Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung - Geplante Maßnahmen zur Finanzierung
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Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung - Geplante Maßnahmen zur Finanzierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5837
21. Wahlperiode 07.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Julia Schneider, Lisa Badum, Claudia Müller,
Dr. Julia Verlinden, Kassem Taher Saleh, Hanna Steinmüller, Sylvia Rietenberg,
Mayra Vriesema, Timon Dzienus, Dr. Alaa Alhamwi, Lisa Paus, Dr. Armin Grau,
Niklas Wagener und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kommunaler Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung – Geplante
Maßnahmen zur Finanzierung
Klimaschutz und Klimaanpassung sind zentrale Aufgaben zur Sicherung einer
lebenswerten Zukunft in Deutschland. Unseren Städten und Gemeinden kommt
hierbei eine Schlüsselrolle zu: In ihrem Verantwortungsbereich fallen gut ein
Drittel der gesamten Treibhausgasemissionen (ca. 280 Millionen Tonnen CO2)
in Deutschland an, weshalb sie über ein entsprechend großes Einsparpotenzial
(ca. 101 Millionen Tonnen CO2) verfügen (Kenkmann et al. [2022].
Kommunales Einflusspotenzial zur Treibhausgasminderung, Umweltbundesamt, S. 117).
Zudem stehen unsere Kommunen auch an vorderster Front bei der Bewältigung
der langfristigen Klimafolgen sowie von kurzfristigen
Extremwetterereignissen, wie z. B. Starkregen, und deren Auswirklungen. Entsprechende
Klimaanpassungsmaßnahmen, die die Klimaresilienz von Städten und Gemeinden
steigern, sind somit zwingend erforderlich.
Trotz dieser wachsenden Herausforderungen und des steigenden
Handlungsdrucks sind kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung rechtlich weiterhin
freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben. In der Praxis scheitert ihre Umsetzung
deshalb zunehmend an der äußerst angespannten Haushaltslage vieler
Kommunen. So war auch 2025 ein weiteres Jahr mit einem kommunalen Rekorddefizit
in Höhe von 31,9 Mrd. Euro, wie das Statistische Bundesamt kürzlich bekannt
gab (Pressemitteilung Nr. 114 vom 1. April 2026). Da andere kommunale
Aufgaben juristisch gesehen Vorrang haben, ist bei kommunalem Klimaschutz und
kommunaler Klimaanpassung (als nichtpflichtige Aufgaben) in den
kommenden Jahren sogar mit Kürzungen zu rechnen. Trotz eskalierender Klimakrise
und steigender Katastrophengefahr müssen die Kommunen Maßnahmen
verschieben oder ganz zusammenstreichen (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesells
chaft/klimaschutz-rueckzug-100.html). Hinzu kommen steigende Kosten und
Schäden, die durch Klimafolgen und Extremwetterereignisse entstehen, und die
die Kommunen häufig allein bewältigen müssen (vgl. www.zeit.de/wissen/um
welt/2024-07/staedtebund-klimaschutz-klimaanpassungsgesetz-ausgaben-
achtmilliarden-euro).
Besonders finanzschwache Kommunen sind benachteiligt, weil die
Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen auch von ihrer jeweiligen Finanzstärke
abhängt. Zugleich variieren die regionalen und lokalen Klimarisiken sowie die
daraus resultierenden Anpassungsbedarfe erheblich, weil sie wesentlich durch
geografische Gegebenheiten und unterschiedliche Siedlungs- und
Wirtschaftsstrukturen geprägt sind. Ohne einen angemessenen Ausgleich drohen dadurch
strukturelle Nachteile im Standortwettbewerb sowie eine Gefährdung der
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (Artikel 72 Absatz 2
des Grundgesetzes [GG]) – ein Zustand, den der Bundesgesetzgeber durch den
Erlass des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) gerade verhindern wollte (siehe
www.wissenschaftsplattform-klimaschutz.de/veroeffentlichungen/klimaanpass
ung-im-foderalen-system-planung-koordination-finanzierung).
