologiepolitik der
zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump hat deutlich gemacht, dass
digitale Plattformen, KI-Systeme und Dateninfrastrukturen nicht länger nur
wirtschaftliche, sondern auch geopolitische Machtinstrumente sind. Europäische
Demokratien stehen vor der Frage, wie sie digitale Handlungsfähigkeit und
Resilienz sicherstellen können, ohne in technologische Abhängigkeit zu
geraten. Zugleich fordert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die
Widerstandsfähigkeit digitaler Infrastrukturen, staatlicher IT-Systeme und öffentlicher
Kommunikationsräume täglich heraus.
KI-Systeme durchdringen zunehmend den Alltag: von Sprachmodellen über
automatisierte Entscheidungssysteme bis hin zu KI-gestützter Strafverfolgung.
Dadurch entsteht eine neue Dringlichkeit für Fragen nach Transparenz,
Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle. Die Umsetzung der
europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz, des Data Acts, des Cyber
Resilience Acts und weiterer EU-Rechtsakte verlangt national klare Zuständigkeiten,
ausreichende Ressourcen und eine handlungsfähige Aufsichtsarchitektur.
Fast ein Jahr ist seit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) vergangen. Die Fragestellenden haben sich
ausdrücklich für die Errichtung eines eigenständigen Digitalministeriums
eingesetzt und dessen Aufbau konstruktiv aus der Opposition begleitet. Ein starkes,
ressortübergreifend steuerungsfähiges Digitalministerium bleibt richtig und
notwendig: als strategischer Taktgeber für die digitale Transformation des
Staates, als koordinierende Kraft gegenüber anderen Ressorts und als verlässlicher
Akteur in der europäischen und internationalen Digitalpolitik.
Nach einem Jahr besteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter Bundesminister
Dr. Karsten Wildberger bislang nicht diese Rolle eingenommen hat. Statt als
strategischer Motor der digitalen Transformation Deutschlands zu wirken, fällt
das erste Amtsjahr des Bundesministeriums vor allem durch Verzögerungen
auf. Der Umzug in den neuen Dienstsitz in der Friedrichstraße 108 in Berlin ist
noch nicht abgeschlossen, eine eigene IT-Infrastruktur besteht erst seit wenigen
Wochen, und Verwaltungsvereinbarungen mit abgebenden Ressorts wurden
über viele Monate ausgehandelt.
Dabei wäre gerade jetzt strategische Führung gefragt. Die Verordnung über
künstliche Intelligenz der Europäischen Union ist seit August 2024 in Kraft und
muss national vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören klare
Aufsichtsstrukturen, ausreichend Personal und ein kohärentes Vollzugskonzept. Die
Verwaltungsdigitalisierung stagniert trotz jahrelanger Verpflichtungen aus dem
Onlinezugangsgesetz. Open-Source-Strategien für die öffentliche IT fehlen. Und
Deutschlands Stimme in der europäischen Digitalpolitik bleibt schwächer, als
sie sein müsste, weil Zuständigkeiten ungeklärt, Positionen nicht abgestimmt
und Ressourcen zu knapp sind.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1041 hat diese Defizite nicht ausgeräumt, sondern in vielen
Punkten eher bestätigt. Auf zentrale Fragen zu Struktur, Haushalt,
Personalübergang und Zeitplan verwies die Bundesregierung damals pauschal auf
laufende Verhandlungen. Ein Jahr ist keine kurze Zeit. Wer Deutschlands
Digitalpolitik neu aufstellen will, muss Ergebnisse vorweisen, nicht bloß
Ankündigungen.
Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der systematischen Überprüfung,
ob und in welchem Umfang das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung die damals offenen Zusagen eingelöst hat, welche strategischen
Weichenstellungen seither erfolgt sind und ob das Bundesministerium den
Anforderungen einer modernen, souveränen und handlungsfähigen Digitalpolitik
gerecht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung sind zum Stand der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage vollständig eingerichtet, welche befinden sich noch im Aufbau,
und welche Leitungsfunktionen sind noch unbesetzt oder nur
kommissarisch wahrgenommen?
