Gemeinschaftsaufgabe "Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz" im Grundgesetz verankern
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Gemeinschaftsaufgabe "Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz" im Grundgesetz verankern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8117
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Ina
Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing und der
Fraktion Die Linke
Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und
kommunaler Klimaschutz“ im Grundgesetz verankern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen für die Gesundheit, die
öffentliche Daseinsvorsorge und unsere natürlichen Lebensgrundlagen.
Angesichts dessen sind Klimaanpassung und Hitzeschutz gesamtgesellschaftlich
bedeutsame Aufgaben, die koordinierte Antworten und eine langfristige und
verlässliche Unterstützung durch den Bund erfordern. Derzeit hilft der Bund den
Ländern dabei, Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren.
Dies geschieht jedoch durch Pilotprojekte und auslaufende, grundsätzlich
begrenzte und häufig projektbezogene wechselnde Förderprogramme, die unter
Haushaltsvorbehalt stehen. Hauptsächlich stammen die Mittel aus einem
Transformationsfonds, dessen ursprüngliche Intention eigentlich die soziale
Kompensation der CO2-Bepreisung beinhaltet, statt originäre Natur- und
Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Außerdem kann sich der Bund an den Aufgaben der
Länder und Kommunen nicht ausreichend beteiligen. Deshalb ist die Aufnahme
einer neuen Gemeinschaftsaufgabe mit den genannten Schwerpunkten ins
Grundgesetz zwingend erforderlich, damit eine gemeinsame
Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern strukturell und dauerhaft verankert und gemeinsames
Vorgehen besser geplant und umgesetzt werden kann. So kann die derzeitige
komplexe Förderlandschaft verschiedener Einzelprogramme überwunden und
gebündelt werden, sodass der Bürokratieaufwand geringer wird. Dabei muss es dem
Bund ermöglicht werden, sich an den Verwaltungs- und Personalkosten der
Kommunen zu beteiligen. Fehlende Verwaltungskapazitäten bilden bereits jetzt einen
Engpass, der den Mittelabfluss aus bestehenden Förderprogrammen verhindert.
(https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpa-
nel.html) und es zusätzliche Arbeitskräfte u.a. für die Umsetzung von
Klimaanpassungsmanagement, Hitzeaktionsplänen oder Grünanlagenpflege braucht.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und
kommunaler Klimaschutz“ soll dabei durch ein einfaches Gesetz konkretisiert werden,
insbesondere sollen die Einzelheiten zu den gemeinsam finanzierten Maßnahmen
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
sowie der Koordinierung in diesem Gesetz festgelegt werden. Die neue
Gemeinschaftsaufgabe soll erstens zum Teil lebensnotwendige Hitzeschutzmaßnahmen
für Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Verschattung, weiteren baulichen
Wärmeschutz, Klimaanpassung im öffentlichen Nahverkehr, Wassermanagement und
den Ausbau von Wasserspendern beinhalten. Zweitens soll der Fokus auf der
Klimaanpassung dienenden Naturschutzmaßnahmen wie der Begrünung im
öffentlichen Raum, der Flächenentsiegelung, der Gewässerrenaturierung und dem
naturnahen Regenwassermanagement liegen. Drittens müssen Maßnahmen des
kommunalen Klimaschutzes wie energetische Sanierung kommunaler Gebäude,
ihre Umstellung auf erneuerbare Wärme oder der Ausbau von öffentlichem
Nahverkehr, Fahrrad- und Fußwegen einbezogen werden. Ein besonderer
Schwerpunkt muss dabei auf Klimagerechtigkeit und dem Schutz vulnerabler
Bevölkerungsgruppen liegen, denn die Folgen der Klimakrise treffen nicht alle
gleichermaßen. Besonders gefährdet sind u.a. ältere Menschen, Kinder, Menschen mit
Vorerkrankungen oder Behinderungen, Schwangere, Menschen in überhitzten
Wohnungen, wohnungs- und obdachlose Menschen sowie Personen, die beruflich
besonders stark Hitze ausgesetzt sind; dabei können sich verschiedene
Risikofaktoren überschneiden und verstärken. Maßnahmen müssen sich nicht nur daran
orientieren, wo klimatische Belastungen besonders hoch sind, sondern auch daran,
wer ihnen besonders ausgesetzt ist, über welche Ressourcen zur individuellen
Anpassung Menschen verfügen und inwieweit betroffene Gruppen an Planung und
Entscheidungen beteiligt werden. Die Gemeinschaftsaufgabe muss außerdem ein
gemeinsames Arbeitsprogramm beinhalten, das regelmäßig fortgeschrieben wird,
verbindliche und zu prüfende Jahresziele für einzelne Bereiche der
Gemeinschaftsaufgabe enthält und sich vorsorgend nach einem Szenario eines starken
Klimawandels richtet.