Die Finanzierung entsprechender Maßnahmen erfolgt bisher größtenteils über
befristete Förderprogramme, etwa im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) mit der Kommunalrichtlinie (KRL), des Aktionsprogramms
Natürlicher Klimaschutz (ANK) oder des Bundesprogramms zur Anpassung
urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AURL). Diese Förderungen
sind ausgesprochen wichtig und finden großen Anklang: So wurden im
Rahmen der ANK bis 2025 bereits über 9 500 und über die NKI bis 2021 etwa
40 000 Projekte gefördert (siehe Evaluationsberichte ANK [2026] und NKI
[2020/2021]) Die reine Förderlogik ermöglicht jedoch keine langfristige
Planungssicherheit und schafft insbesondere für kleine und besonders
finanzschwache Kommunen Hindernisse bei der Mittelbeantragung (Scheller &
Raffer [2026]. Kommunaler Klimaschutz – Ansätze für eine effiziente,
wirkungsorientierte und bürokratiearme Förderung im bestehenden System. Policy
Paper. Deutsches Institut für Urbanistik [Difu], S. 40).
Vor diesem Hintergrund fordern die Kommunalen Spitzenverbände eine
verlässliche und dauerhafte finanzielle Absicherung dieser Aufgaben (u. a.
Deutscher Städte- und Gemeindebund [2025], Bilanz 2024 + Ausblick 2025 der
deutschen Städte und Gemeinden, S. 22). Die Bundesregierung hat sich im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verpflichtet, die Einführung
einer Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz gemäß
Artikel 91a GG zu prüfen (siehe Koalitionsvertrag, S. 37). Zur besseren
Finanzierung des kommunalen Klimaschutzes enthält der Koalitionsvertrag hingegen
keinerlei Aussagen.
Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der
Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum
gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten
Unterpunkte und Daten einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Stellenwert von kommunalem
Klimaschutz und kommunalen Klimaanpassungsmaßnahmen mit Blick auf
die Erreichung der nationalen Klimaziele und Reduktionspfade nationaler
Emissionen (nach Klimaschutzgesetz), und wie hoch ist der Anteil, den
kommunaler Klimaschutz aus Sicht der Bundesregierung konkret zur
Klimaneutralität beitragen kann?
2. Welche messbaren Kriterien legt die Bundesregierung an, um den Erfolg
kommunaler Klimaanpassungsmaßnahmen im Rahmen der Deutschen
Klimaanpassungsstrategie (DAS) zu evaluieren, und wie bewertet sie auf
dieser Grundlage den Stellenwert dieser Maßnahmen für die Erreichung
der Ziele des Klimaanpassungsgesetzes (sowie der DAS?
3. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Finanzierungssituation von
Klimaschutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene, und inwiefern sieht sie
hier Handlungsbedarf?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Finanzierungssituation von
Klimaanpassungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene, und inwiefern sieht
sie hier Handlungsbedarf?
5. Inwiefern sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen der
Einhaltung von kommunalen Haushaltssicherungskonzepten und den
notwendigen (Ko-)Finanzierungen für existenzielle
Klimaanpassungsmaßnahmen, und welche bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen plant sie,
anzupassen, um diesen Konflikt aufzulösen?
6. Welche Erkenntnisse (auch schätzungsweise oder auf Basis von
Stichproben) liegen der Bundesregierung über den Investitionsbedarf der
Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung bis zum Jahr 2030
jeweils vor (bitte für beide Bereiche aufschlüsseln), wenn der
Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, wie rechtfertigt sie diesen
Blindflug bei diesen zentralen Zukunftsaufgaben, und mit welchen
Maßnahmen gedenkt sie, diese Datenlage bis wann zu verbessern?
7. Wie hoch sind aus Sicht der Bundesregierung die kommunalen
Finanzbedarfe, die benötigt werden, um das Ziel der Klimaneutralität 2045 (laut
Klimaschutzgesetz) zu erreichen?
