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Gemeinschaftsaufgabe "Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz" im Grundgesetz verankern

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8117 · Antrag · Original ↗

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Gemeinschaftsaufgabe "Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz" im Grundgesetz verankern Deutscher Bundestag Drucksache 21/8117 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Violetta Bock, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing und der Fraktion Die Linke Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ im Grundgesetz verankern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Klimakrise ist eine der größten Herausforderungen für die Gesundheit, die öffentliche Daseinsvorsorge und unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Angesichts dessen sind Klimaanpassung und Hitzeschutz gesamtgesellschaftlich bedeutsame Aufgaben, die koordinierte Antworten und eine langfristige und verlässliche Unterstützung durch den Bund erfordern. Derzeit hilft der Bund den Ländern dabei, Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Dies geschieht jedoch durch Pilotprojekte und auslaufende, grundsätzlich begrenzte und häufig projektbezogene wechselnde Förderprogramme, die unter Haushaltsvorbehalt stehen. Hauptsächlich stammen die Mittel aus einem Transformationsfonds, dessen ursprüngliche Intention eigentlich die soziale Kompensation der CO2-Bepreisung beinhaltet, statt originäre Natur- und Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren. Außerdem kann sich der Bund an den Aufgaben der Länder und Kommunen nicht ausreichend beteiligen. Deshalb ist die Aufnahme einer neuen Gemeinschaftsaufgabe mit den genannten Schwerpunkten ins Grundgesetz zwingend erforderlich, damit eine gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern strukturell und dauerhaft verankert und gemeinsames Vorgehen besser geplant und umgesetzt werden kann. So kann die derzeitige komplexe Förderlandschaft verschiedener Einzelprogramme überwunden und gebündelt werden, sodass der Bürokratieaufwand geringer wird. Dabei muss es dem Bund ermöglicht werden, sich an den Verwaltungs- und Personalkosten der Kommunen zu beteiligen. Fehlende Verwaltungskapazitäten bilden bereits jetzt einen Engpass, der den Mittelabfluss aus bestehenden Förderprogrammen verhindert. (https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/KfW-Research/KfW-Kommunalpa- nel.html) und es zusätzliche Arbeitskräfte u.a. für die Umsetzung von Klimaanpassungsmanagement, Hitzeaktionsplänen oder Grünanlagenpflege braucht. Die Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ soll dabei durch ein einfaches Gesetz konkretisiert werden, insbesondere sollen die Einzelheiten zu den gemeinsam finanzierten Maßnahmen V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. sowie der Koordinierung in diesem Gesetz festgelegt werden. Die neue Gemeinschaftsaufgabe soll erstens zum Teil lebensnotwendige Hitzeschutzmaßnahmen für Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Verschattung, weiteren baulichen Wärmeschutz, Klimaanpassung im öffentlichen Nahverkehr, Wassermanagement und den Ausbau von Wasserspendern beinhalten. Zweitens soll der Fokus auf der Klimaanpassung dienenden Naturschutzmaßnahmen wie der Begrünung im öffentlichen Raum, der Flächenentsiegelung, der Gewässerrenaturierung und dem naturnahen Regenwassermanagement liegen. Drittens müssen Maßnahmen des kommunalen Klimaschutzes wie energetische Sanierung kommunaler Gebäude, ihre Umstellung auf erneuerbare Wärme oder der Ausbau von öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad- und Fußwegen einbezogen werden. Ein besonderer Schwerpunkt muss dabei auf Klimagerechtigkeit und dem Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen liegen, denn die Folgen der Klimakrise treffen nicht alle gleichermaßen. Besonders gefährdet sind u.a. ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, Schwangere, Menschen in überhitzten Wohnungen, wohnungs- und obdachlose Menschen sowie Personen, die beruflich besonders stark Hitze ausgesetzt sind; dabei können sich verschiedene Risikofaktoren überschneiden und verstärken. Maßnahmen müssen sich nicht nur daran orientieren, wo klimatische Belastungen besonders hoch sind, sondern auch daran, wer ihnen besonders ausgesetzt ist, über welche Ressourcen zur individuellen Anpassung Menschen verfügen und inwieweit betroffene Gruppen an Planung und Entscheidungen beteiligt werden. Die Gemeinschaftsaufgabe muss außerdem ein gemeinsames Arbeitsprogramm beinhalten, das regelmäßig fortgeschrieben