Risiken der Wettermanipulationen ernst nehmen - Einflüsse auf Mensch und Umwelt prüfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3832)
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Risiken der Wettermanipulationen ernst nehmen - Einflüsse auf Mensch und Umwelt prüfen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/3832)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5131
21. Wahlperiode 31.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, Adam
Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3832 –
Risiken der Wettermanipulationen ernst nehmen – Einflüsse auf Mensch und
Umwelt prüfen
A. Problem
Die Fraktion der AfD stellt fest, dass Wettermodifikationen und
Wettermanipulationen sowie das sogenannte Geoengineering aktuelle Themen seien. Die beiden
Hauptmethoden des Geoengineering seien die Reduzierung der CO2-
Konzentration in der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal [CDR]) und die Beeinflussung
der Sonneneinstrahlung (Solar Radiation Management [SRM]), welche in weitere
Untermethoden unterteilt werden könnten. Sämtliche Methoden – jedoch
insbesondere die des SRM durch Einbringen von Aerosolen, z. B. Schwefeldioxid, in
die Stratosphäre – seien gefährliche Eingriffe in die Biodiversität, da deren
Konsequenzen noch nicht final erforscht seien.
Bei einem Einsatz von Geoengineering könne es zu weltweiten Folgen kommen.
Hierfür wird auf den in der 18. Wahlperiode erstatteten Bericht des Büros für
Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) im Auftrag des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Climate
Engineering (Drucksache 18/2121), in welchem u. a. die Schwierigkeiten und
Folgen einzelner Technologien des Climate Engineering diskutiert wurden, Bezug
genommen.
Die Bundesregierung plane zwar nicht, Entwicklungs- und Forschungsarbeiten zu
SRM zu unterstützen. Allerdings analysiere und bewerte sie die Risiken und
Implikationen von SRM und habe daher auch im Zeitraum 2017 bis 2025 drei
Forschungsvorhaben durch deutsche Einrichtungen mit öffentlichen Geldern
gefördert. Weiterhin gebe es Forschungsprojekte, die durch den unabhängig agierenden
Europäischen Forschungsrat (ERC) gefördert würden.
B. Lösung
Die Fraktion der AfD schlägt vor, dass die Bundesregierung eine Prüfung der
Sicherheitslage bezüglich der Auswirkungen von Geoengineering durchführt und
Regelungen vorlegt, die den Einsatz von großflächigem Geoengineering mit
Ausnahme überwachter Forschungsvorhaben in Deutschland untersagen sollen.
Außerdem solle eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der besagten Risiken
eingesetzt werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/3832 abzulehnen.
Berlin, den 25. Februar 2026
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung
Dr. Karl Lauterbach
Vorsitzender
Adrian Grasse
Berichterstatter
Nicole Höchst
Berichterstatterin
Holger Mann
Berichterstatter
Dr. Andrea Lübcke
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Adrian Grasse, Nicole Höchst, Holger Mann, Dr. Andrea
Lübcke und Sonja Lemke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/3832 in seiner 56. Sitzung am 29. Januar 2026
beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Durch den Einsatz von Geoengineering (insbesondere beim CDR und beim SRM) könne es zu weltweiten Folgen
kommen, da hinsichtlich der angewendeten Methoden die Konsequenzen noch nicht final erforscht seien. Etwaige
Konsequenzen würden auch Deutschland treffen; daher sei eine strenge Regulierung notwendig. Hierfür solle die
Bundesregierung eine Prüfung der Sicherheitslage bezüglich der möglichen Auswirkung der beiden
Hauptmethoden des Geoengineering durchführen. In diesem Rahmen sollen Regelungen vorgelegt werden, die den Einsatz
von großflächigem Geoengineering mit Ausnahme überwachter Forschungsvorhaben in Deutschland untersagen
sollen. Zudem solle sich die Bundesregierung zum einen völkerrechtlich bei den zuständigen Gremien für eine
generelle Prüfung von Geoengineering sowie zum anderen für die Gründung einer Enquete-Kommission zur
Aufarbeitung der Risiken einsetzen. Außerdem solle Informationsmaterial über die Risiken von Geoengineering
erstellt werden.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im Ausschuss
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlage auf
Drucksache 21/3832 in seiner 15. Sitzung am 25. Februar 2026 abschließend beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD die Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion der AfD führt aus, dass der Vulkanausbruch auf den Philippinen im Jahr 1991 mit der Freisetzung
von Millionen Tonnen Schwefel in die Stratosphäre zu einer Abkühlung geführt habe. Dadurch habe sich die
Wirksamkeit der SRM-Methode – die Abkühlung durch Schwefelpartikel in der Stratosphäre – bestätigt.
