Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland - Zukunft gestalten, Souveränität sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2899)
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Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland - Zukunft gestalten, Souveränität sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/2899)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4038
21. Wahlperiode 09.02.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Robin Jünger, Andreas Mayer, Nicole Höchst,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2899 –
Nationales Raumfahrtgesetz für Deutschland – Zukunft gestalten, Souveränität
sichern
A. Problem
Die Fraktion der AfD stellt fest, dass die Raumfahrt international stetig an
Bedeutung gewinne. Ein völkerrechtlicher Ordnungsrahmen sei durch mehrere
multilaterale Übereinkommen gegeben, jedoch richteten sich diese primär an staatliche
Akteure und nicht an private Raumfahrtunternehmen. Das
Raumfahrtaufgabenübertragungsgesetz (RAÜG) vom 8. Juni 1990 sei für die Bundesrepublik
Deutschland zwar ein entscheidender Schritt zur institutionellen und rechtlichen
Etablierung der nationalen Raumfahrtpolitik, aber sie bilde lediglich die
gesetzliche Grundlage für die Aufgabenübertragung an das Deutsche Zentrum für Luft-
und Raumfahrt e.V. (DLR).
Während weltweit Staaten und Unternehmen in Technologien für
Startplattformen, Satellitenkonstellationen, Space Mining und Orbitalinfrastruktur
investierten, fehle in Deutschland ein kohärenter nationaler Rechtsrahmen für
nichtstaatliche Weltraumaktivitäten. Die kommerzielle Nutzung des Weltraums biete
erhebliches wirtschaftliches Entwicklungspotenzial und stelle einen Bereich dar,
der von der Wirtschafts- und Technologiepolitik stärker in den Fokus genommen
werden sollte. Der aktuelle deutsche rechtliche Rahmen hemme Investitionen und
gefährde Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit.
B. Lösung
Die Fraktion der AfD schlägt vor, dass unverzüglich ein Gesetzentwurf für ein
nationales Raumfahrtgesetz bis zum 12. April 2026 (Internationaler Tag der
bemannten Raumfahrt) vorgelegt wird, der insbesondere eine Genehmigungs- und
Aufsichtspflicht, Registrierungsverfahren sowie klare Haftungsregeln regelt bzw.
festlegt. Ebenso soll eine gesetzliche Grundlage zur Errichtung eines Offshore-
Weltraumbahnhofs im deutschen Nordseegebiet geschaffen werden und die
angekündigte nationale Weltraumstrategie bis zum 12. April 2026 umgesetzt sowie
eine gesetzlich verankerte nationale Raumfahrtaufsichtsbehörde geschaffen oder
das DLR mit rechtsaufsichtlichen Kompetenzen ausgestattet werden. Mit
entsprechenden Förderprogrammen soll Raumfahrt gefördert und im Bildungssystem
systematisch integriert werden.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/2899 abzulehnen.
Berlin, den 28. Januar 2026
Der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung
Dr. Karl Lauterbach
Vorsitzender
Florian Müller
Berichterstatter
Andreas Mayer
Berichterstatter
Dr. Carolin Wagner
Berichterstatterin
Claudia Müller
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Florian Müller, Andreas Mayer, Dr. Carolin Wagner,
Claudia Müller und Sonja Lemke
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899 in seiner 44. Sitzung am 27.
November 2025 beraten und an den Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und
Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, den Verkehrsausschuss und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur
Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Raumfahrt gewinne aus wirtschafts- sowie sicherheitspolitischer Sicht stetig an Bedeutung. Sie habe sich von
einem rein staatlichen Prestigeprojekt zu einem hochdynamischen Wirtschaftszweig mit strategischer und
sicherheitspolitischer Relevanz entwickelt. Weder der internationale noch der nationale Rechtsrahmen regelten die
kommerzielle Nutzung des Weltraums. Viele Staaten hätten bereits nationale Raumfahrtgesetze geschaffen und
würden in Raumfahrt investieren. Die Bundesregierung solle sich dieser Entwicklung anschließen und
unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein nationales Raumfahrtgesetz bis zum 12. April 2026 vorlegen. Die Vorlage fordert
insbesondere, dass die Genehmigungs- und Aufsichtspflicht, Registrierungsverfahren sowie klare Haftungsregeln
festgelegt werden und in Raumfahrt stärker investiert wird.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899 in seiner 21. Sitzung
am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899 in seiner 27. Sitzung am 14. Januar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899 in seiner 22. Sitzung am
14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899
in seiner 14. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung.