wird, verbindliche und zu prüfende Jahresziele für einzelne Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe enthält und sich vorsorgend nach einem Szenario eines starken Klimawandels richtet. Um die Aufgaben der Klimaanpassung und des Hitzeschutzes erfolgreich zu bewältigen, sind über eine Gemeinschaftsaufgabe hinaus auch eine allgemeine Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen inklusive der Abschaffung von kommunalen Altschulden, eine Abschaffung des Haushaltsvorbehalts und eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Klimaanpassung und Klimaschutz inklusive einer Aufstockung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz erforderlich. Bei Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie zum Schutz Obdachloser muss der Bund zudem noch vor dem nächsten Sommer Sofortmaßnahmen umsetzen und dafür unkompliziert Mittel zur Verfügung stellen. Für wirksamen Hitzeschutz ist ein echter nationaler Hitzeaktionsplan mit Frühwarnsystem, klaren Risikostufen und einer verbindlichen Kommunikationsstrategie notwendig. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ im Artikel 91a des Grundgesetzes festschreibt und hierbei die finanzielle Beteiligung des Bundes bedarfsdeckend festlegt; 2. einen Entwurf eines einfachen Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Kommunale Klimaanpassung, Hitzeschutz und kommunaler Klimaschutz“ vorzulegen, der a) den Sachbereich der Gemeinschaftsaufgabe als kommunale Klimaanpassung, kommunalen Klimaschutz und Hitzeschutz definiert und einzelne Teilbereiche nach Absprache mit den Ländern und den Kommunen weiter konkretisiert, b) Kommunen zu Klimaanpassung und Klimaschutzmanagement klar verpflichtet, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. c) als eigenständigen Schwerpunkt den Schutz besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen, darunter älterer Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranker, Obdachloser, im Freien arbeitender Menschen sowie Personen in besonders hitzegefährdeten Wohnungen und Häusern, definiert, d) die Einstellung zusätzlichen Personals sowie Verwaltungsausgaben als Ausgaben an denen sich der Bund beteiligen kann definiert, e) eine Pflicht zum Abschluss einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vorsieht, mit dem die Länder sich dazu verpflichten, bei Förderprogrammen eine Staffelung des kommunalen Eigenanteils nach Finanzstärke bis zur kompletten Streichung bei besonders finanzschwachen Kommunen zu ermöglichen, f) pauschalierte Förderbudgets etabliert, sodass jede Kommune ein festes Budget an Fördermitteln für mindestens 10 Jahre erhält, das von Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird und das der Kommune für die Finanzierung eigener Projekte zur Verfügung steht. Dabei wird die Fördersumme für ein Projekt weder in Abhängigkeit von den Projektkosten festgelegt, noch wird ein fester Förderbetrag pro Maßnahme festgelegt. Stattdessen wird für jedes Projekt die voraussichtliche Klimawirksamkeit quantifiziert, die Fördersumme für ein Projekt ist das Produkt von Klimawirksamkeit und einem vom Bund festgelegten Förderbetrag je Einheit, g) für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgabe einen Koordinierungsausschuss und ein gemeinsames Arbeitsprogramm vorsieht, das regelmäßig fortgeschrieben wird, verbindliche und zu prüfende Jahresziele für einzelne Bereiche der Gemeinschaftsaufgabe enthält und sich nach einem Szenario eines starken Klimawandels richtet; 3. begleitend einen nationalen Hitzeaktionsplan zu entwerfen, der Sofortmaßnahmen, ein Frühwarnsystem und eine Kommunikationsstrategie enthält, um die Kommunen zu entlasten und zu unterstützen; 4. die Mittel für kommunale Klimaanpassung, Klimaschutz und Hitzeschutz massiv aufzustocken. Berlin, den 22. September 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Die Bewältigung der Klimakrise ist eine gesamtstaatliche Daueraufgabe, die auf allen staatlichen Ebenen konkrete Maßnahmen erfordert. Auf kommunaler Ebene entscheidet sich in erheblichem Maße, ob Klimaschutz und Klimaanpassung inklusive Hitzeschutz wirksam umgesetzt werden können. Deutsche Kommunen tätigen über 55 Prozent aller öffentlichen Investitionen (https://repository.difu.de/ser- ver/api/core/bitstreams/cb559421-956e-445a-8233-fd35acbdd4ea/content). Gleichzeitig entfielen 2022 allein auf die kommunalen Investitionsrückstände rund 166 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Besonders groß waren diese Rückstände bei Schulen, Straßen- und Verkehrsinfrastruktur, Verwaltungsgebäuden, Sportstätten, Bädern, Feuerwehr und Kindertagesstätten – also gerade bei Infrastrukturen, die für die