Weihnachtsstaus in die Ukraine - Erkenntnisse und Eindrücke der Bundesregierung
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Weihnachtsstaus in die Ukraine - Erkenntnisse und Eindrücke der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3804
21. Wahlperiode 27.01.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Markus Frohnmaier, René Springer, Diana Zimmer, Gerold
Otten, Dr. Malte Kaufmann, Stefan Keuter, Uwe Schulz, Jürgen Koegel, Heinrich
Koch, Jan Wenzel Schmidt, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf,
Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Christoph Birghan, Stephan Brandner, Dr. Christian
Wirth, Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Rainer Galla, Peter Bohnhof,
Gereon Bollmann, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing, Martin Hess und
der Fraktion der AfD
Weihnachtsstaus in die Ukraine – Erkenntnisse und Eindrücke der
Bundesregierung
An der polnisch-ukrainischen Grenze wurden vor den Weihnachtsfeiertagen
nach Medienberichten kilometerlange, bis zu 24-stündige Verkehrsstaus
festgestellt – nicht aus der Ukraine, sondern in ihre Richtung. Dabei rührten die
„extremen Wartezeiten“ an den Grenzübergängen daraus, dass „Zehntausende
Ukrainer“, die in Deutschland und anderen EU-Ländern Aufnahme gefunden
haben, über die Feiertage „temporär“ zurück wollten, um die Feste „mit ihren
Freunden und Angehörigen zu feiern“ (www.welt.de/videos/video694b83a4f6f
c544dba9b2991/staus-in-richtung-ukraine-diese-menschen-wollen-rein-ins-lan
d-und-nicht-etwa-raus.html).
Mithin unterbrachen diese Menschen, die Schutz vor einem Krieg erhalten
haben, ihre Flucht faktisch für einen freiwilligen Aufenthalt in dem Kriegsgebiet,
aus ebendem sie geflohen sind. Ein Pressebericht folgerte: „Ukrainer, die in
Deutschland leben, finanzieren [hierbei] diesen Heimaturlaub aus
Sozialleistungen, bezahlt vom Steuerzahler“ (www.nius.de/ausland/news/
weihnachtsurlaubin-der-heimat-24-stunden-stau-richtung-ukraine-finanziert-vom-buergergeld).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Liegen der Bundesregierung eigene Erkenntnisse vor zu den massenhaften
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Rückreisen ukrainischer
Schutzberechtigter über die polnisch-ukrainische Grenze während der vergangenen
Weihnachtsfeiertage und des Jahreswechsels, insbesondere im Hinblick auf
das EU-Aufnahmeland sowie den zahlenmäßigen Umfang und Zeitraum
dieser Rückreisen, und wenn ja, welche?
2. Lässt der Sachverhalt, in dem aus Motiven, zu feiern, Schutzberechtigte
zahntausendfach freiwillig in das Kriegsgebiet Ukraine temporär
zurückkehren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), nach Auffassung der
Bundesregierung gegebenenfalls Rückschlüsse zu
a) auf ein fortbestehendes oder entfallenes individuelles, faktisches
Schutzbedürfnis im Rahmen der sicherheitspolitischen Einschätzungen
der Bundesregierung (bitte begründen) und
b) betreffend die mögliche Notwendigkeit von Gesetzesänderungen etwa
beim vorübergehendem Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes und/
oder Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) p (bitte begründen)?
3. Wenn die Bundesregierung weder das Schutzbedürfnis berührt sieht noch
Gesetzesänderungen für erforderlich hält (vgl. Frage 2), zieht die
Bundesregierung gegebenenfalls andere Konsequenzen für ihr politisches Handeln
daraus, wenn wie im vorliegenden Fall Leistungsbezieher mit gewährtem
Schutz vor einem bewaffneten Konflikt ohne zwingenden Grund und
vielmehr aus rein privaten oder touristischen Motiven in ein aktives
Kriegsgebiet zurückkehren, und wenn ja, welche?
4. Sieht die Bundesregierung grundsätzlich die Gefahr, dass solche Rückreisen
die Glaubwürdigkeit des Instruments des vorübergehenden Schutzes
insgesamt beeinträchtigen (bitte begründen), und wie stellt die Bundesregierung
gegebenenfalls sicher, dass der Zweck des Schutzstatus – der Schutz vor
ernsthafter Gefahr für Leib und Leben – nicht durch freiwillige Rückreisen
konterkariert wird (bitte ausführen)?
5. Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich den Umstand, dass
Personen, denen in Deutschland Schutz vor einem bewaffneten Konflikt gewährt
wird, diesen Schutz faktisch dadurch relativieren, dass sie freiwillig in das
betreffende Kriegsgebiet zurückreisen?
Berlin, den 14. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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