Der Verkehrsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899 in seiner 17. Sitzung am 14. Januar 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat die Vorlage auf Drucksache 21/2899 in seiner
14. Sitzung am 14. Januar 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD deren Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Die Fraktion der AfD unterstreicht die wirtschaftliche- als auch sicherheitspolitische Bedeutung der Raumfahrt
und führt ein, dass Deutschland völkerrechtliche Verpflichtungen habe und internationale Haftungsrisiken trage.
Die Raumfahrt habe sich zu einem kommerziellen Markt, einem sicherheitsstrategischen Faktor und einem
Innovationsmotor mit direktem Nutzen für Kommunikation, Navigation, Erdbeobachtung, Katastrophenschutz und
Kriseninfrastruktur entwickelt. Ein nationaler Rechtsrahmen für nicht staatliche Weltraumaktivitäten fehle
hingegen, was zu Unsicherheit bei Unternehmen und Institutionen führe. Diese hemme Investitionen und gefährde die
Wettbewerbsfähigkeit. Der Antrag schaffe Rechtssicherheit, indem er den Staat durch klare Haftungsregelungen
und Aufsichtspflichten schütze und die Sicherheit im Weltraum stärke. Der Antrag sei eine Weichenstellung für
Investitionen und Sicherheit im Weltall, für die Vermeidung von Weltraummüll, für neue Märkte wie Space
Mining und für eine starke deutsche Rolle im europäischen Programm.
Die Fraktion der CDU/CSU betont, dass die Raumfahrt sich in einem Wandlungsprozess befinde und zu einem
dynamischen, hoch innovativen Wachstumsmarkt entwickle. Für die Regulatorik gebe es drei Aspekte, die zu
beachten seien. Zum einen müsse durch Haftungs- und Genehmigungsregelung Rechtssicherheit geschaffen
werden, damit die globale Wettbewerbsfähigkeit gewährleistet sei. Der zweite Aspekt sei Sicherheit. Der Schutz von
Satelliten müsse rechtlich durchdacht und ein Umgang mit Weltraumschrott gefunden werden. Als Drittes sei das
Völkerrecht zu beachten. Der Antrag behandele das Thema zu einseitig. Die laufenden internationalen
Kooperationen, wie mit der Europäische Union, der NASA, aber auch in Teilen noch mit der russischen Föderation seien
zu berücksichtigen. Dies gelte auch für den EU Space Act. Die internationalen Absprachen würden Zeit in
Anspruch nehmen. Deshalb sei die Terminsetzung des Antrags illusorisch. Die Fraktion lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion der SPD kritisiert, dass der Antrag die Raumfahrt als Ordnungs- und Sicherheitsprojekt behandele
und nicht als industriepolitisches Vorhaben. Gerade in einer stark öffentlich finanzierten Zukunftsbranche seien
die Interessen der Beschäftigten mitzudenken. Die Fokussierung auf Start-ups und KMUs ersetzte keine kohärente
Strategie zur Sicherung industrieller Wertschöpfung und Beschäftigung. Raumfahrt müsse Teil einer aktiven
Industriepolitik sein, die große Unternehmen, Mittelstand, Zulieferer und Forschung strategisch verbinde. Der
Antrag vernachlässige eine demokratische Beteilung, reduziere den Bundestag auf eine Berichtsempfängerrolle und
beinhalte keine Beteiligung der Zivilgesellschaft oder der Länder. Außerdem behandele der Antrag die Raumfahrt
zu national. Nationale Alleingänge würden die Wettbewerbsfähigkeit und die strategische Handlungsfähigkeit der
EU schwächen. Weiterhin müssten öffentliche Mittel an öffentliche Verantwortung gebunden werden. Auch der
