Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5081
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 41101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Deutsche Industrie- und
Handelskammer“ (DIHK) beteiligte, wurde der Vorschlag 41101 – Photovoltaik-
Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) – aufgenommen, der eine
Anpassung der Energiegesetzgebung vorsieht (www.destatis.de/DE/Themen/St
aat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendea
bfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 353).
Die DIHK weist mit ihrem Vorschlag auf eine Doppelmeldung hin, denn die
Angaben und Daten der jeweiligen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) wurden
bereits vom Errichter der Anlage dem Netzbetreiber übermittelt. Die BNetzA,
als zuständiger Regulierer, erfragt dieselben Angaben und Daten separat noch
einmal vom Errichter. Diese Doppelmeldung führt zu einer zusätzlichen
Belastung des Anlagenerbauers, die zudem noch fehleranfällig ist. Eine
Übermittlung der Angaben und Daten zur PV‑Anlage sollte vom Netzbetreiber direkt an
die BNetzA erfolgen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Pu
blikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publi
cationFile, S. 353).
Die damalige Bundesregierung hat die mit dem Vorschlag 41101 einhergehende
Beschleunigung und Vereinfachung des Vorschlages erkannt und sich für eine
Umsetzung ausgesprochen, die mit einer Anpassung der Energiegesetzgebung
verbunden ist (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile, S. 219).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 41101 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Umsetzung des Vorschlages 41101 der Verbändeabfrage von der
Bundesregierung vorgenommen, um eine tatsächliche und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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