Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288)
Text
Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen Gefangenen in der DDR (Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3288)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6671
21. Wahlperiode 25.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Götz Frömming, Stefan Möller, Martin Erwin Renner,
Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander
Gauland, Tobias Teich, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, Peter Bohnhof,
Ulrich von Zons, Tobias Matthias Peterka, Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch,
Tobias Ebenberger und der Fraktion der AfD
Illegale Medikamentenversuche an Schwangeren, Minderjährigen und politischen
Gefangenen in der DDR
(Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/3288)
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache /21/3288 stützt sich ausschließlich auf die im Jahr 2016
veröffentlichte Studie des Instituts für Geschichte der Medizin der Charité mit dem Titel
„Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961–1989“. Die
Bundesregierung stellte in ihrer Vorbemerkung fest, dass „neuere Erkenntnisse zu
klinischen Studien in der ehemaligen DDR, die über die Ergebnisse des
Abschlussberichtes der Studie aus dem Jahr 2016 hinausgingen“, der
Bundesregierung nicht vorliegen (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache /21/3288, S. 2).
Bezugnehmend auf den Abschlussbericht der Studie stellt sie zudem fest, dass
sich „keine belastbareren Hinweise ergeben“ hätten, dass die klinischen Studien
in der ehemaligen DDR nach einem anderen Standard durchgeführt wurden als
in der Bundesrepublik. „Es ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für Verstöße
gegen die Aufklärungspflichten“ (ebd., Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache /21/3288). Insofern macht sich die Bundesregierung die
Einschätzung der Autoren zu eigen; die Studie schließt mit dem prägnanten Kapitel
„Der Skandal, der keiner war“ (Hess/Hottenrott/Steinkamp, Testen im Osten.
DDR-Arzneimittelstudien im Auftrag westlicher Pharmaunternehmen, Berlin
2016, S. 176).
Offenbar stellt sich die Bundesregierung nicht einmal die grundsätzliche Frage,
ob es angesichts des offenkundigen Interessenkonflikts angemessen ist, dass die
Charité als einst führendes Krankenhaus der DDR die Aufarbeitung möglichen
medizinischen Unrechts in der DDR maßgeblich übernimmt.
Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum die Bundesregierung in ihrer
Antwort die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht
des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher
Pharmafirmen“ unerwähnt lässt, obwohl sie hiervon aufgrund einer früheren
Kleinen Anfrage Kenntnis haben müsste (vgl. Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/8779).
Aus der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats geht hervor, dass die
Aussagekraft der Studie bestimmten Beschränkungen unterliege. Der
Abschlussbericht sei seiner Aufgabe einer historischen Aufarbeitung „im Rahmen
des finanziell, zeitlich und personell Möglichen“ zwar gerecht geworden, es
habe aber „keinerlei Spielräume bei der Anpassung der Ausgabengestaltung an im
Forschungsverlauf veränderte Erfordernisse“ gegeben (https://medizingeschicht
e.charite.de/fileadmin/user_upload/microsites/m_cc01/medizingeschichte/Forsc
hungsprojekte/032016_Arzneimittelforschung_DDR_Stellungnahme_wiss_Bei
rat.pdf, S. 2, letzter Zugriff am 13. März 2026). Neben den „knappen
Ressourcen an Zeit und Geld“ müssten bei der Bewertung des Abschlussberichtes auch
die nicht unerheblichen „Zugangsbeschränkungen seitens der Firmenarchive“
berücksichtigt werden (ebd.).
Zudem bliebe die quellenkritische Bewertung der Interviews mit den mit den
Studien befassten Wissenschaftlern ein „methodisches Problem“. „Ohne diese
Interviews wäre die dichte Beschreibung einiger Studienabläufe […] nicht
möglich; aber diese Quellen der mündlichen Geschichte dürften kaum
selbstbelastende Aussagen erhalten“ (ebd., S. 3). Hingegen sei die Befragung von
Patienten, die nachweislich an einer identifizierbaren klinischen Studie im
Auftrag eines westlichen pharmazeutischen Unternehmens teilgenommen hatten,
„nahezu unmöglich“ gewesen (ebd. S. 4). Insofern blieb die Perspektive der
Patienten „unterbelichtet“, „die im Rahmen des hier zu realisierenden
Projektdesigns fast nur in den Aussagen ihrer behandelnden Ärzte zum Ausdruck
kommen konnte“ (ebd. S. 5).
Weiterhin betont der Wissenschaftliche Beirat, dass der Befund insbesondere in
Bezug auf die Aufklärung und Einwilligung der Patienten „ambivalent“ bleibe.
