Endlich raus aus dem Elternhaus - Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen
Text
Endlich raus aus dem Elternhaus - Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8122
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Ayse Asar, Dr. Anja Reinalter, Lisa Paus,
Sylvia Rietenberg, Kassem Taher Saleh, Dr. Till Steffen, Mayra Vriesema, Dr. Alaa
Alhamwi, Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Jamila Schäfer, Dr. Julia
Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt
unterstützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Für viele junge Menschen ist eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer kaum
noch zu bezahlen. Wer eine Ausbildung machen oder studieren möchte, findet oft
keine bezahlbare Wohnung am Ausbildungsort. Dies schlägt sich in den
Wohnkostenbelastungen nieder: Studierende müssen durchschnittlich mehr als die
Hälfte ihres Einkommens für Wohnen ausgeben (https://www.desta-
tis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N048_63.html). Damit
gelten 65 Prozent der Studierenden als überlastet. Während die Mieten für ein
Zimmer in einer Wohngemeinschaft im Durchschnitt bei etwa 512 Euro liegen, beliefe
sich die BAföG-Wohnkostenpauschale selbst nach der Erhöhung auf nur 440
Euro, die allerdings erst zum 1. April 2027 greift. Eigentlich war diese Erhöhung
schon von der Bundesregierung für das Wintersemester 2026/27 angekündigt,
doch nun müssen Betroffene ein weiteres halbes Jahr warten. Selbst danach fehlen
jeden Monat durchschnittlich 72 Euro für die Miete. Aktuell leben über 80 Prozent
der Studierenden in Hochschulstädten, in denen das Mietkostenniveau deutlich
über der BAföG-Wohnpauschale liegt (https://www.moses-mendelssohn-insti-
tut.de/aktuelles/SoSe2026).
Auch für Auszubildende spitzt sich die Situation weiter zu. Sie müssen im Schnitt
rund 42 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufbringen und liegen damit
deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt. In Berlin kostet ein WG-Zimmer rund
640 Euro. Dem gegenüber steht eine Mindestausbildungsvergütung von nur 724
Euro im ersten Ausbildungsjahr (https://www.bibb.de/de/pressemittei-
lung_212952.php). Entsprechend leben 72 Prozent der Auszubildenden weiterhin
bei ihren Eltern, obwohl die Mehrheit sich eine eigene Wohnung wünscht. In der
Wahl ihres Ausbildungsplatzes sind sie dadurch örtlich deutlich eingeschränkt.
Die bestehenden Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt werden durch
fehlenden bezahlbaren Wohnraum signifikant verschärft: der Mangel an
Wohnraum erschwert für die Betriebe die Besetzung der zahlreichen offenen
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Ausbildungsstellen. Auch strukturell bleibt das Angebot unzureichend:
Bundesweit stehen rund 241.000 Wohnheimplätze für Studierende und lediglich etwa
20.000 für Auszubildende zur Verfügung. Der Bedarf liegt um ein Vielfaches
höher (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-on-
line/2025/bbsr-online-046-2025.html).
Dabei zeigen die Studierendenwerke mit durchschnittlichen Mieten von rund 320
Euro, dass es möglich ist, Wohnraum bezahlbar anzubieten (https://www.studie-
rendenwerke.de/fileadmin/user_upload/251124_DSW_Zsp2425_final.pdf).
Auch die neu gegründeten Azubiwerke in Hamburg und München zeigen Wege
auf, wie eine gute Versorgung mit Wohnraum und weiteren
Unterstützungsleistungen funktionieren kann. Trotzdem fehlt es in vielen Städten weiterhin an
ausreichendem Angebot sowie an Beratungs- und Unterstützungsstrukturen,
insbesondere für internationale Studierende und Auszubildende, obwohl gerade sie auf
Unterstützung angewiesen sind und einen wichtigen Beitrag zur
Fachkräftesicherung leisten. Statt entschlossen gegenzusteuern, bleibt die Bundesregierung
untätig. Sie lässt so junge Menschen im Stich.
Die im Koalitionsvertrag vollmundig angekündigte „WG-Garantie“ ist nicht mehr
als ein Luftschloss. Zwar verdoppelt die Bundesregierung die Mittel für das
Programm Junges Wohnen im Jahr 2027. Aber das reicht bei weitem nicht, um den
Bedarf zu decken. Hinzu kommt, dass die Länder ihren Anteil auch für den
allgemeinen sozialen Wohnungsbau verwenden dürfen. Wie viele Mittel so umgeleitet
werden, legt die Bundesregierung nicht offen.
Außerdem kommt das Geld bis jetzt kaum bei den Auszubildenden an. Die
geförderten Wohnheimplätze gehen vor allem an Studierende. Auch ein Konzept für
die Umsetzung der bundesweiten Beratungsstelle für Azubi-Wohnen hat die
Regierung bisher nicht, obwohl im Haushalt dafür 300.000 Euro hinterlegt sind.
