Erfassung der Versorgungslage, Kosten und Datenlage zur Verhinderung der Mutter-Kind-Übertragung von HIV und Syphilis in Deutschland (im Lichte der WHO-Validierung für Dänemark)
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Erfassung der Versorgungslage, Kosten und Datenlage zur Verhinderung der Mutter-Kind-Übertragung von HIV und Syphilis in Deutschland (im Lichte der WHO-Validierung für Dänemark)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5432
21. Wahlperiode 17.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Claudia Weiss, Carina Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch,
Tobias, Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Erfassung der Versorgungslage, Kosten und Datenlage zur Verhinderung der
Mutter-Kind-Übertragung von HIV und Syphilis in Deutschland (im Lichte der
WHO-Validierung für Dänemark)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 27. Februar 2026 mitgeteilt,
dass Dänemark als erstes EU-Land die Mutter-Kind-Übertragung von HIV und
Syphilis eliminiert habe. In der WHO-Kommunikation werden als zentrale
Elemente u. a. sehr hohe Abdeckung von Testung und Behandlung in der
Schwangerschaftsvorsorge, robuste Datensysteme sowie eine integrierte
Versorgungsorganisation benannt. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach der
Versorgungslage, den Kosten sowie der Datenlage und Transparenz in
Deutschland, insbesondere mit Blick auf messbare Indikatoren, Versorgungsketten und
Finanzierung (background.tagesspiegel.de/gesundheit-und-e-health/briefing/da
enemark-hat-mutter-kind-uebertragung-eliminiert#ts-paywall).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesbehörde (z. B. Robert-Koch-Institut (RKI), Bonner Institut
für Organismische Biologie (BIOB), www.biologie.uni-bonn.de/biob/de,
andere) erhebt bzw. koordiniert in Deutschland Daten zur Mutter-Kind-
Übertragung von HIV und zur kongenitalen Syphilis, und auf welcher
Rechtsgrundlage erfolgt dies jeweils?
2. Welche Falldefinitionen (HIV-Mutter-Kind-Übertragung; kongenitale
Syphilis) wendet die Bundesregierung in der Berichterstattung an, und
inwiefern sind diese mit WHO-Definitionen bzw. Validierungskriterien
vergleichbar?
3. Wie viele bestätigte Fälle der Mutter-Kind-Übertragung von HIV wurden
in Deutschland in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 registriert
(bitte nach Jahr und – soweit zulässig – nach Bundesland aufschlüsseln)?
4. Wie viele Fälle kongenitaler Syphilis wurden in Deutschland in den
Jahren 2021 bis 2025 registriert (bitte nach Jahr und – soweit zulässig –
Bundesland aufschlüsseln)?
5. Welche Zeitverzögerungen bestehen zwischen Ereignis (z. B. Geburt bzw.
Diagnose) und bundesweiter Verfügbarkeit bzw. Publikation belastbarer
Zahlen zur HIV- und Syphilisübertragung von Mutter auf Kind (bitte
typische Melde- und Auswertefristen nennen)?
6. Welche Qualitätssicherungsmaßnahmen (z. B. Plausibilitätsprüfungen,
Dublettenprüfung, Nachverfolgung unklarer Meldungen, Audits) werden
für die entsprechenden Datenbestände zur HIV- und Syphilisübertragung
von Mutter auf Kind eingesetzt?
7. Welche Datenlücken sind der Bundesregierung ggf. bekannt (z. B.
fehlende Angaben zu Schwangerschaftswoche, Therapiebeginn,
Versorgungsstatus, Entbindungsmodus, Outcome des Kindes), und welche Maßnahmen
sind ggf. geplant, um diese Lücken zur HIV- und Syphilisübertragung von
Mutter auf Kind zu schließen?
8. Plant die Bundesregierung eine regelmäßige, öffentlich zugängliche
Berichterstattung (z. B. Dashboard, Quartalsberichte) zu zentralen
Indikatoren zur HIV- und Syphilisübertragung von Mutter auf Kind
(Testabdeckung, Behandlungsabdeckung, Outcomes), und wenn nein, warum nicht?
9. Wie hoch war in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2025 die
Testabdeckung in der Schwangerschaftsvorsorge
a) für HIV und
b) für Syphilis
(bitte nach Jahr, Datenquelle und Definition des Nenners bzw.
Denominators angeben)?
10. Wie hoch war in Deutschland in den Jahren 2021 bis 2025 der Anteil der
positiv getesteten Schwangeren, die
a) zeitgerecht (bitte Fristen, Referenzpunkte benennen) in fachärztliche
Behandlung überführt wurden, und
b) bis zur Entbindung nachweislich in Versorgung blieben
(bitte getrennt für HIV und Syphilis sowie nach Jahr angeben)?
11. Welche bundesweit einheitlichen (oder nach Kenntnis der
Bundesregierung bundeslandspezifischen) Versorgungsstandards bzw.