Obwohl rechtlich die DDR sehr früh klare Regeln und Kontrollinstanzen
formulierte, wurden „der Umfang der Aufklärung und die Art der
Gesprächsführung nicht dokumentiert“ (ebd. S. 6).
Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke widmet dem Medizinunrecht in der
DDR in ihrem Jahresbericht für 2025 ein eigenes Kapitel. Demnach wenden
sich an sie „immer wieder“ Betroffene und berichten ihr von erlittenem
Unrecht, bei dem ihre Gesundheit nachhaltig gefährdet oder beeinträchtigt wurde“.
Die Berichte zeigten auf, dass es im Gesundheitssystem der DDR „immer
wieder […] zu repressiven Eingriffen durch den Staat kam.“ Vor dem Hintergrund
der teilweise „sehr unterschiedlichen Fallkonstellationen“ bestehe im Bereich
des Medizinunrechts weiterhin ein umfassender Handlungsbedarf. „Dies
betrifft sowohl tiefergehende Forschung als auch eine bessere Begleitung und
Unterstützung der Betroffenen“. (Bundestagsdrucksache 21/520, S. 39 bis 40).
Eine Vielzahl von Medienberichten deutet darauf hin, dass die Aufklärung von
Probanden in der medizinischen Praxis der DDR oft nicht funktionierte,
unabhängig davon, ob diese im Auftrag von Westfirmen durchgeführt wurden oder
nicht (vgl. www.mdr.de/geschichte/ddr/politik-gesellschaft/gesundheit/proband
en-geheime-medikamententests-100.html, letzter Zugriff am 13. März 2026).
Beispielsweise wurden in der DDR in den Jahren 1978/79 Tausende
schwangere Frauen im Rahmen der Immunprophylaxe gegen den Rhesusfaktor D mit
Hepatitis C infiziert. Obwohl eine Aufarbeitung nach der Wende erfolgte und
das Anti-D‑Hilfegesetz den Betroffenen eine Entschädigung ermöglichen
sollte, wurden zahlreiche Anträge abgelehnt (www.medical-tribune.de/politik/vers
orgung/ddr-arzneimittelskandal-wie-gut-unterstuetzt-das-anti-d-hilfegesetz-infi
zierte-frauen, letzter Zugriff am 13. März 2026).
Exemplarisch verweisen die Fragesteller auf den Fall Brigitte Heinisch. Nach
Darstellung der Betroffenen und auf Grundlage öffentlich gewordener
Recherchen wirft dieser Fall Fragen zur Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation
im Zusammenhang mit der Cerutil-Studie auf. In einem Bericht des
Deutschlandfunks erklärt Brigitte Heinisch, dass sie in der Schwangerschaft ohne ihr
Wissen und Einverständnis an einer Studie mit dem Medikament Cerutil
(Wirkstoff: Meclofenoxat, Centrophenoxin) teilgenommen habe (www.hoerspielundf
eature.de/ich-bin-doch-keine-traechtige-ratte-100.html, letzter Zugriff am
13. März 2026). Die Berliner Charité hatte im Januar 1988 einen Prüfplan für
eine klinische Studie mit dem Medikament Cerutil an 200 schwangeren Frauen
erstellt. Cerutil wurde in der DDR zu jener Zeit zur Behandlung zentraler
Durchblutungsstörungen eingesetzt.
Als Studienleiterin wird die damalige Oberärztin der Frauenklinik der Charité,
Dr. A. Z., genannt. Im Prüfplan wird außerdem Professor H. N. aufgeführt, der
bereits Jahre zuvor in Rostock mit Meclofenoxat, dem Wirkstoff von Cerutil,
Tierversuche an trächtigen Ratten, Kaninchen und Mäusen durchgeführt hatte.
Ziel dieser Versuche war es, zu prüfen, ob sich hiermit Wachstumsstörungen
erfolgreich behandeln ließen.
Ferner ist belegt, dass der in der DDR für die Bewertung klinischer Studien
zuständige Zentrale Gutachterausschuss (ZGA) beim Institut für
Arzneimittelwesen dem Gesundheitsministerium der DDR die Genehmigung einer
Doppelblindstudie mit Cerutil „bei intrauteriner Mangelentwicklung“ an 200
Schwangeren empfahl. Das Ministerium erteilte diese Genehmigung am 8. Juni 1988.