Junge Menschen brauchen jetzt Unterstützung bei der Wohnungssuche. Was als
Wohnungsmarktproblem erscheint, ist längst eine Frage der
Chancengerechtigkeit. Wenn bezahlbarer Wohnraum fehlt, entscheiden nicht mehr Leistung und
Motivation, sondern die finanzielle Unterstützung durch das Elternhaus über
Bildungs- und Aufstiegschancen. Eine Bundesregierung, die diese Entwicklung
hinnimmt, gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit des
Landes.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine „Wohnheim-Offensive” zu starten und bis zum Jahr 2030 den Bau
und die Sanierung von 100.000 Wohnheimplätzen für Studierende und
Azubis zu fördern, und dazu
a. die Bundesmittel für die Programmlinie Junges Wohnen
deutlich zu erhöhen und das Programm zu verstetigen;
b. für die Bundesmittel der Programmlinie Junges Wohnen die
ersatzweise Verwendung für den klassischen sozialen
Wohnungsbau nach Artikel 4 der Verwaltungsvereinbarung
auszuschließen, sofern der Nichtbedarf für den Bau von Studierenden- und
Azubiwohnheimen nicht wissenschaftlich nachgewiesen wurde;
c. im jährlichen Bericht über die Verwendung der Mittel des
sozialen Wohnungsbaus zukünftig offenzulegen, in welcher Höhe
die Länder Mittel der Programmlinie Junges Wohnen nicht für
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Wohnheimplätze eingesetzt haben unter Angabe der dafür
angeführten Gründe;
d. gemeinsam mit den Bundesländern ein regelmäßiges
Austauschformat zur Förderung des Jungen Wohnens zu etablieren, um
den Austausch über die Anwendung der Förderrichtlinien zu
verbessern, und die Förderkonditionen so weiterzuentwickeln,
dass die Mittel vollständig abgerufen werden;
e. die Bundesberatungsstelle für Azubiwohnen zügig umzusetzen
und die Förderung aus dem Bundeshaushalt auf mindestens 1,5
Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und zu verstetigen;
2. Schlupflöcher im Mietrecht zu schließen, die besonders junge Menschen
auf dem Wohnungsmarkt betreffen, und dazu
a. das Bürgerliche Gesetzbuch anzupassen, sodass die Erzielung
von Gewinnen bei der Untervermietung ausgeschlossen wird;
b. zugleich Untermieter*innen besser vor einer Kündigung zu
schützen, wenn der Hauptmietvertrag durch die
Vermieterinnenseite gekündigt wird, weil die Hauptmietpartei den betroffenen
Wohnraum unzulässig gewinnbringend untervermietet hat;
c. möblierte Vermietung besser zu regulieren, indem die
Grundmiete und der Möblierungszuschlag im Mietvertrag separat
ausgewiesen wird und den Möblierungszuschlag anhand des
Zeitwertes der Möbel gedeckelt wird;
d. die Kosten für den Wohnheimbau zu senken, ohne energetische
Standards zu gefährden, etwa durch die Einführung eines
rechtssicheren Gebäudetyps-E und der Nutzung einfacher
Baustandards, wie diese in Schleswig-Holstein oder Hamburg bereits
genutzt werden;
3. analog zur Studienstarthilfe eine Azubistarthilfe für bedürftige
Auszubildende in Höhe von 1000 Euro einzuführen, um insbesondere die
Finanzierung von Kaution und Erstausstattung zu ermöglichen;
4. die Gründung von neuen Azubi-Werken in den Ländern zu unterstützen,
welche bei der Bereitstellung und Vermittlung von Wohnraum aktiv
werden;
5. Betrieben, insbesondere KMU, bei der Kooperation und Vernetzung für
die gemeinsame Bereitstellung von Wohnraum für Azubis und Dual-
Studierende zu unterstützen, zum Beispiel durch Belegrechte oder
gemeinsame Anmietung, sowie das Informationsangebot zu
Fördermöglichkeiten und der Umsetzung von Beschäftigtenwohnen auszuweiten;
6. gemeinsam mit den Ländern bürokratische Hürden beim Bau von
bezahlbarem Wohnraum auf Gewerbeflächen sowie bei der Umwandlung von
Gewerbeimmobilien in Wohnheime abzubauen;
7. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass auch Wohnplätze
für Auszubildende gefördert werden können, deren Bedarf sich nach §61
Abs. 2 SGB III („Wohnheim-BAB“) bemisst;
8. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass bei
Azubiwohnheimen auch pädagogische Betreuungs- und Unterstützungsangebote
finanziert werden;
9. bundesweit Modellprojekte für generationsübergreifendes Wohnen zu
fördern;
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
10. die Wohnkostenpauschale im BAföG so zu reformieren, dass sie das
regionale Mietniveau abbildet und sich dazu z.B. an den Stufen der
Wohngeldverordnung zu orientieren.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Alaa Alhamwi (Antrag)
- authored ← Anja Reinalter (Antrag)
- authored ← Ayse Asar (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Hanna Steinmüller (Antrag)
- authored ← Jamila Schäfer (Antrag)
- authored ← Julia Schneider (Antrag)
- authored ← Julia Verlinden (Antrag)
- authored ← Karoline Otte (Antrag)
- authored ← Kassem Taher Saleh (Antrag)
- authored ← Lisa Paus (Antrag)
- authored ← Mayra Vriesema (Antrag)
- authored ← Sylvia Rietenberg (Antrag)
- authored ← Till Steffen (Antrag)
- authored ← Timon Dzienus (Antrag)
- part_of_vorgang → Endlich raus aus dem Elternhaus - Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen (Antrag)