Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz
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Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4178
21. Wahlperiode 18.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, Jan Wenzel
Schmidt, Uwe Schulz, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Martin Hess, Sascha
Lensing und der Fraktion der AfD
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Hilfeleistungen gegenüber
Bundesbürgern nach dem Konsulargesetz
Seit dem Amtsantritt der Bundesregierung wurden mehrfach Menschen im
Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan nach Deutschland
eingeflogen. Soweit ersichtlich, landeten 46 Personen zuletzt am 28. Januar 2026 im
Rahmen des vorgenannten Aufnahmeprogramms in Berlin (www.welt.de/politi
k/deutschland/article697b2711d7ccc21a5b4c68f1/bundesaufnahmeprogramm-4
6-afghanen-in-berlin-gelandet-350-warten-auf-einreise.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen wurden von der Bundesregierung seit ihrem
Amtsantritt aus Afghanistan eingeflogen?
2. Wie hoch waren die Kosten insgesamt und pro Person, einschließlich ggf.
angefallener Nebenkosten für Unterbringung, Verpflegung oder
medizinische Behandlungen?
3. In wie vielen Fällen wurde vonseiten der Bundesrepublik Deutschland
eine Erstattung der entstandenen Kosten gegenüber den eingeflogenen
Personen geltend gemacht?
4. In wie vielen Fällen wurden die entstandenen Kosten von den aus
Afghanistan eingeflogenen Personen erstattet?
5. Wie hoch waren die von den eingeflogenen Personen erstatteten Kosten
insgesamt?
6. Wie viele der eingeflogenen Personen beziehen staatliche Leistungen, um
ihren Lebensunterhalt zu finanzieren?
7. Wie viele der von der Bundesregierung eingeflogenen Personen gehen
einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach?
8. Wurden gegen Personen, die von der Bundesregierung aus Afghanistan
eingeflogen wurden, nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Bundesrepublik Deutschland Straf- oder Ermittlungsverfahren eröffnet, und wenn
ja, wie viele der vorgenannten Verfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung wegen welcher Straftaten eröffnet?
9. Wie vielen Bundesbürgern wurde seit Amtsantritt der Bundesregierung
von den deutschen Auslandsvertretungen Hilfe nach § 5 Absatz 1 des
Konsulargesetzes geleistet?
10. In wie vielen Fällen wurde Bundesbürgern seit Amtsantritt der
Bundesregierung dadurch Hilfe geleistet, dass ihnen nach § 5 Absatz 4 des
Konsulargesetzes die Reise an den Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts
ermöglicht wurde?
11. In wie vielen Fällen wurden im Falle der Hilfeleistung nach § 5 Absatz 1
oder § 5 Absatz 4 des Konsulargesetzes Kostenerstattungsansprüche
gegenüber den betreffenden Bundesbürgern geltend gemacht, und in wie
vielen Fällen wurden die Kosten tatsächlich erstattet?
Berlin, den 9. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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