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Internationale Kritik am Milchviehfutterzusatz Bovaer - Aktuelle Situation in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4722)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5162 · Antwort · Original ↗

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Internationale Kritik am Milchviehfutterzusatz Bovaer - Aktuelle Situation in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4722) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5162 21. Wahlperiode 31.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4722 – Internationale Kritik am Milchviehfutterzusatz Bovaer – Aktuelle Situation in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bovaer ist ein vom niederländischen Unternehmen DSM Firmenich (www.ds m-firmenich.com/anh/home.html) entwickeltes Futterzusatzmittel. Es enthält 3-Nitrooxypropanol (3-NOP), eine Verbindung, die methanproduzierende Enzyme im Verdauungssystem einer Kuh hemmen soll (Anmerkung der Fragesteller: Das ist fachlich falsch. Methan wird durch im Darm ansässige Bakterien produziert; korrekt müsste es also heißen: „[…] Verbindung, welche die methanbildenden Bakterien im Verdauungssystem der Kühe in ihrer Aktivität beim letzten Schritt der Methanogenese hemmt.“). Es soll die Methanemissionen um bis zu 30 Prozent pro Tier senken können. Interessant dabei ist in den Augen der Fragesteller, dass Bovaer in einem ersten Feldversuch in Neuseeland getestet wurde, dort aber keine Zulassung durch die zuständige Behörde Agricultural Compounds and Veterinary Medicines (ACVM) (www.farmersw eekly.co.nz/technology/bovaer-making-waves-on-methane-but-not-in-nz/) erlangt hat. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hingegen kam zu dem Schluss, dass Bovaer kein Risiko für Milchkühe darstelle (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2021.6905). Daraufhin genehmigte die EU-Kommission den Futterzusatz 2022 für die Verwendung in der Milchviehfütterung. „Als die Kunden in Großbritannien hörten, dass die Molkereigenossenschaft Arla den Methaninhibitor Bovaer bei der Fütterung von Kühen testweise einsetzt, hagelte es Beschwerden und Boykottaufrufe. Dort machen Kritiker Stimmung gegen das Mittel. Sie warnen vor Problemen mit der Sicherheit bestimmter darin enthaltener Verbindungen und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Milchverarbeiter distanzieren sich in den sozialen Medien von Arla Foods und seinem Test des Futterzusatzes Bovaer der Firma DSM auf britischen Milchviehbetrieben“ (www.topagrar.com/r ind/news/shitstorm-gegen-arla-wegen-methan-reduzierter-milchviehfutterung- mit-bovaer-a-20009467.html). Dänische Milchviehbetriebe mit mehr als 50 Kühen müssen laut Gesetz seit dem Jahr 2025 den Futtermittelzusatz Bovaer zufüttern, um Methanemissionen zu verringern. Nun treten vermehrt akute Krankheitsfälle wie „geringere Futteraufnahme, gefallene Milchleistung oder sogar Zusammenbrechen der Kühe“ auf. Landwirte führen das auf den Futtermittelzusatzstoff Bovaer zu- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 31. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rück. „Derzeit mischen rund 1 400 Landwirte das gesetzlich vorgeschriebene Futtermittel ihrer Ration bei. In den darauffolgenden Wochen traten in einigen Betrieben die genannten Probleme auf, sodass teilweise sogar Tiere eingeschläfert werden mussten. In mehreren Fällen sollen Landwirte die Fütterung des Zusatzstoffes eingestellt haben, woraufhin sich die Tiere erholten. Bei erneutem Einsatz sollen die Probleme wieder aufgetreten sein“ (www.topagra r.com/rind/news/landwirte-aus-danemark-vermuten-bovaer-als-grund-fur-kran ke-kuhe-b-20019706.html). Negative Schlagzeilen und virale Bildposts zu Bovaer verbreiten sich auf vielen Seiten und in Chatgruppen im Netz. Wie die norwegische Zeitung „Verdens Gang“ (VG) berichtet, streicht Tine, die größte Molkerei des Landes, Milch von Kühen, die mit Bovaer gefüttert wurden. Man werde keine Produkte