Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade
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Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7624
21. Wahlperiode 17.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Angela Rudzka, Tobias Matthias Peterka, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch,
Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas
Rehm, Johann Martel, Sascha Lensing und der Fraktion der AfD
Bundesförderung von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den
Bereichen Familie, Migration und Integration, Transparenz- und
Kontrollmechanismen sowie Schlussfolgerungen aus der Gewalttat in Stade
Die Gewalttat in Stade, bei der mehrere Beschäftigte einer Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe getötet wurden, hat bundesweit Bestürzung ausgelöst.
Nach den bislang öffentlich bekannt gewordenen Informationen bestand im
Vorfeld der Tat ein familiengerichtlicher beziehungsweise sorgerechtlicher
Konflikt. Nach übereinstimmender Medienberichterstattung soll eine Frau den
mutmaßlichen Täter nach der Tat mit einem Fahrzeug transportiert haben.
Ferner berichteten Medien, dass diese Frau als Familien- beziehungsweise
Migrationsberaterin tätig gewesen sein soll und zugleich in einem persönlichen
Verhältnis zur Familie des mutmaßlichen Täters gestanden habe (Tagesschau,
„Sechs Tote nach Schüssen in Stade“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.ta
gesschau.de/inland/stade-schuesse-100.html; Tagesschau/NDR, „Tödliche
Schüsse in Stade: Neue Details zur Vorgeschichte bekannt“: www.tagesscha
u.de/inland/regional/niedersachsen/ticker-zu-schuessen-in-stade-hintergrund-is
t-wohl-sorgerechtsstreit,stade-150.html; DIE WELT, „Sechs Tote in Stade –
Motiv vermutlich Sorgerechtsstreit“, veröffentlicht am 29. Juni 2026: www.wel
t.de/article6a42b1d9c829e3da376f1a3e).
Nach weiteren Medienberichten soll dieselbe Frau bereits wenige Tage vor der
Tat versucht haben, den zugrunde liegenden Sorge- und Familienrechtskonflikt
durch ein rund 20-seitiges Schreiben an zahlreiche Medien öffentlich zu
machen. Darüber hinaus wurde berichtet, dass sie Patentante eines Kindes der
Familie gewesen sein soll und neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch persönlich
sowie ehrenamtlich im Umfeld der Familie engagiert gewesen sei. Sollten sich
diese Medienberichte bestätigen, würden sich grundsätzliche Fragen nach der
Wahrung professioneller Distanz, der Vermeidung von Interessenkonflikten und
der Trennung zwischen beruflicher Beratung und persönlicher
Interessenvertretung stellen (WELT, „Patentante soll vor Bluttat 20‑seitiges Schreiben an
Medien verschickt haben“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.welt.de/vermischtes/
article6a44ca7788b80dfa50d933f6/sechs-tote-in-stade-patentante-soll-vor-blutt
at-20-seitiges-schreiben-an-medien-verschickt-haben.html) (Hamburger
Abendblatt, Polizei versiegelt Tatort in Stade, Ermittlungen wegen sechsfachen
Mordes“, veröffentlicht am 2. Juli 2026: www.abendblatt.de/niedersachsen/lan
dkreis-harburg/article412426357/toedliche-schuesse-in-stade-schuetze-soll-waf
fe-kurz-vor-der-tat-gekauft-haben-19.html).
Ergänzend weisen die Fragesteller darauf hin, dass es sich bei der Frau nach
Medienberichten um eine Aktivistin einer Migrations-NGO
(Nichtregierungsorganisation) handelt. Sie war als Familien- und Migrationsberaterin für den
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., tätig. Zudem ist
sie demnach die Schwiegermutter des SPD-Landtagsabgeordneten und
Niedersächsischen Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, Deniz Kurku.
Diese familiäre Verknüpfung zu einem hochrangigen politischen
Funktionsträger wirft bei den Fragestellern Fragen nach der politischen Neutralität und
möglichen Netzwerkstrukturen innerhalb staatlich geförderter Beratungsstellen
auf (Cicero, „Schwiegermutter des SPD-Politikers Deniz Kurku. Der
Sechsfachmord von Stade wird zum Politikum“, veröffentlicht am 3. Juli 2026:
www.cicero.de/innenpolitik/die-rolle-der-schwiegermutter-des-spd-politikers-d
eniz-kurku-der-sechsfachmord-von-stade-wird-zum-politikum). Der Verband
binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V. wird unter anderem aus
dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert (www.verband-binationa
ler.de/projekte/standard-titel-1).
Zudem war die Frau nach weiteren Medienberichten die Patentante des Kindes
des mutmaßlichen Täters und verteidigte diesen in dem bereits erwähnten
20-seitigen Schreiben („Chronologie eines Albtraums – Der Fall B.“) massiv
gegen Behördenvorwürfe. Über den mutmaßlichen Täter wurde zudem
bekannt, dass er in der Türkei wegen mutmaßlich schwerer Sexualdelikte gesucht
wurde und im Jahr 2021 aus dortiger Haft geflohen war (www.bild.de/regional/
niedersachsen/amoklauf-in-stade-sechsfach-moerder-ist-ein-fluechtiger-paedok
rimineller-6a453ed5f9d50e3531989ba7). Es ist nach Auffassung der
Fragesteller zu klären, inwieweit Berater in staatlich geförderten Strukturen verpflichtet
sind, bei Kenntnis über eine Flucht vor der Justiz oder internationale
Haftbefehle ihrer Klienten Maßnahmen zu ergreifen oder die professionelle
Zusammenarbeit zu beenden. Darüber hinaus stellt sich ihnen die Frage nach der
Wirksamkeit interner Kontrollsysteme wie Supervision und dem Vier-Augen-
Prinzip, um solche persönlichen Verstrickungen von Beratern frühzeitig zu
unterbinden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern weiters die Frage, nach
welchen Kriterien diese Organisationen ausgewählt und gefördert werden,
welche Anforderungen an Neutralität, fachliche Unabhängigkeit, Transparenz
und die Vermeidung von Interessenkonflikten gestellt werden und wie die
Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert wird. Ebenso ist für sie von Interesse,
welche Angaben über Leitungsfunktionen, Nebentätigkeiten oder persönliche
Beziehungen von Beschäftigten und Funktionsträgern gegenüber den
Fördermittelgebern offengelegt werden müssen und welche Möglichkeiten bestehen,
auf Verstöße gegen Förderauflagen zu reagieren.
Darüber hinaus stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die bestehenden
Regelungen geeignet sind, mögliche Befangenheiten oder Interessenkonflikte
frühzeitig zu erkennen und das Vertrauen in öffentlich geförderte
Beratungsangebote dauerhaft zu gewährleisten. Von besonderem Interesse ist für sie dabei,
ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten Organisationen
oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder Migrationsberatung
im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade tätig
waren oder Beratungsleistungen erbracht haben und ob die Bundesregierung
hierin Anlass sieht, die bestehenden Fördervoraussetzungen,
Transparenzanforderungen und Kontrollmechanismen zu überprüfen.
Nach Auffassung der Fragesteller reicht die Bedeutung des Falles über den
konkreten Einzelfall hinaus. Der Bund fördert auf Grundlage verschiedener
gesetzlicher Regelungen sowie im Rahmen unterschiedlicher Förderprogramme,
insbesondere im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP),
Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen Familie, Migration,
Integration, Kinderschutz und Jugendhilfe. Hierfür werden jährlich
Bundesmittel bereitgestellt, die unter anderem an freie Träger der Kinder- und
Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Vereine, Stiftungen und weitere Organisationen
fließen, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringen (Bundeshaushalt
2026, Einzelplan 17: www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl17.pdf).
Die Fragesteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass die strafrechtliche
Bewertung des konkreten Geschehens allein den zuständigen Ermittlungs- und
Justizbehörden obliegt. Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die Förderpraxis des
Bundes gegenüber Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in den Bereichen
Familie, Migration und Integration sowie die hierfür geltenden
Transparenzanforderungen, Fördervoraussetzungen, Kontrollmechanismen und Regelungen zur
Vermeidung von Interessenkonflikten parlamentarisch aufzuklären und zu
prüfen, ob sich aus dem öffentlich bekannt gewordenen Fall in Stade
gesetzgeberischer oder verwaltungsseitiger Handlungsbedarf ergibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesprogramme fördern derzeit Beratungsangebote in den
Bereichen Familie, Migration, Integration und Konfliktberatung?
2. Welche Organisationen erhalten aus diesen in Frage 1 erfragten
Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesmittel (bitte nach
Programm, Förderhöhe und Jahr für den Zeitraum 2020 bis 2026
aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob und gegebenenfalls welche aus Bundesmitteln geförderten
Organisationen oder Projekte im Bereich der Familien-, Integrations- oder
Migrationsberatung im Zusammenhang mit dem öffentlich bekannt
gewordenen Fall in Stade tätig waren, Beratungsleistungen erbracht haben oder
ihnen beteiligte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung
organisatorisch oder personell zuzurechnen waren?
4. Welche Bundesförderungen haben diese in Frage 3 erfragten
Organisationen seit 2020 gegebenenfalls erhalten (bitte nach Förderprogramm und
Haushaltsjahr aufschlüsseln)?
5. Welche Bundesministerien oder Bundesbehörden waren seit 2020 jeweils
für die mögliche Förderung der in den Fragen 3 und 4 erfragten
Organisationen oder Projekte zuständig?
6. Nach welchen fachlichen und organisatorischen Kriterien erfolgt die
Auswahl der geförderten Träger?
7. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an Neutralität,
professionelle Distanz sowie die fachliche Qualifikation der Beschäftigten
öffentlich geförderter Beratungsstellen?
8. Welche rechtlichen oder internen Vorgaben gelten nach Ansicht der
Bundesregierung zur Vermeidung und Offenlegung möglicher
Interessenkonflikte zwischen Beratenden und betreuten Personen?
9. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Dokumentation von
Beratungsfällen und der Einhaltung von Förderauflagen?
10. Wie überprüft die Bundesregierung die ordnungsgemäße Verwendung der
Bundesmittel sowie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen?
11. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020
Beanstandungen oder Unregelmäßigkeiten bei den erfragten aus Bundesmitteln
geförderten Beratungs- und Unterstützungsprojekten festgestellt (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
12. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020
bezüglich der hier erfragten Fördermittel solche wegen Verstößen gegen
Förderauflagen gekürzt, ausgesetzt, widerrufen oder zurückgefordert (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
13. Welche verwaltungs- oder förderrechtlichen Maßnahmen können bei
Verstößen gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur
Vermeidung von Interessenkonflikten ergriffen werden?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Gewalt gegen Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe seit 2020 vor (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über
Gewalttaten im Zusammenhang mit familiengerichtlichen oder
sorgerechtlichen Konflikten vor?
16. Welche Maßnahmen unterstützt der Bund gegebenenfalls zum Schutz von
Beschäftigten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Bedrohungen oder Gewalt gegen Beschäftigte öffentlich
geförderter Beratungsstellen bundesweit systematisch erfasst werden?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob Beschäftigte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder
öffentlich geförderten Beratungsstellen regelmäßig Schulungen zum
Umgang mit eskalierenden Konfliktsituationen erhalten?
19. Welche wissenschaftlichen Untersuchungen wurden seit 2020 zur
Sicherheit von Beschäftigten in Jugendhilfeeinrichtungen durch den Bund
gegebenenfalls gefördert?
20. Plant die Bundesregierung, bestehende Schutzkonzepte gemeinsam mit
den Ländern weiterzuentwickeln?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse aus der
Gewalttat in Stade, die Fördervoraussetzungen, Schutzkonzepte oder
Kontrollmechanismen für öffentlich geförderte Beratungsangebote zu
überprüfen oder anzupassen, und wenn ja, welche Änderungen werden erwogen?
