polradar

Fehlerhafte Datenübermittlung im ELStAM-Verfahren und finanzielle Nachteile für Versicherte

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8086 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Fehlerhafte Datenübermittlung im ELStAM-Verfahren und finanzielle Nachteile für Versicherte Deutscher Bundestag Drucksache 21/8086 21. Wahlperiode 21.09.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD Fehlerhafte Datenübermittlung im ELStAM-Verfahren und finanzielle Nachteile für Versicherte Das ELStAM-Verfahren (ELStAM = elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) besteht seit dem 1. Januar 2013 und löste die Lohnsteuerkarte in Papierform ab. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern können die Beiträge für mitversicherte Kinder bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung relevant sein. Ein in der Fachliteratur geschilderter Fall zeigt, dass die entsprechenden Daten im elektronischen Verfahren offenbar nicht vollständig beim Arbeitgeber ankamen. Nach Angaben des Betroffenen wurden lediglich dessen eigene Versicherungsbeiträge elektronisch übermittelt, während die Beiträge für die mitversicherten Kinder fehlten (vgl. www.steuerz ahler.de/aktuelles/detail/der-steuerzahler-juliaugust-2026/). Die Ursache war für den Betroffenen zunächst nicht erkennbar. Nach Rückfragen beim Arbeitgeber, bei Versicherungsunternehmen, beim Finanzamt sowie beim Bundeszentralamt für Steuern musste schließlich eine Papierbescheinigung des Versicherers beschafft und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Zudem wurde ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlage Kind gestellt. Besonders problematisch erscheint hierbei, dass das betreffende Kind bereits seit Jahren in den Einkommenssteuererklärungen und Steuerbescheiden berücksichtigt wurde. Dieser Fall wirft die grundlegende Frage auf, inwieweit die Digitalisierung der Steuerverwaltung tatsächlich zu einer Entlastung der Bürger führt, wenn fehlerhafte bzw. unvollständige Datenübermittlungen für die Betroffenen weder unmittelbar erkennbar noch eigenständig überprüfbar sind. Weiterhin wird dadurch die Frage nach der Zuverlässigkeit, Transparenz und Fehleranfälligkeit digitaler Verwaltungsverfahren berührt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Fälle, in denen entsprechende Daten nicht, unvollständig oder fehlerhaft übermittelt bzw. zugeordnet wurden, sind der Bundesregierung seit Einführung des betreffenden ELStAM-Verfahrens bekannt? 2. Wie viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit mitversicherten Kindern waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2024 von entsprechenden Fehlern betroffen? 3. In wie vielen Fällen führten fehlerhafte oder unvollständige Daten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2024 zu einer zu niedrigen Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung? 4. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Leistungsfähigkeit sowie Fehleranfälligkeit digitaler Verwaltungsverfahren im Bereich des Steuer- und Abgabenwesens? 5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen des ELStAM-Verfahrens bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern offenbar unvollständige oder nicht korrekt miteinander verknüpfte Daten zu mitversicherten Kindern übermittelt werden können, sodass der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu niedrig ausfällt? 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die vollständige und korrekte Übermittlung sowie Verknüpfung der entsprechenden Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für Steuern sowie Arbeitgebern gezielter sicherzustellen, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um betroffenen Arbeitnehmern eine transparente und zumutbare Möglichkeit zur Einsicht und Überprüfung der beim Bundeszentralamt für Steuern gespeicherten Daten zu geben, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? 8. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Fehler in digitalen Verwaltungsverfahren nicht zu finanziellen Nachteilen und zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand für die betroffenen Bürger führen, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 21. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen