Stand der Migräne-Forschung in Deutschland
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Stand der Migräne-Forschung in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8084
21. Wahlperiode 21.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke,
Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy
Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino,
Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der
Fraktion Die Linke
Stand der Migräneforschung in Deutschland
In Deutschland sind nach Schätzungen fast 40 Prozent aller Migränefälle nicht
diagnostiziert (vgl. www.gesundheit-adhoc.de/initiative-fuer-aerzte-attacke-ge
meinsam-gegen-kopfschmerzen-startet-am-weltkopfschmerztag-2019/).
Entweder, weil die Patienten selbst keine Ärztinnen und Ärzte aufsuchen oder nach
einem ärztlichen Besuch stattdessen Fehldiagnosen wie
Spannungskopfschmerzen oder zervinogener Kopfschmerz erhalten. Die Diagnose Migräne wird in
vielen Fällen erst spät oder gar nicht gestellt. Auch aus diesem Grund greifen
viele Patientinnen und Patienten zur Selbstmedikation mit
nichtrezeptpflichtigen Schmerzmitteln. Dies führt oft in einen Teufelskreis der Medikamenten-
Übergebrauch-Kopfschmerzen (MÜK). Zudem werden Begleitsymptome wie
Nackenschmerzen, Übelkeit oder Sehstörungen (Aura) von Hausärztinnen und
Hausärzten oft fehlinterpretiert und eine Migräne entweder nicht erkannt oder
stark verharmlost. Während es für andere Krankheitsbilder mit ähnlichem
Schweregrad Schulungsprogramme sowie Aufklärungskampagnen gibt, sind
Symptome und Ursachen von unsichtbaren Erkrankungen, wie z. B. Migräne,
gesellschaftlich noch wenig bekannt bzw. stark vorurteilsbehaftet. Gleichzeitig
stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Migräne als eine der am
stärksten beeinträchtigenden und einschränkenden Erkrankungen der Menschheit ein.
Laut WHO ist die Migräne eine der Hauptursachen für Behinderungen (vgl.
www.who.int/news-room/fact-sheets/detail/headache-disorders). Für Menschen
unter 50 Jahren ist sie die Erkrankung, die die Lebensqualität und
Leistungsfähigkeit am stärksten einschränkt. Laut WHO ist ein schwerer Migränetag
vergleichbar mit dem maximalen Beschwerdegrad, wie man ihn beispielsweise bei
einer Querschnittslähmung (Tetraplegie) erlebt. Und trotzdem wird der enorme
Leidensdruck, der durch Kopfschmerzerkrankungen entsteht, in der
Gesellschaft und auch in der Ärzteschaft oft nicht erkannt. Sie werden nicht als echte
organische Krankheiten wahrgenommen, dabei sind sie längst unsichtbare
Volkskrankheiten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung derzeit Aufklärungskampagnen zum Thema
Migräne, und wenn ja, welche?
a) Welche wurden in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt?
b) Welche finanziellen Mittel wurden für sie jeweils verwendet?
2. Wird die Bundesregierung auf die Selbstverwaltung zugehen, um
Patieinnen- und Patientenschulungen auch für Migränepatientinnen und
Migränepatienten (ähnlich den Schulungen zur Behandlung von Multipler
Sklerose, Diabetes oder Asthma) zu etablieren?
a) Wenn ja, welche finanziellen Mittel sind dafür im Haushalt 2026 und
2027 eingeplant, und welche Mittel sind für den Rest der Legislatur
vorgesehen?
b) Wenn nein, wieso wird sie dies nicht tun?
3. Plant die Bundesregierung, für Migränepatientinnen und
Migränepatienten ein Disease Management Programm (DMP) für Migräne
gegebenenfalls durch Gesetzesinitiative beim Gemeinsamen Bundesausschuss zu
beauftragen?
4. Plant die Bundesregierung, die durch die GKV-Reform (GKV =
gesetzliche Krankenversicherung) entstehenden Mehrkosten für die Zuzahlung zu
Medikamenten für chronisch Erkrankte auszugleichen, die aufgrund ihrer
dauerhaften gesundheitlichen Probleme körperlich nicht in der Lage sind,
diese Mehrkosten durch zusätzliche Erwerbsarbeit selbst zu
erwirtschaften, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Zahl der Menschen
mit Migräne in Deutschland vor, insbesondere zur Zahl der Menschen mit
chronischer Migräne (bitte nach Geschlecht, Alter und Bundesländern
aufschlüsseln), und auf welcher Datengrundlage beruhen diese Angaben?
6. Sieht die Bundesregierung in der fehlenden gesonderten Abbildbarkeit
chronischer Migräne in der derzeit verwendeten ICD‑10‑GM
(International Classification of Diseases – 10. Revision – German Modification) ein
Problem für die Versorgungsforschung, Bedarfsplanung und
gesundheitspolitische Steuerung, und welche Maßnahmen plant sie gegebenenfalls
zur Verbesserung der Erfassung?
