Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen
Text
Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen
[Antrag
der Abgeordneten Andreas Bleck, Marcel Queckemeyer, Dr. Michael Blos,
Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd
Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Andreas Mayer,
Christian Reck, Manfred Schiller, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Boris
Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Steffen Janich, Rocco
Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Edgar
Naujok, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons
und der Fraktion der AfD
Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie
schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz, kurz Wind BG, das umgangssprachlich
auch als Wind-an-Land-Gesetz bezeichnet wurde, legt als Flächenziel für den
Ausbau der Windindustrie an Land fest, dass bis Ende des Jahres 2032 insgesamt
2 Prozent der Bundesfläche für die Windindustrie auszuweisen ist, also jeder 50.
Quadratmeter. Zum Vergleich: Ende 2023 nahmen alle Industrie- und
Gewerbeflächen Deutschlands zusammen lediglich 1,8 Prozent der Fläche unseres Landes
ein (6.338 km2 von insgesamt 357.683 km2, Statistisches Bundesamt).
2. Der weitere Ausbau der Windindustrie steht im Konflikt mit dem Artenschutz.
Neben Vögeln wie etwa dem Rotmilan sind es vor allem unzählige der in ihrer
Bedeutung für Natur und Landwirtschaft oft unterschätzten Insekten, die den
mächtigen Hieben der gigantischen Rotorblätter schutzlos ausgeliefert sind.
3. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. berechnete die Menge der
durch Windkraftanlagen getöteten Insekten bereits im Jahre 2018 – also schon
beim damaligen Ausbaustand der Windindustrie – auf jährlich 1.200 Tonnen
(wobei nur Tiere erfasst waren, die von den Rotorblättern direkt getroffen wurden,
nicht etwa Opfer durch schnelle Druckschwankungen, sog. Barotrauma), und
a) stellte fest, dass die „Größenordnung der betroffenen Fluginsekten relevant
für die Stabilität der Fluginsektenpopulation“ sei und „damit den
Artenschutz und die Nahrungskette beeinflussen könnte“1 und
1 www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/2019/01/20190326_dlr-studie-zu-wechselwirkungen-von-
fluginsekten-und-windparks
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3597
21. Wahlperiode 13.01.2026
b) „empfiehlt eine empirische Überprüfung der in der Studie theoretisch
berechneten Verluste, um die Zusammenhänge von Insektenmigration und
Windparkbetrieb besser verstehen und zeitnah Maßnahmen zur
Überwachung und Vermeidung von Insektenschlag entwickeln und umsetzen zu
können“ (ebd.).
4. Auch Christian Voigt vom Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung
befürchtete noch 2021 in einem Fachartikel2 negative Effekte auf Insekten und
deren biologisches Umfeld in Anbetracht der zunehmenden Windindustrie und
stellte die Bedeutung der weiteren Erforschung der Auswirkung der
Windindustrieanlagen auf die Insektenpopulation heraus.
5. Bis heute gibt es in Deutschland jedoch keine aktuellen Studien und
Untersuchungen, die einen Einblick in das Ausmaß der Problematik bieten und zur
Entwicklung präventiver Maßnahmen beitragen könnten.
6. Es fehlen jegliche Evaluierungen, in welchem Umfang die Prüfung der
Umweltauswirkungen im Rahmen der Ausweisung von Windenergieflächen in der
Regional- und Bauleitplanung oder konkreter Vorhaben im Rahmen des
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie die nunmehr erforderliche
Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Festsetzung von
Minderungsmaßnahmen eine umfassende Berücksichtigung der Umweltbelange sicherstellen konnte
und kann.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. eine repräsentative, großflächige Forschungsstudie auf den Weg zu bringen, die
a) artenspezifisch konkrete Daten über die Menge und Art der getöteten
Insekten bereitstellt;
b) artenspezifisch die Folgewirkungen des Insektensterbens untersucht,
insbesondere auf andere Arten der Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft;
c) die Prognosen der Folgen eines durch den jetzigen bzw. vor allem eines
weiteren Ausbaus der Windindustrie stattfindenden Insektensterbens auf die
biologische Vielfalt sowie die Wirtschaft in Deutschland erstellt;
2. großflächig weitere Forschungsprojekte zu initiieren, die
a) grundlegende Aussagen und Empfehlungen dazu geben, ob und ggf. wie ein
kritisches Insektensterben bei weiterem Ausbau der Windindustrie