Wie im Prüfplan vorgesehen, übernahm die damalige Oberärztin der
Frauenklinik der Charité, Dr. Z., die Leitung der Studie. Ebenfalls belegt ist, dass die
Cerutil-Tabletten und Placebos vom VEB Isis Chemie in Zwickau geliefert
wurden und die Chargen die Nummern 400588 und 090588 trugen (ebd.).
Brigitte Heinisch wurde seit dem 31. Januar 1989 in der 28.
Schwangerschaftswoche stationär behandelt und anschließend an die Charité überwiesen. Als
Grund gaben die Ärzte eine Unterentwicklung des ungeborenen Kindes infolge
einer Unterversorgung sowie verminderten Fruchtwassers an. Entgegen den
Kriterien des Prüfplans wurde sie trotz ihrer Schilddrüsenerkrankung in die
Studie aufgenommen. Ihr zuvor verordnetes Schilddrüsenmedikament wurde
abgesetzt und stattdessen Cerutil verabreicht. Im Mutterpass ist die
Chargennummer 400588 vermerkt.
Im Hinblick auf die Cerutil-Studie bestehen zudem Fragen zur Dokumentation
und Nachvollziehbarkeit. Nach Darstellung des Deutschlandfunks fehlt ein
Abschlussbericht; im Bundesarchiv liegen lediglich zwei identische
Zwischenberichte vor. Diesen zufolge nahmen 149 Patienten an der Studie teil, von denen
51 ausschieden. Offen bleibt damit unter anderem, warum die Zahl der
ausgeschiedenen Teilnehmer so hoch war und ob eine systematische Nachsorge der
geborenen Kinder erfolgte. In einer 1993 im De-Gruyter-Verlag erschienenen
Abhandlung mit dem Titel „Teratologie. Embryologische Grundlage und
klinische Teratologie“ beziehen sich H. N. und A. Z. auf die Cerutil-Studie. Dort
wird die Zahl von 293 schwangeren Testpersonen genannt und auf S. 138
ausgeführt, im Doppelblindversuch seien „Helfergin, Cerutil“ verwendet worden.
Dies wirft Fragen nach der Herkunft des Präparats Helfergin sowie nach
etwaigen Bezügen zu westlichen Unternehmen auf.
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats zum Abschlussbericht des
Forschungsprojekts „Klinische Studien in der DDR im Auftrag westlicher
Pharmafirmen“ zeigt, dass aufgrund der Begrenzungen der Studie –
insbesondere wegen der fehlenden Perspektive der Studienteilnehmer – kein
abschließendes Urteil darüber möglich ist, in welchem Umfang es in der DDR bei
medizinischen Studien zu Verstößen gegen die Aufklärungspflicht gekommen ist.
Der Fall Brigitte Heinisch wird von den Fragestellern daher als Anlass gesehen,
die Cerutil-Studie wissenschaftlich vertieft aufzuarbeiten und die bisherige
Erkenntnislage erneut zu überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung eine Anlaufstelle für
Personen, die sich als Opfer von Medizinunrecht sehen, wo können sich
Betroffene melden und erhalten ggf. Beratung und Unterstützung?
2. Wie viele Personen nahmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung an
medizinischen Studien in der DDR teil (bitte zwischen Oststudien und
Studien im Auftrag von Westfirmen differenzieren)?
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung im
Rahmen dieser Studien Opfer von Medizinunrecht bzw. meldeten sich als
Opfer von in der DDR durchgeführten Medizinstudien, welche
Informationen liegen der Bundesregierung hierzu vor und welche Quellen nutzt
sie?
4. Wie viele Schwangere nahmen nach Kenntnisstand der Bundesregierung
in der DDR an medizinischen Studien teil, und wie viele dieser Studien
gab es (bitte die verschiedenen Studien nennen und angeben, wie viele
Schwangere an der jeweiligen Studie teilnahmen und ob es sich um
Oststudien oder um Studien im Auftrag von Westfirmen handelte)?
5. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung bezüglich möglicher Opfer der
Studien mit Schwangeren in der DDR, wie viele Frauen und/oder deren
Kinder haben sich als mögliche Opfer gemeldet?
6. Hält die Bundesregierung es für ausgeschlossen, dass es bei der
Aufarbeitung der historischen Rolle der Charité bei klinischen Arzneimittelstudien
in der DDR durch die Charité selbst institutionelle oder personelle
Interessenkonflikte gegeben haben könnte?
a) Wenn ja, warum hält die Bundesregierung einen Interessenkonflikt für
ausgeschlossen?
b) Wenn nein, woran manifestiert sich ein möglicher Interessenkonflikt
der Charité?
