Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen - Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6556)
Text
Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen - Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/6556)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7086
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6556 –
Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ
zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen –
Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zunahme antibiotikaresistenter Erreger stellt die medizinische Versorgung
vor wachsende Herausforderungen (www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/NI-un
d-AMR/Antibiotikaresistenz/FAQ_Liste_Antibiotikaresistenz.html#entry_169
47992). Die Phagentherapie ist ein seit Langem bekannter Ansatz, der sich –
gerade bei therapieresistenten bakteriellen Infektionen – als ergänzende oder
alternative Option zur Antibiotikatherapie bewährt hat. Bakteriophagen sind
Viren, die darauf spezialisiert sind, bestimmte Bakterien zu ihrer eigenen
Vermehrung zu nutzen und das Bakterium dabei zu zerstören. Bestimmte,
isolierte Bakteriophagen („bakterienfressende Viren“) können, gezielt auf bestimmte
Bakterien abgestimmt, diese bekämpfen, womit eine Therapie gegen
bakterielle Erkrankungen möglich ist (www.ardalpha.de/wissen/gesundheit/krankheite
n/bakteriophagen-phagen-resistente-antibiotika-antibiotikum-multiresistente-k
eime-100.html). Nicht nur in der Humanmedizin, sondern auch in der
Veterinärmedizin und weiteren Bereichen ist dies erfolgreich möglich und bietet
häufig Vorteile gegenüber Antibiotika (https://link.springer.com/article/10.100
7/s00103-025-04055-z).
Wenngleich Bakteriophagen nach jetzigem Kenntnisstand als frei von
Nebenwirkungen in einer weit überwiegenden Zahl von Behandlungsfällen Wirkung
zeigen und Leben retten können, wo andere Mittel oder Therapien versagen,
ist der regulatorische bzw. rechtliche Rahmen für die Anwendung einer
Phagentherapie in den meisten europäischen Ländern, darunter Deutschland,
unzureichend oder steht einer Nutzung, bis auf Ausnahmefälle, entgegen
(www.deutschesgesundheitsportal.de/2025/09/26/bakteriophagen-helfen-gege
n-resistente-infektionen-aber-in-der-schweiz-gibt-es-kaum-zugang-zur-thera
pie/). Es mangelt an einer Zulassung und standardisierten Prüf- und
Zulassungsverfahren für diese Art von „lebendem Wirkstoff“ (https://pmc.ncbi.nlm.
nih.gov/articles/PMC12129831/; https://link.springer.com/article/10.1007/s00
103-025-04060-2).
Bakteriophagen werden in den Staaten des ehemaligen Ostblocks seit etwa
100 Jahren intensiv erforscht und erfolgreich angewandt. Georgien, Ukraine
und Russland besitzen die bedeutendsten Phagenbanken, in welchen eine Viel-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 9. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zahl von auf bestimmte Bakterienstämme spezialisierten Bakteriophagen
kultiviert und vermehrt werden und dem medizinischen Einsatz zur Verfügung
stehen. In westlichen Staaten geriet die Entwicklung und Nutzung der
Bakteriophagen (kurz: Phagen) seit der Entwicklung und umfangreichen Nutzung von
Antibiotika beinahe in Vergessenheit (www.ardalpha.de/wissen/gesundheit/kra
nkheiten/bakteriophagen-phagen-resistente-antibiotika-antibiotikum-multiresi
stente-keime-100.html).
Bedingt durch die sich ausweitenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit
Antibiotikaresistenzen und die steigenden Gefahren, die von multiresistenten
Bakterienstämmen (multiresistente Erreger (MRE), „Krankenhauskeime“)
ausgehen, kommt den Behandlungsmöglichkeiten mit Bakteriophagen nach
Kenntnis der Fragesteller neue Bedeutung zu und diese erhalten zunehmend
Aufmerksamkeit. Auch zur Behandlung von chronischen Erkrankungen und
Infektionen kommen Bakteriophagen zum Einsatz. Das Beispiel von Belgien
zeigt, dass es in einem EU-Mitgliedstaat möglich ist, die Behandlung mit
Bakteriophagen rechtssicher zu ermöglichen (https://ichgcp.net/de/clinical-trials-r
egistry/NCT05498363).
Vor diesem Hintergrund gilt es in den Augen der Fragesteller, zu klären,
welche Schritte die Bundesregierung ggf. unternimmt, um Forschung,
regulatorische Klarheit, Versorgungsstrukturen und einen sektorenübergreifenden
Ansatz in der Gesundheitsversorgung und Hygiene (z. B. Humanmedizin,
Veterinärmedizin und Nutztierhaltung, Lebensmittel, Umweltschutz –
sogenannte One-Health-Sektoren) voranzubringen (Sophie Kittler, Jens A. Hammerl:
„Einsatz von Phagen bei Nutztieren, in Lebensmitteln und in der Umwelt im
Rahmen eines One-Health-Ansatzes – Potenziale und Herausforderungen“ –
https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-025-04055-z).
Nach Ansicht der Fragesteller ist es anzustreben, Förderung bereitzustellen
und für diesen biologischen Wirkstoff angemessene Prüf- und
Zulassungsverfahren zu etablieren, damit Bakteriophagen in den verschiedenen
Nutzungsgebieten zur Anwendung kommen können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Wie für andere Arzneimittel auch, gelten für Bakteriophagen
arzneimittelrechtliche Anforderungen im Hinblick auf Entwicklung, Herstellung, klinische
Prüfung, Inverkehrbringen und Anwendung. Dem Grundsatz nach gilt dies für
Human- als auch Tierarzneimittel. Darüber hinaus können weitere Anforderungen
hinzutreten, zum Beispiel im Fall von gentechnisch veränderten
Bakteriophagen Anforderungen nach dem Gentechnikrecht.
Für einen breiteren Einsatz von Bakteriophagen bedarf es einer
arzneimittelrechtlichen Genehmigung für das Inverkehrbringen auf nationaler oder EU-
Ebene; letzteres insbesondere für gentechnisch veränderte
bakteriophagenhaltige Arzneimittel, die als sogenannte Arzneimittel für neuartige Therapien
(Advanced Therapy Medicinal Products – ATMP) einzustufen wären. Im
Zulassungsverfahren wird geprüft, ob ein Arzneimittel wirksam und unbedenklich ist
und die erforderliche pharmazeutische Qualität vorliegt. Ein solcher Nachweis
wurde bislang weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene geführt.
Deshalb wird eine Bakteriophagentherapie in Deutschland derzeit nur im Rahmen
von klinischen Prüfungen oder unter den Voraussetzungen eines individuellen
Heilversuchs mit einer individuellen Rezeptur durchgeführt.
Ob Bakteriophagen das Potenzial für einen breiteren Einsatz bei der Therapie
von Infektionen durch multiresistente Erreger haben, muss somit erst in
klinischen Prüfungen gezeigt werden. Derzeit fehlen plausible Anhaltspunkte, dass
Bakteriophagen außerhalb von wenigen Nischenindikationen (meist
oberflächliche Infektionen, zum Beispiel großflächige Wundinfektionen nach
Verbrennungen oder Schwersttrauma) für einen klinischen Routineeinsatz anstelle von
Antibiotika eingesetzt werden können. Ursachen sind die meist sehr hohe
Wirtsspezifität der Phagen, die sehr geringe Stabilität in vivo und damit
verbunden die schlechte Penetration in tieferen Kompartimenten. Darüber hinaus
können Phagen nicht wie Antibiotika vorab in großen Mengen hergestellt,
gelagert und transportiert werden. Dies dürfte ihren flächendeckenden Einsatz
insbesondere bei akuten Infektionen limitieren, wo gegebenenfalls binnen Stunden
mit einer adäquaten Therapie begonnen werden muss.
1. Hat sich die Bundesregierung zur Anwendung von Bakteriophagen im
Kontext der Antibiotikaresistenz (Antimikrobielle Resistenz (AMR)),
insbesondere von Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus
(MRSA) sowie Multiresistenten gramnegativen Stäbchen (MRGN) und
Behandlung von bakteriell bedingten Erkrankungen, eine eigene
Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche ist dies, und in welchen
Dokumenten beziehungsweise Strategien ist dies aktuell ggf. niedergelegt?
In der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2030“, die im April
2023 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, werden Maßnahmen zur
Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen zusammengefasst. Ziel der DART 2030
ist neben der Entwicklung neuer Antibiotika und Diagnostika auch die
Entwicklung alternativer Behandlungsmethoden. In diesem Kontext wird auch die
Erforschung der Bakteriophagen zum therapeutischen Einsatz vor allem bei
antibiotikaresistenten Infektionen angegangen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf
die Veröffentlichung der Strategie und den zugehörigen Aktionsplan zu DART
2030 auf die Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter
www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/ praevention/antibiotika-resiste
nzen/dart-2030 verwiesen.
