Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen - Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland
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Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen - Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6556
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann und der Fraktion der AfD
Medizinische Behandlung mit Bakteriophagen ergänzend oder alternativ
zu Antibiotika sowie Bakteriophagen in weiteren Anwendungsbereichen –
Forschungsstand und Wege zur Zulassung in Deutschland
Die Zunahme antibiotikaresistenter Erreger stellt die medizinische Versorgung
vor wachsende Herausforderungen (www.rki.de/SharedDocs/FAQs/DE/NI-un
d-AMR/Antibiotikaresistenz/FAQ_Liste_Antibiotikaresistenz.html#entry_1694
7992). Die Phagentherapie ist ein seit Langem bekannter Ansatz, der sich –
gerade bei therapieresistenten bakteriellen Infektionen – als ergänzende oder
alternative Option zur Antibiotikatherapie bewährt hat. Bakteriophagen sind
Viren, die darauf spezialisiert sind, bestimmte Bakterien zu ihrer eigenen
Vermehrung zu nutzen und das Bakterium dabei zu zerstören. Bestimmte, isolierte
Bakteriophagen („bakterienfressende Viren“) können, gezielt auf bestimmte
Bakterien abgestimmt, diese bekämpfen, womit eine Therapie gegen bakterielle
Erkrankungen möglich ist (www.ardalpha.de/wissen/gesundheit/krankheiten/ba
kteriophagen-phagen-resistente-antibiotika-antibiotikum-multiresistente-keime-
100.html). Nicht nur in der Humanmedizin, sondern auch in der
Veterinärmedizin und weiteren Bereichen ist dies erfolgreich möglich und bietet häufig
Vorteile gegenüber Antibiotika (https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-0
25-04055-z).
Wenngleich Bakteriophagen nach jetzigem Kenntnisstand als frei von
Nebenwirkungen in einer weit überwiegenden Zahl von Behandlungsfällen Wirkung
zeigen und Leben retten können, wo andere Mittel oder Therapien versagen, ist
der regulatorische bzw. rechtliche Rahmen für die Anwendung einer
Phagentherapie in den meisten europäischen Ländern, darunter Deutschland,
unzureichend oder steht einer Nutzung, bis auf Ausnahmefälle, entgegen (www.deutsc
hesgesundheitsportal.de/2025/09/26/bakteriophagen-helfen-gegen-resistente-inf
ektionen-aber-in-der-schweiz-gibt-es-kaum-zugang-zur-therapie/). Es mangelt
an einer Zulassung und standardisierten Prüf- und Zulassungsverfahren für
diese Art von „lebendem Wirkstoff“ (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PM
C12129831/; https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-025-04060-2).
Bakteriophagen werden in den Staaten des ehemaligen Ostblocks seit etwa
100 Jahren intensiv erforscht und erfolgreich angewandt. Georgien, Ukraine
und Russland besitzen die bedeutendsten Phagenbanken, in welchen eine
Vielzahl von auf bestimmte Bakterienstämme spezialisierten Bakteriophagen
kultiviert und vermehrt werden und dem medizinischen Einsatz zur Verfügung
stehen. In westlichen Staaten geriet die Entwicklung und Nutzung der
Bakteriophagen (kurz: Phagen) seit der Entwicklung und umfangreichen Nutzung von
Antibiotika beinahe in Vergessenheit (www.ardalpha.de/wissen/gesundheit/kra
nkheiten/bakteriophagen-phagen-resistente-antibiotika-antibiotikum-multiresist
ente-keime-100.html).
Bedingt durch die sich ausweitenden Schwierigkeiten im Zusammenhang mit
Antibiotikaresistenzen und die steigenden Gefahren, die von multiresistenten
Bakterienstämmen (multiresistente Erreger (MRE), „Krankenhauskeime“)
ausgehen, kommt den Behandlungsmöglichkeiten mit Bakteriophagen nach
Kenntnis der Fragesteller neue Bedeutung zu und diese erhalten zunehmend
Aufmerksamkeit. Auch zur Behandlung von chronischen Erkrankungen und
Infektionen kommen Bakteriophagen zum Einsatz. Das Beispiel von Belgien zeigt,
dass es in einem EU-Mitgliedstaat möglich ist, die Behandlung mit
Bakteriophagen rechtssicher zu ermöglichen (https://ichgcp.net/de/clinical-trials-registr
y/NCT05498363).
