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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5145 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan Deutscher Bundestag Drucksache 21/5145 21. Wahlperiode 01.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Hannes Gnauck, René Springer, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026 im Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/politi k/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogramm-4 6-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Afghanen wurden von der Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland eingeflogen?  2. Wurden darüber hinaus (vgl. Frage 1) Afghanen von der Bundesregierung nach Deutschland eingeflogen, und wenn ja, wie viele?  3. Aus welchen Ländern wurden die betreffenden Personen aus den Fragen 1 und 2 eingeflogen?  4. Wie viele dieser Personen aus den Fragen 1 und 2 kamen ursprünglich aus Afghanistan (im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/4178)?  5. Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich ggf. angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder medizinische Behandlungen, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden diese Maßnahmen finanziert?  6. In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen Personen geltend gemacht?  7. In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den eingeflogenen Personen erstattet?  8. Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten insgesamt, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden diese Maßnahmen finanziert?  9. Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren? 10. Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach? 11. Wurden gegen Afghanen, die von der Bundesregierung eingeflogen wurden, in der Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren eröffnet, und wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden wegen welcher Straftaten eröffnet? 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmeprogramme für Afghanen in anderen am Afghanistan-Einsatz beteiligten NATO- und Nicht- NATO-Staaten, und wenn ja, welche (bitte ggf. den Zeitraum und die Aufnahmezahlen angeben)? Berlin, den 31. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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