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Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen

dip / drucksache 13.01.2026 · WP 21 · 21/3597 · Antrag · Original ↗

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Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen [Antrag der Abgeordneten Andreas Bleck, Marcel Queckemeyer, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Leif-Erik Holm, Steffen Kotré, Dr. Malte Kaufmann, Marc Bernhard, Dirk Brandes, Enrico Komning, Raimond Scheirich, Bernd Schattner, Uwe Schulz, Mathias Weiser, Adam Balten, Andreas Mayer, Christian Reck, Manfred Schiller, Joachim Bloch, Erhard Brucker, Boris Gamanov, Udo Theodor Hemmelgarn, Nicole Hess, Steffen Janich, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Heinrich Koch, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Edgar Naujok, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Jörg Zirwes, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Insektenbiomasse und -vielfalt vor weiterem Ausbau der Windindustrie schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz, kurz Wind BG, das umgangssprachlich auch als Wind-an-Land-Gesetz bezeichnet wurde, legt als Flächenziel für den Ausbau der Windindustrie an Land fest, dass bis Ende des Jahres 2032 insgesamt 2 Prozent der Bundesfläche für die Windindustrie auszuweisen ist, also jeder 50. Quadratmeter. Zum Vergleich: Ende 2023 nahmen alle Industrie- und Gewerbeflächen Deutschlands zusammen lediglich 1,8 Prozent der Fläche unseres Landes ein (6.338 km2 von insgesamt 357.683 km2, Statistisches Bundesamt). 2. Der weitere Ausbau der Windindustrie steht im Konflikt mit dem Artenschutz. Neben Vögeln wie etwa dem Rotmilan sind es vor allem unzählige der in ihrer Bedeutung für Natur und Landwirtschaft oft unterschätzten Insekten, die den mächtigen Hieben der gigantischen Rotorblätter schutzlos ausgeliefert sind. 3. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. berechnete die Menge der durch Windkraftanlagen getöteten Insekten bereits im Jahre 2018 – also schon beim damaligen Ausbaustand der Windindustrie – auf jährlich 1.200 Tonnen (wobei nur Tiere erfasst waren, die von den Rotorblättern direkt getroffen wurden, nicht etwa Opfer durch schnelle Druckschwankungen, sog. Barotrauma), und a) stellte fest, dass die „Größenordnung der betroffenen Fluginsekten relevant für die Stabilität der Fluginsektenpopulation“ sei und „damit den Artenschutz und die Nahrungskette beeinflussen könnte“1 und 1 www.dlr.de/de/aktuelles/nachrichten/2019/01/20190326_dlr-studie-zu-wechselwirkungen-von- fluginsekten-und-windparks Deutscher Bundestag Drucksache 21/3597 21. Wahlperiode 13.01.2026 b) „empfiehlt eine empirische Überprüfung der in der Studie theoretisch berechneten Verluste, um die Zusammenhänge von Insektenmigration und Windparkbetrieb besser verstehen und zeitnah Maßnahmen zur Überwachung und Vermeidung von Insektenschlag entwickeln und umsetzen zu können“ (ebd.). 4. Auch Christian Voigt vom Leibnitz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung befürchtete noch 2021 in einem Fachartikel2 negative Effekte auf Insekten und deren biologisches Umfeld in Anbetracht der zunehmenden Windindustrie und stellte die Bedeutung der weiteren Erforschung der Auswirkung der Windindustrieanlagen auf die Insektenpopulation heraus. 5. Bis heute gibt es in Deutschland jedoch keine aktuellen Studien und Untersuchungen, die einen Einblick in das Ausmaß der Problematik bieten und zur Entwicklung präventiver Maßnahmen beitragen könnten. 6. Es fehlen jegliche Evaluierungen, in welchem Umfang die Prüfung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Ausweisung von Windenergieflächen in der Regional- und Bauleitplanung oder konkreter Vorhaben im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie die nunmehr erforderliche Ausweisung von Beschleunigungsgebieten und die Festsetzung von Minderungsmaßnahmen eine umfassende Berücksichtigung der Umweltbelange sicherstellen konnte und kann. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. eine repräsentative, großflächige Forschungsstudie auf den Weg zu bringen, die a) artenspezifisch konkrete Daten über die Menge und Art der getöteten Insekten bereitstellt; b) artenspezifisch die Folgewirkungen des Insektensterbens untersucht, insbesondere auf andere Arten der Flora und Fauna sowie die Landwirtschaft; c) die Prognosen der Folgen eines durch den jetzigen bzw. vor allem eines weiteren Ausbaus der Windindustrie stattfindenden Insektensterbens auf die biologische Vielfalt sowie die Wirtschaft in Deutschland erstellt; 2. großflächig weitere Forschungsprojekte zu initiieren, die a) grundlegende Aussagen und Empfehlungen dazu geben, ob und ggf. wie ein kritisches Insektensterben bei weiterem Ausbau der Windindustrie verhindert werden kann, z. B. automatische Schwarmerkennungssysteme und entsprechender Rotorensteuerung;3 b) eruieren, welche Faktoren ein (ggf. artenspezifisches) Insektensterben verschlimmern bzw. verringern, z. B. Landschaftscharakter, Rotorhöhe, Turbinenart und -konfiguration, Ensembleanordnung mehrerer Anlagen etc.; c) Flugrouten von Insekten zwischen Biotopen berücksichtigen und untersuchen, inwieweit ein alternativer Standort von Windindustrieanlagen – abseits solcher Flugrouten – relevant zu Schutz von Insektenpopulationen beitragen kann; d) Erkenntnisse ableiten, zu welchen Zeiten im Jahr besonders geschützte Insekten besonders betroffen sind und welche Möglichkeiten der temporären Abschaltung der Windindustrieanlagen an diesem Ort zu deren Schutz bestehen bzw. bereitgestellt werden können; 2 https://conbio.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/csp2.366 3 www.dlr.de/de/medien/publikationen/sonstige-publikationen/2018/faktencheck-fluginsekten- windkraftstudie/ e) Konsequenzen für bestehende und ggf. neu zu errichtende Windindustrieanlagen ableiten; 3. aufbauend auf diesen Studien ökologische Verträglichkeitsnachweise im Rahmen der Ausweisung von Windenergieflächen und der Genehmigung von projektierten Windindustrieanlagen zu verlangen, die auch die Insektenproblematik abdecken; 4. dabei Sorge zu tragen, dass beim bundesweiten Insektenmonitoring Verknüpfungen mit Windindustrieanlagen Berücksichtigung finden, etwa falls ein Windindustriegebiet auf der Flugroute zwischen zwei untersuchten Biotopen liegt; 5. entsprechend dem Schutzauftrag des Bundesnaturschutzgesetzes den dauerhaften Schutz auch der Insekten sicherzustellen und ggf. ein Windindustrieverbot für Gegenden aufzunehmen, die für den Erhalt der Insektenpopulation wesentlich sind, falls andere Abhilfe – z. B. in Form von Minderungs- oder Ersatzmaßnahmen – nicht möglich ist. Berlin, den 13. Januar 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Bedeutung der Insekten für Natur und Mensch wird häufig zu Unrecht unterschätzt. Sie spielen jedoch eine außerordentlich wichtige und unverzichtbare Rolle in Nahrungs- und Stoffkreisläufen, etwa als Blütenbestäuber oder als Nahrung für andere Arten, etwa Vögel. Laut Bundesnaturschutzgesetz § 1 Absatz 3 sind zur „dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […] insbesondere wild lebende Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften sowie ihre Biotope und Lebensstätten auch im Hinblick auf ihre jeweiligen Funktionen im Naturhaushalt, einschließlich ihrer Stoffumwandlungs- und Bestäubungsleistungen, zu erhalten“ (Satz 5). Die „Krefelder Studie“ von 2018 geht davon aus, dass die Menge der Insekten zwischen 1989 und 2016 schätzungsweise um mehr als 75 Prozent zurückgegangen sei.4 Die sowie schon bedrohte Insektenpopulation wird durch den zunehmenden Ausbau der Windindustrie weiter dezimiert, der in Höhen von bis zu 350 Metern in den dort auftretenden gleichmäßigeren Luftströmen stattfindet, die z. B. zu ihren Brutplätzen migrierende Insekten benutzen. Das Folgen dieses – nun beschleunigten – Insektensterbens sind weiterhin nicht absehbar. In Anbetracht der Bedeutung der Insekten für das gesamte Ökosystem wie auch für die Landwirtschaft ist ein fahrlässiges Hinnehmen oder gar Beschleunigen des Insektensterbens durch einen rücksichts- und zügellosen Ausbau der Windindustrie nicht zu verantworten. Die gegenwärtige Bundesregierung will jedoch den massiven Ausbau der Windindustrie fortsetzen. Der Bund steht daher in der Verantwortung, die Folgen eines solchen Ausbaues auf die belebte Natur gewissenhaft zu untersuchen und ggf. Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder eine Installation von Windkraftanlagen auch ganz zu unterbinden, sollten die negativen Auswirkungen auf die Umwelt nachhaltiger sein als der sich vom weiteren Ausbau versprochene Nutzen. Um die Folgen eines weiteren Ausbaus der Windindustrie auf die Insektenpopulation und in der Folge auf Ökologie und Landwirtschaft abzuschätzen und, falls nötig, zum Schutze unserer Umwelt einzugreifen und den Ausbaupfad verträglich für Mensch und Umwelt anzupassen, sind – auch zur Klärung der oben in den Forderungen 4 www.bundesumweltministerium.de/faq/was-steht-in-der-krefelder-studie aufgeführten Fragestellungen – aktuelle und unabhängige, auch empirische, wissenschaftliche Studien dringlich und unabdingbar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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