Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5145
21. Wahlperiode 01.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Hannes Gnauck, René Springer,
Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Dr. Alexander Gauland, Dr. Alexander Wolf
und der Fraktion der AfD
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland
eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026 im
Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/politi
k/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogramm-4
6-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Afghanen wurden von der Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach
Deutschland eingeflogen?
2. Wurden darüber hinaus (vgl. Frage 1) Afghanen von der Bundesregierung
nach Deutschland eingeflogen, und wenn ja, wie viele?
3. Aus welchen Ländern wurden die betreffenden Personen aus den Fragen 1
und 2 eingeflogen?
4. Wie viele dieser Personen aus den Fragen 1 und 2 kamen ursprünglich aus
Afghanistan (im Hinblick auf die Antwort der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 21/4178)?
5. Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich ggf.
angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder
medizinische Behandlungen, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden
diese Maßnahmen finanziert?
6. In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland
eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen
Personen geltend gemacht?
7. In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den
eingeflogenen Personen erstattet?
8. Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten
insgesamt, und aus welchen Titeln des Bundeshaushalts werden diese
Maßnahmen finanziert?
9. Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen, um
ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?
10. Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen
einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach?
11. Wurden gegen Afghanen, die von der Bundesregierung eingeflogen
wurden, in der Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren
eröffnet, und wenn ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden
wegen welcher Straftaten eröffnet?
12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Aufnahmeprogramme für
Afghanen in anderen am Afghanistan-Einsatz beteiligten NATO- und Nicht-
NATO-Staaten, und wenn ja, welche (bitte ggf. den Zeitraum und die
Aufnahmezahlen angeben)?
Berlin, den 31. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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