Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734)
Text
Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4031
21. Wahlperiode 09.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon
Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna
Rathert, Angela Rudzka, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias
Ebenberger, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann
Martel und der Fraktion der AfD
Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen
zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3734)
Die Kleine Anfrage mit dem Titel „Demokratie leben! – Anlage zur
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ auf Bundestagsdrucksache 21/3485 nimmt
ausführlich den Begriff „demokratieskeptische Menschen“ in den Blick. Die
Kleine Anfrage bezieht sich dabei auf die im Titel der Kleinen Anfrage
aufgeführte Förderrichtlinie, die den Begriff benutzt. In der Anlage der
Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie heißt es unter Nummer II.3.a im dritten Absatz:
„Die Partnerschaften für Demokratie sprechen demokratieskeptische Menschen
durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Partizipation an, damit diese einen
konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis entwickeln“.
Einerseits wurde nach Ansicht der Fragesteller ein Teil der in der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3485 erwähnten Fragen nicht oder nicht
vollständig beantwortet; andererseits ergeben sich aus den gelieferten
Antworten der Bundesregierung aus ihrer Sicht Nachfragen. Aus diesen Gründen soll
die hier vorliegende Kleine Anfrage weiteren Erkenntnisgewinn zur Thematik
bringen. Gerade mit Blick auf notwendige Maßnahmen für den Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist es von einer Relevanz, die in den
Augen der Fragesteller kaum hoch genug einzuschätzen ist, was die
Bundesregierung konkret unter „demokratieskeptische Menschen“ versteht und wie sie
mit der Thematik umzugehen gedenkt.
Die Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3485 „Mit
welcher Arbeitsdefinition des Begriffes ‚demokratieskeptische Menschen‘ arbeitet
die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?“ wurde in der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3734 nicht
beantwortet; Gleiches gilt für Frage 2: „Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein
Mensch demnach für die Bundesregierung (vgl. Vorfrage) als
demokratieskeptisch eingeordnet wird?“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „demokratieskeptische
Menschen“ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller;
bitte mit einer konkreten Begriffsdefinition ausführen)?
2. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Mensch demnach für die
Bundesregierung (vgl. Frage 1) als demokratieskeptisch eingeordnet wird?
3. Welcher Stichtag gilt für den in der Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734
erwähnten Abschluss der laufenden Verwendungsnachweislegung?
4. Wann war in den Jahren von 2020 bis 2024 jeweils der Abschluss der
laufenden Verwendungsnachweislegung (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?
5. Welche Projekte zur Begegnung von Demokratieskepsis sind durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Jahr 2025 berücksichtigt worden
(bitte alle Projekte auflisten)?
6. Weshalb konnte die Bundesregierung die Frage 5 der anderen Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3822 hinsichtlich der Aufteilung der
bewilligten Mittel für die Amadeu-Antonio-Stiftung auf Kategorien wie
Personalkosten oder Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit nicht
beantworten, obwohl die Stiftung auf ihrer eigenen Internetseite
ausführliche Informationen über die Verteilung ihrer Ausgaben auf derartige
Kategorien angibt (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2024/
09/Amadeu-Antonio-Stiftung_Jahresabschluss-2023.pdf), und warum hat
die Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht auf die
Auflistung der Stiftung hingewiesen?
Berlin, den 2. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Angela Rudzka (Kleine Anfrage)
- asked ← Anna Rathert (Kleine Anfrage)
- asked ← Beatrix von Storch (Kleine Anfrage)
- asked ← Birgit Bessin (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Zaum (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Weiss (Kleine Anfrage)
- asked ← Gereon Bollmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Götz Frömming (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Feser (Kleine Anfrage)
- asked ← Johann Martel (Kleine Anfrage)
- asked ← Kerstin Przygodda (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Rehm (Kleine Anfrage)
- asked ← Martina Kempf (Kleine Anfrage)
- asked ← Martin Reichardt (Kleine Anfrage)
- asked ← Nicole Höchst (Kleine Anfrage)
- asked ← Otto Strauß (Kleine Anfrage)
- asked ← Sebastian Maack (Kleine Anfrage)
- asked ← Tobias Ebenberger (Kleine Anfrage)
- authored ← Birgit Bessin
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Martin Reichardt
- part_of_vorgang → Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur An (Kleine Anfrage)