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Klimaschadenskosten, u. a.
durch Extremwetterereignisse und Klimafolgen, bis 2050 ein?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der durch
klimawandelbedingte Ereignisse entstandenen Schadenskosten in den
vergangenen 15 Jahren vor (bitte nach Jahren und Bundesländern tabellarisch
aufschlüsseln)?
10. Welche Sofort- und Aufbauhilfen von Bund und Ländern gibt es im Fall
von auftretenden klimawandelbedingten Schadensereignissen für
Kommunen, und wie bewertet die Bundesregierung diese auch im Hinblick auf
zukünftige Ereignisse?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der enorm
defizitären Haushaltslage der Kommunen auf die Umsetzung von kommunalen
Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen?
a) Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung in
den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
b) Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung
diesbezüglich in Ost- und Westdeutschland?
c) Welche Unterschiede gibt es nach Kenntnissen der Bundesregierung
diesbezüglich in ländlichen und städtischen Regionen?
12. Wie will die Bundesregierung verhindern, dass Kommunen aufgrund
unterschiedlich ausgeprägter geografisch und bzw. oder
entwicklungsbedingter Klimarisiken benachteiligt werden?
a) Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie
sich der Klimaanpassungsbedarf regional – insbesondere auf Ebene
der Landkreise und Kommunen – in Deutschland verteilt, und wie
werden diese Erkenntnisse bei der Ausgestaltung von Förder- und
Ausgleichsmechanismen berücksichtigt?
b) Wie steht die Bundesregierung diesbezüglich dazu, im Rahmen eines
solidarischen Ausgleichs zweckgebundene Finanzmittel für
Klimaanpassungsmaßnahmen gezielt an Kommunen und Länder mit
besonderen Anpassungsbedarfen zu gewähren?
13. Welche Bundesförderprogramme aus dem Bereich kommunaler
Klimaschutz und kommunale Klimaanpassung wurden in dieser
Legislaturperiode nicht weitergeführt?
a) Inwiefern konnten Anschlussfinanzierungen durch Förderprogramme
des Bundes nicht bewilligt werden (bitte relevante Programme
aufschlüsseln und hierbei häufigste Gründe, Anzahl bzw. Summe der
jeweiligen ausbleibenden Inanspruchnahmen angeben)?
b) Inwiefern kam es zu erheblichen Verzögerungen durch hohes
Antragsaufkommen bzw. Überzeichnung von Programmen (geplanter
Maßnahmenbeginn um mehr als ein Jahr verschoben; bitte relevante
Programme aufschlüsseln und hierbei Anzahl bzw. Summe der jeweiligen
Verzögerungen und ausbleibenden Inanspruchnahmen angeben)?
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass finanzschwache Kommunen trotz Haushaltssicherungskonzepten
vollumfänglich an Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
teilnehmen können?
a) Welche Anpassungen der kommunalen Eigenanteile sind in den
jeweiligen Förderrichtlinien vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf
mögliche Absenkungen?
b) Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung sind in den jeweiligen
Förderprogrammen vorgesehen, insbesondere solche, die auf
Anregungen finanzschwacher Kommunen zurückgehen oder aus Sicht der
Bundesregierung für diese einen besonderen Mehrwert bieten?
15. Wie ist der aktuelle Stand in der Prüfung einer Gemeinschaftsaufgabe für
Naturschutz und Klimaanpassung (siehe Koalitionsvertrag), und welche
(Zwischen-)Ergebnisse wurden bereits erzielt, besonders mit Blick auf die
Kommunen?
a) Welche Treffen und Absprachen mit den Ländern haben hierzu bereits
stattgefunden und sind weiterhin geplant (bitte Termine einzeln
angeben und nach Teilnehmerinnen, Teilnehmern und Thema
aufschlüsseln)?
b) Welche Beschlüsse wurden gefasst, z. B. auf den
Umweltministerkonferenzen und in dem Bund-Länder-Arbeitskreis „Gemeinschaftliche
Finanzierung“, und mit welchen Ergebnissen?
c) Welche weiteren Schritte sind diesbezüglich in welchem Zeitraum
geplant?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand der Prüfungen zur
Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur dauerhaften
Finanzierung von Naturschutz und Klimaanpassung angesichts des massiven
Investitionsbedarfs im entsprechenden Bereich und dessen Anstieg in den
letzten Jahren?