Leitlinienumsetzungen existieren zur Verhinderung der Mutter-Kind-Übertragung bei
HIV und zur Vermeidung kongenitaler Syphilis (bitte zentrale Bausteine:
Diagnostik, Therapie, Partnerbehandlung, Nachverfolgung, nennen)?
12. Welche Strukturen existieren in Deutschland für eine interdisziplinäre
Versorgung (Gynäkologie, Infektiologie, Dermatologie bzw. Venerologie,
Pädiatrie bzw. Neonatologie, Hebammenwesen, öffentlicher
Gesundheitsdienst), und wo sieht die Bundesregierung regionale
Versorgungsengpässe?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. zur Häufigkeit
sogenannter Late Presenter (späte Erstdiagnose in der Schwangerschaft oder
erst unter bzw. nach Geburt) bei HIV und Syphilis, und welche Ursachen
(z. B. fehlende Vorsorge, Zugangsbarrieren, Sprachbarrieren,
psychosoziale Faktoren) werden dafür als wesentlich eingeschätzt?
14. Welche Maßnahmen werden vom Bund direkt und indirekt finanziert bzw.
umgesetzt, um Zugangsbarrieren zur Vorsorge, Diagnostik, Therapie zu
senken (z. B. niedrigschwellige Angebote, Dolmetscher, aufsuchende
Beratung, Anbindung schwer erreichbarer Gruppen)?
15. Wie ist die Versorgungslage bei Schwangeren ohne (oder mit
ungeklärtem) Krankenversicherungsschutz geregelt, insbesondere bezüglich
Testung, Therapie und Nachsorge (bitte Zuständigkeiten, Finanzierungswege
benennen)?
16. In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Partnerdiagnostik und Partnerbehandlung (insbesondere bei Syphilis) in der
Praxis erreicht, und liegen der Bundesregierung Daten oder Schätzungen zur
Umsetzungsquote vor?
17. Welche Maßnahmen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Sicherstellung der Nachsorge des Kindes (HIV-Expositionsprophylaxe,
Diagnostik; Syphilis-Diagnostik und/oder Therapie), und wie wird die
Nachsorgequote dokumentiert?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Versorgungssituation in
besonderen Settings zur HIV- und Syphilisübertragung von Mutter auf
Kind (z. B. Justizvollzug, Unterkünfte, stationäre Einrichtungen, ländliche
Räume), und welche spezifischen Programme gibt es dort?
19. Welche Kosten sind dem Bund in den Jahren 2021 bis 2025 für
Programme bzw. Projekte im Kontext HIV bzw. Syphilis und Schwangerschaft
entstanden (bitte nach Jahr, Programm bzw. Projekt, Titelgruppe,
Haushaltstitel aufschlüsseln)?
20. Welche jährlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung
in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV und der Privaten
Krankenversicherung PKV bzw. insgesamt (Schätzung ausreichend) für
a) HIV-Testung in der Schwangerschaft,
b) Syphilis-Testung in der Schwangerschaft,
c) bestätigende Diagnostik (Folgetests),
d) Therapien bzw. Medikamente inklusive Begleituntersuchungen,
e) neonatalpädiatrische Diagnostik bzw. Behandlung bei exponierten
oder betroffenen Kindern?
21. Welche Kosten entstehen dem öffentlichen Gesundheitssystem (Bund,
Länder, Kommunen) nach Kenntnis der Bundesregierung für Surveillance,
Meldesysteme, Auswertung, Qualitätssicherung und ggf. Kampagnen, und
wie haben sich diese Kosten von 2021 bis 2025 entwickelt?
22. Welche Fördermittel des Bundes gingen von 2021 bis 2025 an
a) Beratungsstellen, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und
b) kommunale sowie landesnahe Stellen
mit Bezug zu HIV bzw. Syphilis, Schwangerschaft, Sexualgesundheit
oder STI (Sexually Transmitted Infections)-Prävention (bitte Empfänger,
Zweck, Summe pro Jahr nennen)?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu Kosten-
Nutzenbzw. Kosten-Wirksamkeitsbewertungen (Health Technology Assessment,
Modellierungen) vor, insbesondere zum Verhältnis von Screening- bzw.
Behandlungskosten zu vermiedenen Folgekosten kongenitaler
Infektionen?
24. Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei Abrechnung bzw. Erstattung
(Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. Gebührenordnung für
Ärzte (GOÄ) bzw. Diagnosis Related Groups (DRG)) für Testung, Therapie,
interdisziplinäre Versorgung und Nachsorge (z. B. zur Vermeidung von
Versorgungslücken durch Fehlanreize), und wenn ja, welchen konkret?
25. Strebt die Bundesregierung an, für Deutschland eine nach WHO-Kriterien
nachvollziehbare Zielerreichung („Eliminierung“ der Mutter-Kind-
Übertragung von HIV und Syphilis) formal zu dokumentieren oder eine
WHO-Validierung zu prüfen?
a) Wenn ja, bis wann, mit welchen Indikatoren, und welche
Datenvoraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?
b) Wenn nein, warum nicht, und welches alternative Zielsystem verfolgt
die Bundesregierung gegebenenfalls?
Berlin, den 13. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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