Das Gesundheitswesen bleibt zivil - Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens
Text
Das Gesundheitswesen bleibt zivil - Kriegsprävention statt Militarisierung des Gesundheitswesens
[Antrag
der Abgeordneten Julia-Christina Stange, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt,
Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin
Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski,
Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören
Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz,
Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Das Gesundheitswesen bleibt zivil – Kriegsprävention statt Militarisierung
des Gesundheitswesens
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Ruf nach Kriegstüchtigkeit hat auch das Gesundheitswesen erreicht. Laut dem von
Ministerialbeamt*innen, Soldat*innen und Bundestagsabgeordneten erstellten
Grünbuch „Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0 im militärischen Krisenfall“, das Anfang
2025 veröffentlicht wurde, sollen zukünftig im Rahmen der „Gesamtverteidigung als
Aufgabe von Zivilgesellschaft und Bundeswehr“ alle Akteure*innen des
Gesundheitswesens ihren Beitrag leisten und am Bedarf der Streitkräfte planen (https://zoes-
bund.de/wp-content/uploads/2025/03/250306_Gruenbuch_ZMZ_digital.pdf, S. 32).
Die militärischen Planungen, im Falle des NATO-Bündnisfalles, gehen von täglich bis
zu 1.000 Verletzten aus, was die Kapazität militärischer Krankenhäuser binnen 48
Stunden übersteigen würde (ebd., S. 34). Seit geraumer Zeit rücken daher zivile
Krankenhäuser sowie das Gesundheitssystem insgesamt in den Blickpunkt von
Militärstrategen. Verschiedene Symposien, unter Beteiligung von Bundeswehr, Vertreter*innen
der Länder sowie den großen Playern der Selbstverwaltung im zivilen
Gesundheitssystem, widmen sich der Frage, wie das Gesundheitssystem auf den Kriegsfall
vorbereitet werden kann (zuletzt prominent besetzt am 02.06.2025 auf dem „Symposium
Gesundheitsversorgung in der Landesverteidigung“ in der Berliner Julius-Leber-
Kaserne; www.bundeswehr.de/resource/blob/6001406/7352f2bf6643024308af4744c88-
b077f/bericht-symposium-gesundheitsversorgung-in-der-landesverteidigung-data.
pdf). Im Fokus militärischer Überlegungen stehen neben den Krankenhäusern auch der
Rettungsdienst, die Rolle der niedergelassenen Ärzt*innen, die Versorgung mit
Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie Blut- und Blutprodukten und die
Beschäftigten, die als kritische Ressource identifiziert werden. Darüber hinaus wird gefordert,
Ausbildungsinhalte von Gesundheitsberufen im Hinblick auf die Landesverteidigung
neu aufzustellen, die Befehlsstruktur zu zentralisieren und „ein bundes- und
landesweites Gesundheitslagebild“ zu etablieren (ebd. S. 11).
Vor allem für Krankenhäuser, die wegen des verfehlten Fallpauschalen-
Finanzierungssystems (DRGs), rote Zahlen schreiben, bringt die Indienstnahme des zivilen Ge-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3611
21. Wahlperiode 13.01.2026
sundheitswesens für militärische Zwecke erhebliche finanzielle Anreize mit sich.
Denn die Mittel dafür sollen einerseits aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität, aber auch aus den finanziellen Mitteln der Bereichsausnahme für
Verteidigungsausgaben von Schuldenbremse, stammen (Befragung der
Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen
Bundestages am 25.06.2025).
Seit zwei Jahrzehnten werden durch die DRGs die Krankenhäuser belohnt, die mit
möglichst wenig Gehalt und möglichst wenig Personal die meisten Fälle machen.
Dementsprechend wurde in vielen Bereichen an Löhnen und Personalschlüsseln
gespart. Jetzt werden im Eiltempo Milliarden in die Aufrüstung gesteckt – auch, um das
Gesundheitswesen kriegstauglich zu machen.
Der Generalstabsarzt Norbert Weller nennt das eine „Zeitenwende, denn die
europäischen Gesundheitssysteme mussten sich in den letzten 30 Jahren nicht mit der
Versorgung mehrerer hundert Kriegsverletzter pro Tag beschäftigen. Es gehöre nicht zur
Lebenswirklichkeit, daher sei eine umfassende Strategie erforderlich, was eine
gesamtstaatliche Aufgabe sei.“ (Grünbuch ZMZ, S. 34).
