Internationale Kritik am Milchviehfutterzusatz Bovaer - Aktuelle Situation in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4722)
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Internationale Kritik am Milchviehfutterzusatz Bovaer - Aktuelle Situation in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/4722)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5162
21. Wahlperiode 31.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4722 –
Internationale Kritik am Milchviehfutterzusatz Bovaer – Aktuelle Situation in
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bovaer ist ein vom niederländischen Unternehmen DSM Firmenich (www.ds
m-firmenich.com/anh/home.html) entwickeltes Futterzusatzmittel. Es enthält
3-Nitrooxypropanol (3-NOP), eine Verbindung, die methanproduzierende
Enzyme im Verdauungssystem einer Kuh hemmen soll (Anmerkung der
Fragesteller: Das ist fachlich falsch. Methan wird durch im Darm ansässige
Bakterien produziert; korrekt müsste es also heißen: „[…] Verbindung, welche die
methanbildenden Bakterien im Verdauungssystem der Kühe in ihrer Aktivität
beim letzten Schritt der Methanogenese hemmt.“). Es soll die
Methanemissionen um bis zu 30 Prozent pro Tier senken können. Interessant dabei ist in den
Augen der Fragesteller, dass Bovaer in einem ersten Feldversuch in
Neuseeland getestet wurde, dort aber keine Zulassung durch die zuständige Behörde
Agricultural Compounds and Veterinary Medicines (ACVM) (www.farmersw
eekly.co.nz/technology/bovaer-making-waves-on-methane-but-not-in-nz/)
erlangt hat. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
hingegen kam zu dem Schluss, dass Bovaer kein Risiko für Milchkühe darstelle
(https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2021.6905). Daraufhin
genehmigte die EU-Kommission den Futterzusatz 2022 für die Verwendung in
der Milchviehfütterung. „Als die Kunden in Großbritannien hörten, dass die
Molkereigenossenschaft Arla den Methaninhibitor Bovaer bei der Fütterung
von Kühen testweise einsetzt, hagelte es Beschwerden und Boykottaufrufe.
Dort machen Kritiker Stimmung gegen das Mittel. Sie warnen vor Problemen
mit der Sicherheit bestimmter darin enthaltener Verbindungen und
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Milchverarbeiter distanzieren sich in
den sozialen Medien von Arla Foods und seinem Test des Futterzusatzes
Bovaer der Firma DSM auf britischen Milchviehbetrieben“ (www.topagrar.com/r
ind/news/shitstorm-gegen-arla-wegen-methan-reduzierter-milchviehfutterung-
mit-bovaer-a-20009467.html).
Dänische Milchviehbetriebe mit mehr als 50 Kühen müssen laut Gesetz seit
dem Jahr 2025 den Futtermittelzusatz Bovaer zufüttern, um
Methanemissionen zu verringern. Nun treten vermehrt akute Krankheitsfälle wie „geringere
Futteraufnahme, gefallene Milchleistung oder sogar Zusammenbrechen der
Kühe“ auf. Landwirte führen das auf den Futtermittelzusatzstoff Bovaer zu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rück. „Derzeit mischen rund 1 400 Landwirte das gesetzlich vorgeschriebene
Futtermittel ihrer Ration bei. In den darauffolgenden Wochen traten in einigen
Betrieben die genannten Probleme auf, sodass teilweise sogar Tiere
eingeschläfert werden mussten. In mehreren Fällen sollen Landwirte die Fütterung
des Zusatzstoffes eingestellt haben, woraufhin sich die Tiere erholten. Bei
erneutem Einsatz sollen die Probleme wieder aufgetreten sein“ (www.topagra
r.com/rind/news/landwirte-aus-danemark-vermuten-bovaer-als-grund-fur-kran
ke-kuhe-b-20019706.html). Negative Schlagzeilen und virale Bildposts zu
Bovaer verbreiten sich auf vielen Seiten und in Chatgruppen im Netz.
