Deutsche Waffen- und Waffensystemlieferungen an die USA und Israel vor dem Hintergrund des Krieges gegen den Iran und im Libanon
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Deutsche Waffen- und Waffensystemlieferungen an die USA und Israel vor dem Hintergrund des Krieges gegen den Iran und im Libanon
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7736
21. Wahlperiode 26.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Janine Wissler, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey,
Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Ulrich
Thoden, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der
Fraktion Die Linke
Deutsche Waffen- und Waffensystemlieferungen an die USA und Israel vor dem
Hintergrund des Krieges gegen den Iran und im Libanon
Am 28. Februar 2026 begann der Irankrieg. Im Zuge US-amerikanischer und
israelischer Luftangriffe wurden iranische Militäranlagen, Regierungsgebäude
und zivile Infrastruktur zerstört. Der Iran reagierte mit Angriffen auf Israel, auf
US-Stützpunkte in der Golfregion sowie mit der Blockade der Straße von
Hormus. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind dabei allein
bis Mitte März 2026 mehr als 2 300 Zivilisten ums Leben gekommen. Mehr als
1 400 Tote seien im Iran gemeldet worden, fast 900 im Libanon und 20 in
Israel, tausende Menschen in den drei Ländern seien verletzt worden (www.sue
ddeutsche.de/politik/iran-krieg-who-rund-2-300-tote-zivilisten-im-nahen-und-
mittleren-osten-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260318-930-834251). Da
die gegenseitigen Angriffe bis heute andauern, lassen sich die endgültigen
Opferzahlen noch nicht beziffern, aber es muss von erheblich mehr Toten und
Verletzten ausgegangen werden. Neben den menschlichen Verlusten gehören auch
erhebliche weltwirtschaftliche Schäden zu den Folgen des Krieges, deren
langfristige Auswirkungen bislang nicht absehbar sind.
Nach den geltenden politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den
Export von Rüstungsgütern sowie den Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes
(KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und des Gemeinsamen
Standpunkts der Europäischen Union soll bei Genehmigungsentscheidungen
unter anderem geprüft werden, ob das Empfängerland das Völkerrecht achtet
und ob die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen für völkerrechtswidrige
Handlungen oder schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht
eingesetzt werden. Die Einhaltung des Völkerrechts ist damit ein zentrales Kriterium
der deutschen Rüstungsexportpolitik.
In Stellungnahmen von Völkerrechtlern und Völkerrechtlerinnen wird der
Krieg überwiegend als eindeutiger Verstoß gegen das in der UN-Charta (UN =
United Nations) verankerte Gewaltverbot bewertet. Zwar werden vereinzelt
mögliche Rechtfertigungen diskutiert, diese zielen nach Einschätzung vieler
Experten und Expertinnen jedoch auf eine Aufweichung der bestehenden
völkerrechtlichen Ordnung. Bereits im März 2026 kritisierten zahlreiche
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in einer gemeinsamen Stellungnahme die
aus ihrer Sicht fehlende klare Verurteilung des Krieges durch die
Bundesregierung (siehe: https://verfassungsblog.de/warum-der-erneute-angriff-der-usa-und-
israels-auf-den-iran-offenkundig-volkerrechtswidrig-ist/). Zu ähnlichen
Bewertungen gelangen unter anderem auch die Wissenschaftlichen Dienste des
Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/1158174/EU-6-028-2
6.pdf), die Völkerrechtler Prof. Dr. Christoph Safferling, Prof. Dr. Dr. h.c. Kai
Ambos (www.deutschlandfunk.de/voelkerrecht-krieg-nahost-israel-iran-usa-10
0 .html) sowie das European Center for Constitutional and Human Rights
(ECCHR; www.ecchr.eu/en/press-release/international-law-applies-without-ex
ception-no-double-standards/). Sie betonen übereinstimmend, dass weder ein
Mandat des UN-Sicherheitsrats noch ein anerkannter Rechtfertigungsgrund wie
Selbstverteidigung vorliege und warnen davor, das Völkerrecht durch politische
Ausnahmen oder situative Neuinterpretationen zu untergraben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden seit Beginn der militärischen Angriffe der USA und Israels auf
den Iran am 28. Februar 2026 Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter und
Dual-Use-Güter an die USA geliefert, und wenn ja, was wurde geliefert?
2. Wurden seit Beginn der militärischen Angriffe der USA und Israels auf
den Iran am 28. Februar 2026 Kriegswaffen, sonstige Rüstungsgüter und
Dual-Use-Güter an Israel geliefert, und wenn ja, was wurde geliefert?
3. Betrachtet die Bundesregierung die Genehmigung und Ausfuhr von
Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern an die
USA ab dem 28. Februar 2026 als vereinbar mit dem
Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz sowie dem UN Arms Trade
Treaty (ATT) und dem EU-Verhaltenskodex, und wenn ja, aus welchen
Gründen (bitte differenziert nach Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und
Dual-Use-Gütern darlegen)?
4. Betrachtet die Bundesregierung die Genehmigung und Ausfuhr von
Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern an Israel
ab dem 28. Februar 2026 als vereinbar mit dem
Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Außenwirtschaftsgesetz sowie dem UN Arms Trade Treaty und
dem EU-Verhaltenskodex, und wenn ja, aus welchen Gründen (bitte
differenziert nach Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-
Gütern darlegen)?