Vor diesem Hintergrund gilt es in den Augen der Fragesteller, zu klären, welche
Schritte die Bundesregierung ggf. unternimmt, um Forschung, regulatorische
Klarheit, Versorgungsstrukturen und einen sektorenübergreifenden Ansatz in
der Gesundheitsversorgung und Hygiene (z. B. Humanmedizin,
Veterinärmedizin und Nutztierhaltung, Lebensmittel, Umweltschutz – sogenannte One-
Health-Sektoren) voranzubringen (Sophie Kittler, Jens A. Hammerl: „Einsatz
von Phagen bei Nutztieren, in Lebensmitteln und in der Umwelt im Rahmen
eines One-Health-Ansatzes – Potenziale und Herausforderungen“ – https://link.
springer.com/article/10.1007/s00103-025-04055-z).
Nach Ansicht der Fragesteller ist es anzustreben, Förderung bereitzustellen und
für diesen biologischen Wirkstoff angemessene Prüf- und Zulassungsverfahren
zu etablieren, damit Bakteriophagen in den verschiedenen Nutzungsgebieten
zur Anwendung kommen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung zur Anwendung von Bakteriophagen im
Kontext der Antibiotikaresistenz (Antimikrobielle Resistenz (AMR)),
insbesondere von Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA)
sowie Multiresistenten gramnegativen Stäbchen (MRGN) und
Behandlung von bakteriell bedingten Erkrankungen, eine eigene Auffassung
erarbeitet, und wenn ja, welche ist dies, und in welchen Dokumenten
beziehungsweise Strategien ist dies aktuell ggf. niedergelegt?
2. Welche Bundesbehörden oder Bundesinstitutionen sind (vgl. Frage 1) ggf.
federführend zuständig (Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH),
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
(BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Robert Koch-Institut (RKI),
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) o. a.) oder schon eingebunden in die
Erarbeitung einer Förderungs- und Zulassungsstrategie bezüglich
Phagenanwendungen, und wie ist die Koordinierung zwischen Human- und
Veterinärbereich organisiert?
3. Besteht eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe oder
Koordinierungsstelle bezüglich der Phagenanwendung, in die gegebenenfalls auch der
Umwelt- oder Landwirtschaftsbereich oder auch die Lebensmittelindustrie
einbezogen sind, und wenn ja, wie ist diese zusammengesetzt, was ist
deren Auftrag, wie ist diese konstituiert, und welche Ergebnisse kann
diese bislang vorweisen?
4. Welche konkreten Ziele (Meilensteine) verfolgt die Bundesregierung ggf.
bis Ende der aktuellen Wahlperiode zur Förderung und Implementierung
der Phagentherapie, sind neue Studien geplant, welche Infrastruktur,
regulatorische Klarstellungen und Versorgungsmodelle stehen gegebenenfalls
in Aussicht?
a) Welche Ergebnisse zeitigen die in den vergangenen Jahren ins Leben
gerufenen Programme und Forschungsprojekte in Deutschland, und in
welcher Höhe wurden diese mit Bundesmitteln gefördert (vgl.
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (WD) 8-3000-081/24
vom 4. November 2024: „Projekte zur medizinischen
Phagenforschung in Deutschland“, www.bundestag.de/resource/blob/1034900/
WD-8-081-24-pdf.pdf)?
b) Welche Anreize stellen die bekannten nationalen oder internationalen
Studien zur Wirksamkeit der Phagentherapie aus Sicht der
Bundesregierung dar, um den Weg zu ebnen, hin zu einer Zulassung für
regelhafte und allgemeingebräuchliche Anwendung in Deutschland (vergl.
WD 8-3000-085/24 (9. Dezember 2024): „Evidenz der medizinischen
Phagentherapie Titel: Evidenz der medizinischen Phagentherapie“ –
www.bundestag.de/resource/blob/1038324/WD-8-085-24-pdf.pdf)?
5. Hat die Bundesregierung zum aktuellen Rechtsrahmen für die Anwendung
von Phagen als Arzneimittel in Deutschland bezüglich Wirkstoffe bzw.