2. Welche Bundesbehörden oder Bundesinstitutionen sind (vgl. Frage 1)
ggf. federführend zuständig (Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH), Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI),
Gemeinsamer Bundesausschuss (G‑BA) o. a.) oder schon eingebunden in
die Erarbeitung einer Förderungs- und Zulassungsstrategie bezüglich
Phagenanwendungen, und wie ist die Koordinierung zwischen Human-
und Veterinärbereich organisiert?
Das BMG hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMLEH), dem Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie dem Bundesministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) die
Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie „DART 2030“ erarbeitet.
Grundsätzlich zuständig für das Thema Antibiotikaresistenzen im Human- und
Veterinärbereich sind das BMG und das BMLEH sowie die nachgeordneten
Bundesbehörden: das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL).
Zulassungsstrategien sowie regulatorisch-wissenschaftliche Leitlinien wurden
und werden von BfArM und PEI im Bereich der Humanarzneimittel
gemeinsam erarbeitet. Beide Bundesoberbehörden sind in relevanten nationalen und
europäischen Gremien vertreten:
• Europäische Direktion für die Qualität von Arzneimitteln und
Gesundheitsversorgung beim Europarat (EDQM),
• Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA),
• Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften (AWMF),
• Expertenfachgruppen (EFG) der Zentralstelle der Länder für
Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG).
Für den Bereich Bakteriophagen als Tierarzneimittel ist das BVL in den
relevanten Gremien vertreten, insbesondere in Gremien der EMA.
3. Besteht eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe oder
Koordinierungsstelle bezüglich der Phagenanwendung, in die gegebenenfalls auch der
Umwelt- oder Landwirtschaftsbereich oder auch die
Lebensmittelindustrie einbezogen sind, und wenn ja, wie ist diese zusammengesetzt, was ist
deren Auftrag, wie ist diese konstituiert, und welche Ergebnisse kann
diese bislang vorweisen?
Es besteht eine Interministerielle Arbeitsgruppe Antibiotika-Resistenzen
(IMAG AMR), welche die ressortübergreifende Umsetzung der nationalen
Strategie gegen antimikrobielle Resistenzen koordiniert. Dies umfasst eine
Zusammenarbeit gemäß dem One Health-Ansatz auf Bundesebene und schließt
einen Austausch zwischen dem Human- und Veterinärbereich ein. Vertreten
sind alle relevanten Bundesministerien und nachgeordneten
Bundesoberbehörden (BMG, BMLEH, BMFTR, BMUKN, BfArM, PEI, RKI, BVL etc.).
Der Einsatz von Bakteriophagen als Wirkstrategie gegen antibiotikaresistente
bakterielle Infektionen als Alternative zur herkömmlichen Antibiotikatherapie
fällt in den Zuständigkeitsbereich der IMAG AMR. Die aktuelle Arbeit der
IMAG AMR ist in den 1. Aktionsplan zur DART 2030 eingebettet.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche konkreten Ziele (Meilensteine) verfolgt die Bundesregierung ggf.
bis Ende der aktuellen Wahlperiode zur Förderung und Implementierung
der Phagentherapie, sind neue Studien geplant, welche Infrastruktur,
regulatorische Klarstellungen und Versorgungsmodelle stehen
gegebenenfalls in Aussicht?
a) Welche Ergebnisse zeitigen die in den vergangenen Jahren ins Leben
gerufenen Programme und Forschungsprojekte in Deutschland, und
in welcher Höhe wurden diese mit Bundesmitteln gefördert (vgl.
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
(WD) 8‑3000‑081/24 vom 4. November 2024: „Projekte zur
medizinischen Phagenforschung in Deutschland“, www.bundestag.de/resou
rce/blob/1034900/WD-8-081-24-pdf.pdf)?
b) Welche Anreize stellen die bekannten nationalen oder internationalen
Studien zur Wirksamkeit der Phagentherapie aus Sicht der
Bundesregierung dar, um den Weg zu ebnen, hin zu einer Zulassung für
regelhafte und allgemeingebräuchliche Anwendung in Deutschland
(vergl. WD 8‑3000‑085/24 (9. Dezember 2024): „Evidenz der
medizinischen Phagentherapie Titel: Evidenz der medizinischen
Phagentherapie“ – www.bundestag.de/resource/blob/1038324/WD-8-085-2
4-pdf.pdf)?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf den in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellten
Entwicklungsstand der bakteriophagenhaltigen Arzneimittel sowie auf die Antwort
zu Frage 1 und die dort verlinkte DART 2030 verwiesen.
Im Bezugszeitraum 2019 bis 2026 sind insgesamt ca. 18 Mio. Euro
Fördermittel für Projekte zur Phagen-Therapie bei Menschen in verschiedenen
themenoffenen Maßnahmen verausgabt worden. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die
Antwort zu Frage 12 und die beigefügte Anlage 1 verwiesen.*
Die Erforschung von Bakteriophagen und ihrer therapeutischen Anwendung
wird in Deutschland in zahlreichen Forschungsprojekten/-konsortien gefördert,
einschließlich der Förderung von klinischen Studien mit
bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln oder dem Ausbau der DSMZ-Phagenbank. Die Vernetzung
von deutschen Bakteriophagen-Forschenden wird durch medizinische und
biologische Fachgesellschaften im Rahmen von Veranstaltungen, Kursen, und
Fachgruppenarbeit (z. B. DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und
Mikrobiologie)-Fachgruppe Mikrobielle Viren (www.dghm.org/startseite-fachgrup
pen-mikrobielle-viren) etc. unterstützt. Der Erkenntnisgewinn aus Forschung
und klinischen Studien ist eine wichtige Grundlage, um die Entwicklung von
sicheren und wirksamen bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln zu ermöglichen.
Beispiele für geförderte Forschungsverbünde/-projekte sind:
• DZIF (Deutsches Zentrum für Infektionsforschung) PhageNet (www.dzi
f.de/de/phagenet-dzif),
• Evrea-Phage (www.dzif.de/de/projekt/evrea-phage),
• Phage4Cure – Erstanwendungsstudie (phage4cure.de/de/) und
PhagoFlow- Phagen als Rezepturarzneimittel nach BE-Vorbild (www.item.frau
nhofer.de/de/f-e-kompetenzen/immunologie-und-infektionsforschung/projekt--
phagoflow.html).
Klinische Prüfungen zur Phagentherapie können über die den öffentlichen
zugänglichen Teil der CTIS, einer Datenbank der EMA, recherchiert werden,
abrufbar unter www.ema.europa.eu/en/human-regulatory-overview/research-deve
lopment/clinical-trials-human-medicines/clinical-trials-information-system#sea
rching-for-clinical-trials-the-public-portal-13851. Mit Stand Ende Juni 2026
sind drei klinische Prüfungen gelistet, davon zwei als beendet und eine als
nicht genehmigt (EUCT-Nummern 2024‑519856‑94‑00 (Phase II),
2023-507203-55‑00 (Phase I) und 2022‑503145-22‑00 (Phase I)).
Auch wenn zunehmend klinische Daten zur Anwendung von Phagen-
Arzneimitteln publiziert werden, steht der evidenzbasierte Nachweis der
therapeutischen Wirksamkeit der Bakteriophagentherapie basierend auf einer angemessen
großen und gut geplanten randomisierten kontrollierten klinischen Studie
(„randomised controlled clinical trial“ – RCT), die Voraussetzung für die
Marktzulassung eines Phagen-Arzneimittels ist, noch aus.
Des Weiteren sind BfArM und PEI aktiv an der Ausarbeitung regulatorischer
Leitlinien (EMA „Guideline on quality aspects of phage therapy medicinal
products“ EMA/CHMP/BWP/1/2024) sowie der Erstellung phagenspezifischer
Kapitel im Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) beteiligt. Das Allgemeine
Kapitel 5.31 „Phage Therapy Medicinal Products“ wurde bereits im Juli 2024
veröffentlicht und ist seit 1. Januar 2025 in Kraft. Das Allgemeine Kapitel 2.7.38
„Bacteriophage potency determination“ wird im Juli 2026 veröffentlicht und
tritt am 1. April 2027 in Kraft. In diesen Allgemeinen Kapiteln werden erstmals
europaweit harmonisierte Qualitätskriterien für bakteriophagenhaltige
Arzneimittel und Wirkstoffe definiert sowie Angaben zur Durchführung und
Validierung der Aktivitätsbestimmung von Bakteriophagen beschrieben. Beide Kapitel
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7086 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
sind anwendbar für zulassungsfreie und zulassungspflichtige Human- und
Tierarzneimittel.
Um die Anforderungen an zulassungspflichtige Arzneimittel darzustellen,
thematisiert die EMA diese in spezifischen „Guidelines“. Für Tierarzneimittel
wurde die „Guideline on quality, safety and efficacy of veterinary medicinal
products specifically designed for phage therapy“, (EMA/CVMP/NTWP/
32862/2022) veröffentlicht, während für humane bakteriophagenhaltige
Arzneimittel eine entsprechende Guideline unter aktiver Beteilung von BfArM und
PEI aktuell erarbeitet wird („Guideline on the development and manufacture of
human medicinal products specifically designed for phage therapy“, EMA/
CHMP/BWP/1/2024). Die Guideline wurde zur Kommentierung veröffentlich
und befindet sich derzeit in der Konsolidierungsphase. Eine Veröffentlichung
ist für Ende des Jahres 2026 geplant.
Weiterhin sind die Bundesoberbehörden aktiv an der Ausarbeitung der AWMF
S2k-Leitlinie „Personalisierte Bakteriophagen-Therapie“ beteiligt, welche sich
aktuell unter formaler Sichtung bzw. in Revision befindet.
5. Hat die Bundesregierung zum aktuellen Rechtsrahmen für die
Anwendung von Phagen als Arzneimittel in Deutschland bezüglich Wirkstoffe
bzw. Fertigarzneimittel, Rezeptur, Zulassung zu klinischen Studien,
Notfallanwendungen (Salvage-Therapie) eine Bewertung vorgenommen, und
welche Regelungslücken bestehen gegebenenfalls diesbezüglich nach
Kenntnis der Bundesregierung?
Der aktuelle Rechtsrahmen ermöglicht unter Berücksichtigung des aktuellen
Entwicklungsstandes eine Anwendung von (nativen) Bakteriophagen im
Rahmen eines individuellen Heilversuchs bzw. als Rezepturarzneimittel. Weiterhin
besteht die Möglichkeit der Anwendung von Bakteriophagen als klinische
Prüfpräparate im Rahmen von klinischen Prüfungen.
Durch das Medizinforschungsgesetz wurden im Jahr 2024 das
Arzneimittelgesetz (AMG) und die Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
(AMWHV) geändert. Die Bundesoberbehörden werden mit dem neu
eingeführten § 14 Absatz 6 AMG ermächtigt, „für Arzneimittel, die als individuelle
Zubereitung für einen einzelnen Patienten hergestellt und unter der fachlichen
Verantwortung eines Arztes zur antibakteriellen Therapie angewendet werden,
Empfehlungen zur Auslegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten
Herstellungspraxis zu veröffentlichen“. Auch kann nach dem neuen § 14
Absatz 7 AMG „die zuständige Bundesoberbehörde auf Antrag einer zuständigen
Behörde eine Stellungnahme zur Auslegung der Grundsätze und Leitlinien der
Guten Herstellungspraxis für die zuvor genannten Arzneimittel … erstellen und
veröffentlichen“. Die AMWHV wurde entsprechend ergänzt. Diese
Anpassungen ermöglichen eine risikobasierte Anpassung der allgemeinen Vorgaben der
Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice – GMP) und
gewährleisten gleichzeitig eine gleichbleibend hohe Qualität und Sicherheit dieser
Produkte. Eine Veröffentlichung der Empfehlungen nach § 14 Absatz 6 AMG ist in
Vorbereitung.
a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Anträge auf
Zulassung von Phagenpräparaten als Wirkstoff oder Fertigarzneimittel auf
nationaler Ebene gestellt und womöglich (bei BfArM, PEI) versagt,
und wenn ja, aus welchem Grund wurden diese Anträge
zurückgewiesen?
Es wurden bisher keine Anträge auf Zulassung von Phagen-Präparaten beim
BfArM oder PEI bzw. der EMA gestellt. Bakteriophagen, die in die
Arzneimittelklasse der Arzneimittel für neuartigen Therapien fallen (ATMP-
Bakteriophagen), unterliegen den europäischen Anforderungen; die Prüfung eines Antrags
auf zentrale Zulassung erfolgt zentral über die EMA, die Erteilung einer
Zulassung durch die Europäische Kommission.
b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob oder
inwieweit der Weg Belgiens bezüglich Prüf- und Zulassungsverfahren,
hin zur Anwendung als Vorbild gewertet werden kann, und erwägt die
Bundesregierung gegebenenfalls, Vergleichbares anzustreben?
Die Bundesregierung verfolgt für die Prüf- und Zulassungsverfahren sowie die
Anwendung von bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln einen europäisch
harmonisierten Ansatz, um damit einheitliche Qualitäts- sowie
Behandlungsstandards zu fördern und die Bakteriophagentherapie für alle Patientinnen und
Patienten in Europa in gleicher Qualität und unter gleichen Voraussetzungen
zugänglich zu machen. Die strategische Konzeption berücksichtigt dabei soweit
möglich bereits bestehende bzw. bewährte Modelle anderer Nationalstaaten in
der Regulierung und Bereitstellung von Bakteriophagen als Arzneimittel.
c) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seit Dezember 2024
Wesentliches bezüglich der Rahmenbedingungen für die Anwendung
der Phagentherapie geändert wurde, oder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu Fortschritte erzielt (vergl. WD 8‑ 3000-
086/24 vom 20. Dezember 2024: „Rechtliche Grundlagen und
Rahmenbedingungen für die Anwendung der Phagentherapie in
Deutschland“ – www.bundestag.de/resource/blob/1038326/WD-8-086-24-pd
f.pdf)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 5b verwiesen.
Die im EU-Pharmapaket vorgesehenen Konzepte der Reallabore („Regulatory
Sandboxes“) und der angepassten Rahmenbedingungen („adaptive
Frameworks“) bieten zudem die Möglichkeit, innovative Arzneimittelentwicklungen
frühzeitig und unter enger behördlicher Begleitung zu entwickeln und zu
bewerten. Sie könnten dazu beitragen, regulatorische Anforderungen für deren
Herstellungs-, Qualitäts- und Evidenzkonzepte zu erproben, die mit den
bestehenden Möglichkeiten nur eingeschränkt abbildbar sind. Damit eröffnen diese
Instrumente die Chance, den Zugang zu innovativen Therapien zu fördern und
gleichzeitig ein hohes Niveau an Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit
sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für personalisierte oder flexibel anpassbare
Therapieansätze, bei denen die Weiterentwicklung geeigneter regulatorischer
Konzepte von besonderer Bedeutung ist. Beispielhaft wird hierzu die
Bakteriophagentherapie angeführt.
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf.,
patientenindividuelle Phagenzubereitungen rechtssicher zu ermöglichen, im Einklang mit
Anforderungen an Qualität und Patientensicherheit?
Um Bakteriophagen als Arzneimittel im Geltungsbereich des
Arzneimittelgesetzes in Verkehr zu bringen und einzusetzen, müssen diese grundsätzlich als
Fertigarzneimittel behördlich zugelassen sein oder in der Apotheke als
individuelle Rezeptur angefertigt werden. Ein breiter Einsatz der
Bakteriophagentherapie ist aufgrund der fehlenden Zulassung derzeit nicht möglich.
Für (ATMP-)Bakteriophagen besteht abgesehen von einem Inverkehrbringen
auf der Grundlage einer zentralen Zulassung eine rechtssichere Anwendung im
Rahmen von genehmigten klinischen Prüfungen oder im Rahmen der in
§ 4b AMG geregelten Sondervorschriften für ATMP.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung die
Standards des Europäischen Arzneibuchs und die Leitlinienarbeit auf EU-
Ebene für eine nationale Umsetzung (vgl. Frage 6), und welche
konkreten Schritte oder Notwendigkeiten leitet sie daraus ab?
Die Etablierung von europäisch harmonisierten Qualitätsstandards bei der
Entwicklung von bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln wurde vom EDQM im
Europäischen Arzneibuch sowie der EMA vorangetrieben, unterstützt durch die
Mitgliedsländer bzw. die Mitgliedstaaten. Zum aktuellen Stand wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Die Bundesregierung misst diesen Regelwerken einen hohen Stellenwert für
die Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Herstellung sowie für die
EU-weit harmonisierte Regulation von bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln
zu.
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf für nationale Leitlinien bzw.
Handreichungen (z. B. zur Abgrenzung Rezeptur bzw. Herstellung,
Dokumentationspflichten, Qualitätsprüfungen, Diagnostik bzw. Matching), und
wenn ja, welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen?
Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Bedarf für (weitere) nationale
Leitlinien bzw. Handreichungen, die über die bisher veröffentlichten/geplanten
Dokumente hinausgehen. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 sowie zu den
Fragen 5 und 5b verwiesen.
Grundsätzlich wird der Erarbeitung und Umsetzung europäischer Strategien
und Leitlinien zur Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen sowie
der Rahmenbedingungen für die Anwendung von Bakteriophagen-Therapeutika
Vorrang vor nationalen Regelungen eingeräumt.