Wie die norwegische Zeitung „Verdens Gang“ (VG) berichtet, streicht Tine,
die größte Molkerei des Landes, Milch von Kühen, die mit Bovaer gefüttert
wurden. Man werde keine Produkte mehr von Kühen an Verbraucher liefern,
deren Futter mit den Methanhemmern versetzt wurde. Der methanhemmende
Futterzusatz Bovaer hat in letzter Zeit viel Kritik erfahren. Es besteht der
Verdacht, dass der Zusatz zu Krankheiten bei Kühen führen kann. Deshalb werde
die Verwendung nun eingestellt. Tine reagiere damit auf die zunehmende
Skepsis sowohl bei Verbrauchern als auch bei Milchbauern. Gine Wang-
Reese, Konzernleiterin für Kommunikation, Politik und Eigentümerorganisation
bei Tine, erklärte: „Die Rücksichtnahme auf die Verbraucher und das
Vertrauen in norwegische Milch haben großes Gewicht. Bovaer ist eines von
mehreren Instrumenten zur Emissionsreduzierung. Der Klimawandel muss auf eine
Weise erfolgen, die breites Vertrauen genießt – bei den Landwirten,
Verbrauchern und unseren Kunden“ (www.agrarheute.com/tier/rind/futterzusatz-uner
wuenscht-molkerei-streicht-milch-bovaer-kuehen-638794).
In Deutschland gab es vor allem Pilotprojekte auf einzelnen Höfen (www.zdfh
eute.de/panorama/kuehe-sterben-bovaer-methan-klimaschutz-faktencheck-10
0.html).
1. Sind der Bundesregierung die Berichte aus dem Ausland über mögliche
Gesundheitsschäden durch das Futterzusatzmittel Bovaer bekannt?
Der Bundesregierung sind die genannten Berichte über den
Futtermittelzusatzstoff 3-Nitrooxypropanol (Handelsname Bovaer® 10) bekannt.
2. Wenn Frage 1 bejaht wird, in welcher Form, und wann hat die
Bundesregierung ggf. auf diese Berichte reagiert?
Die Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen erfolgt auf europäischer Ebene
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der
Tierernährung. Bovaer® 10 ist ein gemäß dieser Verordnung zugelassener
Futtermittelzusatzstoff. In Zusammenhang mit den genannten Berichten hat die
Europäische Kommission am 12. Januar 2026 der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Mandat für eine wissenschaftliche
Stellungnahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zur Bewertung der Sicherheit
von Bovaer® 10 für die Zieltierarten (Milch- und Zuchtkühe) erteilt und die
Mitgliedstaaten entsprechend informiert. Ziel des wissenschaftlichen
Gutachtens ist es zu beurteilen, ob die Zulassung des Futtermittelzusatzstoffs
hinsichtlich der Sicherheit für die Zielarten noch den in der Verordnung (EG)
Nr. 1831/2003 festgelegten Bedingungen entspricht. Nähere Informationen zu
dem Verfahren können unter folgendem Link abgerufen werden: https://open.ef
sa.europa.eu/questions/EFSA-Q-2026-00024.
3. Wenn Frage 1 bejaht wird, es auf diese Berichte aber bisher keinerlei
Reaktion der Bundesregierung gegeben hat, warum nicht (bitte einzelne
Gründe benennen)?
Die Sicherheit des in Rede stehenden Futtermittelzusatzstoffes für die
Zieltierarten wird derzeit durch die EFSA nach dem gängigen Verfahren gemäß
Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 bewertet. Frist für die Übermittlung
der wissenschaftlichen Stellungnahme der EFSA an die Europäische
Kommission ist der 30. Juni 2026. Danach erfolgt die Prüfung der Stellungnahme der
EFSA durch die Europäische Kommission. Sofortmaßnahmen werden gemäß
den Artikeln 53 und 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ergriffen. Eine
Entscheidung über die Änderung, die Aussetzung oder den Widerruf einer
Zulassung wird nach dem in Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1831/2003 genannten Verfahren getroffen.
4. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Qualität der am Markt
befindlichen Präparate im Allgemeinen, des Präparats Bovaer im
Speziellen, des niederländischen Unternehmens DSM Firmenich vor (wenn ja,
bitte ausführen)?