klima- und energiepolitische V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Transformation von erheblicher Bedeutung sind. Zugleich können in vielen Kommunen die notwendigen strategischen Potenziale aufgrund fehlender personeller und finanzieller Ressourcen bislang nicht ausgeschöpft werden, wobei insbesondere kleinere und mittlere Kommunen gegenüber Großstädten zurückliegen. Bei einigen Kommunen ist aufgrund der angespannten Haushaltslage selbst ein reduzierter Eigenanteil zu hoch (ebenda). Hinzu kommt, dass Förderprogramme vielfach nur die Anschaffungs- und Herstellungskosten finanzieren, während laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten bei den Kommunen verbleiben. Dies kann beispielsweise dazu führen, dass neu geschaffene Grün- und Freiräume dauerhaft nicht im erforderlichen Umfang gepflegt werden können (Sachverständigenrat für Umweltfragen, BT-Drs. 20/7718). Vor diesem Hintergrund können zusätzliche Anforderungen an die Kommunen nicht allein durch die Umschichtung innerhalb bestehender kommunaler Haushalte erfüllt werden. Auch die bisherige Förderlandschaft kann diese strukturellen Probleme nicht vollständig lösen. Die Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) beschreibt (https://publications.pik-potsdam.de/rest/items/i- tem_34215_3/component/file_34216/content) Förderprogramme von Bund und Ländern zwar als wichtige Finanzierungssäule, weist zugleich aber auf hohe Verwaltungs- und Informationskosten, detaillierte Nachweis- und Förderbedingungen, kurze Laufzeiten und geringe Planungssicherheit hin. Die WPKS kommt deshalb zu dem Schluss, dass eine weitere Ausdehnung der bestehenden Förderprogrammlandschaft nicht als hinreichende Grundlage für eine umfassende und langfristige Finanzierung von Klimaanpassung angesehen werden kann. Zahlreiche Studien und Gutachten (z.B. https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Pub- likationen/Studien___Hintergrund/Rechtsgutachten_Kommunaler_Klimaschutz.pdf) belegen die Notwendigkeit einer neuen Gemeinschaftsaufgabe. Dabei wird sie nicht nur als eine Finanzierungsquelle betrachtet, sondern als institutionalisierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, die eine gemeinsame Planung und Koordination verbessern würde. Voraussetzung ist, dass Kommunen direkt in die Koordinierungsgremien einbezogen werden. So können gemeinsame Förderkriterien und längerfristige Finanzierungsrahmen entwickelt werden. Andere Finanzierungswege können diese Funktion jeweils nur teilweise erfüllen, weil sie laufende Kosten nicht abdecken (ebenda; https://verfassungsblog.de/die-halbe-gemeinschaftsaufgabe/; https://www.lto.de/recht/hinter- gruende/h/hitzeschutz-geld-bund-kommunen-verfassung-grundgesetz). Begleitend wird empfohlen, in der weiteren Ausgestaltung die kommunalen Eigenanteile nach Finanzstärke zu staffeln oder bei besonders finanzschwachen Kommunen sogar komplett zu streichen. Zudem sollen pauschalierte Förderbudgets etabliert werden, um die Notwendigkeit der ständigen Antragsstellung abzuschaffen und die Bürokratie zu reduzieren (https://reposi- tory.difu.de/server/api/core/bitstreams/cb559421-956e-445a-8233-fd35acbdd4ea/content). Die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe mit den Schwerpunkten Klimaschutz und Klimaanpassung wird u.a. vom Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag, Umweltorganisationen, dem Verband Kommunaler Unternehmen oder dem Deutschen Gewerkschaftsbund gefordert (https://www.bundestag.de/doku- mente/textarchiv/2023/kw45-pa-umwelt-bundesklimaanpassung-974604). Diese Akteure heben insbesondere die zu erwartende Rechtsklarheit, koordinierte langfristige Finanzierung und eine flächendeckende Umsetzung notwendiger Maßnahmen hervor, die in beiden Bereichen hergestellt werden sollen. Die Bundesregierung dagegen prüft derzeit die Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz, die kommunalen Klimaschutz ausklammert (https://www.koalitionsvertrag2025.de/). Dabei hat bereits die 74. Umweltministerkonferenz (https://www.umweltministerkonferenz.de/media/74ack.pdf) für die Aufnahme des Klimaschutzes plädiert, weil dieser die künftigen Anpassungskosten geringer hält. Darüber hinaus stellt sich die Finanzierungsproblematik in den Kommunen ähnlich dar. Die Machbarkeit einer solchen Gemeinschaftsaufgabe wurde bereits wissenschaftlich dargelegt und der finanzielle Bedarf ermittelt (https://repository.difu.de/server/api/core/bitstreams/cb559421- 956e-445a-8233-fd35acbdd4ea/content; https://verfassungsblog.de/die-halbe-gemeinschaftsaufgabe/). V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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