Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4280)
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Zugang statt Blockade - Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen aufheben (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/4280)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4584
21. Wahlperiode 06.03.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Innenausschusses (4. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Filiz Polat, Marcel Emmerich, Lamya Kaddor,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4280 –
Zugang statt Blockade – Zulassungsstopp zu Sprach- und Integrationskursen
aufheben
A. Problem
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisiert die Entscheidung des BMI,
den Teilnehmendenkreis für Sprach- und Integrationskurse einzuschränken. Von
der Maßnahme seien insbesondere ukrainische Geflüchtete mit vorübergehendem
Schutzstatus betroffen.
Sie fordert die Bundesregierung daher insbesondere auf, die Aussetzung der
Zulassungen zu Integrationskursen nach § 44 Abs. 4 AufenthG sofort
zurückzunehmen und zügig über Zulassungsanträge zu bescheiden sowie Sprach-,
Integrations- und Berufssprachkurse als Teil einer verlässlichen Teilhabeinfrastruktur
dauerhaft abzusichern.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/4280 abzulehnen.
Berlin, den 4. März 2026
Der Innenausschuss
Josef Oster
Amtierender Vorsitzender
Christina Stumpp
Berichterstatterin
Dr. Gottfried Curio
Berichterstatter
Hakan Demir
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Christina Stumpp, Dr. Gottfried Curio, Hakan Demir,
Marcel Emmerich und Clara Bünger
I. Überweisung
Der Antrag auf Drucksache 21/4280 wurde in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Februar 2026
an den Innenausschuss federführend sowie an den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales
und den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen.
II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 31. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4280 empfohlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 23. Sitzung am 4. März 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die
Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4280 empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 18. Sitzung am 4. März 2026
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/4280 empfohlen.
III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Innenausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/4280 in seiner 27. Sitzung am 4. März 2026 abschließend
beraten und empfiehlt die Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
IV. Begründung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN moniert, mit der Blockade der Teilnahme an Integrationskursen für
einen Personenkreis von ca. 130 000 Personen entstünden erhebliche gesellschaftliche, aber auch lokale
Probleme. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt immer wieder mangelnde Integration beklage, werde
gleichzeitig die Möglichkeit zur Integration erschwert. Das schade den Kommunen, der Wirtschaft, den Trägern
und vor allem den Menschen, die auf die Sprachkurse angewiesen seien. Mit dieser geplanten Beschränkung drohe
eine systematische Rückentwicklung von Integrationsmaßnahmen. Obwohl der Bundestag die Mittel erhöht habe,
werde behauptet, dass es nicht genug finanzielle Mittel gäbe. Das sei gerade mit Blick auf die
Schuldenbremsenreform und die erheblichen finanziellen Spielräume, die dadurch auch für das Bundesinnenministerium entstanden
seien, nicht zutreffend. Tatsächlich stecke der politische Wille dahinter, den Menschen keine Möglichkeit zu
geben, sich zu integrieren. Nicht umsonst hätten sich 200 Unternehmen gemeldet und gefordert, diese Entscheidung
rückgängig zu machen. Auch ver.di, Der Paritätische, der Volkshochschulverband, die Caritas, die Diakonie und
katholische Bildungsträger hätten das Handeln als falsch kritisiert, denn Sprache und Integration seien ganz
entscheidend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Auch das Angebot des Erstintegrationskurses könne das
nicht aufwiegen, weil es qualitativ und quantitativ nicht mit den Integrationskursen zu vergleichen sei. Die
Integrationskurse vermittelten auf der einen Seite Sprache, auf der anderen Seite Werte und seien deswegen ganz
entscheidend für die Integration in diesem Land. Schließlich gehe es nicht nur um Geduldete, auch EU-BürgerInnen
und aus der Ukraine Geflüchtete würden ausgenommen. Außerdem habe die Bundesregierung kein schlüssiges,
alternatives Integrationskonzept vorgelegt, auf das die Leistungsträger und Menschen in diesem Land aber
warteten. Es handle sich um eine fatale Fehlentscheidung, die rückgängig gemacht werden müsse.