Der Futtermittelzusatzstoff Bovaer® 10 wurde mit der
Durchführungsverordnung (EU) 2022/565 für Milch- und Zuchtkühe mit einem Mindest- und
Höchstgehalt firmengebunden zugelassen. Zulassungsinhaber der Zulassung ist
DSM Nutritional Products Ltd, in der Union vertreten durch DSM Nutritional
Products, Polen. Nähere Informationen können unter folgendem Link
abgerufen werden. https://open.efsa.europa.eu/questions/EFSA-Q-2019-00592.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens in der Europäischen Union wurde von
der EFSA die Zusammensetzung, Charakterisierung und die Spezifikation von
Bovaer® 10 sowie dessen gesundheitliche Unbedenklichkeit für Mensch, Tier
und Umwelt und dessen Wirksamkeit bewertet. Im Ergebnis der EFSA-
Bewertung wurden bezüglich der Qualität des Erzeugnisses Spezifikationen mit dem
Zulassungsrechtsakt festgelegt. Infolgedessen darf dieser
Futtermittelzusatzstoff nur unter Einhaltung dieser Spezifikationen in den Verkehr gebracht und
unter Einhaltung des Mindest- und Höchstgehaltes sowie sonstiger
Verwendungsbestimmungen an Milch- und Zuchtkühe verfüttert werden. Da es sich bei
Bovaer® 10 um eine firmengebundene Zulassung handelt, obliegt gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 dem Zulassungsinhaber oder einer schriftlich
von ihm bevollmächtigten Person die Markteinführung dieses
Futtermittelzusatzstoffs. Der Zulassungsinhaber trägt die Verantwortung für die Qualität des
Futtermittelzusatzstoffs.
5. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, Bovaer oder
wirkstoffähnliche Mittel, ähnlich, wie in Dänemark, per Gesetz verabreichen
zu lassen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine vergleichbaren Gesetzentwürfe.
6. Wenn Frage 5 bejaht wird, welche Anzahl an Tieren je Betrieb soll als
Kenngröße für die gesetzlich verordnete Verabreichung von Bovaer oder
wirkstoffähnlichen Mitteln herangezogen werden, wie viele Betriebe und
wie viele Tiere wären davon betroffen (bitte nach Bundesländern, Anzahl
der Betriebe bzw. Anzahl der Rinder allgemein, Anzahl der Milchkühe,
Anzahl der restlichen Wiederkäuer auflisten)?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
7. In wie vielen deutschen landwirtschaftlichen Betrieben wurde bzw. wird
Bovaer nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eingesetzt (bitte nach
Bundesländern, Anzahl der Betriebe bzw. Anzahl der Rinder allgemein,
Anzahl der Milchkühe, Anzahl der restlichen Wiederkäuer auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.
8. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland dem
Futterzusatzmittel Bovaer in Zusammensetzung, Wirkung und Zielsetzung
vergleichbare Futterzusätze eingesetzt?
9. Wenn Frage 8 bejaht wird, welche Mittel sind das, und an wie viele Tiere
werden diese Mittel verabreicht (bitte je Mittel nach Bundesländern,
Anzahl der Betriebe bzw. Anzahl der Rinder allgemein, Anzahl der
Milchkühe, Anzahl der restlichen Wiederkäuer auflisten)?
10. Gibt es auch zu den möglicherweise in Frage 9 genannten Futterzusätzen
negative Berichte (bitte die negativen Auswirkungen, Krankheitsbilder
und Schadensfolgen auflisten)?
Die Fragen 8 bis 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es werden in Deutschland keine vergleichbaren Futtermittelzusatzstoffe
eingesetzt. Der Futtermittelzusatzstoff Bovaer® 10 ist derzeit der einzige nach
Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zugelassene Zusatzstoff in der Kategorie
zootechnischer Zusatzstoff, Funktionsgruppe 4c (Stoffe, die die Umwelt günstig
beeinflussen, Reduktion der enterischen Methanproduktion).
11. Setzt, sollten sich die berichteten Krankheitsfälle als ursächlich
Bovaerbedingt herausstellen, die deutsche Bundesregierung die Zulassung von
Bovaer aus, und
a) wenn ja, in welchem Zeitrahmen,
b) wenn nein, warum nicht (bitte die Gründe auflisten)?
Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Zusatzstoffen in Futtermitteln
ist auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über
Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung geregelt.
Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit den genannten
Berichten am 12. Januar 2026 der EFSA ein Mandat erteilt für eine
wissenschaftliche Stellungnahme gemäß Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zur Bewertung
der Sicherheit von Bovaer® 10 für die Zieltierarten. Die Europäische
Kommission prüft die Stellungnahme der EFSA unverzüglich. Eine Entscheidung über
die Änderung, die Aussetzung oder den Widerruf einer Zulassung wird nach
dem in Artikel 22 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 genannten
Verfahren getroffen.