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die seit dem 28. Februar
2026 an die USA gelieferten Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgüter und
Dual-Use-Güter auch im Rahmen der US-Angriffe auf den Iran eingesetzt
wurden bzw. werden (bitte begründen)?
6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die seit dem 28. Februar
2026 an Israel gelieferten Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgüter und
Dual-Use-Güter auch im Rahmen von israelischen Angriffen auf den Iran
eingesetzt wurden bzw. werden (bitte begründen)?
7. Hat die Bundesregierung nach Beginn der US-amerikanischen und
israelischen Angriffe auf den Iran bzw. im Libanon im Februar 2026 den Export
von Kriegswaffen, sonstigen Rüstungsgütern und Dual-Use-Gütern in die
USA und nach Israel gestoppt oder zumindest für einige Tage oder
Wochen ausgesetzt hat (bitte begründen)?
8. Wenn Frage 7 mit ja beantwortet wurde, wie lange genau dauerte die
Prüfung, inwieweit der Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern aufgrund der notwendigen Klärung rechtlicher Fragen im
Zusammenhang mit dem Irankrieg zunächst erfolgen oder nicht erfolgen kann?
9. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Genehmigungen und der Gesamtwert in
Euro der aus Deutschland an die USA gelieferten Kriegswaffen, sonstigen
Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter seit Beginn des Irankriegs am 28.
Februar 2026 (bitte jeweils nach Monaten, gelieferten Kriegswaffen,
sonstigen Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern und Herstellern auflisten)?
10. Wie hoch ist die Gesamtzahl der Genehmigungen und der Gesamtwert in
Euro der aus Deutschland an Israel gelieferten Kriegswaffen, sonstigen
Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter seit Beginn des Irankriegs am 28.
Februar 2026 (bitte jeweils nach Monaten, gelieferten Kriegswaffen,
sonstigen Rüstungsgütern, Dual-Use-Gütern und Herstellern auflisten)?
11. Welche in Deutschland produzierten Waffensysteme, Munitionen oder
sonstigen Rüstungsgüter wurden seitens der USA, nach Kenntnis der
Bundesregierung, im Rahmen der Operation „Epic Fury“ eingesetzt?
12. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das in Artikel 2 Nummer 4 der
UN-Charta festgeschriebene Gewaltverbot dann seine Gültigkeit verlieren
sollte, wenn, wie im Falle des Irans, ein brutal gegen die eigene
Bevölkerung vorgehendes Regime militärisch geschwächt oder gestürzt werden
soll (bitte begründen)?
13. Teilt die Bundesregierung die Ansicht renommierter Völkerrechtlerinnen
und Völkerrechtler, dass die Angriffe der USA und Israels auf den Iran
das in der UN-Charta festgelegte Gewaltverbot aushöhlen und eine
regelbasierte Weltordnung bedrohen (bitte begründen)?
14. Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Ansicht, dass die UN-Charta
bezüglich des Gewaltverbotes reformiert werden sollte (bitte begründen)?
15. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass ein völkerrechtswidriger
Krieg grundsätzlich sanktioniert werden sollte, wie beispielsweise durch
das Vorenthalten von Rüstungsexporten bei Verstößen gegen die UN-
Charta (bitte begründen)?
16. In welchen Fällen und gegenüber welchen Ländern hat die
Bundesregierung in den letzten drei Jahrzehnten auf den Verstoß gegen das in der UN-
Charta angeführte Gewaltverbot mit einem Stopp des Exports von
Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern reagiert?
a) Gegen welche Länder wurde in der Vergangenheit ein
Rüstungsembargo verhängt (bitte auflisten)?
b) Gegen welche Länder besteht aktuell ein Rüstungsembargo (bitte
auflisten)?
17. Plant die Bundesregierung, in Zukunft den Export von KI-gestützten
(KI = Künstliche Intelligenz) Waffen- und bzw. oder Rüstungssystemen in
besonderer Weise zu regeln, oder bestehen seitens der Bundesregierung
und des Nationalen Sicherheitsrats bereits Leitlinien für den Export
derartiger Technologien (bitte begründen)?
18. Soll nach Ansicht der Bundesregierung der Export von KI-Anwendungen
bei entsprechender militärischer Nutzbarkeit in Zukunft als Dual-Use-Gut
reguliert werden (bitte begründen)?
19. Soll das KI-Sicherheitsinstitut, dessen Gründung der Nationale
Sicherheitsrat angekündigt hat, sich auf Cybersicherheit beschränken oder sollen
dort auch genauere Leitlinien bezüglich des Umgangs mit KI-gestützten
Waffensystemen entwickelt werden (bitte begründen)?
20. Hat die Bundesregierung seit dem 28. Februar 2026 von der US-
Regierung Informationen zu der Rolle, die in Deutschland stationierte US-
Streitkräfte bzw. die in Deutschland liegenden US-Militärstützpunkte bei
den seit dem 28. Februar 2026 stattfindenden Angriffen der USA und
Israels gegen den Iran spielen bzw. gespielt haben, angefordert oder
unaufgefordert erhalten?
21. Für welche irankriegsbezogenen Aktivitäten durch in Deutschland
stationierte US-Streitkräfte bzw. von in Deutschland liegenden US-
Militärstützpunkten hat die US-Regierung die Genehmigung bzw. Zustimmung
der Bundesregierung erbeten, und welche Genehmigungen bzw.
Zustimmungen wurden erteilt bzw. nicht erteilt?
Berlin, den 11. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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