9. Wie viele Behandlungen mit Bakteriophagen bei Menschen haben in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 stattgefunden
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Indikation, Bundesland, stationär bzw.
ambulant, Einzelfall bzw. Härtefall bzw. Studie, soweit bekannt,
tabellarisch aufstellen)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 108 der
Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/4372 wird verwiesen.
Um die Evidenzbasis für die Anwendung von Bakteriophagen zu verbessern,
wird derzeit unter Beteiligung deutscher Forschenden und dem PhageNet DZIF
ein Register zur systematischen Erfassung von Behandlungen mit
Bakteriophagen im individuellen Heilversuch und deren Ergebnissen aufgebaut (www.phag
istry.org).
10. Welche deutschen Kliniken, Institute oder andere Einrichtungen verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung über praktische Erfahrung mit der
Anwendung von Phagen oder über eine Phagenbank (Diagnostik,
Matching, Anwendung)?
a) Welche Kapazitäten bestehen in Deutschland derzeit für
Phagenbanken, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf. zum
Aufbau bzw. zur Vernetzung solcher Strukturen?
Die Fragen 10 und 10a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die größte öffentliche deutsche Phagenbank befindet sich in Braunschweig
(Leibnitz Institut DSMZ). Eine Reihe kleinerer Phagenbanken und -
sammlungen befinden sich an universitären Einrichtungen und klinischen Zentren. Diese
öffentlichen Banken und Sammlungen sind in Forschungsprojekten und -
konsortien vernetzt (z. B. DZIF PhageNet). Darüber hinaus verfügen Phagen-
Hersteller über proprietäre Phagensammlungen (zum Beispiel Delta G Avaris
GmbH und Invitris GmbH).
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über die Kapazitäten dieser
Einrichtungen vor. Zur Frage der Vernetzung wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
b) Wie bewertet die Bundesregierung ggf. den Bedarf an spezialisierten
Zentren?
c) Fördert die Bundesregierung diese Einrichtungen, und wenn ja, in
welchem Umfange, oder wird eine derartige Förderung beabsichtigt?
Die Fragen 10b und 10c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1, 4 und 12 und der beigefügten
Anlage 1 verwiesen.*
Für das „Phagen-Netzwerk DZIF“ (www.dzif.de/de/phagenet-dzif) beträgt die
jährliche Fördersumme für das Jahr 2026 ca. 17 000 Euro. Das Netzwerk bringt
Interessierte aus Wissenschaft und Medizin zusammen, um den Austausch mit
der Pharmaindustrie und regulatorischen Behörden zu verbessern. Dadurch soll
eine bestmögliche Implementierung der Bakteriophagen-Forschung, -
Entwicklung und -Therapie in Deutschland vorangetrieben werden. Zur Förderung der
Folgejahre wird auf die Antwort zu Frage 12 und die beigefügte Anlage 1
verwiesen.*
11. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Register für
Phagenanwendungen in der Humanmedizin zur strukturierten Erfassung von
Indikationen, Erregern, Ergebnissen, Evaluationen, Nebenwirkungen,
Resistenzentwicklung?
a) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung dies nicht, oder welche
alternativen Wege strebt die Bundesregierung an?
b) Wenn ja, welcher Zeitplan besteht hierfür, welche Betreiber und
welche Finanzierung sind hierfür vorgesehen?
Die Bundesregierung plant derzeit kein bundesweites Register für
Bakteriophagen-Anwendungen und verweist zum Entwicklungsstand der
Bakteriophagentherapie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie ergänzend auf die
Antwort zu Frage 9.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7086 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Welche Forschungs- und Förderprojekte zur Phagentherapie bei
Menschen wurden seit 2019 ggf. mit Bundesmitteln unterstützt,
gegebenenfalls über die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen
Bundestages aufgeführten hinaus (vergl. www.bundestag.de/resource/blob/10
34900/WD-8-081-24-pdf.pdf; bitte nach Projektname, Laufzeit,
Fördervolumen, Zuwendungsgeber, Konsortium, Indikation, Studiendesign
aufgeschlüsselt tabellarisch angeben)?
Für den Bereich der klinischen Prüfung wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen. Des Weiteren wird auf die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten
Forschungs- und Förderprojekte verwiesen.*
13. Welche klinischen Studien (Phase, Indikation, Sponsor, Standort) laufen
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland zur
Phagentherapie, und besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche
Studien seit 2019 abgeschlossen oder abgebrochen worden sind (bitte
Studien tabellarisch aufstellen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden derzeit keine klinischen Prüfungen
mit bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln in Deutschland durchgeführt. Zur
weiteren Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
14. Welche Hürden werden von der Bundesregierung ggf. als wesentlich für
klinische Studien benannt (z. B. Gute Herstellungspraxis (GMP),
Logistik, Matching, Endpunkte, Ethik, Haftung, Kosten o. a.), und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um diese Hürden für die Anwendung der
Bakteriophagen im medizinischen Bereich zu reduzieren?
15. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. adaptive Studiendesigns oder
Indikationscluster (z. B. chronische Wunden, Osteomyelitis,
Mukoviszidose-assoziierte Infektionen, Implantat-assoziierte Infektionen, weitere
Arten von Infektionen, bakterielle Erkrankungen) als pragmatische Wege
zur Evidenzgenerierung?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für Bakteriophagen gelten, wie für andere Arzneimittel auch,
arzneimittelrechtliche Anforderungen im Hinblick auf Herstellung, klinische Prüfung,
Anwendung etc. Zu den aktuellen Entwicklungen wird auf die Antwort zu den
Fragen 4 und 5 verwiesen.
Zum klinischen Entwicklungsprogramm von bakteriophagenhaltigen
Arzneimitteln existieren aktuell keine speziellen Vorgaben für die Anwendung beim
Menschen. Die „Guideline on the evaluation of medicinal products indicated
for treatment of bacterial infections“ (CPMP/EWP/558/95 Rev 3) ist jedoch
größtenteils für humane bakteriophagenhaltigen Arzneimittel anwendbar (zum
Beispiel Abschnitt 5: „General considerations for clinical programmes“).
Wissenschaftlich-regulatorische Fragestellungen im Hinblick auf das klinische
Entwicklungsprogramm zum Beispiel in Form von wissenschaftlichen Beratungen
können sowohl national durch die Bundesoberbehörden als auch auf
europäischer Ebene durch die EMA geklärt werden.
Zusätzlich wurden basierend auf Erfahrungen aus bereits publizierten RCTs
und wissenschaftlich-regulatorischen Beratungen auf nationaler und EU-Ebene
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7086 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
wichtige Aspekte zum klinischen Entwicklungsprogramm publiziert, um die
Entwicklung von bakteriophagenhaltigen Arzneimitteln zu fördern:
• Fürst-Wilmes, M., Respondek, V., M., Lilienthal, N., Buss, K., Düchting, A.
(2025). Regulierung von Phagenarzneimitteln: Entwicklungen,
Herausforderungen und Chancen. Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung –
Gesundheitsschutz 68: 645‑652, doi:10.1007/s00103‑025‑04060-2
• Fuerst-Wilmes, M., Respondek, V., Schramm, M., Lilienthal, N., Buss, K.,
Duechting, A. (2025). Regulation of phage therapy medicinal products:
developments, challenges, and opportunities. Front Cell Infect Microbiol 15:
1631359; doi: 10.3389/fcimb.2025.1631359.
16. Hat die Bundesregierung sich eine eigene Position erarbeitet zur
Verfügbarkeit schneller Diagnostik und phänotypischer und/oder genotypischer
Verfahren zur Auswahl geeigneter Phagen (Matching), unter
Berücksichtigung der spezifischen Antigene (Serotypen), und sind
Fördermaßnahmen zu diesem Bereich geplant?
Fördermaßnahmen der Bundesregierung zu diesem spezifischen Aspekt sind
aktuell nicht geplant.
Das Subkommittee „EUCAST phage susceptibility testing committee“ im „EU-
CAST“ (European committee on antimicrobial susceptibility testing) der
„European Society of Clinical Microbiology and Infectious Deseases“ befasst
sich mit der Definition einheitlicher Testkriterien für Bakteriophagen, abrufbar
unter www.eucast.org/about-eucast/subcommittees/subcommittee-pst.
17. Welche Anforderungen sieht die Bundesregierung ggf. für Herstellung
bzw. Qualitätskontrolle (GMP-nahe Prozesse, Endotoxine, Sterilität,
Genomcharakterisierung, Ausschluss unerwünschter Gene), und welche
Unterstützung erhalten Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen
sollen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 und die dort dargelegten Anforderungen an
die Qualität und Herstellung verwiesen.