22. Welche Angaben zu den beruflichen Funktionen, Leitungsaufgaben oder
sonstigen verantwortlichen Tätigkeiten von Beschäftigten oder
ehrenamtlich Tätigen in aus Bundesmitteln geförderten Organisationen werden im
Rahmen der Antragstellung oder der Prüfung der Mittelverwendung
erhoben?
23. Werden Veränderungen in Leitungs-, Vorstands- oder sonstigen
verantwortlichen Funktionen geförderter Organisationen gegenüber den
Fördermittelgebern angezeigt oder dokumentiert?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
24. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an die Offenlegung
möglicher Interessenkonflikte von Beschäftigten oder Funktionsträgern
öffentlich geförderter Organisationen?
25. Welche Verpflichtungen bestehen für aus Bundesmitteln geförderte
Organisationen, den jeweiligen Fördermittelgeber über Sachverhalte zu
informieren, die Zweifel an der Neutralität, Unabhängigkeit oder
Unbefangenheit von Beschäftigten oder Funktionsträgern begründen können?
26. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich persönlicher Beziehungen
zwischen Beschäftigten öffentlich geförderter Beratungsstellen und den von
ihnen betreuten Personen, soweit diese für die Ausübung der Tätigkeit
relevant sein können?
27. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an aus Bundesmitteln
geförderte Organisationen, um sicherzustellen, dass berufliche
Beratungsaufgaben, private Beziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten
organisatorisch voneinander getrennt werden?
28. Welche Vorgaben gelten für Beschäftigte öffentlich geförderter
Beratungsstellen hinsichtlich einer öffentlichen oder medialen Interessenvertretung
zugunsten von beratenen Personen oder deren Angehörigen?
29. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich der Feststellung, Dokumentation
und Behandlung möglicher Befangenheiten bei Beschäftigten öffentlich
geförderter Beratungsstellen?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls darüber
vor, ob aus Bundesmitteln geförderte Beratungsorganisationen über
interne Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen, die
persönliche Beziehungen zwischen Beschäftigten und beratenen Personen
erfassen und regeln?
31. Welche Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gegebenenfalls vorgesehen, wenn bei Beschäftigten oder Funktionsträgern öffentlich
geförderter Organisationen Interessenkonflikte oder Befangenheiten
festgestellt werden?
32. Welche Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für
Beschäftigte öffentlich geförderter Organisationen hinsichtlich gleichzeitiger
Tätigkeiten oder Funktionen bei weiteren Vereinen, Stiftungen oder
sonstigen Organisationen, soweit diese für die Förderung oder die
Aufgabenerfüllung relevant sind?
33. Werden Nebentätigkeiten oder Funktionen in weiteren Organisationen im
Rahmen der Förderung erhoben oder überprüft?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt dies nicht?
34. Welche Transparenzpflichten bestehen hinsichtlich Vorstands-,
Leitungsoder sonstiger verantwortlicher Funktionen von Beschäftigten oder
Funktionsträgern öffentlich geförderter Organisationen gegenüber den
Fördermittelgebern des Bundes?
35. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
Beschäftigte oder Dritte, mögliche Interessenkonflikte oder Verstöße
gegen Förderauflagen gegenüber den Fördermittelgebern des Bundes
anzuzeigen?
36. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in Stade
Anlass, die Förderrichtlinien des Bundes dahin gehend zu überprüfen, ob
die bestehenden Anforderungen an Neutralität, Transparenz und die
Vermeidung von Interessenkonflikten ausreichend sind?
37. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach geltendem Förderrecht,
Bundesförderungen auszusetzen, zu widerrufen oder zurückzufordern,
wenn gegen Förderauflagen, Transparenzpflichten oder Vorgaben zur
Vermeidung von Interessenkonflikten verstoßen wird?
38. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Transparenzanforderungen für aus
Bundesmitteln geförderte Organisationen künftig auszuweiten,
insbesondere hinsichtlich der Offenlegung verantwortlicher Funktionen, relevanter
Nebentätigkeiten und möglicher Interessenkonflikte?
39. Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Gewalttat in
Stade, die Förderpraxis für Beratungs- und Unterstützungsstrukturen in
den Bereichen Familie, Migration und Integration im Hinblick auf
Transparenz, Neutralität, Regeltreue, Kontrolle und den Umgang mit
Interessenkonflikten evaluieren zu lassen, und wenn ja, bis wann?
40. Erhielt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
seit dem 1. Januar 2020 Bundesmittel, und wenn ja, aus welchen
Bundesprogrammen, aus welchen Einzelplänen, aus welchen Haushaltstiteln, und
in welcher jeweiligen Gesamthöhe pro Kalenderjahr?
41. Welche einzelnen Zuwendungen wurden dem in Frage 40 genannten
Träger seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls bewilligt, und zwar jeweils
unter Angabe des Bewilligungsdatums, des Bewilligungszeitraums, der
bewilligenden Stelle, der Bewilligungshöhe und des konkreten
Förderzwecks?
42. Welche Projekte, Maßnahmen oder Beratungsangebote des in Frage 40
genannten Trägers wurden seit dem 1. Januar 2020 gegebenenfalls mit
Bundesmitteln gefördert?
43. Welche Bundesbehörden, Bewilligungsstellen, oder sonstigen
zwischengeschalteten Stellen waren oder sind für Bewilligung, fachliche
Begleitung, Prüfung und Kontrolle der in den Fragen 40 bis 42 erfragten
Förderungen jeweils zuständig?
44. Wurden seit dem 1. Januar 2020 gegenüber dem in Frage 40 genannten
Träger Beanstandungen, Auflagen, Prüfvermerke, Rückforderungen oder
sonstige zuwendungsrechtliche Maßnahmen ausgesprochen, die Defizite
bei professioneller Distanz, Rollentrennung, Falldokumentation, interner
Kontrolle oder dem Umgang mit Näheverhältnissen betrafen?
a) Wenn ja, wann, durch welche Stelle, und mit welchem Gegenstand?
b) Wenn nein, warum nicht?
45. Hat die Bundesregierung nach Bekanntwerden der Berichterstattung zum
Fall Stade geprüft, ob im Zusammenhang mit dem Verband binationaler
Familien und Partnerschaften, iaf e. V., oder sonstigen aus Bundesmitteln
geförderten Strukturen mögliche Defizite bei professioneller Distanz,
Rollentrennung oder beim Umgang mit Näheverhältnissen zwischen Personal
und betreuten Personen bestehen könnten?
a) Wenn ja, wann wurde die Prüfung eingeleitet, welche Stelle war
federführend, und zu welchem Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, warum nicht?
46. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die
personelle oder familiäre Verflechtung von Beschäftigten des iaf e. V. mit
aktiven politischen Mandatsträgern oder Regierungsbeauftragten vor, und
wie wird in solchen Fällen die politische Neutralität der Beratung
sichergestellt?
47. Welche spezifischen Vorgaben macht der Bund für geförderte Träger
gegebenenfalls hinsichtlich interner Kontrollmechanismen wie Supervision,
Teamkontrolle oder dem Vier-Augen-Prinzip, um unzulässige persönliche
Verstrickungen zwischen Personal und Klienten zu verhindern?
48. Welche Verpflichtungen bestehen gegebenenfalls für Berater in aus
Bundesmitteln geförderten Strukturen zur Kooperation mit
Sicherheitsbehörden, wenn ihnen bekannt wird, dass Klienten wegen schwerer Straftaten
international gesucht werden oder aus ausländischer Haft geflohen sind?
49. Inwieweit sieht die Bundesregierung gegebenenfalls eine Unvereinbarkeit
zwischen einer staatlich geförderten Beratungstätigkeit und einer
gleichzeitigen privaten oder medialen Interessenvertretung (z. B. durch
„Chronologien“ oder öffentliche Verteidigungsschriften) zugunsten von
Personen, gegen die polizeiliche oder jugendamtliche Maßnahmen laufen?
Berlin, den 29. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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