Wohnkostenbelastung für Studierende
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Wohnkostenbelastung für Studierende
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2489
21. Wahlperiode 30.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sahra Mirow, Caren Lay, Nicole Gohlke, Luigi Pantisano,
Dr. Michael Arndt, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit
Bosch, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Ates Gürpinar,
Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, David Schliesing, Evelyn
Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner und der
Fraktion Die Linke
Wohnkostenbelastung für Studierende
Das Studium markiert einen wichtigen Lebensabschnitt im Werdegang vieler
Menschen. In dieser Phase kann die Notwendigkeit, einer zusätzlichen
Erwerbstätigkeit zur Finanzierung der Wohnsituation nachzugehen, neben dem
Vollzeitstudium eine besondere Belastung für Studierende darstellen.
In 70 von 88 Städten findet man zu Semesterbeginn kaum ein Zimmer, das man
mit der aktuellen BAföG-Wohnkostenpauschale bezahlen kann (vgl.: Studie
Moses Mendelssohn Institut https://moses-mendelssohn-institut.de/aktuelles/St
udentische_Wohnkosten_Hochschulorte_WiSe_2025_2026/). Selbst die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Anhebung der
Pauschale auf 440 Euro würde in vielen Städten nicht ausreichen, um die
tatsächlichen Mieten vollständig zu bezahlen.
Die Aufnahme eines zusätzlichen Jobs wird für viele Studierende zunehmend
zur Notwendigkeit. So waren im Oktober 2023 in Deutschland fast 70 Prozent
der Studierenden erwerbstätig. 85,5 Prozent der befragten Studierenden gaben
an, dass die Arbeit für ihren Lebensunterhalt notwendig ist (vgl.: Jobvalley,
Sonderauswertung zur Studienreihe Fachkraft 2030 https://assets.ctfassets.net/d
fdfljvo99uc/JsEBExY6Vj683E2yfFple/b1e1177161ba0b4389d6367c5b33568e/
240305_jobvalley_Whitepaper_Fachkraft2030_Jobmarkt_RZ.pdf). Zum
Wintersemester 2025/2026 hat die durchschnittliche Miete erstmals die Grenze von
500 Euro überschritten (vgl.: Studie Moses Mendelssohn Institut https://moses-
mendelssohn-institut.de/aktuelles/Studentische_Wohnkosten_Hochschulorte_
WiSe_2025_2026/). Dies bedeutet, dass Studierende in vielen Fällen über
50 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden (vgl.:
Pressemitteilung Destatis www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_N
045_63.html?nn=2110). Vor allem in Berlin und den Hochschulstädten der
Länder Bayern und Baden-Württemberg sind die Wohnkosten für Studierende
besonders stark angestiegen: So liegen die Kosten für ein WG-Zimmer in
Heidelberg inzwischen bei 670 Euro (vgl.: Artikel SWR www.swr.de/swraktuell/b
aden-wuerttemberg/mannheim/heidelberg-teuer-wohnungen-mlp-studentenwoh
nreport-100.html).
Etwa zwei Drittel der Studierendenhaushalte gelten als überbelastet durch
Wohnkosten (vgl.: Pressemitteilung Destatis www.destatis.de/DE/Presse/Presse
mitteilungen/2025/08/PD25_N045_63.html?nn=2110). Diese Entwicklung
betrifft vermehrt Studierende aus einkommensschwächeren Familien, die keine
ausreichende finanzielle Unterstützung vonseiten der Eltern erhalten können.
Daraus resultiert eine potenzielle Abhängigkeit der Studienortswahl von den
finanziellen Möglichkeiten des Elternhauses, was den gleichen Zugang zu
Bildung für alle Studierenden beeinflussen kann und eine Selektion befördert.
Mit dieser Kleinen Anfrage beabsichtigen die Fragestellenden, die aktuelle
Situation von Studierenden auf dem Wohnungsmarkt sachlich zu untersuchen
und die zugrunde liegenden Daten zu erfassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Studierende wohnen, nach Kenntnis der Bundesregierung, in
privaten und öffentlichen Studierendenwohnheimen (bitte nach Stadt und
Trägerschaft aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich der durchschnittliche Quadratmeterpreis in
Studierendenwohnheimen im Vergleich zum Jahr 2015 entwickelt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil ihres Gesamteinkommens
wenden Studierende nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für ihre
Unterkunft auf (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
4. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an studentischem
Wohnraum im Zeitraum bis 2035?
5. Welche konkreten Hürden und Bürokratiehemmnisse bei der
gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Beantragung von BAföG und Wohngeld
für Studierende sind der Bundesregierung bekannt, und welche
Maßnahmen plant sie, um die Verfahrensweisen und administrativen Schnittstellen
zu optimieren und damit die Zugänglichkeit beider Leistungen zu
verbessern?
6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um das Wohngeld für
Studierende zu vereinfachen und damit die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD angekündigte „WG-Garantie“ zu realisieren?
7. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, das Förderprogramm „Junges
Wohnen“ in dieser Legislaturperiode konzeptionell und finanziell
fortzuführen?
8. Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung, mit Mitteln aus dem
Förderprogramm „Junges Wohnen“ auch die Sanierung bestehender
Wohnbestände zu fördern, und wenn sie dies nicht beabsichtigt, warum nicht?
9. Wie viele Neubauprojekte von Studierendenwohnheimen sind der
Bundesregierung in welchen Bundesländern bekannt, und inwieweit werden
diese spezifisch durch Bundesmittel aus dem Förderprogramm „Junges
Wohnen“ unterstützt?
10. Inwiefern plant die Bundesregierung, den Bau von selbstverwaltetem
studentischem Wohnen gezielt zu fördern, und wenn nein, warum nicht?
11. Wie viele Studierende waren im Sommersemester 2025 bzw. sind im
Wintersemester 2025/2026 nach Kenntnis der Bundesregierung an einer
Hochschule eingeschrieben, und wie viele öffentlich geförderte
Wohnheimplätze standen dem jeweils pro Semester gegenüber?
12. Wie hoch ist der Anteil aller Studierenden, die aktuell einen Platz in
einem universitären Wohnheim haben?
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der öffentlich
geförderten Studierendenwohnheimplätze und der privaten
Studierendenwohnheimplätze seit 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
14. In welcher Höhe gewährte der Bund Zuschüsse für Wohnheimplätze für
Studierende in den Jahren 2014, 2019 und 2024, und in welchem
Verhältnis stand in diesen Jahren die Zahl der in Hochschulen eingeschriebenen
Studierenden zu der Zahl geförderter Wohnheimplätze?
15. In welchem Umfang plant die Bundesregierung, die Förderbestimmungen
für den Belegungsankauf (gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD) zu erweitern?
16. Wie viele Fälle von Klagen gegen (private) Wohnheime aufgrund des
Verdachts auf Mietwucher sind der Bundesregierung bekannt?
17. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den
Verbraucherschutz zugunsten junger Menschen zur effektiven Durchsetzung ihrer
Mieterrechte (gemäß in der Vorbemerkung der Fragesteller genanntem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD) zu stärken?
Berlin, den 29. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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