Fehlerhafte Datenübermittlung im ELStAM-Verfahren und finanzielle Nachteile für Versicherte
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Fehlerhafte Datenübermittlung im ELStAM-Verfahren und finanzielle Nachteile für Versicherte
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8086
21. Wahlperiode 21.09.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Fehlerhafte Datenübermittlung im ELStAM-Verfahren und finanzielle Nachteile für
Versicherte
Das ELStAM-Verfahren (ELStAM = elektronische
Lohnsteuerabzugsmerkmale) besteht seit dem 1. Januar 2013 und löste die Lohnsteuerkarte in Papierform
ab.
Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern können die Beiträge für
mitversicherte Kinder bei der Berechnung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken-
und Pflegeversicherung relevant sein. Ein in der Fachliteratur geschilderter Fall
zeigt, dass die entsprechenden Daten im elektronischen Verfahren offenbar
nicht vollständig beim Arbeitgeber ankamen. Nach Angaben des Betroffenen
wurden lediglich dessen eigene Versicherungsbeiträge elektronisch übermittelt,
während die Beiträge für die mitversicherten Kinder fehlten (vgl. www.steuerz
ahler.de/aktuelles/detail/der-steuerzahler-juliaugust-2026/).
Die Ursache war für den Betroffenen zunächst nicht erkennbar. Nach
Rückfragen beim Arbeitgeber, bei Versicherungsunternehmen, beim Finanzamt sowie
beim Bundeszentralamt für Steuern musste schließlich eine
Papierbescheinigung des Versicherers beschafft und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Zudem
wurde ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung mit Anlage Kind gestellt.
Besonders problematisch erscheint hierbei, dass das betreffende Kind bereits seit
Jahren in den Einkommenssteuererklärungen und Steuerbescheiden berücksichtigt
wurde.
Dieser Fall wirft die grundlegende Frage auf, inwieweit die Digitalisierung der
Steuerverwaltung tatsächlich zu einer Entlastung der Bürger führt, wenn
fehlerhafte bzw. unvollständige Datenübermittlungen für die Betroffenen weder
unmittelbar erkennbar noch eigenständig überprüfbar sind. Weiterhin wird
dadurch die Frage nach der Zuverlässigkeit, Transparenz und Fehleranfälligkeit
digitaler Verwaltungsverfahren berührt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Fälle, in denen entsprechende Daten nicht, unvollständig oder
fehlerhaft übermittelt bzw. zugeordnet wurden, sind der Bundesregierung
seit Einführung des betreffenden ELStAM-Verfahrens bekannt?
2. Wie viele privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit mitversicherten
Kindern waren nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2024 von
entsprechenden Fehlern betroffen?
3. In wie vielen Fällen führten fehlerhafte oder unvollständige Daten nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2024 zu einer zu niedrigen Auszahlung
des Arbeitgeberzuschusses zur privaten Krankenversicherung?
4. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die Leistungsfähigkeit
sowie Fehleranfälligkeit digitaler Verwaltungsverfahren im Bereich des
Steuer- und Abgabenwesens?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass im Rahmen des
ELStAM-Verfahrens bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern
offenbar unvollständige oder nicht korrekt miteinander verknüpfte Daten zu
mitversicherten Kindern übermittelt werden können, sodass der
Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu niedrig ausfällt?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um die
vollständige und korrekte Übermittlung sowie Verknüpfung der entsprechenden
Daten zwischen Versicherungsunternehmen, dem Bundeszentralamt für
Steuern sowie Arbeitgebern gezielter sicherzustellen, wenn ja, welche, und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um
betroffenen Arbeitnehmern eine transparente und zumutbare Möglichkeit zur
Einsicht und Überprüfung der beim Bundeszentralamt für Steuern
gespeicherten Daten zu geben, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums,
und wenn nein, warum nicht?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um
sicherzustellen, dass Fehler in digitalen Verwaltungsverfahren nicht zu finanziellen
Nachteilen und zu zusätzlichem bürokratischen Aufwand für die
betroffenen Bürger führen, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 21. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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