Als essenziell wichtige Ressource wird dabei auch die geistige Zeitenwende – das
„Mindset Gesamtverteidigung“ (Bericht zum „Symposium Gesundheitsversorgung in
der Landesverteidigung“ S. 29) – thematisiert: „Die Bevölkerung muss eingebunden
werden, (…). Das Bewusstsein für Krise und Krieg muss auf allen Ebenen geschaffen
werden, mögliche Szenare oder das Thema Gesamtverteidigung sind
zielgruppenorientiert breit zu kommunizieren.“ (ebd. S. 13).
Die schwarz-rote Regierung arbeitet bereits an einem
Gesundheitssicherstellungsgesetz, das 2026 vorgelegt werden soll. Es soll die Rechtsgrundlage für die umfassende
Militarisierung des Gesundheitswesens darstellen. Seit Mai 2025 diskutieren dazu die
zuständigen Ressorts auf Bundes- und Länderebene sowie beteiligte Organisationen in
einem Arbeitsgruppenprozess unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums
potenzielle Regelungsinhalte (Schriftliche Frage 83 der Abgeordneten Julia-Christina
Stange auf Bundestagsdrucksache 21/2876).
Gegen diese Planungen zur Militarisierung des zivilen Gesundheitswesens, wehren
sich die Beschäftigten (www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/die-
praeventionvon-kriegen-ist-die-beste-medizin-deshalb-demonstrieren-aerzte-vor-der-
chariteli.10006598; www.ippnw.de/aktiv-werden/kampagnen/erklaerung-ziviles-
gesundheitswesen/begruendung-erklaerung.html). Der Slogan „Wir werden euch nicht helfen
können“ der gesundheitspolitischen Friedensbewegung der 80er Jahre gegen einen
drohenden Atomkrieg, mit dem ein Gesundheitssicherstellungsgesetz schon einmal
verhindert wurde, ist wieder aktuell. Denn zu befürchten ist, dass – allen
Vorbereitungen zum Trotz – im Kriegsfall die medizinische Versorgung der Zivilbevölkerung
unweigerlich zusammenbrechen und die Wiederherstellung der Kriegstauglichkeit von
Soldatinnen und Soldaten Vorrang haben wird. Entsprechende Planungen aus Berlin
etwa sehen im Ernstfall eine Umstellung von der Individualmedizin auf
Katastrophenmedizin vor – mit der Priorisierung von Soldaten und Kriegsverletzten gegenüber
zivilen Patient*innen (https://fragdenstaat.de/dokumente/273086-rahmenplan-zvkh-
berlin/; www.vdaeae.de/2025/missachtung-der-aerztlichen-berufsordnung-im-
kriegsfall-geplant/).
Hinzu kommt: In gegenwärtigen Konflikten werden Gesundheitseinrichtungen zur
militärischen Zielscheibe – ein grober Verstoß gegen die Genfer Konvention. Die
bewusste Indienstnahme ziviler medizinischer Einrichtungen für militärische Zwecke
kann dieser Entwicklung weiter Vorschub leisten.
Es gilt daher, nicht den Kriegsfall vorzubereiten, sondern aktiv einen Krieg zu
verhindern und mit allen Mitteln die Friedenstüchtigkeit zu stärken.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf
vorzulegen und
1. klarzustellen, dass das Gesundheitswesen zivil bleibt;
2. den Beschäftigten im Gesundheitswesen sowie niedergelassenen Ärzt*innen bei
wehrmedizinischen oder ähnlichen Fortbildungen ein individuelles
Verweigerungsrecht aus Gewissensgründen einzuräumen;
3. in Gesundheitseinrichtungen darüber hinaus dem Personal- oder Betriebsrat über
die Frage, ob wehrmedizinische Fort- und Weiterbildungen durchgeführt werden,
ein zwingendes Mitbestimmungsrecht einzuräumen;
4. keine grundsätzliche Unterstellung ziviler Gesundheitseinrichtungen unter
militärische Befehlsgewalt der Bundeswehr vorzunehmen, und stattdessen eine zivile
Kontrollinstanz einzurichten, die unter Beteiligung von Beschäftigten des
Gesundheitswesens sowie Akteuren der Zivilgesellschaft über den Eintritt des
Notstands und die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet;
5. klarzustellen, dass das Personal der Gesundheits- und Pflegeversorgung sowie
niedergelassene Ärzt*innen Entscheidungen ausschließlich anhand fachlicher
Kriterien treffen. Insbesondere dürfen medizinische Behandlungen militärischer
nicht gegenüber denen ziviler Patient*innen vorgezogen werden;
6. den Vorrang zur Erfüllung des medizinischen Sicherstellungsauftrags gemäß
SGB V gegenüber militärischen Verpflichtungen für alle im Gesundheitswesen
Tätigen festzuschreiben.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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