17. Ist es aus Sicht der Bundesregierung notwendig und sachgemäß,
umgehend weitere Finanzzusagen zu machen, wenn die Prüfung bzw.
Verhandlungen über eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz und Klimaanpassung
nicht zu einem (zeitnahen) Abschluss kommen?
a) Sind hierbei aus Sicht der Bundesregierung beispielsweise neue
Förderscheiben bei bestehenden Förderprogrammen denkbar?
b) Wenn nein, wie bewertet die Bundesregierung ihre Haltung angesichts
der Finanzlage der Kommunen und zunehmenden Klimarisiken?
c) Welche konkreten Maßnahmen sollen über das Sonderprogramm
„Naturschutz und Klimaanpassung“ im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, für das
ab 2026 zunächst ausschließlich für Maßnahmen zum
nichtproduktiven investiven Naturschutz zusätzliche Bundesmittel aus dem Klima-
und Transformationsfonds (KTF) in Höhe von 50 Mio. Euro pro Jahr
zur Verfügung stehen, finanziert werden?
d) Weshalb unterliegen diese Mittel ab 2027 einer optionalen jährlichen
Degression von 5 Mio. Euro?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Klimaschutz und
Klimaanpassung als kommunale Pflichtaufgabe über einen
einfachgesetzlich festgehaltenen Auftrag an die Länder auszugestalten und diese, etwa
analog der Wärmeplanung von Bundesseite her, gemeinsam mit den
Ländern zu finanzieren, inwiefern plant die Bundesregierung eine Umsetzung
oder Prüfung einer solchen Maßnahme, und welche Zeitpläne verfolgt die
Bundesregierung hierbei?
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der personelle
Mehrbedarf in den Kommunen, um die gesetzlichen Vorgaben des
Klimaanpassungsgesetzes flächendeckend umzusetzen, und welche Möglichkeiten
sieht die Bundesregierung, um das nötige Personal in den Kommunen zu
finanzieren, abgesehen von der bestehenden Förderung, z. B. über die
DAS‑ANK-Förderrichtlinie?
20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der personelle
Mehrbedarf in den Kommunen, um Klimaschutzkonzepte flächendeckend
umzusetzen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um das
nötige Personal in den Kommunen zu finanzieren, abgesehen von der
bestehenden Förderung z. B. über die NKI-KRL-Förderrichtlinie?
21. Wie beurteilt bzw. inwiefern befürwortet die Bundesregierung die
Einführung von Klimabudgets für Kommunen, wie sie vom Deutschen Städtetag
vorgeschlagen werden, wonach jeder Kommune ein fest zugewiesenes
Budget mit mehrjähriger Planungssicherheit bereitgestellt werden soll,
inwiefern plant die Bundesregierung eine Umsetzung oder Prüfung einer
solchen Maßnahme, und welche Zeitpläne verfolgt die Bundesregierung
hierbei?
22. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung in der Einführung
oder Kombination einer Gemeinschaftsaufgabe und einer Pflichtaufgabe
für den kommunalen Klimaschutz und die Klimaanpassung?
23. Wie bewertet die Bundesregierung eine Kombination der Vorschläge der
Wissenschaftsplattform Klimaschutz (WPKS) zu
Finanzierungsinstrumenten für eine verbesserte Klimaanpassung,
a) die Erhöhung der Landes- und kommunalen Eigenmittel durch
Anpassung der Anteile am Umsatzsteueraufkommen (Artikel 106 Absatz 3
GG),
b) die Schaffung einer kommunalen Pflichtaufgabe Klimaanpassung mit
entsprechender Finanzierung seitens der Länder und
c) die Finanzierung von Sonderbedarfen in den einzelnen Bundesländern
durch Bundesergänzungszuweisungen oder über (fortentwickelte)
Förderprogramme?
Berlin, den 20. April 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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