mehr von Kühen an Verbraucher liefern, deren Futter mit den Methanhemmern versetzt wurde. Der methanhemmende Futterzusatz Bovaer hat in letzter Zeit viel Kritik erfahren. Es besteht der Verdacht, dass der Zusatz zu Krankheiten bei Kühen führen kann. Deshalb werde die Verwendung nun eingestellt. Tine reagiere damit auf die zunehmende Skepsis sowohl bei Verbrauchern als auch bei Milchbauern. Gine Wang- Reese, Konzernleiterin für Kommunikation, Politik und Eigentümerorganisation bei Tine, erklärte: „Die Rücksichtnahme auf die Verbraucher und das Vertrauen in norwegische Milch haben großes Gewicht. Bovaer ist eines von mehreren Instrumenten zur Emissionsreduzierung. Der Klimawandel muss auf eine Weise erfolgen, die breites Vertrauen genießt – bei den Landwirten, Verbrauchern und unseren Kunden“ (www.agrarheute.com/tier/rind/futterzusatz-uner wuenscht-molkerei-streicht-milch-bovaer-kuehen-638794). In Deutschland gab es vor allem Pilotprojekte auf einzelnen Höfen (www.zdfh eute.de/panorama/kuehe-sterben-bovaer-methan-klimaschutz-faktencheck-10 0.html).  1. Sind der Bundesregierung die Berichte aus dem Ausland über mögliche Gesundheitsschäden durch das Futterzusatzmittel Bovaer bekannt? Der Bundesregierung sind die genannten Berichte über den Futtermittelzusatzstoff 3-Nitrooxypropanol (Handelsname Bovaer® 10) bekannt.  2. Wenn Frage 1 bejaht wird, in welcher Form, und wann hat die Bundesregierung ggf. auf diese Berichte reagiert? Die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen erfolgt auf europäischer Ebene gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung. Bovaer® 10 ist ein gemäß dieser Verordnung zugelassener Futtermittelzusatzstoff. In Zusammenhang mit den genannten Berichten hat die Europäische Kommission am 12. Januar 2026 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat für eine wissenschaftliche Stellungnahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zur Bewertung der Sicherheit von Bovaer® 10 für die Zieltierarten (Milch- und Zuchtkühe) erteilt und die Mitgliedstaaten entsprechend informiert. Ziel des wissenschaftlichen Gutachtens ist es zu beurteilen, ob die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs hinsichtlich der Sicherheit für die Zielarten noch den in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 festgelegten Bedingungen entspricht. Nähere Informationen zu dem Verfahren können unter folgendem Link abgerufen werden: https://open.ef sa.europa.eu/questions/EFSA-Q-2026-00024.  3. Wenn Frage 1 bejaht wird, es auf diese Berichte aber bisher keinerlei Reaktion der Bundesregierung gegeben hat, warum nicht (bitte einzelne Gründe benennen)? Die Sicherheit des in Rede stehenden Futtermittelzusatzstoffes für die Zieltierarten wird derzeit durch die EFSA nach dem gängigen Verfahren gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 bewertet. Frist für die Übermittlung der wissenschaftlichen Stellungnahme der EFSA an die Europäische Kommission ist der 30. Juni 2026. Danach erfolgt die Prüfung der Stellungnahme der EFSA durch die Europäische Kommission. Sofortmaßnahmen werden gemäß den Artikeln 53 und 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ergriffen. Eine Entscheidung über die Änderung, die Aussetzung oder den Widerruf einer Zulassung wird nach dem in Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 genannten Verfahren getroffen.  4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Qualität der am Markt befindlichen Präparate im Allgemeinen, des Präparats Bovaer im Speziellen, des niederländischen Unternehmens DSM Firmenich vor (wenn ja, bitte ausführen)? Der Futtermittelzusatzstoff Bovaer® 10 wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/565 für Milch- und Zuchtkühe mit einem Mindest- und Höchstgehalt firmengebunden zugelassen. Zulassungsinhaber der Zulassung ist DSM Nutritional Products Ltd, in der Union vertreten durch DSM Nutritional Products, Polen. Nähere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden. https://open.efsa.europa.eu/questions/EFSA-Q-2019-00592. