Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734) (Antwort zu Drs. 21/4031)
Text
Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734) (Antwort zu Drs. 21/4031)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4315
21. Wahlperiode 24.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt,
Sebastian Maack, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4031 –
Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen
zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3734)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kleine Anfrage mit dem Titel „Demokratie leben! – Anlage zur
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung
von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ auf Bundestagsdrucksache 21/3485
nimmt ausführlich den Begriff „demokratieskeptische Menschen“ in den
Blick. Die Kleine Anfrage bezieht sich dabei auf die im Titel der Kleinen
Anfrage aufgeführte Förderrichtlinie, die den Begriff benutzt. In der Anlage der
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur
Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie heißt es unter Nummer II.3.a im
dritten Absatz: „Die Partnerschaften für Demokratie sprechen
demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Partizipation
an, damit diese einen konstruktiven Umgang mit dem Thema
Demokratieskepsis entwickeln“.
Einerseits wurde nach Ansicht der Fragesteller ein Teil der in der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3485 erwähnten Fragen nicht oder nicht
vollständig beantwortet; andererseits ergeben sich aus den gelieferten
Antworten der Bundesregierung aus ihrer Sicht Nachfragen. Aus diesen Gründen soll
die hier vorliegende Kleine Anfrage weiteren Erkenntnisgewinn zur Thematik
bringen. Gerade mit Blick auf notwendige Maßnahmen für den Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist es von einer Relevanz, die in
den Augen der Fragesteller kaum hoch genug einzuschätzen ist, was die
Bundesregierung konkret unter „demokratieskeptische Menschen“ versteht und
wie sie mit der Thematik umzugehen gedenkt.
Die Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3485 „Mit
welcher Arbeitsdefinition des Begriffes ‚demokratieskeptische Menschen‘
arbeitet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?“ wurde in
der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3734 nicht
beantwortet; Gleiches gilt für Frage 2: „Welche Kriterien müssen erfüllt sein,
damit ein Mensch demnach für die Bundesregierung (vgl. Vorfrage) als
demokratieskeptisch eingeordnet wird?“
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 23. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „demokratieskeptische
Menschen“ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte mit einer konkreten Begriffsdefinition ausführen)?
2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Mensch demnach für die
Bundesregierung (vgl. Frage 1) als demokratieskeptisch eingeordnet wird?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 auf
Bundestagsdrucksache 21/3734 verwiesen.
3. Welcher Stichtag gilt für den in der Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734
erwähnten Abschluss der laufenden Verwendungsnachweislegung?
4. Wann war in den Jahren von 2020 bis 2024 jeweils der Abschluss der
laufenden Verwendungsnachweislegung (bitte für jedes Jahr einzeln
angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs für die
Förderjahre 2020 bis 2025 gemeinsam beantwortet.
Die Fristen für die Vorlage der Verwendungsnachweise ergeben sich aus den
einschlägigen Allgemeinen Nebenbestimmungen (Anlage 2 und 3 zur
Verwaltungsvorschrift Nr. 5.1 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung).
5. Welche Projekte zur Begegnung von Demokratieskepsis sind durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Jahr 2025 berücksichtigt
worden (bitte alle Projekte auflisten)?
Diese Informationen können über den Projektfinder unter www.demokratielebe
n.de/dl/projektpraxis/projekte-finden abgerufen werden.
Darüber hinaus ist die Erfassung der Einzelmaßnahmen der Partnerschaften für
Demokratie für 2025 noch nicht abgeschlossen.
6. Weshalb konnte die Bundesregierung die Frage 5 der anderen Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3822 hinsichtlich der Aufteilung der
bewilligten Mittel für die Amadeu-Antonio-Stiftung auf Kategorien wie
Personalkosten oder Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit nicht
beantworten, obwohl die Stiftung auf ihrer eigenen Internetseite
ausführliche Informationen über die Verteilung ihrer Ausgaben auf derartige
Kategorien angibt (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/20
24/09/Amadeu-Antonio-Stiftung_Jahresabschluss-2023.pdf), und warum
hat die Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht
auf die Auflistung der Stiftung hingewiesen?
Finanztechnische Gründe lassen eine valide und trennscharfe Aufschlüsselung
im Sinne der Fragestellung nicht zu. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung,
auf Jahresabschlüsse zivilgesellschaftlicher Organisationen und privater
Stiftungen hinzuweisen, die projektbezogene Förderungen aus Bundesmitteln
erhalten.
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