Islamische Republik Iran - diplomatische Bemühungen
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Islamische Republik Iran - diplomatische Bemühungen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8040
21. Wahlperiode 16.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Teich, Stefan Keuter, Dr. Malte Kaufmann, Udo Theodor
Hemmelgarn, Jürgen Koegel, Dr. Alexander Gauland, Heinrich Koch und der
Fraktion der AfD
Islamische Republik Iran – Diplomatische Bemühungen
Die militärische Eskalation zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika,
Israel und der Islamischen Republik Iran seit dem 28. Februar 2026 hat
erhebliche Auswirkungen auf die Stabilität des Nahen und Mittleren Ostens, die
internationale Schifffahrt, die Energieversorgung sowie die deutsche und
europäische Wirtschaft.
Bereits vor Beginn der militärischen Auseinandersetzungen hatte die
Bundesregierung wiederholt auf eine diplomatische Lösung verwiesen. Noch am
23. Februar 2026 erklärte sie mit Blick auf die für den 26. Februar 2026
geplanten Atomgespräche in Genf, eine diplomatische Lösung müsse ein
überprüfbares Ende des iranischen militärischen Nuklearprogramms, die Kontrolle
des ballistischen Raketenprogramms und ein Ende destabilisierender
Aktivitäten in der Region umfassen (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regie
rungspressekonferenz-vom-23-februar-2026-2408294; www.reuters.com/worl
d/middle-east/us-iran-nuclear-talks-resume-geneva-against-backdrop-military-t
hreat-2026-02-26/).
Am 28. Februar 2026 wurde die Bundesregierung nach eigenen Angaben am
Morgen vorab über die militärischen Angriffe Israels auf den Iran informiert.
Deutschland beteiligte sich nicht an den Angriffen. Gemeinsam mit Frankreich
und dem Vereinigten Königreich erklärte die Bundesregierung anschließend, in
engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten, Israel und Partnern in der Region
zu stehen und eine Wiederaufnahme von Verhandlungen zu fordern (vgl. www.
bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesregierung-zur-situation-in-nahost-
2409130; www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/e3-joint-leaders-statemen
t-on-iran-2409132).
Auch nach Beginn der militärischen Auseinandersetzungen stellte die
Bundesregierung Diplomatie als zentralen Weg zur Konfliktbeilegung heraus. Der
Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul erklärte am 12. März
2026 während eines Besuchs in der Türkei, eine verlässliche und nachhaltige
Lösung der Sicherheitsprobleme in der Straße von Hormus könne nur auf
diplomatischem Wege erreicht werden; zugleich müsse ein Weg aus dem Krieg
und eine künftige Sicherheitsarchitektur für die Region entwickelt werden (vgl.
www.reuters.com/world/europe/strait-hormuz-issue-must-be-resolved-
throughdiplomacy-says-german-foreign-2026-03-12/).
Im weiteren Verlauf nahm die Bundesregierung nach eigenen Angaben erneut
diplomatische Kontakte auf. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte im April
2026, Deutschland nehme gemeinsam mit den Vereinigten Staaten und
europäischen Partnern Gespräche mit dem Iran wieder auf und wolle zu
Verhandlungen über eine Beendigung des Konflikts beitragen. Pakistan spielte dabei nach
Medienberichten eine wichtige Vermittlungsrolle (vgl. www.reuters.com/worl
d/europe/germanys-merz-we-do-not-want-nato-split-over-us-iran-war-2026-0
4-09/).
Am 15. Juni 2026 begrüßte die Bundesregierung ein zwischen den Vereinigten
Staaten und dem Iran vereinbartes Rahmenabkommen und erklärte, sie
unterstütze und befördere weiterhin diplomatische Anstrengungen. Die
Bundesregierung verwies dabei auf einen engen Austausch mit den Vereinigten Staaten,
europäischen Partnern und Staaten der Region. Nach „Reuters“ hatte Pakistan
zuvor eine zentrale Rolle bei der Vermittlung des Rahmens übernommen; auch
Katar wurde von den europäischen Regierungschefs als Vermittler genannt
(vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/suche/statement-von-bundeskanzler-fri
edrich-merz-zur-vereinbarung-zwischen-den-vereinigten-staaten-und-iran-244
0458; www.reuters.com/world/asia-pacific/pakistan-pm-says-us-iran-peace-dea
l-signing-expected-within-24-hours-2026-06-13/).
Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Fragesteller ein erhebliches
parlamentarisches Informationsinteresse daran, welche konkreten diplomatischen
Initiativen die Bundesregierung vor und nach Beginn der militärischen
Auseinandersetzungen ergriffen hat, welche eigenen Vermittlungsvorschläge sie
unterbreitet hat, welche Staaten und Organisationen sie hierzu einbezogen hat und
welchen Beitrag Deutschland tatsächlich zur Vermeidung, Eindämmung und
Beilegung des Konflikts geleistet hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung
seit dem 1. Januar 2026 bis zum Beginn der militärischen
Auseinandersetzungen am 28. Februar 2026 ergriffen, um eine militärische Eskalation
zwischen dem Iran, Israel und den Vereinigten Staaten zu verhindern?
2. Welche Gespräche haben Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre
oder andere Vertreter der Bundesregierung in dem in Frage 1 genannten
Zeitraum gegebenenfalls mit Vertretern
a) des Irans,
b) der Vereinigten Staaten,
c) Israels,
d) Frankreichs,
e) des Vereinigten Königreichs,
f) des Omans,
g) Katars,
h) Saudi-Arabiens,
i) der Vereinigten Arabischen Emirate,
j) Pakistans und
k) weiterer Staaten
über eine diplomatische Beilegung oder Vermeidung des Konflikts geführt
(bitte gegebenenfalls nach Datum, Gesprächspartner, Gesprächsebene und
wesentlichem Gesprächsgegenstand aufschlüsseln)?
3. Welche konkreten Vorschläge zur Vermeidung einer militärischen
Eskalation hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegebenenfalls
gegenüber dem Iran, den Vereinigten Staaten oder Israel unterbreitet?
4. Hat die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026 gegenüber den
Vereinigten Staaten oder Israel ausdrücklich von militärischen Angriffen gegen
den Iran abgeraten oder auf einen Verzicht auf militärische Maßnahmen
hingewirkt, wenn ja, wann, wer, gegenüber wem, und mit welcher
Begründung?
5. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung vor dem 28. Februar 2026
gegebenenfalls über die Wahrscheinlichkeit oder Vorbereitung
militärischer Angriffe auf den Iran, und zu welchem Zeitpunkt ging sie erstmals
davon aus, dass eine militärische Eskalation unmittelbar bevorstehen
könnte?
6. Zu welchem Zeitpunkt, durch wen, und in welchem Umfang wurde die
Bundesregierung vor Beginn der Angriffe am 28. Februar 2026 über die
bevorstehenden militärischen Maßnahmen Israels bzw. der Vereinigten
Staaten informiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Hat die Bundesregierung nach der in Frage 6 genannten Information noch
versucht, diplomatisch auf eine Verhinderung oder Verschiebung der
Angriffe hinzuwirken, wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen, und
gegenüber welchen Gesprächspartnern?
8. Welche eigenen diplomatischen Initiativen hat die Bundesregierung seit
dem 28. Februar 2026 zur Herbeiführung
a) einer Waffenruhe,
b) einer dauerhaften Einstellung militärischer Handlungen und
c) einer umfassenden politischen Konfliktlösung
gegebenenfalls ergriffen?
9. Welche direkten Kontakte haben Bundeskanzler Friedrich Merz,
Bundesaußenminister Dr. Johann Wadephul oder andere Mitglieder der
Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 gegebenenfalls mit Mitgliedern der
iranischen Staats- oder Regierungsspitze geführt (bitte gegebenenfalls
nach Datum, Gesprächspartner und wesentlichem Gesprächsgegenstand
aufschlüsseln)?
10. Über welche diplomatischen Kanäle findet gegenwärtig der Austausch
zwischen der Bundesregierung und der iranischen Regierung statt,
insbesondere über
a) direkte bilaterale Kontakte,
b) die Deutsche Botschaft bzw. die Iranische Botschaft,
c) das E3-Format (E3 = Frankreich, Großbritannien, Deutschland),
d) die Europäische Union und
e) Drittstaaten als Vermittler?
11. Welche Rolle haben nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere der
Oman, Katar und Pakistan bei den bisherigen Vermittlungsbemühungen
gespielt, und in welcher Weise hat Deutschland diese Bemühungen
unterstützt oder begleitet?
12. Hat die Bundesregierung Drittstaaten ausdrücklich gebeten, zwischen dem
Iran und den Vereinigten Staaten bzw. zwischen dem Iran und Israel zu
vermitteln, wenn ja, welche Staaten, zu welchem Zeitpunkt, und mit
welchem Ergebnis?