Die zuständigen Bundesoberbehörden unterstützen die entsprechenden
Einrichtungen, vor allem durch wissenschaftliche Beratungen in frühen Phasen der
Entwicklung, vor Beantragung einer klinischen Studie und/oder eines
Zulassungsantrags. Im Rahmen dieser Beratungen können strategische
Ausrichtungen sowie konkrete Fragestellungen in den verschiedenen Bereichen
(regulatorisch, Qualität, Toxikologie, Klinik, Statistik, Formalpharmazie) thematisiert
werden. Auch eine Beratung in Kombination der Bundesoberbehörden mit den
Landesbehörden kann wahrgenommen werden, um zum Beispiel Fragen zu
GMP-Aspekten oder anderen Schnittstellenthematiken zu klären. Darüber
hinaus sind BfArM und PEI formelle Kooperationspartner des Deutschen
Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) und unterstützen die Entwicklung von
Bakteriophagen-Produkten.
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Risiken oder
Begleiterscheinungen der Phagenanwendung vor (u. a.
Immunreaktionen, Antikörperbildung, Toxizität bzw. Endotoxin, unerwünschte
Genübertragung, Resistenzentwicklung gegen Phagen?
Die bislang verfügbaren Daten zur Anwendung von (nativen) Phagen liefern
nur begrenzte Hinweise auf relevante Sicherheitsrisiken der
Bakteriophagentherapie. Die Freisetzung von Endotoxinen sowie die Übertragung von
Resistenzgenen stellt ein potenzielles Risiko dar, das jedoch durch die
Qualitätsanforderungen an das Produkt und Kontrollstrategien so weit wie möglich
reduziert bzw. kontrolliert wird. Die Bildung von neutralisierenden Antikörpern und
deren Einfluss auf den Therapieerfolg ist noch nicht ausreichend aufgeklärt und
Daten sollten im Rahmen klinischer Studien systematisch erhoben werden.
Da bisher keine Anwendungen von ATMP-Bakteriophagen in Deutschland
bekannt sind, gibt es auch keine Erkenntnisse zu spezifischen Risken und
Begleiterscheinungen der Anwendung von ATMP-Bakteriophagen. Neben klassischen
pharmazeutischen Qualitätsanforderungen sind spezielle Fragestellungen bei
ATMP-Bakteriophagen zu berücksichtigen, zum Beispiel bezüglich deren
genetischer Stabilität, Möglichkeit horizontaler Genübertragung, Immunogenität,
langfristigen Sicherheitsaspekten bei der Patientin beziehungsweise beim
Patienten sowie der Umweltverträglichkeit.
19. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich Möglichkeiten oder
Verfahren zu gewünschten Genübertragungen, beispielsweise zu
Therapiezwecken oder gentechnischer Veränderung, mittels Bakteriophagen
vor, wenn ja, um welche Forschungen oder Studien handelt es sich
hierbei, und werden diese staatlich unterstützt?
Genetische Veränderungen können zum Beispiel die Expression zusätzlicher
therapeutischer Effektorproteine, genetischer Regulationselemente oder
Genom-editierender Systeme umfassen. Der Phage fungiert damit nicht mehr
ausschließlich als natürlicher bakterizider Wirkstoff, sondern als Plattform zur
gezielten genetischen Modifikation biologischer Systeme. Dadurch können sich
auch potenzielle therapeutische Anwendungen eröffnen, die über eine rein
antibakterielle Wirkung hinausgehen. Gleichzeitig sind spezielle Fragestellungen
beispielsweise bezüglich der genetischen Stabilität, Möglichkeit der
horizontalen Genübertragung, Immunogenität, langfristigen Sicherheitsaspekten bei der
Patientin beziehungsweise beim Patienten sowie der Umweltverträglichkeit zu
berücksichtigen.
So existieren bereits experimentelle Konzepte, gentechnisch veränderte
Bakteriophagen zur gezielten genetischen Programmierung bakterieller Populationen
im Sinne eines „Mikrobiom-Engineerings“ einzusetzen (Hsu et al., Nature
Communications, 2020, DOI: 10.1038/s41467‑020‑18614‑2). Darüber hinaus
können genetisch modifizierte Bakteriophagen so konstruiert werden, dass sie
während der Infektion zusätzliche antimikrobielle Effektoren produzieren und
freisetzen. Dadurch wirken sie nicht nur über die natürliche Phagenlyse,
sondern fungieren zugleich als Plattform zur Expression zusätzlicher
therapeutischer Moleküle (Du J. et al., Nature Communications, 2023, doi.org/10.1038/s4
1467-023-39612-0). Weitere Ansätze zeigen, dass Bakteriophagen-abgeleitete
Partikel genutzt werden können, um Base-Editing-Systeme direkt in
Darmbakterien in vivo zu übertragen und deren Genome gezielt zu verändern, ohne die
Bakterien abzutöten. In solchen Anwendungen fungieren Phagen als Vektoren
zur präzisen genetischen Modifikation bakterieller Populationen und weisen
damit eine funktionelle Nähe zu genetischen Therapieplattformen auf
(Brödel A.K. et al., Nature, 2024, doi.org/10.1038/s41586-024-07681-w).
Die Bundesregierung fördert verschiedene Projekte in diesem Bereich (zum
Beispiel DZIF PhageNet). Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
20. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung ggf. an
Pharmakovigilanz bzw. Monitoring bei der Anwendung von Bakteriophagen
(Meldesysteme, Nebenwirkungsberichte, Follow-up), und gibt es konkrete
Vorhaben zur Verbesserung?
Die Anforderungen hinsichtlich Pharmakovigilanz und Monitoring bei der
Anwendung von Bakteriophagen ergeben sich aus den Vorgaben des
Arzneimittelgesetzes (§§ 62 ff. AMG). Für ATMP-Bakteriophagen finden die einschlägigen
EU-Anforderungen zur Pharmakovigilanz und Rückverfolgbarkeit,
insbesondere nach der Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 sowie einschlägiger Leitlinien für
ATMPs wie z. B. die „Guideline on safety and efficacy follow-up and risk
management of advanced therapy medicinal products“ in Verbindung mit den
allgemeinen Pharmakovigilanz-Anforderungen Anwendung.
21. Welche Rolle misst die Bundesregierung ggf. der Phagentherapie in der
AMR-Strategie zu (als Ergänzung, Salvage-Therapie bzw. Rescue-
Therapie, Kombination), und welche Indikationen priorisiert sie für Forschung
und Versorgung?
Nach derzeitigem Stand erfordert der Einsatz von Bakteriophagen in der
klinischen Praxis noch weitere Grundlagenforschung und klinische Prüfungen: Für
die arzneimittelrechtliche Zulassung von Bakteriophagen als Fertigarzneimittel
ist der Nachweis der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des
Arzneimittels auf der Grundlage klinischer Prüfungen zu erbringen. Die Wirksamkeit
von Bakteriophagen durch randomisierte, kontrollierte klinische Studien wurde
bisher noch nicht belegt, das heißt weitere Daten zur Sicherheit und
Wirksamkeit für die Zulassung von Phagen-Therapien sind erforderlich. Abhängig von
den Ergebnissen von klinischen Studien kann eine weitere Einschätzung und
Einordnung der Rolle einer Phagen-Therapie in der AMR-Strategie erfolgen.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die
Antwort zu Frage 1 verwiesen.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Kombination
Phagen plus Antibiotika (Synergien, Resistenzmanagement) ggf. vor, und
wie wird dieser Ansatz in möglicherweise von ihr geförderten Projekten
berücksichtigt?
Die Bakteriophagentherapie kommt bei refraktärer Antibiotika-
Standardtherapie von schwerwiegenden bakteriellen Infektionen in Betracht, sie wird in
diesem Fall ergänzend und synergistisch zur Standardtherapie eingesetzt. Die
Erforschung der wirksamen und sicheren Kombination von Antibiotika- und
Bakteriophagen-Anwendungen ist Gegenstand intensiver Forschung und klinischer
Erprobung. In der in Frage 4 beschriebenen diSArm-Studie wurde die
Kombination aus Phagen plus Antibiotika untersucht. Die weitere Entwicklung bleibt
abzuwarten.
23. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in Deutschland für den
Einsatz von Bakteriophagen in der Veterinärmedizin (Haus- und
Nutztiere), und welche regulatorischen Hürden bestehen hierbei?
Bakteriophagen für veterinärmedizinische Zwecke werden gemäß Artikel 4
Nummer 43 Buchstabe a) der Verordnung (EU) 2019/6 als Tierarzneimittel für
neuartige Therapien eingestuft. Nach Artikel 42 Absatz 2 Buchstabe e) der
Verordnung ist hierfür eine zentralisierte Zulassung durch den pharmazeutischen
Unternehmer bei der EMA zu beantragen. In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b)
Verordnung (EU) 2019/6 i. V. m. Anhang II, V. 1.5.4. werden Anforderungen
an die Zulassungsanträge für veterinärmedizinische bakteriophagenhaltige
Arzneimittel festgelegt. Zur Konkretisierung der regulatorischen Voraussetzungen
für Phagentherapeutika aus der Verordnung hat die EMA die „Guideline on
quality, safety and efficacy of veterinary medicinal products specifically
designed for phage therapy“ veröffentlicht, die am 13. Oktober 2023 in Kraft
getreten ist.