7. Für wann rechnet die Bundesregierung mit der Implementierung des
ICD-11 in Deutschland, und welche Schritte, Hemmnisse und Initiativen
der Bundesregierung gibt es derzeit, um zu einer zeitnahen Umsetzung zu
kommen?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Menschen mit Migräne ausschließlich hausärztlich, fachneurologisch,
schmerzmedizinisch bzw. in spezialisierten Kopfschmerzambulanzen
behandelt werden, wie viele Betroffene trotz behandlungsbedürftiger
Migräne keine fachärztliche Versorgung erhalten, und welche regionalen
Unterschiede stellt die Bundesregierung hierbei fest?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Wartezeiten für
Termine bei neurologischen bzw. schmerzmedizinischen Fachärztinnen
und Fachärzten sowie in spezialisierten Kopfschmerzambulanzen vor, und
wie unterscheiden sich diese regional?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Zahl der Patientinnen
und Patienten mit therapieresistenter bzw. refraktärer Migräne, bei denen
mehrere leitliniengerechte prophylaktische Therapien einschließlich
moderner Migränetherapeutika erfolglos waren, nicht vertragen wurden oder
kontraindiziert sind, und welche Versorgungsangebote stehen dieser
Patientengruppe nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
11. Wie viele gesetzlich Versicherte mit Migräne erhielten in den Jahren von
2021 bis 2025 eine Behandlung mit CGRP-(Rezeptor-)Antikörpern,
Gepanten bzw. Onabotulinumtoxin A, welche Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung zu regionalen Unterschieden, Ablehnungen durch
Krankenkassen oder Therapieabbrüchen aus Kostengründen vor, und wie will die
Bundesregierung verhindern, dass ökonomisch motivierte Rabattverträge
zu medizinisch nicht gebotenen Präparatewechseln bei gut eingestellten
Migränepatientinnen und Migränepatienten führen?
12. Wie viele Behandlungsstandorte bieten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit stationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie für
Menschen mit schweren Kopfschmerzerkrankungen an?
a) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Zahl und
regionale Verteilung dieser Angebote durch die Krankenhausreform?
b) Plant die Bundesregierung eine eigenständige Leistungsgruppe
„Spezielle Schmerztherapie“?
13. Hat die Bundesregierung die Auswirkungen einer verpflichtenden
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag auf
Menschen mit chronischen bzw. anfallsartig verlaufenden Erkrankungen wie
Migräne untersucht, insbesondere wenn Betroffene aufgrund der Schwere
einer akuten Attacke nicht in der Lage sind, am ersten Krankheitstag eine
Arztpraxis aufzusuchen?
a) Wie will die Bundesregierung verhindern, dass den Betroffenen durch
diese neue Regelung Nachteile bei Entgeltfortzahlung oder
Krankengeld entstehen?
b) Hat die Bundesregierung die Auswirkungen der Abschaffung der
telefonischen Krankschreibung in Bezug auf o. g. Betroffene untersucht,
bevor die Maßnahme beschlossen wurde?
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den jährlichen
direkten Gesundheitskosten sowie zu Arbeitsunfähigkeitstagen,
Krankengeldzahlungen, Erwerbsminderung und sonstigen volkswirtschaftlichen
Folgekosten von Migräne in Deutschland vor?
15. Sind der Bundesregierung aktuelle Studien bekannt, die den
gesamtwirtschaftlichen Schaden von Migräneerkrankungen erforschen oder bereits
erforscht haben?
a) Wenn nein, plant die Bundesregierung, selbst eine solche Studie in
Auftrag zu geben?
b) Wenn nein, wieso nicht?
16. Wie viele Anträge auf Erwerbsminderungsrente wurden in den Jahren von
2019 bis 2025 von Menschen gestellt, bei denen Migräne (G43) als
Haupt- oder Nebendiagnose dokumentiert war, wie viele davon wurden
bewilligt bzw. abgelehnt, und wie lange dauerten die Verfahren
durchschnittlich?
a) Wie häufig wurde vor einer Entscheidung eine medizinische
Rehabilitation verlangt?
b) Wie häufig wurden Betroffene anschließend als nicht rehafähig
eingestuft?
17. Wie viele Menschen haben in den Jahren von 2019 bis 2025 aufgrund
bzw. unter Berücksichtigung einer Migräneerkrankung einen Grad der
Behinderung (GdB) beantragt, welche GdB wurden festgestellt, welche
Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen den
Bundesländern, und sieht die Bundesregierung angesichts möglicher
Unterschiede in der Begutachtung Handlungsbedarf für eine bundesweit
einheitlichere Bewertung schwerer und chronischer Migräne?
18. Welche Forschungs- und Versorgungsvorhaben des Bundes beschäftigen
sich speziell mit geschlechtsspezifischen Aspekten der Migräne,
insbesondere menstrueller Migräne sowie Migräne in der Schwangerschaft,
Perimenopause und Menopause?
19. Welche Bundesmittel wurden seit 2015 gezielt für Forschung zur häufigen
episodischen und chronischen Migräne bereitgestellt – ohne
Forschungsprojekte zu seltenen Migräneformen –, und wie hoch waren diese Mittel
im Vergleich zur Forschungsförderung für andere neurologische
Erkrankungen mit vergleichbarer oder geringerer Krankheitslast?
20. Existiert eine ressortübergreifende Strategie der Bundesregierung zur
Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit schweren und
chronischen Migräneerkrankungen, die neben medizinischer Versorgung auch
Erwerbsfähigkeit, soziale Sicherung, Behinderung und gesellschaftliche
Teilhabe berücksichtigt, wenn nein, warum nicht, und plant die
Bundesregierung die Entwicklung einer solchen Strategie?
Berlin, den 18. September 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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