Aspekt Bildung komme im Antrag zu kurz. Zukunftsfähige Raumfahrtpolitik brauche eine durchgängige
qualifizierte Strategie vom Ausbildungsberuf bis zur Spitzenforschung statt einer einseitigen Eliteförderung. Die
Fraktion lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führt aus, dass Deutschland kein kohärentes nationales
Raumfahrtgesetz besitze und die RAÜG lediglich die Aufgabenübertragung an das DLR regele, während andere Länder
bereits über ein entsprechendes Gesetz verfügten. Der Antrag vernachlässige jedoch, dass auf europäischer Ebene
mit der Ausarbeitung eines European Space Acts begonnen wurde, der unter anderem Haftungsregelungen
vorsehen wird. Ein nationales Gesetz sei zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig und würde zusätzliche Bürokratie nach
sich ziehen. Die Fraktion schließe sich den Wortbeiträgen der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD an, dass
der Antrag zu unterkomplex sei. Abschließend fragt die Fraktion die Bundesregierung, wie das Arbeitsprogramm
für das nächste Jahr diesbezüglich aussehe und wie sie die Notwendigkeit eines nationalen Weltraumgesetzes mit
Blick auf den European Space Act bewerte.
Die Fraktion Die Linke betont, dass der Antrag zu national und auf rein wirtschaftliche Aspekte fokussiert sei.
Das habe ein zerstörendes Potential. Eine wirtschaftlich nationale Verengung sei fehlgeleitet, wie sich daran zeige,
dass durch Starlink-Satelliten Himmelbeobachtungen nahezu unmöglich würden und große Gefahren durch
Weltraumschrott entstünden. Der Weltraum habe einen internationalen Charakter, weshalb internationale Verträge die
adäquate Regelungsform sei. Im Weltraumvertrag sei geregelt, dass es keine Aneignung von Himmelskörpern
durch Staaten geben könne; dementsprechend sei auch eine private Aneignung von Himmelskörpern
ausgeschlossen. Es sei daher zweifelhaft, eine nationale Gesetzgebung für Space Mining zu schaffen. Auch aus
wirtschaftlicher Sicht sei dies wegen der hohen Kosten und der ökologischen Bedeutung problematisch. Bei der Raumfahrt
gehe es auch um Verteidigungsinteressen, und insbesondere deswegen seien internationale Kooperationen zu
bevorzugen. Die Fraktion schließe sich der Äußerungen der Fraktion der SPD zu den sozialen sowie
Beschäftigungsaspekten an.
Die Bundesregierung unterstützt die Notwendigkeit von Regelungen und Rechtssicherheit in der Raumfahrt.
Gleichzeitig bestehe die Gefahr von zu vielen Regelungen und Einschränkungen. Viele Staaten verfügten bereits
über ein nationales Raumfahrtgesetz. Die letzte Bundesregierung habe bereits ein Eckpunktepapier sowie einen
Gesetzentwurf erarbeitet. Mit der neuen Wahlperiode sei der Bereich Raumfahrt als Zuständigkeit des
Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt hinzugekommen. Insoweit seien Gesetzentwürfe aktuell in
Prüfung und eine Abstimmung mit dem EU Space Act sei geplant. Dabei gebe es große Differenzen zum zweiten
Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft, was zu zeitlichen Verzögerungen führe.
Berlin, den 28. Januar 2026
Florian Müller
Berichterstatter
Andreas Mayer
Berichterstatter
Dr. Carolin Wagner
Berichterstatterin
Claudia Müller
Berichterstatterin
Sonja Lemke
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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