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Endlich raus aus dem Elternhaus - Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8122 · Antrag · Original ↗

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Endlich raus aus dem Elternhaus - Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8122 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Hanna Steinmüller, Ayse Asar, Dr. Anja Reinalter, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Kassem Taher Saleh, Dr. Till Steffen, Mayra Vriesema, Dr. Alaa Alhamwi, Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider, Jamila Schäfer, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN Endlich raus aus dem Elternhaus – Junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt unterstützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Für viele junge Menschen ist eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer kaum noch zu bezahlen. Wer eine Ausbildung machen oder studieren möchte, findet oft keine bezahlbare Wohnung am Ausbildungsort. Dies schlägt sich in den Wohnkostenbelastungen nieder: Studierende müssen durchschnittlich mehr als die Hälfte ihres Einkommens für Wohnen ausgeben (https://www.desta- tis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N048_63.html). Damit gelten 65 Prozent der Studierenden als überlastet. Während die Mieten für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft im Durchschnitt bei etwa 512 Euro liegen, beliefe sich die BAföG-Wohnkostenpauschale selbst nach der Erhöhung auf nur 440 Euro, die allerdings erst zum 1. April 2027 greift. Eigentlich war diese Erhöhung schon von der Bundesregierung für das Wintersemester 2026/27 angekündigt, doch nun müssen Betroffene ein weiteres halbes Jahr warten. Selbst danach fehlen jeden Monat durchschnittlich 72 Euro für die Miete. Aktuell leben über 80 Prozent der Studierenden in Hochschulstädten, in denen das Mietkostenniveau deutlich über der BAföG-Wohnpauschale liegt (https://www.moses-mendelssohn-insti- tut.de/aktuelles/SoSe2026). Auch für Auszubildende spitzt sich die Situation weiter zu. Sie müssen im Schnitt rund 42 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufbringen und liegen damit deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt. In Berlin kostet ein WG-Zimmer rund 640 Euro. Dem gegenüber steht eine Mindestausbildungsvergütung von nur 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr (https://www.bibb.de/de/pressemittei- lung_212952.php). Entsprechend leben 72 Prozent der Auszubildenden weiterhin bei ihren Eltern, obwohl die Mehrheit sich eine eigene Wohnung wünscht. In der Wahl ihres Ausbildungsplatzes sind sie dadurch örtlich deutlich eingeschränkt. Die bestehenden Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt werden durch fehlenden bezahlbaren Wohnraum signifikant verschärft: der Mangel an Wohnraum erschwert für die Betriebe die Besetzung der zahlreichen offenen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Ausbildungsstellen. Auch strukturell bleibt das Angebot unzureichend: Bundesweit stehen rund 241.000 Wohnheimplätze für Studierende und lediglich etwa 20.000 für Auszubildende zur Verfügung. Der Bedarf liegt um ein Vielfaches höher (https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/bbsr-on- line/2025/bbsr-online-046-2025.html). Dabei zeigen die Studierendenwerke mit durchschnittlichen Mieten von rund 320 Euro, dass es möglich ist, Wohnraum bezahlbar anzubieten (https://www.studie- rendenwerke.de/fileadmin/user_upload/251124_DSW_Zsp2425_final.pdf). Auch die neu gegründeten Azubiwerke in Hamburg und München zeigen Wege auf, wie eine gute Versorgung mit Wohnraum und weiteren Unterstützungsleistungen funktionieren kann. Trotzdem fehlt es in vielen Städten weiterhin an ausreichendem Angebot sowie an Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, insbesondere für internationale Studierende und Auszubildende, obwohl gerade sie auf Unterstützung angewiesen sind und einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten. Statt entschlossen gegenzusteuern, bleibt die Bundesregierung untätig. Sie lässt so junge Menschen im Stich. Die im Koalitionsvertrag vollmundig angekündigte „WG-Garantie“ ist nicht mehr als ein Luftschloss. Zwar verdoppelt die Bundesregierung die Mittel für das Programm Junges Wohnen im Jahr 2027. Aber das reicht bei weitem nicht, um den Bedarf zu decken. Hinzu kommt, dass die Länder ihren Anteil auch für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau verwenden dürfen. Wie viele Mittel so umgeleitet werden, legt die Bundesregierung nicht offen. Außerdem kommt das Geld bis jetzt kaum bei den Auszubildenden an. Die geförderten Wohnheimplätze gehen vor allem an Studierende. Auch ein Konzept für die Umsetzung der bundesweiten Beratungsstelle für Azubi-Wohnen hat die Regierung bisher nicht, obwohl im Haushalt dafür 300.000 Euro hinterlegt sind. Junge Menschen brauchen jetzt Unterstützung bei der Wohnungssuche. Was als Wohnungsmarktproblem erscheint, ist längst eine Frage der Chancengerechtigkeit. Wenn bezahlbarer Wohnraum fehlt, entscheiden nicht mehr Leistung und Motivation, sondern die finanzielle Unterstützung durch das Elternhaus über Bildungs- und Aufstiegschancen. Eine Bundesregierung, die diese Entwicklung hinnimmt, gefährdet den sozialen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit des Landes. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine „Wohnheim-Offensive” zu starten und bis zum Jahr 2030 den Bau und die Sanierung von 100.000 Wohnheimplätzen für Studierende und Azubis zu fördern, und dazu a. die Bundesmittel für die Programmlinie Junges Wohnen deutlich zu erhöhen und das Programm zu verstetigen; b. für die Bundesmittel der Programmlinie Junges Wohnen die ersatzweise Verwendung für den klassischen sozialen Wohnungsbau nach Artikel 4 der Verwaltungsvereinbarung auszuschließen, sofern der Nichtbedarf für den Bau von Studierenden- und Azubiwohnheimen nicht wissenschaftlich nachgewiesen wurde; c. im jährlichen Bericht über die Verwendung der Mittel des sozialen Wohnungsbaus zukünftig offenzulegen, in welcher Höhe die Länder Mittel der Programmlinie Junges Wohnen nicht für V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Wohnheimplätze eingesetzt haben unter Angabe der dafür angeführten Gründe; d. gemeinsam mit den Bundesländern ein regelmäßiges Austauschformat zur Förderung des Jungen Wohnens zu etablieren, um den Austausch über die Anwendung der Förderrichtlinien zu verbessern, und die Förderkonditionen so weiterzuentwickeln, dass die Mittel vollständig abgerufen werden; e. die Bundesberatungsstelle für Azubiwohnen zügig umzusetzen und die Förderung aus dem Bundeshaushalt auf mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen und zu verstetigen; 2. Schlupflöcher im Mietrecht zu schließen, die besonders junge Menschen auf dem Wohnungsmarkt betreffen, und dazu a. das Bürgerliche Gesetzbuch anzupassen, sodass die Erzielung von Gewinnen bei der Untervermietung ausgeschlossen wird; b. zugleich Untermieter*innen besser vor einer Kündigung zu schützen, wenn der Hauptmietvertrag durch die Vermieterinnenseite gekündigt wird, weil die Hauptmietpartei den betroffenen Wohnraum unzulässig gewinnbringend untervermietet hat; c. möblierte Vermietung besser zu regulieren, indem die Grundmiete und der Möblierungszuschlag im Mietvertrag separat ausgewiesen wird und den Möblierungszuschlag anhand des Zeitwertes der Möbel gedeckelt wird; d. die Kosten für den Wohnheimbau zu senken, ohne energetische Standards zu gefährden, etwa durch die Einführung eines rechtssicheren Gebäudetyps-E und der Nutzung einfacher Baustandards, wie diese in Schleswig-Holstein oder Hamburg bereits genutzt werden; 3. analog zur Studienstarthilfe eine Azubistarthilfe für bedürftige Auszubildende in Höhe von 1000 Euro einzuführen, um insbesondere die Finanzierung von Kaution und Erstausstattung zu ermöglichen; 4. die Gründung von neuen Azubi-Werken in den Ländern zu unterstützen, welche bei der Bereitstellung und Vermittlung von Wohnraum aktiv werden; 5. Betrieben, insbesondere KMU, bei der Kooperation und Vernetzung für die gemeinsame Bereitstellung von Wohnraum für Azubis und Dual- Studierende zu unterstützen, zum Beispiel durch Belegrechte oder gemeinsame Anmietung, sowie das Informationsangebot zu Fördermöglichkeiten und der Umsetzung von Beschäftigtenwohnen auszuweiten; 6. gemeinsam mit den Ländern bürokratische Hürden beim Bau von bezahlbarem Wohnraum auf Gewerbeflächen sowie bei der Umwandlung von Gewerbeimmobilien in Wohnheime abzubauen; 7. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass auch Wohnplätze für Auszubildende gefördert werden können, deren Bedarf sich nach §61 Abs. 2 SGB III („Wohnheim-BAB“) bemisst; 8. gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass bei Azubiwohnheimen auch pädagogische Betreuungs- und Unterstützungsangebote finanziert werden; 9. bundesweit Modellprojekte für generationsübergreifendes Wohnen zu fördern; V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 10. die Wohnkostenpauschale im BAföG so zu reformieren, dass sie das regionale Mietniveau abbildet und sich dazu z.B. an den Stufen der Wohngeldverordnung zu orientieren. Berlin, den 22. September 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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