Vorschlag 51102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 51102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4864
21. Wahlperiode 20.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 51102 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Diakonie Deutschland –
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. “ beteiligte, wurde unter dem
Vorschlag 51102 – Entbürokratisierung des EU-Beihilferechts – eine
Anpassung der bestehenden Regelungen des bestehenden EU-Beihilferechts
gefordert.
Die „Deutsche Diakonie“ beschreibt den Vorschlag 51102 wie folgt: „Häufig
wird von Zuwendungsgebern das Beihilfenrecht auch angewendet, wenn die
Tatbestandsvoraussetzungen des Artikel 107 Absatz 1 AEUV [Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union] nicht vorliegen und somit eine Beihilfe
ausgeschlossen oder fernliegend ist. Die (Nicht-)Anwendung des EU-
Beihilfenrechts muss aber nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung erfolgen. Das bedeutet auch, dass in den Fällen, in denen die
Tatbestandsmerkmale des Artikel 107 Absatz 1 AEUV nicht vorliegen, von einer
Anwendung des Beihilferechts und entsprechender Maßnahmen zur Freistellung
(beispielsweise die Abgabe einer De-minimis-Erklärung) abzusehen ist. Der
Zuwendungsempfänger sollte die Entscheidung, ob eine Beihilfe vorliegt, stets
nachvollziehen können“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekoste
n/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=
publicationFile, S. 401).
Die damalige Bundesregierung sprach sich gegen die Umsetzung des
Vorschlages 51102 aus. Begründet wird dies wie folgt: „Die Umsetzung dieses
Vorschlags liegt nicht in der Zuständigkeit des deutschen Gesetzgebers, sondern
auf EU-Ebene“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publika
tionen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile, S. 257).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 51102 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls bei der EU-Kommission
dafür einsetzen, dass der Vorschlag 51102 umgesetzt werden kann – vor allem
vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission Bürokratie und Hürden für
Unternehmer abbauen möchte (https://commission.europa.eu/news/commis
sion-proposes-cut-red-tape-and-simplify-business-environment-2025-02-2
6_de)?
3. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 51102 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Wie praktizieren andere Zuwendungsgeber aus anderen EU-Mitgliedstaaten
nach Kenntnis der Bundesregierung das EU-Beihilferecht?
5. Wird die mögliche Umsetzung des Vorschlages 51102 durch die
Bundesregierung evaluiert, um festzustellen, in welchem Umfang eine
Bürokratieentlastung erreicht wurde?
a) Wenn ja, wann erfolgt die Evaluierung?
b) Wenn ja, durch wen wird die Evaluierung durchgeführt?
c) Wenn ja, wann und wo wird der Bericht der Evaluierung veröffentlicht?
d) Wenn nein, aus welchem Grund wird die Evaluierung nicht
durchgeführt?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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