Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4795
21. Wahlperiode 18.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 78108 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Verband der Chemischen Industrie
e. V.“ (VCI) beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 78108 – Regelung zum
Sicherheitsabstand neu verorten – eine Anpassung der
Bundesemissionsschutzgesetzgebung gefordert.
Der VCI beurteilte die Umsetzung des Artikels 15 der EU-Seveso-III-Richtlinie
und deren Überführung in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
kritisch und verwies auf die damit verbundene Notwendigkeit der Erstellung von
Fachgutachten. Diese stellten nicht nur einen Zeit- und Kostenfaktor dar,
sondern führten auch zu keinem Mehrwert. Stattdessen würden Genehmigungen
für Projekte verzögert sowie Räume für Unsicherheiten und
Rechtsstreitigkeiten geschaffen (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publication
File, S. 512).
Die Bundesregierung begründete ihre Ablehnung und nicht vorgesehene
Umsetzung des Vorschlages 78108 mit der bereits eingeführten Regelung zum
Sicherheitsabstand gemäß EU-Seveso-II-Richtlinie vom 9. Dezember 1996, die
in der nationalen Gesetzgebung durch § 3 Absatz 5c und § 50 BImSchG sowie
§ 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) umgesetzt wurde. Ein weiterer
Handlungsbedarf wird dementsprechend nicht gesehen (www.destatis.de/DE/Themen/Staa
t/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabf
rage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile, S. 371).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 78108 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Aus welchen konkreten Gründen erachtet die Bundesregierung eine
Neuregelung und erneute Umsetzung der EU-rechtlichen Anforderungen im
Bauplanungsrecht als schwierig, und wie wurde die EU-Seveso-II-
Richtlinie vom 9. Dezember 1996 bisher richtlinienkonform in Deutschland
umgesetzt?
3. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem
Vorschlag 78108 betroffen?
4. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 78108 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
5. Wie viele Projekte waren nach Kenntnis der Bunderegierung von dem
Vorschlag 78108 in den Jahren von 2015 bis 2025 betroffen (bitte jeweils für
das Jahr aufschlüsseln)?
Berlin, den 27. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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