Menschen vor Klimafolgen schützen - Jetzt Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz verankern
Text
Menschen vor Klimafolgen schützen - Jetzt Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz verankern
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8116
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Karoline Otte, Julia Schneider, Harald Ebner, Lisa Badum,
Dr. Julia Verlinden, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Michael Kellner, Dr. Armin Grau,
Dr. Alaa Alhamwi, Dr. Andrea Lübcke, Lisa Paus, Johannes Wagner, Kassem Taher
Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg, Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Karl
Bär, Ayse Asar, Kathrin Uhlig, Claudia Müller, Jamila Schäfer und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Menschen vor Klimafolgen schützen – Jetzt Gemeinschaftsaufgabe
„Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die extreme Hitze- und Dürrekrise in diesem Sommer hat verheerenden Folgen
für Gesundheit, Wasserversorgung, Infrastruktur, Landwirtschaft und
Lieferketten. Die Anzahl der Menschen, die in direktem Zusammenhang mit der Hitze
verstorben sind, wird auf rund 16.300 geschätzt (https://www.rki.de/DE/Themen/Ge-
sundheit-und-Gesellschaft/Gesundheitliche-Einflussfaktoren-A-Z/H/Hitze/Be-
richt_Hitzemortalitaet.html). Allein die unmittelbaren wirtschaftlichen Schäden
werden auf mindestens 36 Milliarden Euro geschätzt (https://www.green-
peace.de/klimaschutz/klimakrise/kosten-der-hitze-so-teuer-war-der-
extremsommer-2026). Die ökologischen Schäden sind zurzeit nicht bezifferbar. Es braucht
vor diesem Hintergrund sofort politische Maßnahmen, um die Folgen der
Klimakrise zu adressieren.
Unter dem Handlungsdruck des diesjährigen Hitzesommers haben der
Bundesumweltminister Schneider und seine Partei, die SPD, gefordert eine
Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern für Klimaanpassung und Naturschutz im
Grundgesetz zu verankern (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/spd-
aktionsplan-hitzeschutz-100.html). Innerhalb der Union stößt der Vorschlag
indessen auf Widerstand. Damit bleibt die Bundesregierung es bislang schuldig den
investitionsschwachen Kommunen verlässliche und langfristig verfügbare
Finanzmittel gegen Hitze und Dürre zur Verfügung stellen. Dabei braucht es
umgehend zusätzliche Maßnahmen zur Klimaanpassung wie die Pflege und Pflanzung
von Bäumen, den hitzeangepassten Umbau von Kliniken, Kitas und Schulen oder
Maßnahmen zur Regenwasserspeicherung und der Sicherung
überlebenswichtiger Ökosysteme.
Vor diesem Hintergrund braucht es eine Verständigung mit den Ländern und
damit finanzielle Planungssicherheit für öffentliche Investitionen in
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Klimaanpassung und Naturschutz. In ihrem Koalitionsvertrag haben die
Regierungsparteien vorgesehen, die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe
Klimaanpassung und Naturschutz zu prüfen. Konkrete Umsetzungsschritte wurden bisher
noch nicht in die Wege geleitet, obwohl sich auch die Umweltministerkonferenz
wiederholt für eine solche Gemeinschaftsaufgabe ausgesprochen hat. Auch das
damals Grün-geführte Bundesumweltministerium hat bereits während der Ampel-
Regierung entsprechende Vorarbeiten geleistet und eine Bund-Länder-
Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. An diese Vorarbeiten sollte nun nahtlos angeknüpft
werden. Die Bundesregierung muss ihre internen Grabenkämpfe jetzt überwinden
und gemeinsam mit den Ländern endlich eine verlässliche
Finanzierungsgrundlage für Städte und Gemeinden zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt vor
der Klimakrise schaffen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. zusammen mit den Ländern, im Austausch mit den Kommunalverbänden
und den Fraktionen im Deutschen Bundestag die Aufnahme einer
Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz“ ins
Grundgesetz zügig vorzubereiten und dazu;
a. die Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und Naturschutz”
so auszugestalten, dass Kommunen unabhängig von ihrer Größe
und Finanzkraft dauerhaft und verlässlich in die finanzielle Lage
versetzt werden sich an die Folgen der Klimakrise anzupassen,
um somit Menschen besser vor Hitze, Starkregen und
Hochwasser zu schützen, Wasser in der Landschaft und in den Städten zu
halten und gleichzeitig Natur und biologische Vielfalt zu
erhalten und wiederherzustellen;
b. die notwendigen planerischen und konzeptionellen Grundlagen
auf kommunaler Ebene zu fördern, wie Konzepte und Strategien,
Risiko- und Potentialanalysen sowie Machbarkeitsstudien;
c. die notwendigen investiven Bedarfe zu decken durch
unbürokratische und nach Wirksamkeit gestaffelte Zuwendungen an die
Kommunen;
d. einen angemessenen Mindest-Personalschlüssel für das
kommunale Klimaanpassungsmanagement anzustreben;
e. bestehende Förderprogramme von Bund und Ländern für
Klimaanpassung und Naturschutz auf ihre Verzahnung
beziehungsweise Überführung in die Gemeinschaftsaufgabe zu überprüfen,
mit dem Ziel, parallele Förderstrukturen abzubauen, Verfahren
zu vereinfachen und die verlässliche Regelfinanzierung durch
maßgeschneiderte Förderangebote für innovative Vorhaben,
Modellprojekte und besondere Bedarfe zu ergänzen;
f. zur gemeinsamen strategischen Steuerung und
Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe einen Koordinierungsausschuss
unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen
einzurichten, der insbesondere gemeinsame Ziele über einen
Rahmenplan entwickelt, die Umsetzung begleitet, die Ergebnisse des
Monitorings auswertet und nach Bedarf Empfehlungen für die
Weiterentwicklung erarbeitet;
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
g. in Zusammenarbeit mit den Bundesländern Vernetzungsstellen
auszubauen, um den Austausch von Erfahrungen und Best-
Practice-Beispielen zwischen Kommunen zu stärken;
h. ein bundesweit einheitliches, digitales Monitoringsystem
auszubauen und
i. dem Deutschen Bundestag jährlich über Umsetzung und
Wirkung der Gemeinschaftsaufgabe zu berichten.
Berlin, den 22. September 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Die Folgen der Klimakrise werden zunehmend spürbar in unseren Städten und Gemeinden. Schon in diesem
Sommer waren sie verheerend, insbesondere für ältere Menschen, für das in Hitzeperioden überlastete
Gesundheitssystem sowie in besonders betroffenen Brand- und Überschwemmungsgebieten. Den Folgen der Klimakrise
muss dort begegnet werden, wo sie auftreten - auf der lokalen Ebene. Insbesondere Ökosysteme, die unsere
Lebensgrundlage bilden, stehen durch die Klimakrise unter Druck. . Doch in den Kommunen sind durch die
kommunale Finanzkrise die Handlungsspielräume beschränkt. Trotz des wachsenden Handlungsdrucks sind
Klimaanpassung sowie Naturschutz rechtlich überwiegend freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. In fast allen
Bereichen werden sie gegenüber pflichtigen Aufgaben nachrangig behandelt und stehen angesichts von Sparzwängen
unter Finanzierungsvorbehalt. Daher braucht es stärkere Unterstützung von Bund und Ländern. Damit alle Ebenen
im ausreichenden Umfang zu den genannten Herausforderungen beitragen, bedarf es einer unbürokratischen und
langfristigen Finanzierungsmöglichkeit durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung und
Naturschutz” und eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes.