verhindert werden kann, z. B. automatische Schwarmerkennungssysteme und
entsprechender Rotorensteuerung;3
b) eruieren, welche Faktoren ein (ggf. artenspezifisches) Insektensterben
verschlimmern bzw. verringern, z. B. Landschaftscharakter, Rotorhöhe,
Turbinenart und -konfiguration, Ensembleanordnung mehrerer Anlagen etc.;
c) Flugrouten von Insekten zwischen Biotopen berücksichtigen und
untersuchen, inwieweit ein alternativer Standort von Windindustrieanlagen –
abseits solcher Flugrouten – relevant zu Schutz von Insektenpopulationen
beitragen kann;
d) Erkenntnisse ableiten, zu welchen Zeiten im Jahr besonders geschützte
Insekten besonders betroffen sind und welche Möglichkeiten der temporären
Abschaltung der Windindustrieanlagen an diesem Ort zu deren Schutz
bestehen bzw. bereitgestellt werden können;
2 https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/csp2.366
3 www.dlr.de/de/medien/publikationen/sonstige-publikationen/2018/faktencheck-fluginsekten-
windkraftstudie/
e) Konsequenzen für bestehende und ggf. neu zu errichtende
Windindustrieanlagen ableiten;
3. aufbauend auf diesen Studien ökologische Verträglichkeitsnachweise im Rahmen
der Ausweisung von Windenergieflächen und der Genehmigung von
projektierten Windindustrieanlagen zu verlangen, die auch die Insektenproblematik
abdecken;
4. dabei Sorge zu tragen, dass beim bundesweiten Insektenmonitoring
Verknüpfungen mit Windindustrieanlagen Berücksichtigung finden, etwa falls ein
Windindustriegebiet auf der Flugroute zwischen zwei untersuchten Biotopen liegt;
5. entsprechend dem Schutzauftrag des Bundesnaturschutzgesetzes den dauerhaften
Schutz auch der Insekten sicherzustellen und ggf. ein Windindustrieverbot für
Gegenden aufzunehmen, die für den Erhalt der Insektenpopulation wesentlich
sind, falls andere Abhilfe – z. B. in Form von Minderungs- oder
Ersatzmaßnahmen – nicht möglich ist.
Berlin, den 13. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Bedeutung der Insekten für Natur und Mensch wird häufig zu Unrecht unterschätzt. Sie spielen jedoch eine
außerordentlich wichtige und unverzichtbare Rolle in Nahrungs- und Stoffkreisläufen, etwa als Blütenbestäuber
oder als Nahrung für andere Arten, etwa Vögel.
Laut Bundesnaturschutzgesetz § 1 Absatz 3 sind zur „dauerhaften Sicherung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […] insbesondere wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie
ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt, einschließlich
ihrer Stoffumwandlungs- und Bestäubungsleistungen, zu erhalten“ (Satz 5).
Die „Krefelder Studie“ von 2018 geht davon aus, dass die Menge der Insekten zwischen 1989 und 2016
schätzungsweise um mehr als 75 Prozent zurückgegangen sei.4 Die sowie schon bedrohte Insektenpopulation wird
durch den zunehmenden Ausbau der Windindustrie weiter dezimiert, der in Höhen von bis zu 350 Metern in den
dort auftretenden gleichmäßigeren Luftströmen stattfindet, die z. B. zu ihren Brutplätzen migrierende Insekten
benutzen.
Das Folgen dieses – nun beschleunigten – Insektensterbens sind weiterhin nicht absehbar. In Anbetracht der
Bedeutung der Insekten für das gesamte Ökosystem wie auch für die Landwirtschaft ist ein fahrlässiges
Hinnehmen oder gar Beschleunigen des Insektensterbens durch einen rücksichts- und zügellosen Ausbau der
Windindustrie nicht zu verantworten.
Die gegenwärtige Bundesregierung will jedoch den massiven Ausbau der Windindustrie fortsetzen. Der Bund
steht daher in der Verantwortung, die Folgen eines solchen Ausbaues auf die belebte Natur gewissenhaft zu
untersuchen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder eine Installation von Windkraftanlagen auch ganz zu
unterbinden, sollten die negativen Auswirkungen auf die Umwelt nachhaltiger sein als der sich vom weiteren
Ausbau versprochene Nutzen.
Um die Folgen eines weiteren Ausbaus der Windindustrie auf die Insektenpopulation und in der Folge auf
Ökologie und Landwirtschaft abzuschätzen und, falls nötig, zum Schutze unserer Umwelt einzugreifen und den
Ausbaupfad verträglich für Mensch und Umwelt anzupassen, sind – auch zur Klärung der oben in den Forderungen
4 www.bundesumweltministerium.de/faq/was-steht-in-der-krefelder-studie
aufgeführten Fragestellungen – aktuelle und unabhängige, auch empirische, wissenschaftliche Studien dringlich
und unabdingbar.
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ISSN 0722-8333]
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