Um die Aufgaben der Klimaanpassung und des Hitzeschutzes erfolgreich zu
bewältigen, sind über eine Gemeinschaftsaufgabe hinaus auch eine allgemeine
Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen inklusive der Abschaffung
von kommunalen Altschulden, eine Abschaffung des Haushaltsvorbehalts und
eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Klimaanpassung und Klimaschutz
inklusive einer Aufstockung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
erforderlich. Bei Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie zum Schutz Obdachloser
muss der Bund zudem noch vor dem nächsten Sommer Sofortmaßnahmen
umsetzen und dafür unkompliziert Mittel zur Verfügung stellen. Für wirksamen
Hitzeschutz ist ein echter nationaler Hitzeaktionsplan mit Frühwarnsystem, klaren
Risikostufen und einer verbindlichen Kommunikationsstrategie notwendig.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine neue Gemeinschaftsaufgabe
„Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“
im Artikel 91a des Grundgesetzes festschreibt und hierbei die finanzielle
Beteiligung des Bundes bedarfsdeckend festlegt;
2. einen Entwurf eines einfachen Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe
„Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“
vorzulegen, der
a) den Sachbereich der Gemeinschaftsaufgabe als kommunale
Klimaanpassung, kommunalen Klimaschutz und Hitzeschutz definiert und
einzelne Teilbereiche nach Absprache mit den Ländern und den
Kommunen weiter konkretisiert,
b) Kommunen zu Klimaanpassung und Klimaschutzmanagement klar
verpflichtet,
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
c) als eigenständigen Schwerpunkt den Schutz besonders gefährdeter
Bevölkerungsgruppen, darunter älterer Menschen, Kinder, Menschen mit
Behinderungen, chronisch Kranker, Obdachloser, im Freien arbeitender
Menschen sowie Personen in besonders hitzegefährdeten Wohnungen
und Häusern, definiert,
d) die Einstellung zusätzlichen Personals sowie Verwaltungsausgaben als
Ausgaben an denen sich der Bund beteiligen kann definiert,
e) eine Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund und
Ländern vorsieht, mit dem die Länder sich dazu verpflichten, bei
Förderprogrammen eine Staffelung des kommunalen Eigenanteils nach
Finanzstärke bis zur kompletten Streichung bei besonders
finanzschwachen Kommunen zu ermöglichen,
f) pauschalierte Förderbudgets etabliert, sodass jede Kommune ein festes
Budget an Fördermitteln für mindestens 10 Jahre erhält, das von Bund
und Ländern gemeinsam finanziert wird und das der Kommune für die
Finanzierung eigener Projekte zur Verfügung steht. Dabei wird die
Fördersumme für ein Projekt weder in Abhängigkeit von den Projektkosten
festgelegt, noch wird ein fester Förderbetrag pro Maßnahme festgelegt.
Stattdessen wird für jedes Projekt die voraussichtliche
Klimawirksamkeit quantifiziert, die Fördersumme für ein Projekt ist das Produkt von
Klimawirksamkeit und einem vom Bund festgelegten Förderbetrag je
Einheit,
g) für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe einen
Koordinierungsausschuss und ein gemeinsames Arbeitsprogramm vorsieht, das
regelmäßig fortgeschrieben wird, verbindliche und zu prüfende Jahresziele für
einzelne Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe enthält und sich nach
einem Szenario eines starken Klimawandels richtet;
3. begleitend einen nationalen Hitzeaktionsplan zu entwerfen, der
Sofortmaßnahmen, ein Frühwarnsystem und eine Kommunikationsstrategie enthält, um
die Kommunen zu entlasten und zu unterstützen;
4. die Mittel für kommunale Klimaanpassung, Klimaschutz und Hitzeschutz
massiv aufzustocken.
Berlin, den 22. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die Bewältigung der Klimakrise ist eine gesamtstaatliche Daueraufgabe, die auf allen staatlichen Ebenen konkrete
Maßnahmen erfordert. Auf kommunaler Ebene entscheidet sich in erheblichem Maße, ob Klimaschutz und
Klimaanpassung inklusive Hitzeschutz wirksam umgesetzt werden können.