Ohne Zulassung kommt eine Anwendung durch Tierärztinnen und Tierärzte im
Rahmen der Umwidmung nach den Artikeln 112 bis 114 der Verordnung (EU)
2019/6 i. V. m. § 39 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) oder als
Magistralrezeptur (formula magistralis) in Betracht.
24. Wie viele Anwendungen von bzw. Behandlungen bei Tieren (Haus- und
Nutztiere) mit Bakteriophagen sind der Bundesregierung seit dem Jahr
2019 bekannt (bitte nach Tierart, Indikation, Jahr, Bundesland,
Anwendung im Bestand vs. Einzeltier differenziert tabellarisch aufführen,
soweit möglich)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über einzelne Anwendungen
von Bakteriophagen als Tierarzneimittel bei Tieren vor, da es hierzu keine
Erfassungssysteme gibt.
Auf EU-Ebene besteht für eine Zubereitung aus den Bakteriophagen PCM F/
00069, PCM F/00070, PCM F/00071 und PCM F/00097
(Durchführungsverordnung (EU) 2025/1390; Zulassungsinhaber: Proteon Pharmaceuticals S.A.)
eine Zulassung als Futtermittelzusatzstoff für Geflügel in der Funktionsgruppe
sonstige zootechnische Zusatzstoffe (Verringerung der Kontamination der
Umwelt durch Geflügel mit Salmonella Enteritidis). Zum Umfang des Einsatzes als
Futtermittelzusatzstoff liegen keine Angaben vor.
25. Welche Rolle können Phagen nach Auffassung der Bundesregierung
spielen, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu reduzieren
und AMR-Selektionsdruck zu senken?
Der Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung misst die
Bundesregierung große Bedeutung bei, mit dem vorrangingen und übergeordneten
Ziel, die Ausbreitung von aus der Tierhaltung stammenden
Antibiotikaresistenzen nachhaltig einzudämmen.
Die Ergebnisse einzelner Forschungsstudien legen nahe, dass Bakteriophagen
bei der Behandlung von bestimmten bakteriellen Infektionskrankheiten von
bestimmten Nutztieren einen Beitrag zur Reduktion der Anwendung von
antibiotischen Tierarzneimitteln leisten können. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich
nicht absehen, inwieweit sich die Anwendung von Bakteriophagen in der
Nutztierhaltung als effektiv und praxistauglich bei der Behandlung von
Infektionskrankheiten erweisen wird.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen und die darin
erwähnte Zulassung von Bakteriophagen als Futtermittelzusatzstoff zur
Verringerung der Kontamination der Umwelt durch Geflügel mit Salmonella Enteritidis.
26. Prüft die Bundesregierung den Einsatz von Phagen zur Reduktion
relevanter bakterieller Kontaminationen entlang der Lebensmittelkette (Stall,
Schlachtung, Verarbeitung), wenn ja, in welchen Programmen wird dies
geprüft oder erwogen, und wenn nein, warum nicht?
Untersuchungen zum Einsatz von Bakteriophagen zur Reduktion bakterieller
Kontaminationen entlang der Lebensmittelkette sind in den letzten zwei
Jahrzehnten am BfR insbesondere in Projektstudien (z. B. Campyquant [Bundesamt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)], KontRed [BLE], PhageEx [
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)])
exemplarisch an ausgewählten Erregern durchgeführt worden (u. a. Campylobacter,
Salmonella, Staphylococcus, Klebsiella).
Aktuell werden Bakteriophagen-Untersuchungen in verschiedenen nationalen
und internationalen Projekten am BfR durchgeführt. Im Rahmen verschiedener
Zusammenschlüsse im Animal Health & Welfare Projekt (European
Partnership on Animal Health & Welfare) wird die Eignung von Bakteriophagen zur
Bekämpfung von unerwünschten Bakterien in Aquakulturen (BfR-Fokus:
Vibrionen & Aeromonaden) untersucht, um die Tiergesundheit und das Tierwohl
zu stärken, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher vor potenziellen
Krankheitserregern zu schützen. Darüber hinaus werden auch Phagenstudien,
z. B. zur Bekämpfung von multiresistenten Bakterien (Kleopatra; Joint
Programming Initiative „JPIAMR“ zur Durchbrechung von Resistenzen durch
innovatives Design; BMFTR) bzw. zur Verbesserung des Erregernachweises
(Resilience; European Strategic alliance for research, development and
innovation on medical countermeasures against CBRN threats; European Defense
Fund; BUndesministerium der Verteidigung) am BfR durchgeführt.
Weitere wissenschaftliche Kooperationen zur Eignung der Bakteriophagen-
Anwendung werden u. a. mit dem Leibniz-Institut für Agrartechnik und
Bioökonomie und dem Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr unter anderem zum
kombinierten Einsatz von Bakteriophagen mit neuartigen Technologien in der
Aufbereitung und Verarbeitung von Lebensmitteln bzw. in der Bekämpfung
von multiresistenten Bakterien durchgeführt. Auch am Max-Rubner-Institut
werden Phagenprojekte im Rahmen des Programms zur Förderung der
Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWE), z. B. zur kombinierten Anwendung von Hochdruck und
Bakteriophagen zur Reduktion von Listerien in Fleischerzeugnissen bzw. zum
Einsatz von Bakteriophagen gegen Biofilme auf Oberflächen in
milchproduzierenden Betrieben durchgeführt.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
27. Welche Forschungsvorhaben zu Phagen im Bereich Tierhaltung sowie
Lebensmittelsicherheit wurden seit dem Jahr 2019 ggf. von der
Bundesregierung gefördert (bitte tabellarisch aufstellen)?
Das BMLEH hat seit dem Jahr 2019 folgende Projekte zum Themengebiet:
„Phagen im Bereich Tierhaltung sowie Lebensmittelsicherheit“ gefördert:
• Verbundprojekt: Minimierung mikrobieller Verunreinigung von
Geflügelfleisch vor und nach der Zerlegung mittels strukturierter Oberflächen-
Dekontamination durch Laserapplikation und Bakteriophagen (ODLAB)
[Programm zur Innovationsförderung des BMLEH, Förderbeginn 1. Februar
2020]
• Verbundprojekt: Produktionsstufenübergreifende Gesundheitsförderung in
der Geflügelproduktion – Minimierung der Arzneimitteleinsätze durch
Bakteriophagen (MideAPhage)
[Programm zur Innovationsförderung des BMLEH, Förderbeginn 2. Februar
2023)
• Verbundprojekt: Magnetische Amplifikationsanalytik in der
Geflügelhaltung zum flexiblen Screening von Infektionskrankheiten und
Antibiotikaresistenzen (MAGniFlex)
[Programm zur Innovationsförderung des BMLEH, Förderbeginn 15. März
2023]
• Verbundprojekt: Entwicklung und Implementierung technologischer
Verfahren zur Reduktion von mikrobiellen Kontaminanten im Geflügel- und
Schweineschlachtprozess (KontRed)
[Programm zur Innovationsförderung des BMLEH; Förderbeginn 15.
November 2020]
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 26 verwiesen.
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur
Resistenzökologie im „One-Health-Sinne“ vor (Umweltpfade, Gülle, Abwasser), und
sieht sie Potenziale oder auch Risiken beim Einsatz von Bakteriophagen
in diesem Kontext?
Der Bundesregierung liegen noch keine repräsentativen Daten vor. Abwasser
muss nach Artikel 17 (4) der Kommunalabwasserrichtline (Richtlinie (EU)
2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser) zukünftig auf
antimikrobiellen Resistenzen (AMR) untersucht werden, um weitere
Erkenntnisse zu sammeln. Insbesondere werden Methodik und Probennahme-
Häufigkeit durch einen noch ausstehenden Durchführungsrechtsakt der Europäischen
Kommission geregelt. Daher lassen sich derzeit keine fundierten Aussagen zu
den Effekten von Bakteriophagen in diesem Kontext tätigen.
Bei genetisch veränderten Bakteriophagen stellen sich zusätzliche Fragen der
Risikobewertung. Auch hier liegen der Bundesregierung noch keine aktuellen
Daten im Kontext der Resistenzökologie im „One-Health-Sinne“ vor.
Grundsätzlich kann inter- und transdisziplinäre Forschung nach dem One Health-
Prinzip durch die Verknüpfung von Humanmedizin, Tiermedizin und
Umweltwissenschaften ein umfassenderes Gesamtbild liefern.
29. Plant die Bundesregierung Monitoringprogramme, die AMR-Daten aus
Human- und Veterinärbereich mit Daten zu alternativen antimikrobiellen
Maßnahmen (inklusive Phagen) verknüpfen, und wenn ja, um welche
Programme handelt es sich hierbei?
Die Bundesregierung plant keine Monitoring-Programme im Sinne der
Fragestellung.
Eine Integration zu Phagensensitivität in das bestehende Surveillancesystem für
Antimikrobielle Resistenz (ARS) erscheint jedenfalls nicht zielführend, da
Bakteriophagen nicht über eine Wahrscheinlichkeitsaussage ihrer Wirkung
verschrieben werden. Vor der Anwendung von Bakteriophagen wird immer eine
individuelle Testung durchgeführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
1. Medizinische Forschung
FKZ
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
01KI1823 01.07.2019 30.06.2022 Charité -
Universitätsmedizin
Berlin
ANTIBIO-LAB:
Bakteriophagen zur
lokalen Antibiofilm-
Therapie
Behandlung von
Antibiotikaresistenten Biofilm-
Infektionen
In-vitro
Wirksamkeitsstudie
von der Kombination
aus Phagen und Gel
In-vivo Studien in
Meerschweinchen
und in Mäusen
627.092,00
01KI2124 01.01.2020 30.06.2023 Charité -
Universitätsmedizin
Berlin
MAPVAP
Präklinische
mechanistische Analyse
von zwei
Bakteriophagen-
Cocktails gegen
multiresistente
Pseudomonas
aeruginosa und
Escherichia coli für die
Behandlung von
beatmungsassoziierter
Pneumonie (VAP)
Behandlung von
beatmungsassoziierter
Pneumonie (VAP)
Einfluss der Phagen-
Therapie auf das
vorhandene
Mikrobiom und zum
Einsatz von Phagen
zur Bekämpfung von
Biofilmen
In-vivo Studie in
Mausmodellen
In-vitro und ex-vivo
Wirksamkeitsstudien
von Phagen Cocktails
gegen verschiedene
Bakterienstämme in
humanen Modellen
498.390,00
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
FKZ
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
01KI20191 01.07.2020 30.04.2022 Helmholtz Zentrum
München Deutsches
Forschungszentrum
für Gesundheit und
Umwelt (GmbH)
COVPHA
Untersuchung von
COVID-19, der
Lungenmikrobiota und
therapeutischer Phagen
zur Linderung von
sekundären
Lungeninfektionen und
-entzündungen
Phagenbasierte
Therapeutika gegen
die assoziierte
bakterielle
Lungenentzündung
In vitro and in vivo
larvae Selektion von
Phagen-Cocktails
In-vitro, ex-vivo und
in-vivo
Wirksamkeitsstudien von
Phagencocktails in
menschlichen
Lungenepithelzellen
sowie im Maus-
Lungengewebe
911.681,28
01KI2133 01.01.2021 31.12.2023 Universitätsklinikum
Aachen
GENDARM: Genbasierte
Umkehrung von
Antibiotika-Resistenzen
innerhalb komplexer
bakterieller
Gemeinschaften –
Entwicklung von
Phagen-gesteuerten
CRISPR/Cas Systemen
Entwicklung von
Bakteriophagen-
Hybrid-Partikel,
welche zielgerichtet
CRISPR/Cas-Systeme
in pathogene
Bakterien
einschleusen und
dadurch eine
Resistenz-Umkehr
erzielen
In-vitro und in-vivo
Studien im
Mausmodell
425.019,66
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
FKZ
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
01ED2108 01.06.2021 30.11.2024 Helmholtz-Zentrum
Dresden - Rossendorf
e. V.
NeuroPhage
Gezielte
Phagenbasierte neurale
Stimulation bei
neurodegenerativen
Erkrankungen -
Funktionalisierung und
Radiomarkierung von
maßgeschneiderten
Nanophagen
Entwicklung einer
neuartigen,
nichtoperativen Art der
Hirnstimulation
In-vitro Studien von
Nanophagen
In-vivo Studie im
Parkinson
Tiermodell
523.981,12
01KI2203 01.05.2022 31.12.2025 Universität Münster Phage-Stop-AMR:
Charakterisierung von
Bakteriophagen zur
spezifischen Reduktion
Antibiotika-resistenter
Enterobakterien
Etablierung von
Bakteriophagen gegen
multiresistente
Salmonellen bzw. E.
coli in Masthähnchen
In -vitro
Wirksamkeitsstudie
von Bakteriophagen
gegen multiresistente
E. coli im
Hühnerdarmmodell
299.999,82
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
FKZ
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
01KI2209B 01.05.2022 31.12.2025 Bundesanstalt für
Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin
(BAuA)
OccupPhageEx
Phage-Ex: Analyse von
Bioaerosolen in
Schweineställen
während der
Anwendung von
Phagen zur
Reduzierung von MRSA
Einsatz von Phagen in
Schweineställen, um
die MRSA-
Kolonisierung im Stall
und an den Tieren zu
reduzieren
In-vitro Studie von
Phagencocktails an
Bakterien
In-vitro Studie zu
Sprüh- bzw.
Wischverfahren von
Phagencocktails
In vitro Studie von
Bakteriophagen auf
kontaminierter Haut
von Schweinen
191.377,75
01KI2209A 01.05.2022 31.12.2025 Bundesinstitut für
Risikobewertung
(BfR)
PhageEx
Einsatz von Phagen zur
Reduktion der
Übertragung von MRSA
von Sauen auf Ferkel
Einsatz von Phagen in
Schweineställen, um
die MRSA-
Kolonisierung im Stall
und an den Tieren zu
reduzieren
In-vitro Studie von
Phagencocktails an
Bakterien
In-vitro Studie zu
Sprüh- bzw.
Wischverfahren von
Phagencocktails
In vitro Studie von
Bakteriophagen auf
kontaminierter Haut
von Schweinen
302.440,36
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
FKZ
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
01KI2302A 01.06.2023 31.05.2026 Institut für
Mikrobiologie der
Bundeswehr
KLEOPATRA
Entwurf und
Implementierung einer
wirksamen
Kombination von
Phagen und Antibiotika
für verbesserte
Behandlungsprotokolle
gegen Klebsiella
pneumoniae-
Infektionen, Anteil IMB
Entwicklung einer
Phagentherapie gegen
das multiresistente
Bakterium Klebsiella
pneumoniae
In-vivo Studie im
Pneumonie-
Mausmodell
232.965,36
01KI2302C 01.06.2023 31.05.2026 Invitris GmbH KLEOPATRA
Entwurf und
Umsetzung einer
wirksamen
Kombination von
Phagen und Antibiotika
für verbesserte
Therapieprotokolle
gegen Klebsiella
pneumoniae, Anteil
Invitris
Entwicklung einer
Phagentherapie gegen
das multiresistente
Bakterium Klebsiella
pneumoniae
In-vivo Studie im
Pneumonie-
Mausmodell
26.969,00
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
FKZ
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
01KI2302B 01.06.2023 31.05.2026 Bundesinstitut für
Risikobewertung
(BfR)
KLEOPATRA: Entwurf
und Umsetzung einer
wirksamen
Kombination von
Phagen und Antibiotika
für verbesserte
Behandlungsprotokolle
gegen KLEbsiella
pneumoniae, Anteil BfR
Entwicklung einer
Phagentherapie gegen
das multiresistente
Bakterium Klebsiella
pneumoniae
In-vivo Studie im
Pneumonie-
Mausmodell
170.708,75
01KI2501 01.04.2025 31.03.2028 Helmholtz Zentrum
München Deutsches
Forschungszentrum
für Gesundheit und
Umwelt (GmbH)
PHASEK - Phagen-
Antimikrobielle
Kombinationsstrategien
zur Behandlung von
multiresistenten E. coli
und K. pneumoniae
Kombination von
Phagen und
antimikrobiellen
Mitteln
In-vitro
Wirksamkeitsstudien
300.069,03
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
2. Biotechnologie und Wirkstoffforschung
Förderkennzeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
031B0769A 01.04.2019 30.09.2022 Lysando
Innovations Lab
GmbH
KMU-innovativ-22:
TopAcb - Neuartige
topische Behandlung
von Infektionen
iatrogener Wunden
mit multiresistenten
gramnegativen
Bakterien (speziell
humanpathogenen
Acinetobacter-
Stämmen),
Teilprojekt A
Bekämpfung
bakterieller
Infektionen, speziell
gegen 3- oder 4-fach
multi-resistente
gramnegative Bakterien
(3MRGN bzw. 4MRGN
Keine Angaben 430.124
031B0769B 01.04.2019 31.03.2023 Johann Wolfgang
Goethe-
Universität
Frankfurt am
Main
KMU-innovativ-22:
TopAcb - Neuartige
topische Behandlung
von Infektionen
iatrogener Wunden
mit multiresistenten
gramnegativen
Bakterien (speziell
humanpathogenen
Acinetobacter-
Stämmen),
Teilprojekt B
Bekämpfung
bakterieller
Infektionen, speziell
gegen 3- oder 4-fach
multi-resistente
gramnegative Bakterien
(3MRGN bzw. 4MRGN
Keine Angaben 423.783
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Förderkenn
-zeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
031B0769C 01.04.2019 30.09.2022 Johann Wolfgang
Goethe-
Universität
Frankfurt am
Main
KMU-innovativ-22:
TopAcb - Neuartige
topische
Behandlung von
Infektionen
iatrogener Wunden
mit multiresistenten
gramnegativen
Bakterien (speziell
humanpathogenen
Acinetobacter-
Stämmen),
Teilprojekt C
Bekämpfung
bakterieller
Infektionen, speziell
gegen 3- oder 4-
fach
multiresistente
gramnegative Bakterien
(3MRGN bzw.
4MRGN
Keine Angaben 405.808
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Förderkenn
-zeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
03GW0139K 01.09.2017 31.05.2024 Fraunhofer-
Gesellschaft zur
Förderung der
angewandten
Forschung
eingetragener
Verein
Verbundprojekt:
Etablierung von
Bakteriophagen als
Therapeutikum
gegen bakterielle
Infektionen -
Phage4Cure -;
Teilvorhaben: GMP-
Produktion,
Präklinik (GLP) und
klinische
Anwendung
Isolierung und
Screening von
geeigneten Phagen
für die Entwicklung
eines
Herstellungsprozess
es mit
Plattformcharakter
für therapeutische
Phagen gegen
bakterielle
Infektionen
präklinische Studie
(Genotoxizität,
Toxizität nach
wiederholter Gabe
sowie
pharmakologische
Einflüsse auf das
zentrale
Nervensystem /
Atemsystem) und
klinische Studie
(Planung,
Management,
Genehmigung und
klinische
Durchführung einer
Erstanwendungsstudi
e).
4.663.695
03GW0140 01.09.2017 30.11.2022 Leibniz-Institut
DSMZ-Deutsche
Sammlung von
Mikroorganismen
und Zellkulturen
GmbH
Verbundprojekt:
Etablierung von
Bakteriophagen als
Therapeutikum
gegenbakterielle
Infektionen -
Phage4Cure -;
Teilvorhaben:
Auswahl der Phagen
Therapieoption zur
inhalativen
Anwendung
hochreiner
Bakteriophagen
(Phagen) bei
bakteriellen
Infektionen der
Atemwege
präklinische Studie 88.780
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Förderkenn
-zeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
03GW0141 01.09.2017 31.05.2024 Charité -
Universitätsmediz
in Berlin
Verbundprojekt:
Etablierung von
Bakteriophagen als
Therapeutikum
gegen bakterielle
Infektionen -
Phage4Cure -;
Teilvorhaben:
Präklinik (non-GLP)
Therapieoption zur
inhalativen
Anwendung
hochreiner
Bakteriophagen
(Phagen) bei
bakteriellen
Infektionen der
Atemwege
präklinische Studie 465.664
03GW0351 01.02.2021 30.09.2024 PTC Phage
Technology
Center GmbH
Wirkstofftransport:
Antibiotika-freie
Helicobacter-
Therapie basierend
auf innovativen
Behandlungsstrategi
en und neuartigen
Arzneimittelgabe-
Technologien
(HeliTec) –
Isolierung,
Charakterisierung
und Verkapselung
Helicobacterspezifischer Phagen
Bakterium
Helicobacter pylori,
chronischen
Entzündungen der
Magenschleimhaut,
Auslöser zur
Bildung von
Magenkarzinomen
beim Menschen
Keine Angaben 251.751
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Förderkenn
-zeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
03LW0586 01.10.2025 30.09.2027 Stiftung
Tierärztliche
Hochschule
Hannover
GBi5M:
Plattformtechnologi
e zur Herstellung
von Bakteriophagen
für die Behandlung
von Geflügel
(Propha)
Validierung einer
Plattformtechnolog
ie zur Produktion
von
Bakteriophagenlösu
ngen für die
Geflügelhaltung
Nicht zutreffend 599.829
03LW0586 01.10.2024 31.10.2025 Stiftung
Tierärztliche
Hochschule
Hannover
GBi5S:
Plattformtechnologi
e zur Herstellung
von Bakteriophagen
für die Behandlung
von Geflügel
(Propha)
Validierung einer
Plattformtechnolog
ie zur Produktion
von
Bakteriophagenlösu
ngen für die
Geflügelhaltung
Nicht zutreffend 119.125
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Förderkenn
-zeichen
Laufzeitbeginn
Laufzeitende
Zuwendungsempfänger
Thema Indikation Studiendesign Zuwendung
in Euro
03LWH0042 01.10.2025 30.09.2026 Technische
Hochschule
Mittelhessen
GBi6S:
Translationale
Produktionsplattfor
m zur Herstellung
von pharmazeutisch
relevanten Phagen
(PhaPu)
Bioprozessdesigns
für eine
Produktionsplattfor
m zur Herstellung
medizinisch
relevanter
Bakteriophagen
unter
Berücksichtigung
eines verlustfreien
Prozesstransfers
vom F&E-Labor in
die
pharmazeutische
Produktion
Nicht zutreffend 116.423
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
3. Deutsches Zentrum für Infektionsforschung
Laufzeitstart
Laufzeitende 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Summe
in Euro
Forschungsbereich Healthcare-Associated Infections
Projekt TTU 08.841 / DZIF Translational Phage-Network
01.01.
2026
31.01.
2029 - - - - - - - 16.999 24.993 25.723 7.285 75.000
Projekt: TTU 08.833 / Improving effectiveness of phage medicinal product manufacture and therapeutic administration by investigating
phagesurface interactions in medically relevant devices
01.09.
2024
31.08.
2025
- - - - - 24.839 32.355 13.409 - - - 70.603
Projekt: TTU 08.840 / Development and evaluation of a bacteriophage-live biotherapeutic product combination for targeted gut decolonization
(Phage-LIVE)
01.01.
2026
31.03.
2027
- - - - - - - 124.914 96.777 24.194 - 245.886
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Laufzeitstart
Laufzeitende 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Summe
in Euro
Projekt: TTU 08.921 / Manufacture and phase I clinical trial of HY-133, a recombinant phage lysin for rapid decolonization of Staphylococcus aureus
from nasal habitats
01.10.
2021
30.09.
2027
- - - 1.422.018 949.895 687.218 252.607 433.858 - - - 3.745.596
Projekt: TTU 08.925 / Bacteriophages in Science and Clinical Use - 1st Strategic DZIF Meeting to promote Translational Research in the Field of
Bacteriophages
01.05.
2022
31.12.
2022
- - - 17.471 - - - - - - - 17.471
Projekt: TTU 08.926 / Eradication of intestinal VRE Enterococcus faecium by oral phage therapy: preparation of preclinical tests and IMP data for
future clinical trial application
01.07.
2022
31.12.
2025
- - - 95.613 319.486 296.914 67.284 - - - - 779.297
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Laufzeitstart
Laufzeitende 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Summe
in Euro
Forschungsbereich Healthcare-associated and Antibiotic-resistant Bacterial Infections (HAARBI)
Projekt: TTU 08.809 / MDRO Colonization and Decolonization
01.01.
2016
28.02.
2019 25.087 - - - - - - - - - - 25.087
Projekt: TTU 08.907 / Preclinical and early clinical development of HY-133, a recombinant phage lysin for rapid decolonization of Staphylococcus
aureus from nasal habitats
01.01.
2016
31.12.
2021
620.414 127.810 - - - - - - - 748.224
Projekt: TI 07.001_Claßen / Clinical leave programme
01.04.
2021
30.09.
2022 - - 81.843 79.898 - - - - - - - 161.741
Projekt: TI 07.002_004 / MD/PhD programmes
01.01.
2023
31.01.
2027 - - - - 113.979 113.979 54.487 108.617 - - - 391.062
Projekt: TI 07.003_109 / MD programme
01.04.
2025
31.03.
2026 - - - - - - 15.000 5.000 - - - 20.000
Anlage zur Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der AfD „Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen, ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in
weiteren Anwendungsbereichen – Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland“ - Drucksache 21/6556 -
Laufzeitstart
Laufzeitende 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
Summe
in Euro
Projekt: TI 07.003_Hering / MD programme
01.05.
2020
30.04.
2021 - 12.000 5.200 - - - - - - - - 17.200
Projekt: TI 07.005_008 / Stipends for Women after Maternity Leave or Child Care Times
01.01.
2024
30.06.
2025 - - - - - 45.861 27.447 1.558 - - - 74.866
Gesamtsumme
645.501 139.810 87.043 1.615.000 1.383.360 1.168.811 449.181 704.356 121.770 49.917 7.285 6.372.034
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Gesundheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen - F (Antwort)