13. Welche konkreten diplomatischen oder politischen Vorschläge hat die
Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 zur Regelung der folgenden
Konfliktpunkte vorgelegt:
a) iranisches Nuklearprogramm,
b) ballistisches Raketenprogramm des Irans,
c) Unterstützung regionaler bewaffneter Gruppen durch den Iran,
d) Sicherheit Israels und anderer Staaten der Region und
e) freie Schifffahrt durch die Straße von Hormus?
14. Hat die Bundesregierung angeboten, selbst als Vermittler, Gastgeber oder
Unterstützer direkter oder indirekter Gespräche zwischen den
Konfliktparteien tätig zu werden, wenn ja, wann, gegenüber welchen Staaten, und mit
welcher Reaktion?
15. Hat die Bundesregierung die Durchführung von Gesprächen auf
deutschem Staatsgebiet oder unter deutscher Beteiligung vorgeschlagen, wenn
ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
16. Welche Rolle spielt das E3-Format aus Deutschland, Frankreich und dem
Vereinigten Königreich gegenwärtig bei der diplomatischen Beilegung des
Konflikts, und welche gemeinsamen Initiativen wurden seit dem 28.
Februar 2026 gegenüber dem Iran und den Vereinigten Staaten ergriffen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. In welchem Umfang war die Bundesregierung nach eigener Einschätzung
gegebenenfalls an der Herbeiführung des im Juni 2026 bekannt gegebenen
Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten und dem Iran
beteiligt?
18. Welche konkreten Beiträge leistete Deutschland gegebenenfalls zur
Vorbereitung, Vermittlung oder Ausgestaltung des in Frage 17 genannten
Rahmenabkommens?
19. Welche Staaten oder internationalen Organisationen waren nach Kenntnis
der Bundesregierung maßgeblich an der Herbeiführung des
Rahmenabkommens beteiligt, hat sich die Bundesregierung jeweils zu deren Beitrag
eine Auffassung erarbeitet, und wenn ja, welche?
20. Welche Bestandteile des Rahmenabkommens betrachtet die
Bundesregierung gegebenenfalls gegenwärtig als umgesetzt, teilweise umgesetzt oder
nicht umgesetzt?
21. Welche diplomatischen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
Abschluss des Rahmenabkommens gegebenenfalls ergriffen, um dessen
vollständige Umsetzung zu erreichen?
22. Welche Kontakte unterhält die Bundesregierung gegenwärtig mit den
Vereinigten Staaten und dem Iran mit dem Ziel einer Wiederaufnahme bzw.
Fortführung direkter oder indirekter Verhandlungen?
23. Welche Rolle sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten
Nationen und insbesondere der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bei
einer dauerhaften Konfliktbeilegung spielen?
24. Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung die
Internationale Atomenergie-Organisation bei einer möglichen diplomatischen
Einigung über das iranische Nuklearprogramm übernehmen?
25. Welche Gegenleistungen oder Lockerungen von Sanktionen hält die
Bundesregierung gegebenenfalls für grundsätzlich vorstellbar, sofern der Iran
überprüfbare Verpflichtungen insbesondere hinsichtlich seines
Nuklearprogramms erfüllt?
26. Welche Bedingungen betrachtet die Bundesregierung gegebenenfalls als
unverzichtbar für eine dauerhafte diplomatische Beilegung des Konflikts?
27. Welche konkreten diplomatischen Initiativen plant die Bundesregierung
gegebenenfalls gegenwärtig, um eine erneute militärische Eskalation
zwischen dem Iran, den Vereinigten Staaten und Israel zu verhindern?
28. Hat die Bundesregierung eine Auswertung dazu vorgenommen, weshalb
die diplomatischen Bemühungen vor dem 28. Februar 2026 eine
militärische Eskalation nicht verhindern konnten, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis ist sie gelangt?
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Scheitern
der vor dem 28. Februar 2026 erfolgten diplomatischen Bemühungen für
ihre weitere Iran- und Nahostpolitik?
30. Ist die Bundesregierung der Auffassung, sämtliche ihr zur Verfügung
stehenden diplomatischen Möglichkeiten zur Verhinderung der militärischen
Eskalation ausgeschöpft zu haben, und wenn ja, worauf stützt sie diese
Einschätzung?
Berlin, den 26. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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