Deutsche Kommunen tätigen über 55 Prozent aller öffentlichen Investitionen (https://repository.difu.de/ser-
ver/api/core/bitstreams/cb559421-956e-445a-8233-fd35acbdd4ea/content). Gleichzeitig entfielen 2022 allein auf
die kommunalen Investitionsrückstände rund 166 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Besonders groß waren
diese Rückstände bei Schulen, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäuden, Sportstätten, Bädern,
Feuerwehr und Kindertagesstätten – also gerade bei Infrastrukturen, die für die klima- und energiepolitische
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Transformation von erheblicher Bedeutung sind. Zugleich können in vielen Kommunen die notwendigen
strategischen Potenziale aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen bislang nicht ausgeschöpft werden,
wobei insbesondere kleinere und mittlere Kommunen gegenüber Großstädten zurückliegen. Bei einigen
Kommunen ist aufgrund der angespannten Haushaltslage selbst ein reduzierter Eigenanteil zu hoch (ebenda). Hinzu
kommt, dass Förderprogramme vielfach nur die Anschaffungs- und Herstellungskosten finanzieren, während
laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten bei den Kommunen verbleiben. Dies kann beispielsweise dazu führen,
dass neu geschaffene Grün- und Freiräume dauerhaft nicht im erforderlichen Umfang gepflegt werden können
(Sachverständigenrat für Umweltfragen, BT-Drs. 20/7718). Vor diesem Hintergrund können zusätzliche
Anforderungen an die Kommunen nicht allein durch die Umschichtung innerhalb bestehender kommunaler Haushalte
erfüllt werden. Auch die bisherige Förderlandschaft kann diese strukturellen Probleme nicht vollständig lösen.
Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) beschreibt (https://publications.pik-potsdam.de/rest/items/i-
tem_34215_3/component/file_34216/content) Förderprogramme von Bund und Ländern zwar als wichtige
Finanzierungssäule, weist zugleich aber auf hohe Verwaltungs- und Informationskosten, detaillierte Nachweis- und
Förderbedingungen, kurze Laufzeiten und geringe Planungssicherheit hin. Die WPKS kommt deshalb zu dem
Schluss, dass eine weitere Ausdehnung der bestehenden Förderprogrammlandschaft nicht als hinreichende
Grundlage für eine umfassende und langfristige Finanzierung von Klimaanpassung angesehen werden kann.
Zahlreiche Studien und Gutachten (z.B. https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Pub-
likationen/Studien___Hintergrund/Rechtsgutachten_Kommunaler_Klimaschutz.pdf) belegen die Notwendigkeit
einer neuen Gemeinschaftsaufgabe. Dabei wird sie nicht nur als eine Finanzierungsquelle betrachtet, sondern als
institutionalisierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, die eine gemeinsame Planung und
Koordination verbessern würde. Voraussetzung ist, dass Kommunen direkt in die Koordinierungsgremien
einbezogen werden. So können gemeinsame Förderkriterien und längerfristige Finanzierungsrahmen entwickelt werden.
Andere Finanzierungswege können diese Funktion jeweils nur teilweise erfüllen, weil sie laufende Kosten nicht
abdecken (ebenda; https://verfassungsblog.de/die-halbe-gemeinschaftsaufgabe/; https://www.lto.de/recht/hinter-
gruende/h/hitzeschutz-geld-bund-kommunen-verfassung-grundgesetz). Begleitend wird empfohlen, in der
weiteren Ausgestaltung die kommunalen Eigenanteile nach Finanzstärke zu staffeln oder bei besonders
finanzschwachen Kommunen sogar komplett zu streichen. Zudem sollen pauschalierte Förderbudgets etabliert werden, um
die Notwendigkeit der ständigen Antragsstellung abzuschaffen und die Bürokratie zu reduzieren (https://reposi-
tory.difu.de/server/api/core/bitstreams/cb559421-956e-445a-8233-fd35acbdd4ea/content).
Die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe mit den Schwerpunkten Klimaschutz und Klimaanpassung
wird u.a. vom Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag, Umweltorganisationen, dem Verband
Kommunaler Unternehmen oder dem Deutschen Gewerkschaftsbund gefordert (https://www.bundestag.de/doku-
mente/textarchiv/2023/kw45-pa-umwelt-bundesklimaanpassung-974604). Diese Akteure heben insbesondere die
zu erwartende Rechtsklarheit, koordinierte langfristige Finanzierung und eine flächendeckende Umsetzung
notwendiger Maßnahmen hervor, die in beiden Bereichen hergestellt werden sollen. Die Bundesregierung dagegen
prüft derzeit die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz, die kommunalen Klimaschutz
ausklammert (https://www.koalitionsvertrag2025.de/). Dabei hat bereits die 74. Umweltministerkonferenz
(https://www.umweltministerkonferenz.de/media/74ack.pdf) für die Aufnahme des Klimaschutzes plädiert, weil
dieser die künftigen Anpassungskosten geringer hält. Darüber hinaus stellt sich die Finanzierungsproblematik in
den Kommunen ähnlich dar. Die Machbarkeit einer solchen Gemeinschaftsaufgabe wurde bereits
wissenschaftlich dargelegt und der finanzielle Bedarf ermittelt (https://repository.difu.de/server/api/core/bitstreams/cb559421-
956e-445a-8233-fd35acbdd4ea/content; https://verfassungsblog.de/die-halbe-gemeinschaftsaufgabe/).
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
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