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Islamische Republik Iran - diplomatische Bemühungen

dip / drucksache 16.09.2026 · WP 21 · 21/8040 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Islamische Republik Iran - diplomatische Bemühungen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8040 21. Wahlperiode 16.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Teich, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor Hemmelgarn, Jürgen Koegel, Dr. Alexander Gauland, Heinrich Koch und der Fraktion der AfD Islamische Republik Iran – Diplomatische Bemühungen Die militärische Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika, Israel und der Islamischen Republik Iran seit dem 28. Februar 2026 hat erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Nahen und Mittleren Ostens, die internationale Schifffahrt, die Energieversorgung sowie die deutsche und europäische Wirtschaft. Bereits vor Beginn der militärischen Auseinandersetzungen hatte die Bundesregierung wiederholt auf eine diplomatische Lösung verwiesen. Noch am 23. Februar 2026 erklärte sie mit Blick auf die für den 26. Februar 2026 geplanten Atomgespräche in Genf, eine diplomatische Lösung müsse ein überprüfbares Ende des iranischen militärischen Nuklearprogramms, die Kontrolle des ballistischen Raketenprogramms und ein Ende destabilisierender Aktivitäten in der Region umfassen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regie rungspressekonferenz-vom-23-februar-2026-2408294; www.reuters.com/worl d/middle-east/us-iran-nuclear-talks-resume-geneva-against-backdrop-military-t hreat-2026-02-26/). Am 28. Februar 2026 wurde die Bundesregierung nach eigenen Angaben am Morgen vorab über die militärischen Angriffe Israels auf den Iran informiert. Deutschland beteiligte sich nicht an den Angriffen. Gemeinsam mit Frankreich und dem Vereinigten Königreich erklärte die Bundesregierung anschließend, in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten, Israel und Partnern in der Region zu stehen und eine Wiederaufnahme von Verhandlungen zu fordern (vgl. www. bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-zur-situation-in-nahost- 2409130; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e3-joint-leaders-statemen t-on-iran-2409132). Auch nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen stellte die Bundesregierung Diplomatie als zentralen Weg zur Konfliktbeilegung heraus. Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul erklärte am 12. März 2026 während eines Besuchs in der Türkei, eine verlässliche und nachhaltige Lösung der Sicherheitsprobleme in der Straße von Hormus könne nur auf diplomatischem Wege erreicht werden; zugleich müsse ein Weg aus dem Krieg und eine künftige Sicherheitsarchitektur für die Region entwickelt werden (vgl. www.reuters.com/world/europe/strait-hormuz-issue-must-be-resolved- throughdiplomacy-says-german-foreign-2026-03-12/). Im weiteren Verlauf nahm die Bundesregierung nach eigenen Angaben erneut diplomatische Kontakte auf. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im April 2026, Deutschland nehme gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und europäischen Partnern Gespräche mit dem Iran wieder auf und wolle zu Verhandlungen über eine Beendigung des Konflikts beitragen. Pakistan spielte dabei nach Medienberichten eine wichtige Vermittlungsrolle (vgl. www.reuters.com/worl d/europe/germanys-merz-we-do-not-want-nato-split-over-us-iran-war-2026-0 4-09/). Am 15. Juni 2026 begrüßte die Bundesregierung ein zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran vereinbartes Rahmenabkommen und erklärte, sie unterstütze und befördere weiterhin diplomatische Anstrengungen. Die Bundesregierung verwies dabei auf einen engen Austausch mit den Vereinigten Staaten, europäischen Partnern und Staaten der Region. Nach „Reuters“ hatte Pakistan zuvor eine zentrale Rolle bei der Vermittlung des Rahmens übernommen; auch Katar wurde von den europäischen Regierungschefs als Vermittler genannt (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/statement-von-bundeskanzler-fri edrich-merz-zur-vereinbarung-zwischen-den-vereinigten-staaten-und-iran-244 0458; www.reuters.com/world/asia-pacific/pakistan-pm-says-us-iran-peace-dea l-signing-expected-within-24-hours-2026-06-13/). Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches parlamentarisches Informationsinteresse daran, welche konkreten diplomatischen Initiativen die Bundesregierung vor und nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen ergriffen hat, welche eigenen Vermittlungsvorschläge sie unterbreitet hat, welche Staaten und Organisationen sie hierzu einbezogen hat und welchen Beitrag Deutschland tatsächlich zur Vermeidung, Eindämmung und Beilegung des Konflikts geleistet hat. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2026 bis zum Beginn der militärischen Auseinandersetzungen am 28. Februar 2026 ergriffen, um eine militärische Eskalation zwischen dem Iran, Israel und den Vereinigten Staaten zu verhindern?  2. Welche Gespräche haben Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre oder andere Vertreter der Bundesregierung in dem in Frage 1 genannten Zeitraum gegebenenfalls mit Vertretern a) des Irans, b) der Vereinigten Staaten, c) Israels, d) Frankreichs, e) des Vereinigten Königreichs, f) des Omans, g) Katars, h) Saudi-Arabiens, i) der Vereinigten Arabischen Emirate, j) Pakistans und k) weiterer Staaten über eine diplomatische Beilegung oder Vermeidung des Konflikts geführt (bitte gegebenenfalls nach Datum, Gesprächspartner, Gesprächsebene und wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)?  3. Welche konkreten Vorschläge zur Vermeidung einer militärischen Eskalation hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegebenenfalls gegenüber dem Iran, den Vereinigten Staaten oder Israel unterbreitet?  4. Hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegenüber den Vereinigten Staaten oder Israel ausdrücklich von militärischen Angriffen gegen den Iran abgeraten oder auf einen Verzicht auf militärische Maßnahmen hingewirkt, wenn ja, wann, wer, gegenüber wem, und mit welcher Begründung?  5. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegebenenfalls über die Wahrscheinlichkeit oder Vorbereitung militärischer Angriffe auf den Iran, und zu welchem Zeitpunkt ging sie erstmals davon aus, dass eine militärische Eskalation unmittelbar bevorstehen könnte?  6. Zu welchem Zeitpunkt, durch wen, und in welchem Umfang wurde die Bundesregierung vor Beginn der Angriffe am 28. Februar 2026 über die bevorstehenden militärischen Maßnahmen Israels bzw. der Vereinigten Staaten informiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Hat die Bundesregierung nach der in Frage 6 genannten Information noch versucht, diplomatisch auf eine Verhinderung oder Verschiebung der Angriffe hinzuwirken, wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen, und gegenüber welchen Gesprächspartnern?  8. Welche eigenen diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Herbeiführung a) einer Waffenruhe, b) einer dauerhaften Einstellung militärischer Handlungen und c) einer umfassenden politischen Konfliktlösung gegebenenfalls ergriffen?  9. Welche direkten Kontakte haben Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul oder andere Mitglieder der Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 gegebenenfalls mit Mitgliedern der iranischen Staats- oder Regierungsspitze geführt (bitte gegebenenfalls nach Datum, Gesprächspartner und wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)? 10. Über welche diplomatischen Kanäle findet gegenwärtig der Austausch zwischen der Bundesregierung und der iranischen Regierung statt, insbesondere über a) direkte bilaterale Kontakte, b) die Deutsche Botschaft bzw. die Iranische Botschaft, c) das E3-Format (E3 = Frankreich, Großbritannien, Deutschland), d) die Europäische Union und e) Drittstaaten als Vermittler? 11. Welche Rolle haben nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere der Oman, Katar und Pakistan bei den bisherigen Vermittlungsbemühungen gespielt, und in welcher Weise hat Deutschland diese Bemühungen unterstützt oder begleitet? 12. Hat die Bundesregierung Drittstaaten ausdrücklich gebeten, zwischen dem Iran und den Vereinigten Staaten bzw. zwischen dem Iran und Israel zu vermitteln, wenn ja, welche Staaten, zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Ergebnis? 13. Welche konkreten diplomatischen oder politischen Vorschläge hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Regelung der folgenden Konfliktpunkte vorgelegt: a) iranisches Nuklearprogramm, b) ballistisches Raketenprogramm des Irans, c) Unterstützung regionaler bewaffneter Gruppen durch den Iran, d) Sicherheit Israels und anderer Staaten der Region und e) freie Schifffahrt durch die Straße von Hormus? 14. Hat die Bundesregierung angeboten, selbst als Vermittler, Gastgeber oder Unterstützer direkter oder indirekter Gespräche zwischen den Konfliktparteien tätig zu werden, wenn ja, wann, gegenüber welchen Staaten, und mit welcher Reaktion? 15. Hat die Bundesregierung die Durchführung von Gesprächen auf deutschem Staatsgebiet oder unter deutscher Beteiligung vorgeschlagen, wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? 16. Welche Rolle spielt das E3-Format aus Deutschland, Frankreich und dem Vereinigten Königreich gegenwärtig bei der diplomatischen Beilegung des Konflikts, und welche gemeinsamen Initiativen wurden seit dem 28. Februar 2026 gegenüber dem Iran und den Vereinigten Staaten ergriffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. In welchem Umfang war die Bundesregierung nach eigener Einschätzung gegebenenfalls an der Herbeiführung des im Juni 2026 bekannt gegebenen Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran beteiligt? 18. Welche konkreten Beiträge leistete Deutschland gegebenenfalls zur Vorbereitung, Vermittlung oder Ausgestaltung des in Frage 17 genannten Rahmenabkommens? 19. Welche Staaten oder internationalen Organisationen waren nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich an der Herbeiführung des Rahmenabkommens beteiligt, hat sich die Bundesregierung jeweils zu deren Beitrag eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche? 20. Welche Bestandteile des Rahmenabkommens betrachtet die Bundesregierung gegebenenfalls gegenwärtig als umgesetzt, teilweise umgesetzt oder nicht umgesetzt? 21. Welche diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Abschluss des Rahmenabkommens gegebenenfalls ergriffen, um dessen vollständige Umsetzung zu erreichen? 22. Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung gegenwärtig mit den Vereinigten Staaten und dem Iran mit dem Ziel einer Wiederaufnahme bzw. Fortführung direkter oder indirekter Verhandlungen? 23. Welche Rolle sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten Nationen und insbesondere der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei einer dauerhaften Konfliktbeilegung spielen? 24. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung die Internationale Atomenergie-Organisation bei einer möglichen diplomatischen Einigung über das iranische Nuklearprogramm übernehmen? 25. Welche Gegenleistungen oder Lockerungen von Sanktionen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für grundsätzlich vorstellbar, sofern der Iran überprüfbare Verpflichtungen insbesondere hinsichtlich seines Nuklearprogramms erfüllt? 26. Welche Bedingungen betrachtet die Bundesregierung gegebenenfalls als unverzichtbar für eine dauerhafte diplomatische Beilegung des Konflikts? 27. Welche konkreten diplomatischen Initiativen plant die Bundesregierung gegebenenfalls gegenwärtig, um eine erneute militärische Eskalation zwischen dem Iran, den Vereinigten Staaten und Israel zu verhindern? 28. Hat die Bundesregierung eine Auswertung dazu vorgenommen, weshalb die diplomatischen Bemühungen vor dem 28. Februar 2026 eine militärische Eskalation nicht verhindern konnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt? 29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern der vor dem 28. Februar 2026 erfolgten diplomatischen Bemühungen für ihre weitere Iran- und Nahostpolitik? 30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, sämtliche ihr zur Verfügung stehenden diplomatischen Möglichkeiten zur Verhinderung der militärischen Eskalation ausgeschöpft zu haben, und wenn ja, worauf stützt sie diese Einschätzung? Berlin, den 26. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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