12. Würde dieser Zulassungsentzug aus Sicherheitsüberlegungen auch für
alle anderen mit Bovaer in Zusammensetzung sowie in Wirkung und
Zielsetzung vergleichbaren Futterzusätze gelten, und wenn nein, warum
nicht (bitte die einzelnen Gründe und die jeweilige Begründung
auflisten)?
Auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 wird verwiesen.
13. Werden von der Bundesregierung weitergehende Untersuchungen
betreffend eine Gefährdung für den Menschen bzw. Konsumenten durch
Bovaer und wirkstoffähnliche Mittel angedacht?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden das sein (bitte nach Art,
Umsetzungszeitpunkt, Auswirkung aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die
jeweilige Begründung auflisten)?
14. Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen angedacht, bis zur
endgültigen Klärung der Sachlage, Milch und andere Milchprodukte (z. B.
Joghurt, Butter, Molke, Käse, …) von mit Bovaer und/oder
wirkstoffähnlichen Mitteln gefütterten Kühen nicht in den Lebensmittelhandel
gelangen zu lassen?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen werden das sein (bitte nach Art,
Umsetzungszeitpunkt, Auswirkung aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die
jeweilige Begründung auflisten)?
Die Fragen 13 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung plant zusätzlich zu den in der Antwort zu Frage 11
dargestellten Maßnahmen auf europäischer Ebene keine weiteren diesbezüglichen
Untersuchungen oder Maßnahmen, da keine Hinweise vorliegen, dass die
Produkte von mit Bovaer® 10 gefütterten Milchkühen als nicht sicher für den
Verzehr durch den Menschen anzusehen sind. Sollten entsprechende Hinweise
auftreten, liegt die Zuständigkeit für die Prüfung der Sicherheit für den
Konsumenten auf europäischer Ebene bei der EFSA.
Im Rahmen des Zulassungsprozesses von Bovaer® 10 als
Futtermittelzusatzstoff für Milchkühe und Zuchtkühe hat EFSA bereits eine Prüfung der
Sicherheit für den Konsumenten vorgenommen. EFSA kam zu dem Ergebnis, dass
der Zusatzstoff für Verbraucher, die mit Produkten von Milchkühen in Kontakt
kommen, die mit Bovaer® 10 in einer Dosierung von bis zu 100 mg/kg
Trockenmasse gefüttert wurden, unbedenklich ist. Nähere Informationen sind unter
folgendem Link abrufbar. https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efs
a.2021.6905.
15. Wird es bei Bestätigung der Gesundheitsgefährdung durch Bovaer und/
oder wirkstoffähnliche Mittel für Tier und Mensch für nachweislich
betroffene Landwirte eine Entschädigung (unbürokratisch, schnell,
kostenneutral) geben?
a) Wenn ja, welcher Art, in welcher Form, und wofür (Tier,
Futterzusatzmittel, Tierarzt)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die
jeweilige Begründung auflisten)?
16. Wird es bei Bestätigung der Gesundheitsgefährdung durch Bovaer und/
oder wirkstoffähnliche Mittel für Tier und Mensch für nachweislich
betroffene Konsumenten eine Entschädigung (unbürokratisch, schnell,
kostenneutral) geben?
a) Wenn ja, welcher Art, in welcher Form und wofür (Medikamente,
medizinische Versorgung, Arzt, etc.)?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe und die
jeweilige Begründung auflisten)?
Die Fragen 15 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Es besteht in der Bundesrepublik Deutschland keine rechtliche Vorgabe für den
Einsatz des in Rede stehenden Futtermittelzusatzstoffes. Daher besteht
vorliegend keine Grundlage für einen Entschädigungsanspruch gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Da es sich bei der Zulassung von Bovaer® 10 um eine
firmengebundene Zulassung handelt, obliegt gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1831/2003 dem Zulassungsinhaber oder einer schriftlich von ihm
bevollmächtigten Person die Markteinführung dieses Futtermittelzusatzstoffs, und der
Zulassungsinhaber trägt die Verantwortung für die Qualität des
Futtermittelzusatzstoffs.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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