polradar

Vogel- und Fledermaussterben beenden - Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3598 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Vogel- und Fledermaussterben beenden - Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3598 21. Wahlperiode 13.01.2026 Antrag der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Andreas Mayer, Christian Reck, Manfred Schiller, Alexander Arpaschi, Carolin Bachmann, Dr. Christina Baum, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Hess, Nicole Höchst, Rocco Kever, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Markus Matzerath, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Andreas Paul, Volker Scheurell, Carina Schießl, Sven Wendorf, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Vogel- und Fledermaussterben beenden – Ausbau von Windindustrieanlagen stoppen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Bundesregierung plant den weiteren massiven Ausbau der Windindustrie auf 2 % der Landfläche1 sowie Offshore durch Repowering und Neuanlagenbau. 2 % sind mehr als die Fläche, die Ende 2023 alle Industrie- und Gewerbeflächen Deutschlands zusammen eingenommen haben; dies waren lediglich 1,8 Prozent der Fläche unseres Landes [6.338 km2 (2) von insgesamt 357.683 km2 (3)]. Darüber hinaus wurde das BImSchG § 63 geändert, so dass Einsprüche bzgl. des Baus der Anlagen keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Diese Vorhaben stehen auch aus Natur- und Umweltschutzgründen auf breiter Front in massiver Kritik, nicht nur bei vielen Menschen in den betroffenen Gemeinden und Landkreisen, denen zudem der Neubau gewaltiger Umspannwerke und hohe Stromleitungsmasten zugemutet werden, sondern auch sei- 1 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG), www.gesetze-im-internet.de/windbg/BJNR1353- 10022.html 2 Fläche für Siedlung nach Nutzungsarten in Deutschland, Statistisches Bundesamt (Destatis), www.desta- tis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/ Tabellen/siedlungsflaeche.html 3 Bodenfläche insgesamt nach Nutzungsarten in Deutschland, Statistisches Bundesamt (Destatis), www.desta- tis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/ Tabellen/bodenflaeche-insgesamt.html tens verschiedener Umweltverbände wie der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald4 oder des NABU5 besonders bezogen auf die tödliche Wirkung der Windindustrieanlagen auf Fledermäuse. Analog wurde das Windenergie-auf-See-Gesetz verabschiedet. Dieses sieht den Ausbau der Windkraft vor der deutschen Küste auf 70 Gigawatt bis 20456 vor. Diese Eingriffe werden mit der Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses in verschiedenen Gesetzen begründet, um naturschutz- und umweltrechtliche Prüfungen zu umgehen. Es besteht kein überragendes öffentliches Interesse am Ausbau von Windindustrieanlagen. Im Gegenteil, diese Anlagen und die hierfür zusätzlich erforderlichen Netzinfrastrukturen sind dem energiepolitischen Ziel abträglich, eine umweltverträgliche Versorgung mit Strom zu gewährleisten. Neben dem enormen Flächenverbrauch durch den Windindustrieanlagenausbau in Feucht- und Naturschutzgebieten sowie Mittelgebirgswäldern, steht somit auch die Zerstörung der Natur in der Kritik, neben Bodenzerstörung und -austrocknung sowie Grundwasserabsenkungen insbesondere die Tötung von Insekten, Fledermäusen und Brutvogelarten in verheerendem Ausmaß. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, eine Initiative vorzulegen, die ein Moratorium beim Ausbau der Windindustrieanlagen in Deutschland beinhaltet und dabei die Feststellung des entsprechenden überragenden öffentlichen Interesses aufhebt. Berlin, den 13. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Schon 2012 sprach das Leibnitz- Institut für Zoo- und Wildtierforschung von geschätzten 200.000 getöteten Fledermäusen durch damals deutlich weniger Windindustrieanlagen als heute. Zehn Jahre später sprach das Institut von einer hohen, „sechsstelligen Zahl“7. Andere Quellen sprechen von 250.000 toten Fledermäusen durch Windindustrieanlagen8. Hierbei handelt es sich zumeist um weibliche sowie Jungtiere. Dadurch werde die Biodiversität stark gestört und Schadinsekten für die Landwirtschaft nicht mehr auf natürliche Art reduziert. Diese hohen Todeszahlen bestehen fort trotz zweitweiser Abschaltung der Anlagen in Zeiten, in denen die Nachtsegler aktiv sind. Besonders betroffen sind auch wandernde Arten wie der Kleine Abendsegler. Die Tiere sterben in der Regel nicht durch die Berührung mit Rotorblättern, sondern am sogenannten Barotrauma. Dabei platzen die Lungen und andere innere Organe durch den Unterdruck, der in den Wirbelschleppen der Windräder entsteht. Besonders viele Fledermäuse sterben durch Windindustrieanlagen in Wäldern mit Rotorblättern in Höhe der Baumkronen, 4 SWD-Gutachten vom 23.06.2022 für den Deutschen Bundestag, SWD, www.sdw.de/fileadmin/ Bundesverband/01_Dateien/Positionen_Stellungenahmen/220623_Ausschuss_Stellungnahme_Paster- nack_SDW_Windkraft.pdf 5 „Windräder als Todesfalle entschärfen“, NABU, www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/saeugetiere/ fledermaeuse/wissen/15018.html 6 Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - Wind- SeeG), www.gesetze-im-internet.de/windseeg/BJNR231000016.html 7 „Tod von Fledermäusen an Windkraftanlagen unterbricht natürliche Nahrungsketten“, Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (Leibniz-IZW), 07.06.2022, www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/tod- vonfledermaeusen-an-windkraftanlagen-unterbricht-natuerliche-nahrungsketten.html 8 „Windenergie und Vögel: Die Opferzahlen sind viel höher als gedacht“, GEO, 22. Juli 2019, www.geo.de/ natur/nachhaltigkeit/artenschutz-windenergie-und-voegel-die-opferzahlen-sind-viel-hoeher-30179232.html den bevorzugten Aufenthaltsbereichen einiger unserer heimischen 25 Fledermausarten, wie z. B. dem Großen Abendsegler. Durch den Ausbau der Windindustrie seien einige dieser Arten im Bestand bedroht. Bei ihnen ist bereits die Alterspyramide „aus der Balance“ geraten. Die Brutvogelarten betreffend sieht die Bilanz eher noch schlechter aus. Im Bundesnaturschutzgesetzes9 wurde die Zahl der vor Windindustrieanlagen zu schützenden Arten auf 15 aufgestockt. Vor dem realen Hintergrund der Bedrohung der Brutvogelarten in Deutschland durch die Windindustrieanlagen mutet diese Gesetzgebung eher einem Feigenblatt an, nur eingeführt, um gegenüber den Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit ein Naturschutzgebaren vorzugaukeln. Dabei muss ein kaum leistbarer Aufwand betrieben werden, um Flughöhenbereiche, Horstabstände und andere Kollisionspräventionsparameter zu bestimmen und dann die vermeintlich sicherstellenden Maßnahmen pro Anlage umzusetzen. In den norddeutschen Küstenländern greifen diese Maßnahmen wegen der hohen Windraddichten vielfach schon gar nicht mehr. Allein in den norddeutschen Bundesländern sterben pro Jahr ca. 8500 Mäusebussarde durch Windindustrieanlagen.10 Die Maßnahmen, welche laut Bundesregierung nach neuestem technischem Stand dem Vogeltod durch Windindustrieanlagen vorbeugen sollen, sind in ihrer Wirkung nach Auffassung der Antragsteller eher gering. Auch hinsichtlich der Vernichtung von Milliarden Insekten jährlich ist das Betreiben von Windindustrieanlagen überaus kritisch zu sehen. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) errechnete den Verlust an Insekten mit rund 1.200 Milliarden einzelnen Tieren pro Jahr.11 Daher muss dem Windindustrieausbau in Deutschland allein schon aus Naturschutzgründen mit einem Moratorium ein zunächst vorläufiges Ende gesetzt werden, um Zeit für Überlegungen zu erhalten, welche Alternativen sich bei der Energieversorgung Deutschlands finden lassen. 9 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), www.gesetze-im- internet.de/bnatschg_2009/ 10 „Windenergie und Vögel: Die Opferzahlen sind viel höher als gedacht“, GEO, 22. Juli 2019, www.geo.de/ natur/nachhaltigkeit/artenschutz-windenergie-und-voegel-die-opferzahlen-sind-viel-hoeher-30179232.html 11 Wechselwirkungen von Fluginsekten und Windparks DLR www.dlr.de/de/aktuelles/ nachrichten/2019/01/20190326_dlr-studie-zu-wechselwirkungen-von-fluginsekten-und-windparks Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen