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Risiken der Wettermanipulationen ernst nehmen - Einflüsse auf Mensch und Umwelt prüfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3832)

dip / drucksache 31.03.2026 · WP 21 · 21/5131 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Risiken der Wettermanipulationen ernst nehmen - Einflüsse auf Mensch und Umwelt prüfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3832) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5131 21. Wahlperiode 31.03.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3832 – Risiken der Wettermanipulationen ernst nehmen – Einflüsse auf Mensch und Umwelt prüfen A. Problem Die Fraktion der AfD stellt fest, dass Wettermodifikationen und Wettermanipulationen sowie das sogenannte Geoengineering aktuelle Themen seien. Die beiden Hauptmethoden des Geoengineering seien die Reduzierung der CO2- Konzentration in der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal [CDR]) und die Beeinflussung der Sonneneinstrahlung (Solar Radiation Management [SRM]), welche in weitere Untermethoden unterteilt werden könnten. Sämtliche Methoden – jedoch insbesondere die des SRM durch Einbringen von Aerosolen, z. B. Schwefeldioxid, in die Stratosphäre – seien gefährliche Eingriffe in die Biodiversität, da deren Konsequenzen noch nicht final erforscht seien. Bei einem Einsatz von Geoengineering könne es zu weltweiten Folgen kommen. Hierfür wird auf den in der 18. Wahlperiode erstatteten Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Auftrag des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Climate Engineering (Drucksache 18/2121), in welchem u. a. die Schwierigkeiten und Folgen einzelner Technologien des Climate Engineering diskutiert wurden, Bezug genommen. Die Bundesregierung plane zwar nicht, Entwicklungs- und Forschungsarbeiten zu SRM zu unterstützen. Allerdings analysiere und bewerte sie die Risiken und Implikationen von SRM und habe daher auch im Zeitraum 2017 bis 2025 drei Forschungsvorhaben durch deutsche Einrichtungen mit öffentlichen Geldern gefördert. Weiterhin gebe es Forschungsprojekte, die durch den unabhängig agierenden Europäischen Forschungsrat (ERC) gefördert würden. B. Lösung Die Fraktion der AfD schlägt vor, dass die Bundesregierung eine Prüfung der Sicherheitslage bezüglich der Auswirkungen von Geoengineering durchführt und Regelungen vorlegt, die den Einsatz von großflächigem Geoengineering mit Ausnahme überwachter Forschungsvorhaben in Deutschland untersagen sollen. Außerdem solle eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der besagten Risiken eingesetzt werden. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Keine. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/3832 abzulehnen. Berlin, den 25. Februar 2026 Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung Dr. Karl Lauterbach Vorsitzender Adrian Grasse Berichterstatter Nicole Höchst Berichterstatterin Holger Mann Berichterstatter Dr. Andrea Lübcke Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Adrian Grasse, Nicole Höchst, Holger Mann, Dr. Andrea Lübcke und Sonja Lemke I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/3832 in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026 beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Durch den Einsatz von Geoengineering (insbesondere beim CDR und beim SRM) könne es zu weltweiten Folgen kommen, da hinsichtlich der angewendeten Methoden die Konsequenzen noch nicht final erforscht seien. Etwaige Konsequenzen würden auch Deutschland treffen; daher sei eine strenge Regulierung notwendig. Hierfür solle die Bundesregierung eine Prüfung der Sicherheitslage bezüglich der möglichen Auswirkung der beiden Hauptmethoden des Geoengineering durchführen. In diesem Rahmen sollen Regelungen vorgelegt werden, die den Einsatz von großflächigem Geoengineering mit Ausnahme überwachter Forschungsvorhaben in Deutschland untersagen sollen. Zudem solle sich die Bundesregierung zum einen völkerrechtlich bei den zuständigen Gremien für eine generelle Prüfung von Geoengineering sowie zum anderen für die Gründung einer Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Risiken einsetzen. Außerdem solle Informationsmaterial über die Risiken von Geoengineering erstellt werden. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 21/3832 in seiner 15. Sitzung am 25. Februar 2026 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion der AfD führt aus, dass der Vulkanausbruch auf den Philippinen im Jahr 1991 mit der Freisetzung von Millionen Tonnen Schwefel in die Stratosphäre zu einer Abkühlung geführt habe. Dadurch habe sich die Wirksamkeit der SRM-Methode – die Abkühlung durch Schwefelpartikel in der Stratosphäre – bestätigt. Gleichzeitig sei die Sterberate im Umfeld des Ausbruchs stark gestiegen und das Ozonloch habe sich vergrößert. Dies könne als Hinweis darauf verstanden werden, dass SRM Menschen und Umwelt erheblich gefährden könnte. Die Bundesregierung lasse jedoch offen, ob SRM-Methoden künftig eingesetzt oder erprobt würden, obwohl bereits in der 18. Wahlperiode in einem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) auf Probleme mit SRM-Methoden hingewiesen worden sei. Auch kumulative Wetterbeeinflussungen könnten unvorhersehbare Wirkungen haben; selbst das Umweltbundesamt und die Bundeswehr hätten sich mit dem Thema „Wetter als Waffe“ beschäftigt. Die Fraktion verweist darauf, dass ein US-israelisches Start-up angekündigt habe, kostenpflichtige SRM-Forschungsflüge durchzuführen. Da derzeit weder national noch international gesetzliche Regelungen bestünden, sei dringend nachzubessern. Die Fraktion der CDU/CSU stellt in Frage, dass überhaupt eine gesetzgeberische Regelungslücke besteht, die gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründen würde. Gegenwärtig seien Geoengineering-Fragestellungen Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, parlamentarischer Technikfolgenabschätzung und internationaler Debatten. Ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf lasse sich daraus noch nicht ableiten. Zudem vermische der Antrag lokale Maßnahmen mit globalen Eingriffen in das Klimasystem und biete damit keine geeignete Grundlage für eine ernsthafte Diskussion. Begriffe wie „Wettermanipulation“ würden nur Verunsicherung schüren. Für eine präzise wissenschaftliche Diskussion seien belastbare Daten und eine klare fachliche Grundlage Voraussetzung. Deshalb lehne die Fraktion den Antrag ab. Die Fraktion der SPD weist darauf hin, dass im Antrag verschiedene Phänomene vermischt würden. Lokale Wettermodifikationen, wie die Hagelabwehr in Deutschland, würden mit Geoengineering vermengt. Das im Antrag in Bezug genommene Start-up habe noch keinen Anwendungsfall vorzuweisen und könne keine Technologie bereitstellen. Ein Beleg für eine aktuelle Gefährdung durch Geoengineering sei mithin nicht erbracht. Von der Bundesregierung geförderte Projekte seien gleichsam zu dem Schluss gekommen, dass die Verfahren nicht realistisch umsetzbar und mit hohen Risiken behaftet seien, weshalb sie weder in Deutschland noch in der EU angewendet oder geplant würden. Ein gesetzgeberischer Regelungsbedarf bestünde mithin nicht. Vielmehr wolle die antragstellende Fraktion nur Angst machen. Der Antrag widerspreche im Ausblenden der tatsächlichen Gefahr des Klimawandels durch Treibhausgasemissionen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sei daher abzulehnen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist ergänzend darauf hin, dass die Befürchtungen vor dem Einsatz dieser neuen Technologien durch effektiven Klimaschutz ausgeräumt werden könnten. Des Weiteren würden bereits heute knapp 100 Millionen Tonnen Schwefeldioxid global emittiert – maßgeblich durch die globale Schifffahrt und weitere Verbrennungsprozesse. Für den Gesundheitsschutz wäre es sinnvoller, dort anzusetzen, statt Regelungen für neue Technologien zu schaffen, über deren Einsatz derzeit niemand ernsthaft nachdenke. Die Fraktion Die Linke kritisiert den Antrag dafür, dass er nicht reale Gefahren adressiere, sondern Verschwörungsmythen befördere. Es werde versucht, reale Gefahren, wie die Klimakatastrophe, zu ignorieren. Ziel sei es, die Wahrheit zu verschleiern, demokratische Institutionen zu delegitimieren und Vertrauen zu schwächen. Aus diesen Gründen lehne sie den Antrag ab. Berlin, den 25. Februar 2026 Adrian Grasse Berichterstatter Nicole Höchst Berichterstatterin Holger Mann Berichterstatter Dr. Andrea Lübcke Berichterstatterin Sonja Lemke Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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