2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung aus welchen Ressorts
übertragen worden, wie viele Übertragungen stehen noch aus, und bis wann
soll die Personalübertragung vollständig abgeschlossen sein?
3. Bei wie vielen Aufgaben- und Personalübertragungen an das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde der
vorgesehene Overhead von 10 Prozent bei Fachaufgabenübertragungen
beziehungsweise von höchstens 5 Prozent im Übrigen angesetzt, wie hoch fiel
der Overhead jeweils tatsächlich aus, und wie wurde seine Einhaltung
kontrolliert?
4. Wie viele Stellen im Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung sind derzeit unbesetzt, wie verteilen sich diese auf die jeweiligen
Abteilungen oder Aufgabenbereiche, und in welchen Bereichen besteht
nach Einschätzung der Bundesregierung der größte Personalbedarf?
5. Seit wann verfügt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung über eine eigene IT-Infrastruktur, welche wesentlichen Systeme,
Plattformen und Sicherheitslösungen umfasst diese, und bis zu welchem
Zeitpunkt war das Bundesministerium ganz oder teilweise auf die IT-
Infrastruktur anderer Ressorts angewiesen?
6. Nach welchen Kriterien wird der Zustimmungsvorbehalt des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für IT-Ausgaben
anderer Ressorts angewendet, wie häufig wurde er seit seinem Inkrafttreten
genutzt, und in wie vielen Fällen wurden Vorhaben bestätigt, geändert
oder nicht freigegeben?
7. Inwiefern erachtet die Bundesregierung den aktuellen
Anwendungsbereich des IT-Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für
Digitales und Staatsmodernisierung (nur unmittelbare Bundesverwaltung) als
ausreichend für die effektive Steuerung der Digitalausgaben im gesamten
Bundeshaushalt, und inwiefern erwägt sie, diesen auf den Bereich der
mittelbaren Bundesverwaltung auszuweiten?
8. Welche externen Beratungsleistungen, Agenturen,
Unternehmensberatungen oder sonstigen externen Dienstleister hat das Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung beauftragt, zu
welchem Zweck erfolgte dies jeweils, und wie hoch waren die jeweiligen
Auftragsvolumina (bitte aufgeschlüsselt nach Projekt angeben)?
9. Wie viele Beteiligungsformate zur Einbeziehung von Wissenschaft,
Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern in die Regierungsarbeit und
Gesetzgebungsprozesse hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung durchgeführt, welche
Akteursgruppen wurden jeweils einbezogen, und welche Haushaltsmittel
standen hierfür zur Verfügung?
10. Welche institutionelle Zusammenarbeit mit den Ländern findet statt, und
wie wird sichergestellt, dass insbesondere das umsetzungsintensive
Thema Verwaltungsdigitalisierung gut mit den Ebenen von Bund über Länder
bis Kommunen und Städten abgestimmt ist?
11. Welche wesentlichen Herausforderungen sind seit Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beim Aufbau der
Organisationsstruktur, bei der Personalübertragung, bei der IT-Ausstattung,
bei der Zuständigkeitsabgrenzung zu anderen Ressorts und bei der
Wahrnehmung der Steuerungsfunktion aufgetreten?
12. Welche konkreten Ziele, Zielmarken und Umsetzungsmeilensteine
verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im
Jahr 2026, wie werden diese jeweils gemessen, und bis wann sollen sie
erreicht werden?
13. Welche Ergebnisse des Digitalgipfels 2025 werden mithilfe welcher
Maßnahmen in welchem Zeitrahmen im BMDS umgesetzt?
14. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung ergriffen, um Erkenntnisse über
digitale Abhängigkeiten der Bundesverwaltung zu gewinnen,
zusammenzuführen oder auszuwerten, auf welche Datenquellen, Erhebungen oder
Meldestrukturen greift es dabei zurück, und weshalb verzichtet die
Bundesregierung weiterhin auf ein ressortübergreifendes Lagebild und ein
Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung?
15. Von welchem erwarteten Bedarf an KI-Rechenkapazität in Deutschland
geht die Bundesregierung für die Jahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030
jeweils aus, aufgeschlüsselt nach Pre-Training, Post-Training und
Inferenz, welche Bandbreiten oder Unsicherheiten legt sie dieser
Einschätzung jeweils zugrunde, und auf welche Datengrundlagen oder Annahmen
stützt sie diese Prognosen?
16. Welche konkreten Zielwerte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten
„ambitionierten Ziele“ für Open Source festgelegt, insbesondere für den
Anteil von Open-Source-Software an den Softwareausgaben des Bundes, für
die Nutzung offener Standards und für den Einsatz von Open-Source-
Lösungen in der Bundesverwaltung, und bis wann sollen diese jeweils
erreicht werden?
17. Wie soll nach Abschluss der Pilotphase des „Agentic AI Hub“ über die
Überführung einzelner Projekte in den Regelbetrieb entschieden werden,
welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen, welche Haushaltsmittel stehen für
eine Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung, und nach welchen
fachlichen, rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien werden
Erfolg, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit der Pilotprojekte bewertet?
18. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Umstieg von
Kupfer- auf Glasfasernetze das Verhältnis zwischen dem TKG
(Telekommunikationsgesetz)-Änderungsgesetz, dem Regulierungskonzept
der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem geplanten Digital Networks
Act, und wie soll ein möglicher Widerspruch zwischen nationalem Recht
und der geplanten EU-Verordnung aufgelöst werden?
19. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Wechsel auf
Glasfaser nicht durch aggressive Haustürwerbung oder fehlerhafte
Informationen beeinträchtigt werden (bitte auflisten)?
20. Mit welchen Maßnahmen und bis wann plant die Bundesregierung den
Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit?
21. Bei welchen staatlichen Behörden und bis wann will die Bundesregierung
einen Rechtsanspruch auf Open Data schaffen?
22. Durch welche konkreten Maßnahmen trägt das Bundesministerium zum
Schutz digitaler Grundrechte, einschließlich des Rechts auf eine anonyme
und pseudonyme Nutzung des Internets und die Sicherung privater
Kommunikation, bei (bitte auflisten)?
23. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um die
Infrastruktur unserer digitalen Öffentlichkeit staatlich abzusichern,
insbesondere durch die finanzielle Unterstützung protokollbasierter Netzwerke?
24. Wie bildet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Nachhaltigkeit bei Digitalisierungsthemen ab, welche konkreten Projekte
befinden sich zu diesem Thema in Planung oder werden bereits
umgesetzt, und welchen Nachhaltigkeitskriterien müssen in Auftrag gegebene
oder geförderte Projekte des Bundesministeriums gerecht werden?
25. In welchen Konstellationen und in welcher Regelmäßigkeit verfolgt das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung europäische
Abstimmungen bzw. Kooperationen (z. B. im Rahmen der
deutschfranzösischen Zusammenarbeit, im Weimarer Dreieck, E6 oder
Ähnliches), um dem Druck bzw. Widerstand gegen die europäische
Plattformregulierung zu begegnen?
26. In welcher Form und wann ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD vereinbarte Reform von Artikel 91c des Grundgesetzes
(GG) im Laufe der Legislaturperiode geplant, und welche Schritte
unternimmt die Bundesregierung, um die Reform vorzubereiten?
27. Welche konkreten Programme plant das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung, um spezifisch Bürgerinnen und Bürger im
Alltag und in besonderen Lebenslagen (wie beispielsweise Kindergeburt, Tod
von Angehörigen, Umzug) zu entlasten (bitte auflisten)?
Berlin, den 21. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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