Fertigarzneimittel, Rezeptur, Zulassung zu klinischen Studien,
Notfallanwendungen (Salvage-Therapie) eine Bewertung vorgenommen, und
welche Regelungslücken bestehen gegebenenfalls diesbezüglich nach
Kenntnis der Bundesregierung?
a) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Anträge auf
Zulassung von Phagenpräparaten als Wirkstoff oder Fertigarzneimittel auf
nationaler Ebene gestellt und womöglich (bei BfArM, PEI) versagt,
und wenn ja, aus welchem Grund wurden diese Anträge
zurückgewiesen?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu erarbeitet, ob oder
inwieweit der Weg Belgiens bezüglich Prüf- und Zulassungsverfahren,
hin zur Anwendung als Vorbild gewertet werden kann, und erwägt die
Bundesregierung gegebenenfalls, Vergleichbares anzustreben?
c) Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seit Dezember 2024
Wesentliches bezüglich der Rahmenbedingungen für die Anwendung
der Phagentherapie geändert wurde, oder wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung hierzu Fortschritte erzielt (vergl. WD 8 – 3000 –
086/24 vom 20. Dezember 2024: „Rechtliche Grundlagen und
Rahmenbedingungen für die Anwendung der Phagentherapie in
Deutschland“ – www.bundestag.de/resource/blob/1038326/WD-8-086-24-pd
f.pdf)?
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf.,
patientenindividuelle Phagenzubereitungen rechtssicher zu ermöglichen, im Einklang mit
Anforderungen an Qualität und Patientensicherheit?
7. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung die Standards
des Europäischen Arzneibuchs und die Leitlinienarbeit auf EU-Ebene für
eine nationale Umsetzung (vgl. Frage 6), und welche konkreten Schritte
oder Notwendigkeiten leitet sie daraus ab?
8. Sieht die Bundesregierung Bedarf für nationale Leitlinien bzw.
Handreichungen (z. B. zur Abgrenzung Rezeptur bzw. Herstellung,
Dokumentationspflichten, Qualitätsprüfungen, Diagnostik bzw. Matching), und wenn
ja, welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen?
9. Wie viele Behandlungen mit Bakteriophagen bei Menschen haben in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 stattgefunden
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Indikation, Bundesland, stationär bzw.
ambulant, Einzelfall bzw. Härtefall bzw. Studie, soweit bekannt,
tabellarisch aufstellen)?
10. Welche deutschen Kliniken, Institute oder andere Einrichtungen verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung über praktische Erfahrung mit der
Anwendung von Phagen oder über eine Phagenbank (Diagnostik,
Matching, Anwendung)?
a) Welche Kapazitäten bestehen in Deutschland derzeit für
Phagenbanken, und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung ggf. zum Aufbau
bzw. zur Vernetzung solcher Strukturen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung ggf. den Bedarf an spezialisierten
Zentren?
c) Fördert die Bundesregierung diese Einrichtungen, und wenn ja, in
welchem Umfange, oder wird eine derartige Förderung beabsichtigt?
11. Plant die Bundesregierung ein bundesweites Register für
Phagenanwendungen in der Humanmedizin zur strukturierten Erfassung von
Indikationen, Erregern, Ergebnissen, Evaluationen, Nebenwirkungen,
Resistenzentwicklung?
a) Wenn nein, warum plant die Bundesregierung dies nicht, oder welche
alternativen Wege strebt die Bundesregierung an?
b) Wenn ja, welcher Zeitplan besteht hierfür, welche Betreiber und
welche Finanzierung sind hierfür vorgesehen?
12. Welche Forschungs- und Förderprojekte zur Phagentherapie bei Menschen
wurden seit 2019 ggf. mit Bundesmitteln unterstützt, gegebenenfalls über
die von den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages
aufgeführten hinaus (vergl. www.bundestag.de/resource/blob/1034900/WD-
8-081-24-pdf.pdf; bitte nach Projektname, Laufzeit, Fördervolumen,
Zuwendungsgeber, Konsortium, Indikation, Studiendesign aufgeschlüsselt
tabellarisch angeben)?
13. Welche klinischen Studien (Phase, Indikation, Sponsor, Standort) laufen
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland zur
Phagentherapie, und besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Studien
seit 2019 abgeschlossen oder abgebrochen worden sind (bitte Studien
tabellarisch aufstellen)?
14. Welche Hürden werden von der Bundesregierung ggf. als wesentlich für
klinische Studien benannt (z. B. Gute Herstellungspraxis (GMP), Logistik,
Matching, Endpunkte, Ethik, Haftung, Kosten o. a.), und welche
Maßnahmen werden ergriffen, um diese Hürden für die Anwendung der
Bakteriophagen im medizinischen Bereich zu reduzieren?