Die Fraktion der CDU/CSU erklärt, es sei widersinnig, Menschen ohne Bleibeperspektive in teure
Integrationskurse zu schicken. Es gelte, eine klare Steuerung und Wende in der Migrationspolitik voranzubringen. So habe
man es im Koalitionsvertrag festgeschrieben, in dem man sich aber auch zu den Integrationskursen bekenne. Es
habe eine enorme Kostensteigerung von rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr für Sprach- und Integrationskurse und
einen Teilnehmeranstieg in den Kursen von 177 Prozent innerhalb von fünf Jahren gegeben. Der Hauptgrund für
den Kostenanstieg liege daran, dass unter der Ampelregierung der Teilnehmerkreis ausgeweitet worden sei. Nun
kehre man zum Status quo zurück. Integrationskurse, wie man sie kenne, werde es zukünftig nur noch für
Menschen mit Bleibeperspektive geben, um eine klare Steuerung herbeizuführen. Zur Wahrheit gehöre auch, dass als
Sparmaßnahme in den vergangenen Jahren die Erstattungssätze gekappt worden seien, weil der Teilnehmerkreis
immer weiter aufgebläht worden sei, was wiederum zur Herausforderung für die Träger geworden sei. Die neue
Zulassungspraxis des Bundesinnenministeriums sei der richtige Weg und der erste Schritt zu einer
Weiterentwicklung des Integrationskurssystems. Auch bei der Vereinheitlichung des Systems und bei der Digitalisierung
gelte es nun voranzugehen. Die Personen ohne Bleibeperspektive würden nicht vergessen, sondern durch die
Erstorientierungskurse an die Hand genommen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe dahingehend
signalisiert, das Angebot um 60 Prozent auszubauen. Zum Umgang mit den ukrainischen Geflüchteten fänden
gerade noch Gespräche statt. Man lasse niemanden alleine, sondern sei für alle da. Das entspreche dem
Selbstverständnis der Fraktion der CDU/CSU.
Die Fraktion der AfD hält die im Antrag verwendeten Begriffe „Blockade“ und „Zulassungsstopp“ für verfehlt.
Es handele sich vornehmlich um nicht anerkannte Asylbewerber, also lediglich um geduldete Personen. Da die
Personen keinen Anspruch auf bezahlte Kurse und weder ein temporäres noch ein gefestigtes Aufenthaltsrecht
hätten, handele es sich bei den bezahlten Kursen um reine Geldgeschenke. Es bestehe hier kein primäres
staatliches Interesse von deutscher Seite auf Integration. Der Bundeshaushalt sei massiv überschuldet. Das Ankommen
in der Gesellschaft – soweit es durch solche Kurse vermittelt werde – sei nach wie vor möglich, indem die Kurse
besucht und selbst bezahlt würden. Sie lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion der SPD betont, dass Sprache der Schlüssel zur Teilhabe sei. Laut Studien würden Menschen, die
einen Integrationskurs besucht hätten, leichter in den Arbeitsmarkt finden. Die SPD-Fraktion sei daher weiter im
Gespräch mit dem Innenminister. Zu den vier Gruppen, die freiwillig an den Integrationskursen teilnehmen
könnten, würden Geduldete, ukrainische Geflüchtete, EU-Ausländer und Personen, die gerade das Asylverfahren
durchliefen, gehören. Man müsse deshalb aufpassen, wenn man von einer Bleibeperspektive spreche. Es sei davon
auszugehen, dass sowohl ukrainische Geflüchtete als auch zum Beispiel EU-Ausländerinnen und -Ausländer eine
Bleibeperspektive hätten. Bei denjenigen, die noch im Asylverfahren seien, wisse man, eben weil sie im
Asylverfahren seien, nichts über die Bleibeperspektive. Es sei sicher, dass man auch für diese Gruppe eine Lösung finden
werde. Es sei zu begrüßen, dass Erstorientierungskurse für diejenigen, die im Asylverfahren seien, ausgeweitet
worden seien, wobei es den Unterschied zwischen Integrationskursen und Erstorientierungskursen noch
herauszuarbeiten gelte.
Die Fraktion Die Linke kritisiert den Zulassungsstopp und hält ihn für eine integrationspolitische Katastrophe.
Er stehe klar im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, in dem man versprochen hätte, diejenigen, die hier seien,
auch gut integrieren zu wollen. Außerdem sei davon auszugehen, dass ukrainische Geflüchtete ein Bleiberecht
hätten, weshalb ihr Ausschluss widersprüchlich sei. Diese Entscheidung werde zu großen Folgekosten führen,
weil Personen, die nicht an Sprachkursen teilnähmen, nicht schnell in den Arbeitsmarkt finden und
wahrscheinlicher auf Sozialleistungen angewiesen sein würden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung
vom dem großen Druck aus der Zivilgesellschaft, der sich in zahlreichen Zuschriften von Betroffenen und
Verbänden, darunter der DGB, Der Paritätische, die AWO, die Diakonie, die GEW, die Caritas, Ver.di, die
katholische Erwachsenenbildung und vielen anderen, die forderten, dass die Kürzungen umgehend zurückgenommen
würden, unbeeindruckt zeige.
Berlin, den 4. März 2026
Christina Stumpp
Berichterstatterin
Dr. Gottfried Curio
Berichterstatter
Hakan Demir
Berichterstatter
Marcel Emmerich
Berichterstatter
Clara Bünger
Berichterstatterin
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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