Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4858
21. Wahlperiode 20.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 16101 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich die „Bundessteuerberaterkammer K.d.ö.R.“
(BStBK) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag16101 – Einzige Anlaufstelle
bei Neugründungen und Betriebsummeldungen und Meldeumfang reduzieren –
eine Anpassung der Abgabenordnung und der Gewerbeordnung gefordert.
Der Verband weist darauf hin, dass erhebliche und umfangreiche
Meldepflichten mit der Eröffnung, Verlegung oder Aufgabe von Betrieben der Land- und
Forstwirtschaft, eines gewerblichen Betriebs, einer Betriebsstätte oder der
Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit im Inland mit
dem zuständigen Finanzamt verbunden seien. Diese Meldepflichten
beschränkten sich nicht allein auf das Finanzamt, sondern bezögen sich ebenfalls auf das
Gewerbeamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft sowie
die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und die
Künstlersozialkasse, jeweils abhängig von der Einkommensart (www.destatis.de/DE/The
men/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/ver
baendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile, S. 201).
Die Bundesregierung erklärte, dass weitergehende Prüfungen vor einer
Umsetzung des Vorschlages 16101 notwendig sind. Im Vierten
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wurde in Artikel 13 das Once-Only-Prinzip aufgenommen,
welches der Übernahme des Vorschlages 16101 gleichzusetzen ist (www.destat
is.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokrat
iekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile,
S. 79).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurde der Vorschlag 16101 nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig
entsprechend seiner Beschreibung in der Verbändeabfrage in das Vierte
Bürokratieentlastungsgesetz übernommen?
2. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Umsetzung des
Vorschlages mehr Neugründungen durchgeführt?
3. Waren die Notare nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des
Fachkräftemangels in der Lage, die Umsetzung des Vorschlages 16101
vollständig zu erfüllen?
4. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Kosten auf die
bereits vorhandenen Gründungskosten durch den Notar im Rahmen der
Umsetzung des Vorschlages aufgeschlagen?
a) Wenn ja, wie hoch ist der Kostenaufschlag im Durchschnitt?
b) Wenn nein, aus welchem Grund wird der Notar für die zusätzlichen
Aufgaben nicht angemessen vergütet?
5. In welchem konkreten Umsetzungs- bzw. Prüfungsstadium befindet sich die
Schaffung eines One-Stop-Shops für Gründungen im Sinne einer zentralen
Online-Anlaufstelle, auf der alle Schritte einer Gründung erledigt werden
können, und wann ist mit einer vollen Umsetzung zu rechnen?
6. Wurden im Zuge der von der Bundesregierung festgeschriebenen Prüfung
auch Betriebsummeldungen in die Prüfung auf Umsetzung miteinbezogen,
und wenn nein, warum nicht?
7. Was meint die Aussage der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Vorschlag 16101, dass eine Erweiterung eines solchen Angebots um
Verwaltungsdienstleistungen mit Bezug zu Meldepflichten für bestehende
Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt zu ambitioniert erscheine, und nach
welchen konkreten Erwägungsgründen schreibt die Bundesregierung dies fest?
Berlin, den 10. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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