7. Hat es nach Kenntnisstand der Bundesregierung in der DDR
Medizinunrecht gegeben?
a) Wenn ja, bitte begründen?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Negation von
Medizinunrecht in der DDR vor dem Hintergrund der vielen Berichte von
Betroffenen und dem geäußerten Handlungsbedarf im Jahresbericht
2025 der SED-Opferbeauftragten?
8. Vor dem Hintergrund der bisher sehr dünnen Studienlage über das
Medizinunrecht in der DDR, was plant die Bundesregierung, um den
„umfassenden Handlungsbedarf“ nach weiterer Forschung von Medizinunrecht
nachzukommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller – Bezug zum
Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten)?
9. Vor dem Hintergrund der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats
zum Abschlussbericht des Forschungsprojekts „Klinische Studien in der
DDR im Auftrag westlicher Pharmafirmen“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), erkennt die Bundesregierung im Bereich der ordnungsgemäßen
Aufklärung und Einwilligung von Teilnehmern an Arzneimittelstudien in
der DDR einen Forschungs- und Aufklärungsbedarf, um mögliches
Medizinunrecht aufzuklären?
10. Vor dem Hintergrund der fehlenden Berücksichtigung der
Patientenperspektive in der bisherigen Studie, sieht die Bundesregierung die
Notwendigkeit für weitere Studien, die die Patientenperspektive ausdrücklich in
den Vordergrund rücken und diese gezielt befragen?
11. Plant die Bundesregierung gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen,
um den Zugang zu einschlägigen Firmen-, Privat- und öffentlichen
Archiven, die Aufbewahrungsfristen relevanter Unterlagen sowie die
Zuständigkeiten öffentlicher Stellen für die wissenschaftliche Aufarbeitung
klinischer Arzneimittelstudien in der DDR zu verbessern?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
12. Vor dem Hintergrund fehlender Aufarbeitung und Anerkennung der
Folgen von Medizinversuchen, plant die Bundesregierung, dem
„umfassenden Handlungsbedarf“ nach Unterstützungsleistungen für Opfer von
Medizinunrecht nachzukommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller –
Bezug zum Jahresbericht 2025 der SED-Opferbeauftragten)?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Hält die Bundesregierung eine eigenständige wissenschaftliche
Untersuchung der Cerutil-Studie für geboten, und wenn ja, welche Stellen oder
Forschungseinrichtungen kämen hierfür in Betracht, und ist die
Bundesregierung bereit, eine solche Untersuchung finanziell oder organisatorisch
zu unterstützen?
14. Welche Unterlagen zur Cerutil-Studie befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bundesarchiv, im Archiv der Charité oder in anderen
öffentlichen Archiven?
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Planung, Durchführung,
Umfang und Zielsetzung der Cerutil-Studie an schwangeren Frauen an der
Berliner Charité?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die tatsächliche
Zahl der Teilnehmerinnen vor, insbesondere vor dem Hintergrund
voneinander abweichender Angaben im Prüfplan, in Zwischenberichten und
späterer Fachliteratur?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob die
Teilnehmerinnen ordnungsgemäß aufgeklärt wurden und wirksam in die
Teilnahme einwilligten?
18. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob es im
Rahmen der Cerutil-Studie Verstöße gegen die damals geltenden
rechtlichen Bestimmungen der DDR gab?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Cerutil-
Studie entsprechend den damaligen rechtlichen Vorgaben
versicherungstechnisch abgesichert war, insbesondere im Hinblick auf mögliche
Schäden für die Probanden?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lieferung von
Cerutil-Tabletten und Placebos durch den VEB Isis Chemie aus Zwickau
sowie über die Chargen 400588 und 090588 und deren Verwendung im
Rahmen der Cerutil-Studie vor?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem in der
Veröffentlichung „Teratologie“ von Zienert/Neumann genannten Präparat
„Helfergin“ vor, insbesondere zu dessen Herkunft und zu der Frage, ob sich
hieraus Hinweise auf eine Beteiligung westlicher Pharmaunternehmen
ergeben?
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob im
Zusammenhang mit der Cerutil-Studie gesundheitliche Schäden bei den
behandelten Frauen oder den geborenen Kindern eingetreten sind und ob
eine systematische medizinische Nachsorge der geborenen Kinder
durchgeführt wurde?
23. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, noch lebende
Betroffene der Cerutil-Studie in eine wissenschaftliche Aufarbeitung
einzubeziehen?
24. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, mögliche Ansprüche
von Betroffenen auf Anerkennung, Rehabilitierung oder Entschädigung zu
prüfen oder zu unterstützen?
Berlin, den 19. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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