Damit die bereitgestellten Mittel vor Ort wirksam für die Planung und Umsetzung von
Klimaanpassungsmaßnahmen eingesetzt werden können, braucht es zugleich ausreichende personelle Kapazitäten in den Kommunen. Zwar
werden Klimaanpassungsmanager*innen in Kommunen bereits gefördert, doch besteht hier noch
Verbesserungsbedarf. Laut der „Kommunalbefragung Klimaanpassung“ des Umweltbundesamtes zählen fehlende personelle
und finanzielle Ressourcen zu den größten Hemmnissen bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen
Wir schlagen daher einen angemessenen Mindest-Personalschlüssel vor, der lokale Herausforderungen, wie eine
hohe Katastrophenanfälligkeit, berücksichtigt. Es sollte sichergestellt werden, dass die Kommunen frei über die
zur Verfügung gestellten Mittel entscheiden können. Beispielsweise könnten investive Klima-Natur-Budgets
eingeführt werden, die sich an einer jährlichen Pro-Kopf-Pauschale orientieren und über deren Verwendung die
Kommunen autonom über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren auf Basis einer umfangreichen Positivliste
entscheiden könnten.
Zudem sollte der Maßnahmenkatalog, der durch die Gemeinschaftsaufgabe hinsichtlich Klimaanpassung
finanziert und sichergestellt werden soll, möglichst umfassend und vollständig sein. Wir schlagen vor, diesen anhand
der Indikatoren der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) zu entwickeln und unter Einbeziehung
zivilgesellschaftlicher Akteure für eine wirkungsorientierte und rechtssichere Finanzierung im Rahmen des
Durchführungsgesetzes zu erstellen.
Damit Kommunen diese finanziellen und personellen Möglichkeiten effektiv nutzen können, sollten in die
Klimaanpassung bereits involvierte und mit Expertise ausgestattete Akteure in die koordinierte Umsetzung der
Gemeinschaftsaufgabe eingebunden werden: Dazu gehören bestehende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sowie
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
etablierte Projektträger, insbesondere das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA). Diese sollen Kommunen bei der
Identifizierung, Planung und Umsetzung geeigneter Maßnahmen beraten. Auch die Expertise bereits bestehender
Kompetenzzentren Klimawandel und Gesundheit bei Gesundheitsämtern sollte einbezogen und bundesweit
nutzbar gemacht werden. Somit kommt dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eine wichtige Rolle zu, um
gesundheitliche Hitzeschutz- und Vorsorgekonzepte auf kommunaler Ebene voranzubringen und umzusetzen.
Im Übrigen können die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes auf Bundesebene nicht ohne die Mitwirkung der
Länder und Kommunen umgesetzt werden, deshalb müssen die Kommunen auch für diese Aufgabe auskömmlich
finanziert werden.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Alaa Alhamwi (Antrag)
- authored ← Andrea Lübcke (Antrag)
- authored ← Armin Grau (Antrag)
- authored ← Ayse Asar (Antrag)
- authored ← Claudia Müller (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Hanna Steinmüller (Antrag)
- authored ← Harald Ebner (Antrag)
- authored ← Jamila Schäfer (Antrag)
- authored ← Jan-Niclas Gesenhues (Antrag)
- authored ← Johannes Wagner (Antrag)
- authored ← Julia Schneider (Antrag)
- authored ← Julia Verlinden (Antrag)
- authored ← Karl Bär (Antrag)
- authored ← Karoline Otte (Antrag)
- authored ← Kassem Taher Saleh (Antrag)
- authored ← Katrin Uhlig (Antrag)
- authored ← Lisa Badum (Antrag)
- authored ← Lisa Paus (Antrag)
- authored ← Mayra Vriesema (Antrag)
- authored ← Michael Kellner (Antrag)
- authored ← Sylvia Rietenberg (Antrag)
- authored ← Timon Dzienus (Antrag)
- part_of_vorgang → Menschen vor Klimafolgen schützen - Jetzt Gemeinschaftsaufgabe "Klimaanpassung und Naturschutz" im Grundgesetz verankern (Antrag)