Gleichzeitig sei die Sterberate im Umfeld des Ausbruchs stark gestiegen und das Ozonloch habe sich vergrößert. Dies
könne als Hinweis darauf verstanden werden, dass SRM Menschen und Umwelt erheblich gefährden könnte. Die
Bundesregierung lasse jedoch offen, ob SRM-Methoden künftig eingesetzt oder erprobt würden, obwohl bereits
in der 18. Wahlperiode in einem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag
(TAB) auf Probleme mit SRM-Methoden hingewiesen worden sei. Auch kumulative Wetterbeeinflussungen
könnten unvorhersehbare Wirkungen haben; selbst das Umweltbundesamt und die Bundeswehr hätten sich mit
dem Thema „Wetter als Waffe“ beschäftigt. Die Fraktion verweist darauf, dass ein US-israelisches Start-up
angekündigt habe, kostenpflichtige SRM-Forschungsflüge durchzuführen. Da derzeit weder national noch
international gesetzliche Regelungen bestünden, sei dringend nachzubessern.
Die Fraktion der CDU/CSU stellt in Frage, dass überhaupt eine gesetzgeberische Regelungslücke besteht, die
gesetzgeberischen Handlungsbedarf begründen würde. Gegenwärtig seien Geoengineering-Fragestellungen
Gegenstand wissenschaftlicher Forschung, parlamentarischer Technikfolgenabschätzung und internationaler
Debatten. Ein unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf lasse sich daraus noch nicht ableiten. Zudem vermische
der Antrag lokale Maßnahmen mit globalen Eingriffen in das Klimasystem und biete damit keine geeignete
Grundlage für eine ernsthafte Diskussion. Begriffe wie „Wettermanipulation“ würden nur Verunsicherung
schüren. Für eine präzise wissenschaftliche Diskussion seien belastbare Daten und eine klare fachliche Grundlage
Voraussetzung. Deshalb lehne die Fraktion den Antrag ab.
Die Fraktion der SPD weist darauf hin, dass im Antrag verschiedene Phänomene vermischt würden. Lokale
Wettermodifikationen, wie die Hagelabwehr in Deutschland, würden mit Geoengineering vermengt. Das im
Antrag in Bezug genommene Start-up habe noch keinen Anwendungsfall vorzuweisen und könne keine Technologie
bereitstellen. Ein Beleg für eine aktuelle Gefährdung durch Geoengineering sei mithin nicht erbracht. Von der
Bundesregierung geförderte Projekte seien gleichsam zu dem Schluss gekommen, dass die Verfahren nicht
realistisch umsetzbar und mit hohen Risiken behaftet seien, weshalb sie weder in Deutschland noch in der EU
angewendet oder geplant würden. Ein gesetzgeberischer Regelungsbedarf bestünde mithin nicht. Vielmehr wolle die
antragstellende Fraktion nur Angst machen. Der Antrag widerspreche im Ausblenden der tatsächlichen Gefahr
des Klimawandels durch Treibhausgasemissionen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sei daher abzulehnen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist ergänzend darauf hin, dass die Befürchtungen vor dem Einsatz
dieser neuen Technologien durch effektiven Klimaschutz ausgeräumt werden könnten. Des Weiteren würden
bereits heute knapp 100 Millionen Tonnen Schwefeldioxid global emittiert – maßgeblich durch die globale
Schifffahrt und weitere Verbrennungsprozesse. Für den Gesundheitsschutz wäre es sinnvoller, dort anzusetzen, statt
Regelungen für neue Technologien zu schaffen, über deren Einsatz derzeit niemand ernsthaft nachdenke.
Die Fraktion Die Linke kritisiert den Antrag dafür, dass er nicht reale Gefahren adressiere, sondern
Verschwörungsmythen befördere. Es werde versucht, reale Gefahren, wie die Klimakatastrophe, zu ignorieren. Ziel sei es,
die Wahrheit zu verschleiern, demokratische Institutionen zu delegitimieren und Vertrauen zu schwächen. Aus
diesen Gründen lehne sie den Antrag ab.
Berlin, den 25. Februar 2026
Adrian Grasse
Berichterstatter
Nicole Höchst
Berichterstatterin
Holger Mann
Berichterstatter
Dr. Andrea Lübcke
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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