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Unterfinanzierung der Bundeswasserstraßen, Investitionsstau bei Schleusenanlagen und Widerspruch zur Verkehrspolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5398)

dip / drucksache 29.04.2026 · WP 21 · 21/5670 · Antwort · Original ↗

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Unterfinanzierung der Bundeswasserstraßen, Investitionsstau bei Schleusenanlagen und Widerspruch zur Verkehrspolitik der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/5398) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5670 21. Wahlperiode 29.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Bochmann, Alexis L. Giersch, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5398 – Unterfinanzierung der Bundeswasserstraßen, Investitionsstau bei Schleusenanlagen und Widerspruch zur Verkehrspolitik der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundeswasserstraßen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der deutschen Verkehrs- und Logistikinfrastruktur. Sie verbinden die deutschen Seehäfen mit den industriellen Zentren im Binnenland und ermöglichen große Transportleistungen mit vergleichsweise geringem Energieverbrauch und niedrigen Emissionen. Trotz dieser zentralen Bedeutung weisen zahlreiche Infrastrukturberichte, Fachverbände der Binnenschifffahrt sowie Vertreter der Hafenwirtschaft seit Jahren auf einen erheblichen Investitionsstau bei Schleusen, Wehren, Kanälen und sonstigen wasserbaulichen Anlagen hin. Ein erheblicher Teil der Schleusenanlagen stammt noch aus den Ausbauphasen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Viele Anlagen sind heute 70 bis über 100 Jahre alt und erreichen zunehmend ihre technischen Belastungsgrenzen. Wiederkehrende Störungen, lange Reparaturzeiten und ungeplante Sperrungen führen bereits heute zu erheblichen Beeinträchtigungen der Binnenschifffahrt. Besonders kritisch ist die Situation an zentralen Wasserstraßenkorridoren wie dem Mittellandkanal, dem Elbe-Seitenkanal, der Elbe sowie wichtigen Verbindungen zwischen den Seehäfen und den industriellen Kernregionen Deutschlands. Der Ausfall einzelner Schleusenanlagen kann ganze Transportketten unterbrechen und erhebliche volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Binnenhäfen, Industrie- und Logistikunternehmen sind jedoch auf eine zuverlässige Wasserstraßeninfrastruktur angewiesen. Gleichzeitig verfolgt die Bundesregierung das politische Ziel, mehr Güterverkehr von der Straße auf umweltfreundlichere Verkehrsträger wie Schiene und Wasserstraße zu verlagern. Vor diesem Hintergrund erscheint es widersprüchlich, dass die Wasserstraße als einziger Bundesverkehrsweg bislang nicht im zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) berücksichtigt wurde. Das kritisieren auch die Regierungschefs der Bundeslän- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 28. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. der (www.rlp.de/fileadmin/02/MPK_Vorsitz/Beschluesse_MPK_5._Maerz_B erlin/TOP_14_Finanzierung_der_Bundeswasserstrassen.pdf).  1. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Investitionsstau bei Schleusen, Wehren und sonstigen Anlagen der Bundeswasserstraßen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNISS 90/DIE GRÜNEN „Aktuelle Situation der Binnenschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 21/2328 verwiesen.  2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamte Investitionsstau bei den Bundeswasserstraßen (bitte nach Bauwerksarten aufschlüsseln)?  3. Wie viele Schleusenanlagen an Bundeswasserstraßen sind derzeit älter als 50 Jahre, 75 Jahre und 100 Jahre?  4. Welche Schleusenanlagen gelten derzeit als besonders störanfällig oder befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in einem kritischen technischen Zustand?  5. Wie viele ungeplante Sperrungen von Schleusen oder Wasserbauwerken gab es in den vergangenen zehn Jahren (bitte nach Wasserstraße und Dauer der Sperrung aufschlüsseln)? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNISS 90/DIE GRÜNEN „Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an den Bundeswasserstraßen“ auf Bundestagsdrucksache 21/5465 verwiesen.  6. Welche wirtschaftlichen Schäden für die Industrie, Binnenhäfen und Logistikunternehmen entstehen nach Einschätzung der Bundesregierung durch solche Sperrungen (vgl. Frage 5)? Eine statistische Erfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Schadensfällen liegt nicht vor.  7. Welche Wasserstraßenkorridore bewertet die Bundesregierung als systemrelevant für die Versorgung der Industrie und die Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen? Zum Kernnetz der Bundeswasserstraßen zählen Seeschifffahrtsstraßen mit einer Transportleistung von mehr als 1 Mio. Gütertonnen pro Jahr und Binnenschifffahrtsstraßen mit einer Transportleistung von mehr als 0,6 Mio. Gütertonnen pro Jahr. Hierbei werden die aktuelle bzw. prognostizierte Güterverkehrsmenge auf den Wasserstraßenrelationen betrachtet. Beim Erhalt der Wasserstraßen werden prioritär sicherheitsrelevante Maßnahmen und solche mit hoher gesamtwirtschaftlicher verkehrlicher Relevanz vorangetrieben.  8. Welche konkreten Investitionsmaßnahmen an Schleusen, Kanälen und Wehren sind bis 2030 ggf. geplant (bitte nach Wasserstraße und Investitionsvolumen aufschlüsseln)?  9. Welche jährlichen Haushaltsmittel wären nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, um den bestehenden Investitionsstau innerhalb der nächsten zehn bis 15 Jahre abzubauen? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an den Bundeswasserstraßen“ auf Bundestagsdrucksache 21/5465 verwiesen. 10. Aus welchen Gründen wurden die Bundeswasserstraßen bislang nicht im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität berücksichtigt? 11. Plant die Bundesregierung, die Bundeswasserstraßen künftig in das Sondervermögen aufzunehmen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Situation der Binnenschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 21/2328 verwiesen. 12. Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem politischen Ziel der Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger und der aktuell unzureichenden finanziellen Ausstattung der Wasserstraßeninfrastruktur? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Situation der Binnenschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 21/2328 verwiesen. 13. Welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung der längerfristige Ausfall zentraler Schleusenanlagen auf wichtigen Ost- West- oder Nord-Süd-Wasserstraßenkorridoren für die Industrie, Häfen und Logistikketten? Zu hypothetischen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. 14. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung die Bundeswasserstraßen für die Nationale Hafenstrategie und für europäische Logistikkorridore? Die Erreichbarkeit von Häfen über Bundeswasserstraßen ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor jedes Hafenstandorts. Wie alle Verkehrsinfrastrukturen, die Bestandteil der multimodal angelegten Europäischen Verkehrskorridore sind, leisten auch Bundeswasserstraßen einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung nachhaltiger und multimodaler Güter- und Personenverkehrsströme in Europa. 15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Zuverlässigkeit, Betriebssicherheit und Leistungsfähigkeit der Bundeswasserstraßen dauerhaft sicherzustellen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktuelle Situation der Binnenschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 21/2328 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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