Staatliche Sicherheitsvorsorge für Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr
Text
Staatliche Sicherheitsvorsorge für Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5838
21. Wahlperiode 07.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Rainer Galla, Stefan Möller, Peter
Bohnhof, Lukas Rehm, Joachim Bloch, Sven Wendorf, Achim Köhler, Heinrich
Koch, Erhard Brucker, Mirco Hanker, Gerrit Huy, Otto Strauß, Stefan Keuter,
Kay-Uwe Ziegler, Dr. Malte Kaufmann, Edgar Naujok, Rocco Kever, Thomas
Dietz, Bernd Schattner, Kerstin Przygodda, Udo Theodor Hemmelgarn und
der Fraktion der AfD
Staatliche Sicherheitsvorsorge für Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr
Die Bundesregierung hat in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1095 Zahlen zu polizeilich erfassten Übergriffen auf
Beschäftigte der Deutschen Bahn vorgelegt. Diese Angaben zeigen, dass
Gewaltvorfälle im Bahnbereich kein Randphänomen sind. Zugleich entsteht bei den
Fragestellern der Eindruck, dass staatliches Handeln bislang vor allem auf die
statistische Erfassung bereits geschehener Straftaten fokussiert ist.
Für eine wirksame präventive Sicherheitsvorsorge stellt sich ihnen jedoch die
weitergehende Frage, ob und in welchem Umfang diese Erkenntnisse in
staatliche Gefährdungsanalysen, sicherheitsbehördliche Lagebilder und koordinierte
Schutzkonzepte für den Schienenpersonenverkehr einfließen. Anders als reine
Kriminalstatistiken dienen solche Instrumente nicht der rückblickenden
Beschreibung von Vorfällen, sondern der frühzeitigen Identifikation von Risiken
und Eskalationslagen.
Der Schienenpersonenverkehr ist Teil der kritischen Infrastruktur und der
öffentlichen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund bleibt bislang unklar,
welche Rolle staatliche Stellen bei der Bewertung sicherheitsrelevanter
Gefährdungen für das Zugpersonal einnehmen, wie Bund und Länder hierbei
zusammenwirken und wie staatliche Sicherheitsvorsorge zur betrieblichen
Verantwortung der Eisenbahnverkehrsunternehmen abgegrenzt wird.
Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll daher offengelegt werden, über
welchen sicherheitsrelevanten Erkenntnisstand der Bund verfügt, welche
Koordinationsstrukturen bestehen und welchen Stellenwert die präventive
Sicherheitsvorsorge für das Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr im Handeln der
Bundesregierung tatsächlich einnimmt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung von Gefährdungen für
das Zugpersonal im Schienenpersonenverkehr ausschließlich auf
polizeilich erfasste Straftaten oder liegen ihr darüber hinausgehende staatliche
Gefährdungsanalysen oder sicherheitsrelevante Lageeinschätzungen vor?
a) Wenn der Bundesregierung solche weitergehenden Analysen oder
Lageeinschätzungen vorliegen, welche staatlichen Stellen sind hierfür
verantwortlich, und in welchen zeitlichen Abständen werden diese
aktualisiert?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine über die
Polizeistatistik hinausgehenden staatlichen Gefährdungsanalysen für den
Schienenpersonenverkehr erstellt?
2. Werden bei der Bewertung sicherheitsrelevanter Risiken im
Schienenpersonenverkehr nach Kenntnis der Bundesregierung auch Erkenntnisse aus
dem Bereich der kritischen Infrastruktur einbezogen?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, aus welchem Grund erfolgt dies nicht?
3. Sieht die Bundesregierung im Schienenpersonenverkehr als Teil der
kritischen Infrastruktur eine staatliche Mitverantwortung für präventive
Sicherheitsvorsorge über die reine Strafverfolgung hinaus?
a) Wenn ja, worin sieht sie diese konkret?
b) Wenn die Bundesregierung eine solche Mitverantwortung bejaht,
welche präventiven Instrumente oder Strukturen bestehen derzeit, und
wie werden diese in der Praxis angewendet?
c) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Einschätzung
vor dem Hintergrund der Einordnung des Schienenpersonenverkehrs
als kritische Infrastruktur?
4. Werden staatliche sicherheitsbehördliche Erkenntnisse für präventive
Maßnahmen im Schienenpersonenverkehr genutzt?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht?
5. Bestehen zwischen Bund und Ländern nach Kenntnis der
Bundesregierung abgestimmte Verfahren zur sicherheitsrelevanten Bewertung von
Gefährdungslagen im Schienenpersonenverkehr?
a) Wenn ja, wie sind diese ausgestaltet?
b) Wenn solche abgestimmten Verfahren nicht bestehen, sieht die
Bundesregierung hierin einen Handlungsbedarf, und wenn nein, warum
nicht?
6. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung ein strukturierter Austausch
zwischen staatlichen Stellen und Eisenbahnverkehrsunternehmen zu
sicherheitsrelevanten Erkenntnissen statt, der über die allgemeine
Informationsweitergabe hinausgeht?
a) Wenn ja, in welcher Form (z. B. regelmäßig, anlassbezogen,
formalisiert), und zu welchem Zweck (z. B. Lageeinschätzung, Prävention,
Krisenreaktion)?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wie grenzt die Bundesregierung die Verantwortung der
Eisenbahnverkehrsunternehmen für den Schutz ihres Personals von der staatlichen
Verantwortung für Sicherheitsvorsorge im Schienenpersonenverkehr ab?
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht über dieselben sicherheitsbehördlichen
Erkenntnismöglichkeiten verfügen wie staatliche Stellen?
a) Wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn die Bundesregierung diese Auffassung nicht teilt, auf welche
Weise stellt sie sicher, dass sicherheitsrelevante Erkenntnisse dennoch
vollständig in betriebliche Schutzkonzepte einfließen können?
9. Werden bestehende Maßnahmen zum Schutz von Zugpersonal im
Schienenpersonenverkehr auf staatlicher Ebene nach Kenntnis der
Bundesregierung evaluiert?
a) Wenn ja, in welchen Abständen, und mit welchen Zielsetzungen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde hiervon abgesehen?
10. Plant die Bundesregierung, den staatlichen Erkenntnisstand oder
bestehende Koordinationsstrukturen im Bereich der präventiven
Sicherheitsvorsorge für den Schienenpersonenverkehr weiterzuentwickeln?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 29. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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