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens in der Europäischen Union wurde von der EFSA die Zusammensetzung, Charakterisierung und die Spezifikation von Bovaer® 10 sowie dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch, Tier und Umwelt und dessen Wirksamkeit bewertet. Im Ergebnis der EFSA- Bewertung wurden bezüglich der Qualität des Erzeugnisses Spezifikationen mit dem Zulassungsrechtsakt festgelegt. Infolgedessen darf dieser Futtermittelzusatzstoff nur unter Einhaltung dieser Spezifikationen in den Verkehr gebracht und unter Einhaltung des Mindest- und Höchstgehaltes sowie sonstiger Verwendungsbestimmungen an Milch- und Zuchtkühe verfüttert werden. Da es sich bei Bovaer® 10 um eine firmengebundene Zulassung handelt, obliegt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dem Zulassungsinhaber oder einer schriftlich von ihm bevollmächtigten Person die Markteinführung dieses Futtermittelzusatzstoffs. Der Zulassungsinhaber trägt die Verantwortung für die Qualität des Futtermittelzusatzstoffs.  5. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, Bovaer oder wirkstoffähnliche Mittel, ähnlich, wie in Dänemark, per Gesetz verabreichen zu lassen? Die Bundesregierung plant derzeit keine vergleichbaren Gesetzentwürfe.  6. Wenn Frage 5 bejaht wird, welche Anzahl an Tieren je Betrieb soll als Kenngröße für die gesetzlich verordnete Verabreichung von Bovaer oder wirkstoffähnlichen Mitteln herangezogen werden, wie viele Betriebe und wie viele Tiere wären davon betroffen (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Betriebe bzw. Anzahl der Rinder allgemein, Anzahl der Milchkühe, Anzahl der restlichen Wiederkäuer auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.  7. In wie vielen deutschen landwirtschaftlichen Betrieben wurde bzw. wird Bovaer nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eingesetzt (bitte nach Bundesländern, Anzahl der Betriebe bzw. Anzahl der Rinder allgemein, Anzahl der Milchkühe, Anzahl der restlichen Wiederkäuer auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.  8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland dem Futterzusatzmittel Bovaer in Zusammensetzung, Wirkung und Zielsetzung vergleichbare Futterzusätze eingesetzt?  9. Wenn Frage 8 bejaht wird, welche Mittel sind das, und an wie viele Tiere werden diese Mittel verabreicht (bitte je Mittel nach Bundesländern, Anzahl der Betriebe bzw. Anzahl der Rinder allgemein, Anzahl der Milchkühe, Anzahl der restlichen Wiederkäuer auflisten)? 10. Gibt es auch zu den möglicherweise in Frage 9 genannten Futterzusätzen negative Berichte (bitte die negativen Auswirkungen, Krankheitsbilder und Schadensfolgen auflisten)? Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Es werden in Deutschland keine vergleichbaren Futtermittelzusatzstoffe eingesetzt. Der Futtermittelzusatzstoff Bovaer® 10 ist derzeit der einzige nach Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zugelassene Zusatzstoff in der Kategorie zootechnischer Zusatzstoff, Funktionsgruppe 4c (Stoffe, die die Umwelt günstig beeinflussen, Reduktion der enterischen Methanproduktion). 11. Setzt, sollten sich die berichteten Krankheitsfälle als ursächlich Bovaerbedingt herausstellen, die deutsche Bundesregierung die Zulassung von Bovaer aus, und a) wenn ja, in welchem Zeitrahmen, b) wenn nein, warum nicht (bitte die Gründe auflisten)? Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln ist auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt. Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit den genannten Berichten am 12. Januar 2026 der EFSA ein Mandat erteilt für eine wissenschaftliche Stellungnahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zur Bewertung der Sicherheit von Bovaer® 10 für die Zieltierarten. Die Europäische Kommission prüft die Stellungnahme der EFSA unverzüglich. Eine Entscheidung über die Änderung, die Aussetzung oder den Widerruf einer Zulassung wird nach dem in Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 genannten Verfahren getroffen. 