15. Inwieweit prüft die Bundesregierung ggf. adaptive Studiendesigns oder
Indikationscluster (z. B. chronische Wunden, Osteomyelitis,
Mukoviszidose-assoziierte Infektionen, Implantat-assoziierte Infektionen,
weitere Arten von Infektionen, bakterielle Erkrankungen) als
pragmatische Wege zur Evidenzgenerierung?
16. Hat die Bundesregierung sich eine eigene Position erarbeitet zur
Verfügbarkeit schneller Diagnostik und phänotypischer und/oder genotypischer
Verfahren zur Auswahl geeigneter Phagen (Matching), unter
Berücksichtigung der spezifischen Antigene (Serotypen), und sind Fördermaßnahmen
zu diesem Bereich geplant?
17. Welche Anforderungen sieht die Bundesregierung ggf. für Herstellung
bzw. Qualitätskontrolle (GMP-nahe Prozesse, Endotoxine, Sterilität,
Genomcharakterisierung, Ausschluss unerwünschter Gene), und welche
Unterstützung erhalten Einrichtungen, die diese Anforderungen erfüllen
sollen?
18. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Risiken oder
Begleiterscheinungen der Phagenanwendung vor (u. a. Immunreaktionen,
Antikörperbildung, Toxizität bzw. Endotoxin, unerwünschte
Genübertragung, Resistenzentwicklung gegen Phagen?
19. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse bezüglich Möglichkeiten oder
Verfahren zu gewünschten Genübertragungen, beispielsweise zu
Therapiezwecken oder gentechnischer Veränderung, mittels Bakteriophagen
vor, wenn ja, um welche Forschungen oder Studien handelt es sich
hierbei, und werden diese staatlich unterstützt?
20. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung ggf. an
Pharmakovigilanz bzw. Monitoring bei der Anwendung von Bakteriophagen
(Meldesysteme, Nebenwirkungsberichte, Follow-up), und gibt es konkrete Vorhaben
zur Verbesserung?
21. Welche Rolle misst die Bundesregierung ggf. der Phagentherapie in der
AMR-Strategie zu (als Ergänzung, Salvage-Therapie bzw. Rescue-
Therapie, Kombination), und welche Indikationen priorisiert sie für
Forschung und Versorgung?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Kombination
Phagen plus Antibiotika (Synergien, Resistenzmanagement) ggf. vor, und wie
wird dieser Ansatz in möglicherweise von ihr geförderten Projekten
berücksichtigt?
23. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten in Deutschland für den
Einsatz von Bakteriophagen in der Veterinärmedizin (Haus- und
Nutztiere), und welche regulatorischen Hürden bestehen hierbei?
24. Wie viele Anwendungen von bzw. Behandlungen bei Tieren (Haus- und
Nutztiere) mit Bakteriophagen sind der Bundesregierung seit dem Jahr
2019 bekannt (bitte nach Tierart, Indikation, Jahr, Bundesland,
Anwendung im Bestand vs. Einzeltier differenziert tabellarisch aufführen, soweit
möglich)?
25. Welche Rolle können Phagen nach Auffassung der Bundesregierung
spielen, um den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung zu reduzieren und
AMR-Selektionsdruck zu senken?
26. Prüft die Bundesregierung den Einsatz von Phagen zur Reduktion
relevanter bakterieller Kontaminationen entlang der Lebensmittelkette (Stall,
Schlachtung, Verarbeitung), wenn ja, in welchen Programmen wird dies
geprüft oder erwogen, und wenn nein, warum nicht?
27. Welche Forschungsvorhaben zu Phagen im Bereich Tierhaltung sowie
Lebensmittelsicherheit wurden seit dem Jahr 2019 ggf. von der
Bundesregierung gefördert (bitte tabellarisch aufstellen)?
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur
Resistenzökologie im „One-Health-Sinne“ vor (Umweltpfade, Gülle, Abwasser), und
sieht sie Potenziale oder auch Risiken beim Einsatz von Bakteriophagen
in diesem Kontext?
29. Plant die Bundesregierung Monitoringprogramme, die AMR-Daten aus
Human- und Veterinärbereich mit Daten zu alternativen antimikrobiellen
Maßnahmen (inklusive Phagen) verknüpfen, und wenn ja, um welche
Programme handelt es sich hierbei?
Berlin, den 3. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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