12. Würde dieser Zulassungsentzug aus Sicherheitsüberlegungen auch für alle anderen mit Bovaer in Zusammensetzung sowie in Wirkung und Zielsetzung vergleichbaren Futterzusätze gelten, und wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die jeweilige Begründung auflisten)? Auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 wird verwiesen. 13. Werden von der Bundesregierung weitergehende Untersuchungen betreffend eine Gefährdung für den Menschen bzw. Konsumenten durch Bovaer und wirkstoffähnliche Mittel angedacht? a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden das sein (bitte nach Art, Umsetzungszeitpunkt, Auswirkung aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die jeweilige Begründung auflisten)? 14. Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen angedacht, bis zur endgültigen Klärung der Sachlage, Milch und andere Milchprodukte (z. B. Joghurt, Butter, Molke, Käse, …) von mit Bovaer und/oder wirkstoffähnlichen Mitteln gefütterten Kühen nicht in den Lebensmittelhandel gelangen zu lassen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden das sein (bitte nach Art, Umsetzungszeitpunkt, Auswirkung aufschlüsseln)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die jeweilige Begründung auflisten)? Die Fragen 13 bis 14b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung plant zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 11 dargestellten Maßnahmen auf europäischer Ebene keine weiteren diesbezüglichen Untersuchungen oder Maßnahmen, da keine Hinweise vorliegen, dass die Produkte von mit Bovaer® 10 gefütterten Milchkühen als nicht sicher für den Verzehr durch den Menschen anzusehen sind. Sollten entsprechende Hinweise auftreten, liegt die Zuständigkeit für die Prüfung der Sicherheit für den Konsumenten auf europäischer Ebene bei der EFSA. Im Rahmen des Zulassungsprozesses von Bovaer® 10 als Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe und Zuchtkühe hat EFSA bereits eine Prüfung der Sicherheit für den Konsumenten vorgenommen. EFSA kam zu dem Ergebnis, dass der Zusatzstoff für Verbraucher, die mit Produkten von Milchkühen in Kontakt kommen, die mit Bovaer® 10 in einer Dosierung von bis zu 100 mg/kg Trockenmasse gefüttert wurden, unbedenklich ist. Nähere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efs a.2021.6905. 15. Wird es bei Bestätigung der Gesundheitsgefährdung durch Bovaer und/ oder wirkstoffähnliche Mittel für Tier und Mensch für nachweislich betroffene Landwirte eine Entschädigung (unbürokratisch, schnell, kostenneutral) geben? a) Wenn ja, welcher Art, in welcher Form, und wofür (Tier, Futterzusatzmittel, Tierarzt)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die jeweilige Begründung auflisten)? 16. Wird es bei Bestätigung der Gesundheitsgefährdung durch Bovaer und/ oder wirkstoffähnliche Mittel für Tier und Mensch für nachweislich betroffene Konsumenten eine Entschädigung (unbürokratisch, schnell, kostenneutral) geben? a) Wenn ja, welcher Art, in welcher Form und wofür (Medikamente, medizinische Versorgung, Arzt, etc.)? b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die jeweilige Begründung auflisten)? Die Fragen 15 bis 16b werden gemeinsam beantwortet. Es besteht in der Bundesrepublik Deutschland keine rechtliche Vorgabe für den Einsatz des in Rede stehenden Futtermittelzusatzstoffes. Daher besteht vorliegend keine Grundlage für einen Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Da es sich bei der Zulassung von Bovaer® 10 um eine firmengebundene Zulassung handelt, obliegt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dem Zulassungsinhaber oder einer schriftlich von ihm bevollmächtigten Person die Markteinführung dieses Futtermittelzusatzstoffs, und der Zulassungsinhaber trägt die Verantwortung für die Qualität des Futtermittelzusatzstoffs. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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